Gesellschafter-Geschäftsführer in UG und GmbH: Was du wissen musst
Wer eine UG oder GmbH gründet, ist meist beides: Gesellschafter und Geschäftsführer. Diese Doppelrolle entscheidet über Sozialversicherung, Steuern beim Gehalt und deine persönliche Haftung. Hier erfährst du, wann du als Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig bist, wie die Statusfeststellung funktioniert, worauf du beim Gehalt achten musst und ob du einen Gründungszuschuss bekommen kannst.
Das Wichtigste in Kürze
- 50 %
- Anteil am Stammkapital, ab dem eine abhängige Beschäftigung ausscheidet
- 1 Monat
- Frist für den Statusantrag nach Aufnahme der Tätigkeit, damit die Versicherungspflicht später beginnen kann (§ 7a Abs. 5 SGB IV)
- 5 Jahre
- Verjährung von Haftungsansprüchen der GmbH gegen den Geschäftsführer (§ 43 Abs. 4 GmbHG)
- 15 Stunden
- wöchentliche Mindestarbeitszeit für den Gründungszuschuss laut Fachlichen Weisungen der BA
- Doppelrolle: Als Gesellschafter bist du Eigentümer, als Geschäftsführer Organ der Gesellschaft mit eigenen Pflichten.
- Sozialversicherung: Ab 50 % Kapitalanteil oder mit umfassender Sperrminorität keine abhängige Beschäftigung.
- Status klären: Verbindlich entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Gehalt: angemessen und im Voraus schriftlich vereinbaren, sonst droht eine verdeckte Gewinnausschüttung.
- Haftung: Die GmbH schützt dein Privatvermögen nur, solange du deine Pflichten als Geschäftsführer erfüllst.
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Was ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine Person, die an einer UG oder GmbH beteiligt ist und sie zugleich als Geschäftsführer leitet. Das Gegenstück ist der Fremdgeschäftsführer, der keine Anteile hält. In fast allen kleinen Kapitalgesellschaften ist der Gründer beides, oft als alleiniger Gesellschafter.
Die beiden Rollen folgen unterschiedlichen Regeln. Als Gesellschafter entscheidest du in der Gesellschafterversammlung über Grundsatzfragen, etwa über deine eigene Bestellung, Abberufung und Entlastung als Geschäftsführer (§ 46 GmbHG). Als Geschäftsführer führst du die Geschäfte und vertrittst die Gesellschaft nach außen. Dafür gelten eigene Pflichten und eine eigene Haftung. Wie du eine Kapitalgesellschaft gründest, erklären die Ratgeber GmbH gründen und UG gründen.
Wann ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Ein Gesellschafter-Geschäftsführer ist nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wenn er mindestens 50 % des Stammkapitals hält oder Beschlüsse der anderen Gesellschafter über eine im Gesellschaftsvertrag verankerte umfassende Sperrminorität verhindern kann. So beschreibt es die Deutsche Rentenversicherung auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts. Entscheidend ist die rechtliche Macht in der Gesellschaft, nicht das tatsächliche Verhalten oder das Vertrauen unter den Gesellschaftern.
| Konstellation | Einordnung in der Regel |
|---|---|
| Alleingesellschafter oder mindestens 50 % der Anteile | keine abhängige Beschäftigung, selbstständig |
| unter 50 %, mit umfassender Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag | keine abhängige Beschäftigung, selbstständig |
| unter 50 %, ohne umfassende Sperrminorität | abhängig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig |
| Fremdgeschäftsführer ohne Anteile | abhängig beschäftigt, sozialversicherungspflichtig |
Nach der Darstellung der Deutschen Rentenversicherung reichen Stimmbindungsverträge, Stimmrechtsvollmachten oder ein Vetorecht im Anstellungsvertrag nicht aus, um einen Minderheitsgesellschafter zum Selbstständigen zu machen. Eine Sperrminorität, die nur für einzelne Themen gilt, genügt ebenfalls nicht. Auch die steuerliche Einordnung spielt für den Sozialversicherungsstatus keine Rolle.
Bist du nicht abhängig beschäftigt, kümmerst du dich selbst um deine Absicherung: Krankenversicherung, Altersvorsorge und gegebenenfalls eine freiwillige Arbeitslosenversicherung. Als Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH kannst du nach Angaben der Rentenversicherung unter Umständen als Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber rentenversicherungspflichtig sein. Mehr dazu in den Ratgebern Krankenversicherung für Selbstständige, Rentenversicherung für Selbstständige und freiwillige Arbeitslosenversicherung.
Wie funktioniert die Statusfeststellung bei der Clearingstelle?
Im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund verbindlich, ob du abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig bist. An diese Entscheidung sind auch die anderen Versicherungsträger gebunden, also Krankenkasse und Bundesagentur für Arbeit. Das schafft Sicherheit, zum Beispiel für einen späteren Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Automatisches Verfahren: Meldet die Gesellschaft dich als Beschäftigten zur Sozialversicherung und kennzeichnet dich dabei als geschäftsführenden Gesellschafter, muss die Krankenkasse als Einzugsstelle die Statusprüfung bei der Rentenversicherung beantragen (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV).
- Freiwilliger Antrag: Die Beteiligten, also du und die Gesellschaft, können die Entscheidung auch selbst schriftlich oder elektronisch beantragen.
- Vor dem Start: Auf Antrag kann schon vor Aufnahme der Tätigkeit entschieden werden, auf Grundlage der schriftlichen Vereinbarungen (§ 7a Abs. 4a SGB IV). Diese Regelung ist bis zum 30. Juni 2027 befristet.
- Monatsfrist: Stellst du den Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit und wird eine Beschäftigung festgestellt, beginnt die Versicherungspflicht unter bestimmten Voraussetzungen erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung (§ 7a Abs. 5 SGB IV).
Was gilt beim Geschäftsführergehalt, und was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Das Geschäftsführergehalt ist für die GmbH eine Betriebsausgabe, wenn es angemessen ist. Bei einem beherrschenden Gesellschafter muss es außerdem im Voraus klar, eindeutig sowie zivilrechtlich wirksam vereinbart sein und tatsächlich so gezahlt werden. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, behandelt das Finanzamt die Zahlung ganz oder teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung, kurz vGA. So ergibt es sich aus R 8.5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien.
Eine vGA darf das Einkommen der Gesellschaft nicht mindern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG). Die GmbH zahlt also auf diesen Betrag Körperschaftsteuer sowie Gewerbesteuer. Bei dir wird er nicht als Gehalt, sondern wie eine Gewinnausschüttung besteuert. Typische Auslöser sind:
- Gehaltserhöhungen oder Boni, die erst rückwirkend beschlossen werden
- ein Gehalt, das ein fremder Geschäftsführer in vergleichbarer Lage nicht bekommen würde
- Tantiemen ohne klare Berechnungsgrundlage
- private Nutzung von Firmenwagen oder Wohnung ohne Vereinbarung
- zinslose Darlehen der Gesellschaft an dich
Wie hoch dein Gehalt sein sollte, hängt von der Ertragslage, deinem Lebensbedarf und deinem Finanzplan ab. In der UG kommt hinzu, dass ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die Rücklage muss (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Wie du den Unternehmerlohn realistisch planst, zeigt der Ratgeber Unternehmerlohn. Wie die Gesellschaft selbst besteuert wird, erklärt Körperschaftsteuer.
Wie haftet ein Gesellschafter-Geschäftsführer?
Ein Geschäftsführer haftet der Gesellschaft persönlich für Schäden, die er durch eine Verletzung seiner Pflichten verursacht, denn er muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 und 2 GmbHG). Mehrere Geschäftsführer haften gemeinsam. Diese Ansprüche verjähren nach fünf Jahren (§ 43 Abs. 4 GmbHG).
Besonders streng ist das Gesetz beim Stammkapital: Zahlungen an Gesellschafter aus dem Vermögen, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderlich ist, muss der Geschäftsführer ersetzen. Ein Gesellschafterbeschluss befreit ihn davon nicht, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist (§ 43 Abs. 3 GmbHG). Als Alleingesellschafter kannst du dich also nicht selbst entlasten, wenn Gläubiger leer ausgehen.
Gegenüber Dritten kommen weitere Risiken hinzu, etwa bei nicht abgeführter Lohnsteuer oder nicht gezahlten Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung und vor allem in der Krise. Was dann gilt, erklärt der Ratgeber Insolvenz vermeiden. Ob eine Versicherung sinnvoll ist, liest du unter D&O-Versicherung.
Was gehört in den Anstellungsvertrag?
Der Anstellungsvertrag regelt dein Verhältnis zur Gesellschaft als Geschäftsführer, getrennt von deiner Bestellung zum Organ und von deiner Beteiligung. Er ist die Grundlage dafür, dass das Finanzamt dein Gehalt anerkennt. Einen fertigen Mustertext gibt es hier bewusst nicht, weil der Vertrag zu Satzung, Status und Steuerplanung passen muss. Diese Themen sollten geregelt sein:
- Aufgaben, Ressort und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung
- Festgehalt, gegebenenfalls Tantieme mit klarer Berechnungsgrundlage
- Arbeitszeit, Urlaub, Fortzahlung bei Krankheit
- Dienstwagen, Spesen, Nebenleistungen
- Laufzeit und Kündigung, Wettbewerbsverbot
- Altersvorsorge und Absicherung
- Befreiung vom Verbot des Insichgeschäfts, wenn du den Vertrag mit dir selbst schließt (§ 181 BGB), in Satzung und Handelsregister
Beschlüsse der Gesellschafter, etwa über den Vertrag oder eine Gehaltsanpassung, werden in der Gesellschafterversammlung gefasst. Sie kann auch per Telefon oder Video stattfinden, wenn alle Gesellschafter in Textform zustimmen (§ 48 Abs. 1 GmbHG). Bist du alleiniger Gesellschafter, musst du nach jedem Beschluss unverzüglich eine Niederschrift anfertigen und unterschreiben (§ 48 Abs. 3 GmbHG). Diese Protokolle sind bei einer Betriebsprüfung dein wichtigster Nachweis.
Kann ich als Gesellschafter-Geschäftsführer einen Gründungszuschuss bekommen?
Ja, ein Gründungszuschuss ist auch bei der Gründung einer UG oder GmbH möglich, wenn du die Tätigkeit hauptberuflich selbstständig ausübst und die übrigen Voraussetzungen erfüllst. Die Rechtsform spielt nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit grundsätzlich keine Rolle. Gefördert wird die Person, nicht das Unternehmen, deshalb können auch mehrere Gesellschafter einer GmbH gleichzeitig einen Zuschuss erhalten.
Bei Geschäftsführern prüft die Agentur, ob nicht in Wahrheit ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Das wäre nicht förderfähig. In Zweifelsfällen verweisen die Weisungen auf das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung. Als hauptberuflich gilt eine selbstständige Tätigkeit von mindestens 15 Stunden pro Woche. Die Agentur für Arbeit entscheidet über den Zuschuss im Einzelfall, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Alle Voraussetzungen findest du im Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, bereiten wir Rechtsform, Gesellschafterstruktur und Finanzplan im AVGS Gründercoaching mit dir vor, vor allem in Modul 5 Unternehmensorganisation. Bei Bewilligung des Gutscheins entstehen dir keine eigenen Kosten. Aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld infrage. Welche Förderungen zu dir passen, zeigt der Fördercheck. Läuft deine Gesellschaft schon und du willst als Geschäftsführer einen erfahrenen Sparringspartner, gibt es das Geschäftsführer-Sparring. Für alle Fragen nutze das kostenlose Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Fragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 7a SGB IV – Feststellung des Erwerbsstatus
- Deutsche Rentenversicherung – Lexikon: Geschäftsführer einer GmbH
- Deutsche Rentenversicherung – Statusfeststellungsverfahren
- § 8 KStG – Ermittlung des Einkommens, verdeckte Gewinnausschüttung (Abs. 3)
- BMF – Amtliches Körperschaftsteuer-Handbuch, R 8.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen
- § 43 GmbHG – Haftung der Geschäftsführer
- § 46 GmbHG – Aufgabenkreis der Gesellschafter
- § 48 GmbHG – Gesellschafterversammlung
- § 5a GmbHG – Unternehmergesellschaft, Rücklage
- § 181 BGB – Insichgeschäft
- Bundesagentur für Arbeit – Fachliche Weisungen zum Gründungszuschuss §§ 93, 94 SGB III
Kurz beantwortet
Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig?
Das hängt von seiner Rechtsmacht in der Gesellschaft ab. Wer mindestens 50 % des Stammkapitals hält oder über eine im Gesellschaftsvertrag verankerte umfassende Sperrminorität verfügt, ist nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung nicht abhängig beschäftigt. Minderheitsgesellschafter ohne solche Sperrminorität sind in der Regel versicherungspflichtig beschäftigt.
Was ist eine Sperrminorität?
Eine Sperrminorität ist das Recht, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung zu verhindern. Für den sozialversicherungsrechtlichen Status zählt nur eine umfassende Sperrminorität, die im Gesellschaftsvertrag geregelt ist und sich auf alle Angelegenheiten der Gesellschaft erstreckt.
Wer entscheidet verbindlich über meinen Status?
Verbindlich entscheidet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Wirst du als geschäftsführender Gesellschafter zur Sozialversicherung gemeldet, beantragt die Krankenkasse das Verfahren automatisch.
Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung?
Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist ein Vorteil, den die GmbH einem Gesellschafter wegen seiner Gesellschafterstellung gewährt, etwa ein überhöhtes oder nicht im Voraus vereinbartes Gehalt. Sie darf den Gewinn der Gesellschaft nicht mindern (§ 8 Abs. 3 KStG) und wird beim Gesellschafter wie eine Ausschüttung besteuert.
Hafte ich als Geschäftsführer mit meinem Privatvermögen?
Ja, wenn du deine Pflichten verletzt. Nach § 43 GmbHG haftest du der Gesellschaft für Schäden, wenn du nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes handelst. Dazu kommen Risiken bei Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und in der Insolvenz.
Kann ich als GmbH-Geschäftsführer einen Gründungszuschuss bekommen?
Ja, das ist möglich, wenn du hauptberuflich selbstständig tätig wirst und alle übrigen Voraussetzungen erfüllst. Die Agentur für Arbeit prüft, ob du als Geschäftsführer nicht in Wahrheit abhängig beschäftigt bist, und entscheidet im Einzelfall.
Brauche ich als Alleingesellschafter einen Anstellungsvertrag?
Rechtlich ist er nicht zwingend, steuerlich aber dringend zu empfehlen. Nur ein im Voraus klar vereinbartes Gehalt erkennt das Finanzamt bei einem beherrschenden Gesellschafter als Betriebsausgabe an. Damit du den Vertrag mit dir selbst schließen kannst, muss dich die Satzung vom Verbot des Insichgeschäfts befreien.
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