Dropshipping: wie das Modell funktioniert und welche Pflichten du als Verkäufer trägst
Beim Dropshipping verkaufst du Ware, die du nie selbst in der Hand hast: Der Lieferant verschickt direkt an deine Kunden. Das spart Lager und Startkapital. Rechtlich bist aber du der Verkäufer und haftest für Mängel, Widerruf, Produktsicherheit und Lieferzeiten. Kommt die Ware aus einem Land außerhalb der EU, kommen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer dazu, und hier hat sich 2026 einiges geändert.
Das Wichtigste in Kürze
- 2 Jahre
- Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf (§ 438 BGB)
- 1 Jahr
- Beweislastumkehr zugunsten des Käufers (§ 477 BGB)
- 150 €
- Sachwertgrenze je Sendung für den Import-One-Stop-Shop (§ 18k UStG)
- 3 €
- Pauschalzoll je Warenposition bei Fernabsatz-Sendungen bis 150 € seit 1.7.2026
- Du bist Verkäufer: Gewährleistung, Widerruf, Lieferzeiten und Rechtstexte liegen bei dir, nicht beim Lieferanten.
- Produktsicherheit: Seit dem 13.12.2024 brauchen Online-Angebote Herstellerangaben, bei Nicht-EU-Herstellern eine verantwortliche Person in der EU.
- Verpackung: Registrierung bei der Zentralen Stelle und Systembeteiligung klären, bevor die erste Sendung rausgeht.
- Zoll seit 1.7.2026: Die 150-Euro-Zollfreigrenze ist weg, je Warenposition fallen pauschal drei Euro Zoll an, dazu Einfuhrumsatzsteuer.
- IOSS: Für Drittlandsendungen bis 150 Euro Sachwert kannst du die Umsatzsteuer beim Kauf erheben und gesammelt melden.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Was ist Dropshipping?
Dropshipping ist ein Vertriebsmodell, bei dem du Waren in deinem Shop oder auf einem Marktplatz verkaufst, während ein Lieferant sie direkt an deine Kunden verschickt, ohne dass du ein eigenes Lager führst.
Der Ablauf ist meist gleich: Ein Kunde bestellt und bezahlt bei dir. Du gibst die Bestellung an den Lieferanten weiter und bezahlst ihn. Der Lieferant verpackt und versendet. Dein Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und Einkaufspreis, abzüglich Gebühren, Werbung sowie Rücksendungen.
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kein Lager, wenig Startkapital | Geringe Marge, starker Preiswettbewerb |
| Großes Sortiment testbar | Keine Kontrolle über Qualität und Verpackung |
| Ortsunabhängig | Lieferzeiten und Bestand hängen vom Lieferanten ab |
| Schneller Start | Du haftest trotzdem voll gegenüber deinen Kunden |
Dropshipping ist ein Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt an, bevor du verkaufst. Wie das geht, steht im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Welche Pflichten hast du als Verkäufer beim Dropshipping?
Beim Dropshipping trägst du als Verkäufer alle Pflichten eines Onlinehändlers, also Gewährleistung, Widerrufsrecht, korrekte Preis- und Lieferangaben sowie vollständige Rechtstexte, obwohl der Lieferant den Versand übernimmt.
Der Kaufvertrag kommt zwischen dir und deinem Kunden zustande. Du schuldest ihm nach § 433 BGB eine mangelfreie Sache. Für neue Waren gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung, wird beim Verkauf an Verbraucher vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag (§ 477 BGB). Wie du dir Kosten beim Lieferanten zurückholst, regelt nur dein Vertrag mit ihm.
- Widerrufsrecht: Verbraucher dürfen innerhalb von 14 Tagen widerrufen (§§ 312g, 355 BGB). Rücksendungen landen bei dir oder einer Adresse, die du angibst, nicht automatisch beim Lieferanten.
- Lieferzeiten: Gib realistische Lieferzeiten an. Lange Wege aus Drittländern gehören klar ins Angebot.
- Preise: Gesamtpreise inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten. Zoll oder Gebühren, die beim Kunden anfallen, sind ein typischer Streitpunkt.
- Rechtstexte: Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung und gegebenenfalls AGB, siehe Onlineshop rechtssicher.
- Bilder und Texte: Lieferantenfotos nur mit eingeräumten Nutzungsrechten verwenden.
Mehr zu Fristen, Wertersatz und Rücksendekosten liest du im Ratgeber Widerrufsrecht im Onlineshop.
Was gilt beim Dropshipping für Produktsicherheit und Verpackung?
Für Produktsicherheit und Verpackung gilt beim Dropshipping dasselbe wie im klassischen Handel: Herstellerangaben mit Warnhinweisen im Angebot, eine verantwortliche Person in der EU sowie Registrierung und Systembeteiligung der Verpackungen.
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) verlangt nach Art. 19, dass dein Online-Angebot den Hersteller mit Postanschrift und elektronischer Adresse nennt, eine Produktabbildung mit Angaben zur Identifizierung enthält sowie Warn- oder Sicherheitshinweise wiedergibt. Diese Hinweise müssen nach § 6 ProdSG auf Deutsch vorliegen. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss eine verantwortliche Person in der EU benannt sein, etwa ein Einführer, ein Bevollmächtigter oder ein Fulfilment-Dienstleister (Art. 16 GPSR). Ohne sie darf das Produkt nicht in Verkehr gebracht werden.
Kommt die Ware aus einem Drittland, kannst du je nach Gestaltung selbst als Einführer gelten. Dann treffen dich zusätzliche Pflichten nach der GPSR und du haftest nach § 4 Abs. 2 ProdHaftG wie ein Hersteller für Schäden durch fehlerhafte Produkte. Mehr dazu in den Ratgebern Produktsicherheit im Onlinehandel und Produkthaftpflicht.
Bei Verpackungen musst du klären, wer sie in Deutschland erstmals mit Ware befüllt in Verkehr bringt. Diese Person muss sich vorher bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren (§ 6 VerpackDG) und die Verpackungen an einem System beteiligen (§ 7 VerpackDG). Halte die Zuständigkeit schriftlich fest. Einzelheiten im Ratgeber Verpackungen registrieren.
Was gilt bei Ware aus Drittländern für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?
Bei Ware aus Drittländern fallen seit dem 1. Juli 2026 auch für Sendungen bis 150 Euro Zoll an, nämlich pauschal drei Euro je angemeldeter Warenposition, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer von 19 oder sieben Prozent.
Bis Juni 2026 waren Sendungen bis 150 Euro Warenwert zollfrei. Diese Zollfreigrenze ist nach Angaben der Generalzolldirektion zum 1. Juli 2026 entfallen. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2026/382, nach Angaben der EU-Kommission befristet bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen die regulären Zollsätze je nach Ware gelten. Die Pauschale fällt je Warenkategorie in der Sendung an: Eine Sendung mit mehreren gleichen Artikeln kostet einmal drei Euro, eine Sendung mit drei verschiedenen Warenarten neun Euro. Nach Angaben des Zolls soll ab November 2026 zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr hinzukommen.
Wichtig für deine Kunden: Wird die Ware ohne vorab bezahlte Abgaben verschickt, zahlt oft der Empfänger beim Zusteller. Das führt zu Annahmeverweigerungen und Ärger. Kläre deshalb mit deinem Lieferanten, wer die Ware einführt und wer die Abgaben trägt.
Wie funktioniert der Import-One-Stop-Shop (IOSS)?
Der Import-One-Stop-Shop ist ein Verfahren nach § 18k UStG, mit dem Händler die Umsatzsteuer auf Fernverkäufe aus Drittländern in Sendungen bis 150 Euro Sachwert beim Kauf erheben und gesammelt an eine Behörde melden.
Nutzt du IOSS, ist die Einfuhr für deinen Kunden umsatzsteuerlich bereits erledigt. Für in Deutschland ansässige Unternehmen ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig. Die Teilnahme zeigst du vor Beginn des Besteuerungszeitraums elektronisch an. Sie gilt dann einheitlich für alle EU-Staaten und alle passenden Fernverkäufe. Die Erklärung gibst du innerhalb eines Monats nach Ablauf des Zeitraums ab, die Zahlung ist bis zum Ende des Folgemonats fällig. Waren, die der Verbrauchsteuer unterliegen, sind ausgeschlossen.
- Nur bis 150 Euro Sachwert je Sendung: Darüber gilt das normale Einfuhrverfahren mit Einfuhrumsatzsteuer und Zoll.
- Zoll bleibt: Nach dem Leitfaden der EU-Kommission gilt der Pauschalzoll unabhängig davon, ob IOSS genutzt wird.
- Marktplätze: Verkaufst du Drittlandware über einen Online-Marktplatz, kann der Marktplatz bei Sendungen bis 150 Euro umsatzsteuerlich als Lieferer gelten. Kläre das mit deiner Steuerberatung.
Lieferst du Ware aus einem Lager in der EU an Privatkunden in anderen EU-Staaten, gilt ab 10.000 Euro EU-weit die Umsatzsteuer des Kundenlandes. Das erklärt der Ratgeber Verkaufen ins EU-Ausland.
Welche Risiken hat Dropshipping, und wie senkst du sie?
Die größten Risiken beim Dropshipping sind unzuverlässige Lieferanten, mangelhafte oder unsichere Produkte, lange Lieferzeiten, unerwartete Zollkosten und Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben.
- Lieferanten mit Sitz oder Lager in der EU bevorzugen oder Probebestellungen machen
- Schriftlichen Vertrag schließen: Lieferzeiten, Gewährleistung, Rücksendungen, Verpackungspflichten, Bildrechte
- Herstellerangaben, CE-Kennzeichnung (wo nötig) und deutsche Warnhinweise vor dem Listing prüfen
- Keine Produkte mit Markenlogos, die du nicht verkaufen darfst
- Gesamtkosten inklusive Zoll, Gebühren, Werbung und Rücksendungen kalkulieren
- Produkthaftpflicht prüfen, besonders bei Importware
- Kundenservice selbst übernehmen und Antwortzeiten einplanen
Werbeversprechen wie „passives Einkommen ohne Aufwand“ halten selten. Dropshipping ist Handel mit allen Pflichten und viel Werbeaufwand. Wer das Modell nüchtern plant, kann es als Einstieg nutzen und später eigene Produkte oder ein eigenes Lager aufbauen.
Wie unterstützt dich Firmenkompass beim Start?
Firmenkompass unterstützt dich beim Start mit Geschäftsmodell, Kalkulation und dem technischen Aufbau deines Shops, eine Rechts- oder Steuerberatung bieten wir nicht an.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du im AVGS Gründercoaching dein Dropshipping-Modell auf Tragfähigkeit prüfen und in Modul 8 Onlineshop erstellen deinen Shop aufbauen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Hast du schon gegründet, begleitet dich das OnlineShop Coaching bei Lieferantenauswahl, Prozessen und Rechtstexten aus organisatorischer Sicht. Mit dem KI-Onlineshop Start steht dein Shop schnell. Für ein Erstgespräch nutze den Kontakt.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 433 BGB – Pflichten aus dem Kaufvertrag
- § 438 BGB – Verjährung der Mängelansprüche
- § 477 BGB – Beweislastumkehr (ein Jahr)
- § 312g BGB – Widerrufsrecht
- § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen (14 Tage)
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (Art. 16, 19)
- § 6 ProdSG – Sprache der Sicherheitsinformationen und Warnhinweise
- § 4 ProdHaftG – Hersteller (Importeur)
- § 6 VerpackDG – Registrierung
- § 7 VerpackDG – Systembeteiligungspflicht
- § 18k UStG – Besonderes Besteuerungsverfahren für Fernverkäufe aus dem Drittlandsgebiet (IOSS, 150 Euro)
- § 3c UStG – Ort der Lieferung beim Fernverkauf
- Generalzolldirektion: Wegfall der 150-Euro-Zollfreigrenze ab 1. Juli 2026 (Pressemitteilung vom 29.06.2026)
- Verordnung (EU) 2026/382 – befristeter Pauschalzoll auf Fernabsatz-Sendungen bis 150 Euro
- EU-Kommission: Leitfaden zum befristeten Pauschalzoll bis 1. Juli 2028
Kurz beantwortet
Ist Dropshipping in Deutschland legal?
Ja, Dropshipping ist ein erlaubtes Vertriebsmodell. Du brauchst ein Gewerbe und trägst alle Pflichten eines Onlinehändlers, auch wenn der Lieferant die Ware verschickt.
Wer haftet beim Dropshipping für Mängel?
Gegenüber deinen Kunden haftest du als Verkäufer. Die gesetzliche Gewährleistung beträgt bei neuen Waren zwei Jahre. Ob du dir den Schaden beim Lieferanten zurückholen kannst, hängt von deinem Vertrag mit ihm ab.
Muss ich beim Dropshipping Verpackungen registrieren?
Häufig ja. Wer verpackte Ware an Endkunden in Deutschland in Verkehr bringt, muss sich vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und die Verpackungen an einem System beteiligen. Kläre mit deinem Lieferanten schriftlich, wer diese Pflichten erfüllt.
Gibt es die 150-Euro-Zollfreigrenze noch?
Nein, seit dem 1. Juli 2026 ist sie für Fernabsatz-Sendungen aus Drittländern weggefallen. Es fällt ein Pauschalzoll von drei Euro je angemeldeter Warenposition an, zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer.
Was ist IOSS?
IOSS ist der Import-One-Stop-Shop, ein Verfahren für Fernverkäufe von Waren aus Drittländern in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 Euro. Der Händler erhebt die Umsatzsteuer beim Kauf und meldet sie gesammelt, beim BZSt für in Deutschland ansässige Unternehmen.
Darf ich Produktbilder des Lieferanten verwenden?
Nur, wenn der Lieferant dir die Nutzungsrechte eingeräumt hat. Lass dir das schriftlich bestätigen, sonst riskierst du eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Brauche ich für Dropshipping eine eigene Produktsicherheitsprüfung?
Du musst als Händler prüfen, ob Herstellerangaben, Kennzeichnung und Warnhinweise vorhanden sind, und darfst erkennbar unsichere Produkte nicht verkaufen. Bei Herstellern außerhalb der EU muss eine verantwortliche Person in der EU benannt sein.


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