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Berufsgenossenschaft: Was Gründer melden, versichern und zahlen müssen

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Jedes Unternehmen muss sich bei ihr melden, und spätestens mit dem ersten Mitarbeiter zahlst du Beiträge. Hier erfährst du, welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, ob du dich als Unternehmer selbst versichern musst und wie die Beiträge entstehen.

Das Wichtigste in Kürze

1 Woche
Frist für die Meldung
9
gewerbliche Berufsgenossenschaften
4 Wochen
Frist für Änderungsmeldungen
16. Februar
Lohnnachweis fürs Vorjahr
  • Was: Die Berufsgenossenschaft (BG) ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen. Sie leistet bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten.
  • Meldung: binnen einer Woche nach dem Start (§ 192 SGB VII). Mit der Gewerbeanmeldung gilt das als erledigt, Freiberufler melden sich selbst.
  • Zuständig: die BG deiner Branche. Wählen kannst du nicht.
  • Du selbst: meist nicht automatisch versichert. Je nach Satzung pflichtversichert, sonst freiwillig versicherbar (§ 6 SGB VII).
  • Beiträge: nachträglich per Umlage, abhängig von Lohnsumme, Gefahrklasse und Finanzbedarf der BG.
  • Erster Mitarbeiter: Er ist automatisch versichert, den Beitrag zahlst du allein (§ 150 SGB VII).

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Was ist die Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Freiberufler. Sie kommt für die Folgen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten auf, etwa mit Heilbehandlung, Reha, Verletztengeld oder Rente. Versichert ist der Unfall bei der Arbeit, auch im Homeoffice, sowie auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsort (§ 8 SGB VII).

Die BG hat noch eine zweite Aufgabe: Sie berät zur Prävention, also zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung. Für dich als Arbeitgeber hat sie außerdem einen handfesten Vorteil. Bei einem Arbeitsunfall deiner Beschäftigten haftest du für Personenschäden grundsätzlich nicht selbst, außer du hast den Unfall absichtlich herbeigeführt oder er geschah auf dem versicherten Arbeitsweg (§ 104 SGB VII). Die BG übernimmt die Leistungen.

Finanziert wird die BG allein von den Unternehmen. Beschäftigte zahlen keine Beiträge. Für Unternehmen der Länder und Gemeinden sind Unfallkassen zuständig. Landwirtschaftliche Betriebe sind bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) versichert.

Wie meldest du dein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft an?

Du musst dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach dem Start beim zuständigen Unfall­versicherungsträger melden (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Anzugeben sind Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Versicherten sowie der Tag der Eröffnung oder der Beginn der vorbereitenden Arbeiten.

  • Gewerbetreibende: Die Meldepflicht gilt als erfüllt, wenn deine Gewerbeanzeige innerhalb dieser Woche beim Gewerbeamt eingegangen ist. Die Unfallversicherung bekommt die Daten elektronisch. Wie die Anmeldung läuft, erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung.
  • Freiberufler: Du meldest kein Gewerbe an, also meldest du dich selbst. Laut DGUV sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften auch für Freiberufler zuständig, soweit kein anderer Träger zuständig ist. Ob du Freiberufler bist, klärt Freiberufler oder Gewerbe?.
  • Online: Die Anmeldung geht über das Online-Formular im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung, das die DGUV verlinkt.

Danach schickt dir die BG einen Bescheid über ihre Zuständigkeit. Darin steht auch deine Unternehmensnummer der Unfallversicherung. Bewahre ihn gut auf, du brauchst die Nummer spätestens, wenn du Personal einstellst. Ändert sich später etwas, das für Zuständigkeit, Gefahrklasse oder Beitrag wichtig ist, etwa deine Tätigkeit, meldest du das innerhalb von vier Wochen (§ 192 Abs. 2 SGB VII).

Welche Berufsgenossenschaft ist für dich zuständig?

Zuständig ist die Berufsgenossenschaft deiner Branche, ein Wahlrecht hast du nicht. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, und jeder Wirtschaftszweig ist laut DGUV genau einer von ihnen zugeordnet. Für Gründerinnen und Gründer ist meist eine gewerbliche BG zuständig.

Machst du mehrere Dinge, etwa Handel und Handwerk, zählt der wirtschaftliche Schwerpunkt. Er liegt in der Regel dort, wo die meisten Versicherten arbeiten. Für ein Unternehmen ist immer nur ein Träger zuständig, auch wenn es mehrere Betriebsteile hat.

Weißt du nicht, welche BG zu dir gehört, hilft der Assistent „Branche ermitteln“ im Serviceportal der Unfallversicherung oder die kostenlose Infoline der gesetzlichen Unfallversicherung unter +49 800 6050404, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr.

Musst du dich als Unternehmer selbst versichern?

Als Unternehmer bist du in der Regel nicht automatisch über die BG versichert. Ob du pflichtversichert bist, freiwillig beitreten kannst oder ganz versicherungsfrei bist, hängt von deiner Tätigkeit und der Satzung deiner BG ab.

FallWas giltGrundlage
Kraft Gesetzes versicherteinzelne Gruppen, etwa Selbstständige im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege wie Hebammen, Physiotherapeutinnen oder Logopäden, außerdem Hausgewerbetreibende und Selbstständige in der Landwirtschaft§ 2 SGB VII
Ausnahme HeilberufeSelbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker sind versicherungsfrei§ 4 Abs. 3 SGB VII
Kraft Satzung versichertEinige BGen versichern Unternehmer und mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner per Satzung. Dann bist du automatisch dabei und zahlst Beiträge.§ 3 SGB VII
Freiwillig versicherbarAlle anderen Unternehmer und ihre mitarbeitenden Ehe- oder Lebenspartner können sich auf Antrag versichern§ 6 SGB VII

Ein Beispiel für die Pflicht kraft Satzung ist die BG Verkehr: Dort sind Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personen­gesellschaften pflichtversichert. Eine Befreiung ist auf Antrag möglich, unter anderem wenn du für deine Selbstständigkeit eine Gründungsförderung nach SGB II oder III bekommst. Welche BGen Unternehmer per Satzung versichern, ändert sich mit deren Satzungen. Frag deshalb direkt bei deiner BG nach.

Wie funktioniert die freiwillige Unternehmer­versicherung?

Die freiwillige Versicherung beantragst du schriftlich oder elektronisch bei deiner BG. Sie beginnt am Tag nach Eingang des Antrags (§ 6 Abs. 2 SGB VII), rückwirkend geht es nicht. Zahlst du einen Beitrag oder Vorschuss zwei Monate nach Fälligkeit nicht, erlischt die Versicherung.

Dein Beitrag und deine Leistungen richten sich nach einer Versicherungssumme, die die Satzung festlegt (§ 154 SGB VII). Bei manchen BGen kannst du sie über eine Zusatzversicherung erhöhen, so etwa bei der BG Verkehr. Je höher die Summe, desto höher Beitrag, Verletztengeld und Rente im Ernstfall. Die konkreten Beträge nennt dir deine BG, bei der BG Verkehr liegt die Mindest­versicherungssumme laut eigener Angabe bei 29.000 €.

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Wie berechnet die Berufsgenossenschaft die Beiträge?

Die Beiträge werden nachträglich im Umlageverfahren festgesetzt: Nach Ablauf eines Jahres verteilt die BG ihren Finanzbedarf auf alle Mitgliedsunternehmen (§ 152 SGB VII). Einen festen Preis für ein Jahr im Voraus gibt es deshalb nicht.

Wie viel du zahlst, hängt im Wesentlichen von drei Faktoren ab (§ 153 SGB VII):

  • Finanzbedarf der BG: Was die BG im abgelaufenen Jahr für Leistungen, Prävention und Verwaltung ausgegeben hat. Daraus ergibt sich der Beitragsfuß.
  • Arbeitsentgelte: die Lohnsumme deiner Beschäftigten, bis zu einem Höchstbetrag je Person. Für dich als versicherten Unternehmer zählt stattdessen deine Versicherungssumme.
  • Gefahrklasse: Sie steht im Gefahrtarif deiner BG und spiegelt das Unfallrisiko deiner Branche. Ein Büro hat eine niedrigere Gefahrklasse als eine Baustelle. Ein Gefahrtarif gilt höchstens sechs Kalenderjahre (§ 157 SGB VII).

Die BG Verkehr beschreibt die Rechnung zum Beispiel so: Versicherungssumme mal Gefahrklasse mal Beitragsfuß, geteilt durch 1.000. Bei Beschäftigten tritt an die Stelle der Versicherungssumme die Lohnsumme. Den Beitragsfuß legt jede BG jedes Jahr neu fest.

Zusätzlich dürfen die BGen Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Jahresbedarfs erheben (§ 164 SGB VII). Rechne also damit, dass du schon im laufenden Jahr zahlst und der endgültige Bescheid im Folgejahr kommt. Plane die Beiträge in deinem Finanzplan ein, sobald du Personal hast oder selbst versichert bist.

Was ändert sich mit dem ersten Mitarbeiter?

Mit dem ersten Mitarbeiter wird die BG für dich zur festen Pflicht: Alle Beschäftigten sind kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII), und den Beitrag zahlst du als Unternehmer allein (§ 150 SGB VII). Das gilt auch für Minijobber, Aushilfen und Auszubildende.

  • Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, mehr im Ratgeber Betriebsnummer beantragen,
  • Unternehmensnummer der Unfallversicherung bereithalten, sie steht im Bescheid deiner BG,
  • die Zahl deiner Beschäftigten an die BG melden, wenn sie für den Beitrag wichtig ist (§ 192 Abs. 2 SGB VII),
  • Lohnsummen sowie Arbeitsstunden aufzeichnen und die Unterlagen mindestens fünf Jahre aufbewahren (§ 165 Abs. 4 SGB VII),
  • bis zum 16. Februar den Lohnnachweis für das Vorjahr elektronisch aus deinem Entgeltabrechnungs­programm übermitteln (§ 99 SGB IV),
  • Arbeitsschutz organisieren, die BG berät dazu.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du die Organisation deines Unternehmens vorab im AVGS Gründercoaching klären, inklusive Anmeldungen und Versicherungen. Für die hauptberufliche Gründung kommt aus dem Arbeitslosengeld der Gründungszuschuss infrage, aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Beides gibt es nur bei Bewilligung, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für die BG ändert eine Förderung an der Meldepflicht nichts. Bei manchen BGen kann sie aber eine Rolle spielen, etwa bei der Befreiung von der Unternehmer­pflichtversicherung in der BG Verkehr. Frag bei deiner BG nach, was in deinem Fall gilt.

Gut organisiert von Anfang an

Die Meldung bei der BG ist schnell erledigt, wenn du weißt, welche Stelle zuständig ist und ob du dich selbst versichern musst. Alle Anmeldungen und Fristen rund um den Start findest du in der Gründungscheckliste. Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass gehen wir diese Punkte im Modul Unternehmensorganisation gemeinsam durch, 1:1 online und bundesweit. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Sozialversicherungs­beratung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss sich jedes Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Ja, jedes Unternehmen muss dem zuständigen Unfall­versicherungsträger gemeldet werden, und zwar binnen einer Woche nach dem Start. Bei einer Gewerbeanmeldung gilt diese Pflicht als erfüllt, weil das Gewerbeamt die Daten weitergibt. Freiberufler melden sich selbst.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Zuständig ist die Berufsgenossenschaft deiner Branche. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften, jeder Wirtschaftszweig ist genau einer zugeordnet. Ein Wahlrecht hast du nicht. Bei mehreren Tätigkeiten zählt der wirtschaftliche Schwerpunkt.

Bin ich als Selbstständiger automatisch unfallversichert?

In der Regel nicht. Kraft Gesetzes versichert sind nur einzelne Gruppen, etwa Selbstständige im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege. Manche Berufsgenossenschaften versichern Unternehmer per Satzung. Alle anderen können sich freiwillig versichern.

Was kostet die Berufsgenossenschaft?

Feste Preise gibt es nicht. Die Beiträge werden nach Ablauf des Jahres im Umlageverfahren berechnet. Maßgeblich sind der Finanzbedarf der Berufsgenossenschaft, die Lohnsumme deiner Beschäftigten und die Gefahrklasse deiner Branche. Für dich als Unternehmer zählt die Versicherungssumme, die die Satzung festlegt.

Wann beginnt die freiwillige Unternehmer­versicherung?

Die freiwillige Versicherung beginnt am Tag nach Eingang deines Antrags. Du kannst ihn schriftlich oder elektronisch stellen. Zahlst du einen Beitrag zwei Monate nach Fälligkeit nicht, erlischt die Versicherung.

Was ändert sich mit dem ersten Mitarbeiter?

Mit dem ersten Mitarbeiter wird die Berufsgenossenschaft für dich zur Pflichtausgabe. Deine Beschäftigten sind kraft Gesetzes versichert, auch Minijobber sowie Aushilfen. Den Beitrag zahlst du allein. Jedes Jahr meldest du bis zum 16. Februar die Lohnsummen des Vorjahres elektronisch.

Ersetzt die Berufsgenossenschaft eine private Unfallversicherung?

Nein, nicht vollständig. Die Berufsgenossenschaft leistet nur bei Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten. Unfälle in der Freizeit sind nicht versichert. Ob du zusätzlich privat vorsorgst, hängt von deiner Lage ab.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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