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Waren aus Nicht-EU-Ländern importieren: Zoll und Steuern richtig planen

Günstige Ware aus China, der Türkei oder den USA kann für dein Geschäft attraktiv sein. Sobald sie über die EU-Grenze kommt, sind aber Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Produktpflichten im Spiel, und seit Juli 2026 gibt es auch für kleine Sendungen keine Zollbefreiung mehr. Hier erfährst du, was du vor der ersten Bestellung klären solltest.

Das Wichtigste in Kürze

11 Stellen
hat die Codenummer, die in jeder Einfuhranmeldung stehen muss (Zoll)
150 €
Zollbefreiung für Kleinsendungen, entfallen zum 1. Juli 2026 (VO (EU) 2026/382)
3 €
Pauschalzoll je Ware bei Fernverkaufs-Sendungen bis 150 €, befristet bis 1. Juli 2028
19 % / 7 %
Einfuhrumsatz­steuer, als Vorsteuer abziehbar (§ 12, § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG)
  • EORI zuerst: Ohne EORI-Nummer keine Zollanmeldung. Der Antrag beim Zoll ist kostenlos.
  • Codenummer bestimmt den Zoll: Jede Ware hat eine elfstellige Codenummer, aus der sich Zollsatz und Einfuhrregeln ergeben.
  • Einfuhrumsatzsteuer: 19 oder sieben Prozent auf Zollwert, Zoll und Fracht, als Unternehmer meist als Vorsteuer abziehbar.
  • 150-€-Befreiung weg: Seit dem 1. Juli 2026 sind auch kleine Sendungen nicht mehr zollfrei.
  • Du bist der Einführer: Für Produktsicherheit, Kennzeichnung und Verbote haftest du, nicht dein Lieferant im Ausland.

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Inhalt dieser Seite

Was musst du beim Import aus Nicht-EU-Ländern beachten?

Beim Import aus Nicht-EU-Ländern musst du die Ware beim Zoll anmelden, Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer zahlen und sicherstellen, dass die Ware in der EU überhaupt verkauft werden darf. Ein Import ist also nicht nur eine Frage des Einkaufspreises, sondern auch der Abgaben, Unterlagen und Produktpflichten.

Zum Drittland gehört jedes Land außerhalb der EU-Zollunion, also etwa China, die USA, die Türkei, das Vereinigte Königreich oder die Schweiz. Innerhalb der EU gibt es keinen Zoll. Dort gelten nur die Umsatzsteuerregeln für den inner­gemeinschaftlichen Erwerb, die der Ratgeber Reverse Charge und der Ratgeber Verkaufen ins EU-Ausland erklären.

  1. EORI-Nummer beantragen. Sie identifiziert dich in jeder Zollanmeldung.
  2. Ware einreihen. Codenummer ermitteln, Zollsatz und mögliche Verbote prüfen.
  3. Kosten kalkulieren. Warenpreis, Fracht, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gebühren des Dienstleisters zusammenrechnen.
  4. Produktpflichten klären. Kennzeichnung, Unterlagen, CE, Verpackung.
  5. Anmelden und abfertigen lassen. Selbst oder über Spedition beziehungsweise Paketdienst.
  6. Belege ablegen. Einfuhrabgabenbescheid für den Vorsteuerabzug und die Buchhaltung aufbewahren.

Wie bekommst du eine EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer beantragst du kostenlos bei der Generalzolldirektion, seit dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich elektronisch über das Zoll-Portal. Sie ist eine EU-weit gültige Kennnummer für Unternehmen, die am Warenverkehr mit Drittländern teilnehmen, und muss in Zollanmeldungen angegeben werden.

Für das Zoll-Portal brauchst du ein Nutzerkonto mit digitaler Identifizierung, etwa über dein ELSTER-Zertifikat. Das Papierformular darf nach Angaben des Zolls nur noch in Ausnahmefällen genutzt werden. Der Zoll weist ausdrücklich darauf hin, dass kostenpflichtige Drittanbieter für den Antrag nicht nötig sind. Plane etwas Vorlauf ein, damit die Nummer da ist, bevor deine erste Sendung an der Grenze ankommt.

Wie ermittelst du die Codenummer und den Zollsatz?

Den Zollsatz ermittelst du über die elfstellige Codenummer deiner Ware, die du im Elektronischen Zolltarif EZT-online oder in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission nachschlägst. Die Codenummer muss nach Angaben des Zolls in jeder Einfuhranmeldung stehen.

Die ersten Stellen folgen der Kombinierten Nomenklatur der EU, die weiteren Stellen bilden besondere Maßnahmen ab, etwa Antidumpingzölle, Zollaussetzungen oder Kontingente. Der Zollsatz kann außerdem vom Ursprungsland abhängen: Mit manchen Ländern hat die EU Präferenzabkommen, die einen niedrigeren oder gar keinen Zoll vorsehen, wenn du einen passenden Ursprungsnachweis vorlegst. Frag deinen Lieferanten deshalb früh nach Ursprung und Nachweisen.

Gerade bei technischen Produkten oder Warensets ist die Einreihung oft nicht eindeutig. Dann kannst du beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen. Sie gibt dir Rechtssicherheit für die Einreihung und ist nach dem Zollkodex der Union drei Jahre gültig (Art. 33 UZK). Für deine Kalkulation ist das wertvoll, weil eine falsche Einreihung zu Nachforderungen führen kann.

Wie läuft die Zollanmeldung ab?

Die Zollanmeldung reichst du elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS des Zolls ein, meist übernimmt das aber eine Spedition, ein Zolldienstleister oder bei Paketen der Paketdienst in deinem Namen. Mit der Annahme der Zollanmeldung entstehen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.

Lässt du dich vertreten, gibst du dem Dienstleister deine EORI-Nummer, die Handelsrechnung, Angaben zu Ware, Menge, Wert und Ursprung, außerdem gegebenenfalls Ursprungsnachweise oder Genehmigungen. Der Dienstleister stellt dir seine Leistung und die verauslagten Abgaben in Rechnung. Den Einfuhrabgabenbescheid beziehungsweise den elektronischen Nachweis aus ATLAS solltest du dir immer geben lassen, denn ohne ihn kannst du die Einfuhrumsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen.

Die Bemessung des Zolls richtet sich nach dem Zollwert. Das ist in der Regel der tatsächlich gezahlte Kaufpreis, zuzüglich der Beförderungs- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze (Art. 70 und 71 UZK). Welche Lieferbedingung du mit dem Lieferanten vereinbarst, beeinflusst also auch, welche Kosten in den Zollwert eingehen.

Was ändert sich durch den Wegfall der 150-Euro-Grenze?

Seit dem 1. Juli 2026 ist die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € Sachwert entfallen, sodass auch kleine Sendungen aus Drittländern grundsätzlich zollpflichtig sind. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382 des Rates, die die bisherige Befreiung aus der Zollbefreiungs­verordnung gestrichen hat.

Für Sendungen bis 150 €, die als Fernverkauf an Verbraucher gehen, gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von drei Euro je Ware. Gezählt wird nach Warenart, nicht nach Stückzahl: Vier Paar Socken in einer Sendung kosten nach dem Beispiel der Generalzolldirektion drei Euro, kommen ein Plüschtier und ein Ladekabel dazu, sind es neun Euro. Die Übergangsregel gilt nach Angaben der EU-Kommission bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen die regulären Zollsätze je nach Ware gelten. Die Einfuhrumsatzsteuer kommt jeweils zusätzlich hinzu.

Zusätzlich soll nach Angaben der Generalzolldirektion spätestens ab November 2026 eine Bearbeitungsgebühr für solche Sendungen hinzukommen, die vom Pauschalzoll zu unterscheiden ist. Ihre Höhe nennen Zoll und EU-Kommission in den genannten Mitteilungen nicht, verfolge die Ankündigungen auf zoll.de. Für dich als Händler, der Ware in größeren Mengen geschäftlich einführt, gilt ohnehin der reguläre Zollsatz laut Zolltarif.

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Wie funktionieren Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug?

Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt wie die Umsatzsteuer 19 oder sieben Prozent. Berechnet wird sie auf den Zollwert zuzüglich Zoll und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU berechnet (§ 11 UStG). Als Unternehmer kannst du sie in der Regel als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG).

Den Vorsteuerabzug machst du in deiner Umsatz­steuervoranmeldung geltend. Als Nachweis verlangt der Zoll den Einfuhrabgabenbescheid oder bei Abfertigung über ATLAS den elektronischen Bescheid. Wichtig für die Liquidität: Du zahlst die Einfuhrumsatzsteuer zuerst und bekommst sie erst mit der nächsten Voranmeldung zurück. Was dabei sonst zu beachten ist, steht im Ratgeber Vorsteuerabzug.

Kleinunternehmer können die Einfuhrumsatzsteuer nach Angaben des Zolls nicht als Vorsteuer abziehen. Für sie ist sie ein echter Kostenfaktor. Ob die Kleinunternehmerregelung bei regelmäßigen Importen noch sinnvoll ist, solltest du deshalb durchrechnen.

Verkaufst du selbst Waren aus einem Drittlandlager in Sendungen bis 150 € an Verbraucher in der EU, kannst du den Import-One-Stop-Shop nutzen (§ 18k UStG). Dann berechnest du die Umsatzsteuer schon beim Verkauf und meldest sie gesammelt, die Einfuhr selbst bleibt frei von Einfuhrumsatzsteuer. Für Waren, die du nach Deutschland holst und von hier aus verkaufst, spielt IOSS keine Rolle.

Welche Produktpflichten und Einfuhrverbote gelten?

Wer Ware aus einem Drittland erstmals in der EU auf den Markt bringt, übernimmt als Einführer eigene Pflichten für Produktsicherheit sowie Kennzeichnung, und bestimmte Waren dürfen gar nicht oder nur mit Genehmigung eingeführt werden. Der Zoll kontrolliert das an der Grenze.

  • Produktsicherheit: Für Verbraucherprodukte gilt die EU-Produktsicherheits­verordnung GPSR. Du musst unter anderem prüfen, ob Hersteller- und Einführerangaben auf dem Produkt stehen. Details im Ratgeber Produktsicherheit im Onlinehandel.
  • CE-Kennzeichnung: Für Spielzeug, Elektrogeräte, Maschinen und viele weitere Produktgruppen ist eine CE-Kennzeichnung mit Konformitätserklärung vorgeschrieben. Lass dir die Unterlagen vor der Bestellung zeigen.
  • Verpackung: Bringst du verpackte Ware als Erster in Deutschland in Verkehr, musst du dich in der Regel im Verpackungsregister anmelden. Siehe Verpackung registrieren.
  • Verbote und Beschränkungen: Der Zoll nennt als Bereiche unter anderem Waffen, gefährliche Stoffe, nicht zugelassene Arzneimittel, falsch gekennzeichnete Lebensmittel oder Kosmetika, geschützte Tier- und Pflanzenarten, Pflanzenschädlinge, gefälschte Markenware sowie Kulturgüter.

Gefälschte Markenware kann der Zoll beschlagnahmen und vernichten lassen, auch wenn du von der Fälschung nichts wusstest. Bei sehr günstigen Markenprodukten aus Drittländern ist Vorsicht angebracht. Wie du verlässliche Lieferanten findest und prüfst, erklärt der Ratgeber Lieferanten finden.

Wo bekommst du Hilfe bei deinem ersten Import?

Hilfe beim ersten Import bekommst du bei der Zentralen Auskunft des Zolls, bei der Außenwirtschafts­beratung deiner IHK und bei Speditionen oder Zolldienstleistern, die die Abfertigung übernehmen. Steuerliche Fragen zur Einfuhrumsatzsteuer klärst du am besten mit deiner Steuerberaterin.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, planen wir Einkauf, Kalkulation und Abläufe mit dir im AVGS Gründercoaching, vor allem in Modul 5 Unternehmensorganisation. Bei Bewilligung des Gutscheins übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten, die Entscheidung fällt im Einzelfall. Welche Förderungen für dich infrage kommen, zeigt der Fördercheck. Fragen zu deinem Vorhaben klären wir im kostenlosen Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Zoll- oder Steuerberatung.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für den Import eine EORI-Nummer?

Ja, als Unternehmen brauchst du für Zollanmeldungen eine EORI-Nummer, mit der dich die Zollverwaltungen in der EU identifizieren. Du beantragst sie kostenlos bei der Generalzolldirektion, seit dem 1. Oktober 2026 grundsätzlich über das Zoll-Portal.

Gibt es die 150-Euro-Zollfreigrenze noch?

Nein, die Zollbefreiung für Sendungen bis 150 € ist zum 1. Juli 2026 entfallen. Für Fernverkaufs-Sendungen an Verbraucher bis 150 € gilt übergangsweise ein Pauschalzoll von drei Euro je Ware, für andere Einfuhren der reguläre Zollsatz laut Zolltarif.

Wie finde ich den Zollsatz für meine Ware?

Den Zollsatz findest du über die Codenummer der Ware im Elektronischen Zolltarif EZT-online oder in der TARIC-Datenbank der EU-Kommission. Bist du unsicher bei der Einreihung, kannst du beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen.

Bekomme ich die Einfuhrumsatzsteuer zurück?

Ja, in der Regel über den Vorsteuerabzug, wenn du die Ware für dein Unternehmen einführst (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Als Nachweis dient der Einfuhrabgabenbescheid. Kleinunternehmer können die Einfuhrumsatzsteuer nicht abziehen.

Ist der Zoll als Vorsteuer abziehbar?

Nein, Zoll ist keine Umsatzsteuer und kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden. Er gehört zu den Anschaffungskosten der Ware und mindert über den Wareneinsatz deinen Gewinn.

Was ist IOSS?

IOSS ist der Import-One-Stop-Shop, ein Verfahren für Händler, die Waren aus Drittländern in Sendungen bis 150 € an Verbraucher in der EU verkaufen. Der Händler erhebt die Umsatzsteuer schon beim Verkauf und meldet sie gesammelt, die Einfuhr selbst ist dann von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.

Wer haftet, wenn importierte Ware unsicher ist?

Wer Ware aus einem Drittland erstmals in der EU auf den Markt bringt, übernimmt als Einführer eigene Pflichten zur Produktsicherheit. Du musst also prüfen, ob Kennzeichnung, Unterlagen und gegebenenfalls CE-Konformität stimmen, bevor du verkaufst.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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