Firmenkompass

BAFA-Förderung für Unternehmensberatung: Zuschuss, Voraussetzungen und Antrag 2026

Du hast gegründet und willst mit einer erfahrenen Beratung Preise, Finanzen, Personal oder Organisation auf den Prüfstand stellen? Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst solche Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen mit 50 oder 80 Prozent. Hier erfährst du, wer gefördert wird, wie hoch der Zuschuss ist, wie der Antrag läuft und an welchen Fehlern die Förderung oft scheitert.

Das Wichtigste in Kürze

3.500 €
förderfähige Beratungskosten je Beratung
80 %
Zuschuss in neuen Ländern, Lüneburg und Trier, max. 2.800 €
50 %
Zuschuss im übrigen Bundesgebiet, max. 1.750 €
5
geförderte Beratungen je Unternehmen, höchstens zwei pro Jahr
31.12.2026
letzter Tag für Anträge nach der Richtlinie
  • Zuschuss zur Unternehmensberatung: 80 % in den neuen Bundesländern sowie in Lüneburg und Trier, sonst 50 %, von höchstens 3.500 Euro Beratungskosten.
  • Für KMU und Freie Berufe am Markt: auch direkt nach der Gründung, nicht aber vor der Gründung.
  • Antrag vor Vertrag: Erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle darfst du den Beratungsvertrag unterschreiben.
  • Erstes Jahr nach der Gründung: kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner ist Pflicht.
  • Befristet: Die Richtlinie gilt für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Was ist die BAFA-Förderung von Unternehmens­beratungen?

Die BAFA-Förderung von Unternehmens­beratungen für KMU ist ein Zuschuss des Bundes zu den Kosten einer externen Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen oder organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Das Programm des Bundeswirtschafts­ministeriums wird aus dem Europäischen Sozialfonds Plus mitfinanziert und vom BAFA in Eschborn umgesetzt. Es hat die frühere „Förderung unternehmerischen Know-hows“ abgelöst. Gefördert werden konzeptionelle Einzelberatungen: Die Beraterin oder der Berater analysiert deine Situation, benennt Schwachstellen und gibt dir konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung. Eine Beratung darf höchstens fünf Tage dauern, die nicht aufeinanderfolgen müssen. Seminare, Workshops und Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe und muss nicht zurückgezahlt werden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, das BAFA entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Wer kann die BAFA-Förderung bekommen?

Die BAFA-Förderung können kleine wie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe bekommen, die rechtlich selbstständig sind, ihren Sitz in Deutschland haben und bereits am Markt tätig sind.

Als KMU gilt laut Richtlinie, wer im letzten Geschäftsjahr weniger als 250 Beschäftigte hatte und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Neu gegründete Unternehmen ohne Jahresabschluss schätzen diese Werte nach Treu und Glauben. Als Gründungsdatum zählt die Gewerbeanmeldung oder der Handels­registereintrag, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem:

  • Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind oder sein wollen, etwa in Unternehmensberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder als Rechtsanwältin
  • Unternehmen, für die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die eine Vermögensauskunft abgeben mussten
  • gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen
  • Unternehmen mit Beteiligung von Religions­gemeinschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Bei Ärztinnen, Zahnärzten, Psychotherapeutinnen und Heilpraktikern werden nur Beratungen zur Einführung oder Anpassung eines Qualitätssicherungssystems gefördert.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss?

Der BAFA-Zuschuss beträgt 80 % oder 50 % der förderfähigen Beratungskosten von höchstens 3.500 Euro, also bis zu 2.800 Euro oder bis zu 1.750 Euro je Beratung, abhängig vom Standort der beratenen Betriebsstätte.

Standort der BetriebsstätteFördersatzhöchster Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Berlin, ohne Region Leipzig), Region Lüneburg, Region Trier80 %2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Lüneburg und Trier), Berlin, Region Leipzig50 %1.750 €

Zu den förderfähigen Kosten gehören Honorar, Auslagen und Reisekosten der Beratung. Rabatte musst du abziehen, auch wenn du sie nicht nutzt. Je Unternehmen sind während der Laufzeit höchstens fünf abgeschlossene Beratungen förderfähig, davon nicht mehr als zwei pro Jahr.

Seit dem 15. November 2025 gilt eine wichtige Änderung: Bist du nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, etwa als Kleinunternehmer, berechnet das BAFA den Zuschuss auf den gezahlten Bruttobetrag. Wer die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholt, bekommt den Zuschuss weiterhin auf den Nettobetrag. Was das für dich heißt, erklärt der Ratgeber Kleinunternehmerregelung.

Welche Beratungen werden gefördert und welche nicht?

Gefördert werden individuelle Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, ausgeschlossen sind vor allem Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung, Gutachten sowie Beratung überwiegend zu Fördermitteln.

Typische geförderte Themen sind Preiskalkulation, Kostensenkung, Liquiditätsplanung, Controlling, Anpassung des Geschäftsmodells, Marketing, Vertrieb, Fachkräftesicherung, Digitalisierung von Abläufen oder die Vorbereitung einer Nachfolge. Auch Unternehmen in wirtschaftlich angespannter Lage sollen laut Richtlinie unterstützt werden, solange kein Insolvenzverfahren beantragt ist. Wie das in einer Krise aussieht, zeigt der Ratgeber Unternehmenskrise.

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die schon mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot)
  • die Vermittlung enthalten oder dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen der Beratung dienen
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen oder Steuerberatung behandeln, etwa Verträge, Jahresabschluss oder Buchführung
  • die überwiegend aus Gutachten bestehen
  • die überwiegend das Thema Fördermittel behandeln

Wie läuft der Antrag Schritt für Schritt?

Der Antrag auf BAFA-Förderung läuft vollständig online über die Antragsplattform des BAFA sowie eine Leitstelle, und mit der Beratung darfst du erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle beginnen.

  1. Beratungsbedarf klären. Überlege, welches Problem gelöst werden soll, und hol dir ein Angebot einer beim BAFA registrierten Beratung ein. Unterschreibe noch nichts.
  2. Informationsgespräch führen, falls nötig. Bist du im ersten Jahr nach der Gründung, vereinbarst du ein kostenloses Gespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, frühestens drei Monate vor dem Antrag.
  3. Antrag online stellen. Über die Antragsplattform des BAFA gibst du zunächst nur deine Firmendaten ein und wählst eine der sechs Leitstellen, zum Beispiel die der Kammern oder des Handwerks.
  4. Informationsschreiben abwarten. Leitstelle und BAFA prüfen die formalen Voraussetzungen sowie die Beratereigenschaft. Erst mit dem Informationsschreiben darfst du den Beratungsvertrag schließen.
  5. Beratung durchführen und bezahlen. Die Beratung dauert höchstens fünf Tage. Am Ende bekommst du einen schriftlichen Beratungsbericht, den du und die Beratung unterschreiben. Die Rechnung bezahlst du vollständig per Überweisung, Barzahlung oder Verrechnung führt zum Verlust des Zuschusses.
  6. Verwendungsnachweis einreichen. Spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben lädst du hoch: unterschriebenes Formular, KMU- sowie De-minimis-Erklärung, Erklärung zur Grundrechtecharta, Beratungsbericht, Rechnung, Kontoauszug und bei jungen Unternehmen die Bestätigung des Informationsgesprächs.
  7. Bewilligung und Auszahlung. Die Leitstelle prüft die Unterlagen, gibt sie mit einem Votum an das BAFA, das über Bewilligung und Auszahlung entscheidet.
Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Wie findest du eine BAFA-registrierte Beratung?

Eine BAFA-registrierte Beratung findest du, indem du gezielt nach der Registrierung beim BAFA fragst, denn gefördert wird nur, wer dort als selbstständige Unternehmensberatung mit mehr als 50 % Umsatz aus Beratung freigeschaltet ist.

Die Auswahl der Beratung ist frei. Voraussetzung für die Registrierung sind laut Richtlinie außerdem die nötigen Fähigkeiten, Zuverlässigkeit und ein geeignetes Qualitätssicherungsinstrument, etwa ein anerkanntes Zertifikat oder ein dokumentiertes Qualitätshandbuch. Ausgeschlossen sind Beratungen durch Inhaber, Gesellschafter oder Beschäftigte deines Unternehmens sowie durch Angehörige. Du bist selbst Beraterin oder Berater und willst dich registrieren? Das erklärt der Ratgeber Selbstständig als Unternehmensberater.

  • Registrierung beim BAFA schriftlich bestätigen lassen
  • Thema, Umfang in Tagen und Ergebnis im Angebot festhalten
  • Honorar, Auslagen und Reisekosten getrennt ausweisen lassen
  • Branchenerfahrung und Referenzen erfragen
  • Vertrag erst nach dem Informationsschreiben unterschreiben

Welche Fehler kosten die BAFA-Förderung?

Die BAFA-Förderung scheitert am häufigsten an einem Beratungsvertrag vor dem Informationsschreiben, an einem fehlenden Informationsgespräch im ersten Jahr, an Barzahlung oder an einem verspäteten Verwendungsnachweis.

Welche Förderung passt vor und nach der Gründung?

Vor der Gründung passt die BAFA-Förderung nicht, dafür kommen kostenfreie Erstberatung, Landesprogramme oder das AVGS Gründercoaching infrage, nach der Gründung die BAFA-Unternehmensberatung und ab zwei Jahren am Markt KOMPASS.

AVGS GründercoachingBAFA UnternehmensberatungKOMPASS
Phasevor und während der Gründungnach der Gründungab zwei Jahren Selbstständigkeit
Für wenArbeitslose, Arbeitsuchende, Menschen in Grundsicherung (früher Bürgergeld)KMU und Freie Berufe am MarktSolo-Selbstständige im Haupterwerb
Förderungbei Bewilligung ohne Eigenanteil50 % oder 80 %, max. 1.750 € oder 2.800 €90 % der Kurskosten, max. 4.500 €
Format1:1-CoachingEinzelberatung, max. fünf TageGruppenkurs ab 20 Stunden

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist das AVGS Gründercoaching nach § 45 SGB III meist der passende erste Schritt: Dort entstehen Businessplan und Finanzierungskonzept, etwa im Modul Finanzierung. Welche Angebote es vor der Gründung kostenlos gibt, steht im Ratgeber Gründungsberatung kostenlos, die Weiterbildungsförderung im Ratgeber KOMPASS-Förderung. Für Digitalisierungsvorhaben lohnt ein Blick auf die Förderung der Digitalisierung.

Da die Richtlinie nur für Anträge bis zum 31. Dezember 2026 gilt und bis Oktober 2026 kein Nachfolgeprogramm veröffentlicht war, solltest du eine geplante Beratung nicht auf die lange Bank schieben. Welche weiteren Programme für dich infrage kommen, zeigt dir kostenlos unser Fördercheck. Beratung, die sich überwiegend um Fördermittel dreht, fördert das BAFA nicht. Fragen zu deinem Vorhaben klären wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Unternehmensberatung?

Die BAFA-Förderung beträgt 80 % der förderfähigen Beratungskosten in den neuen Bundesländern ohne Berlin und Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier, höchstens 2.800 Euro. Im übrigen Bundesgebiet einschließlich Berlin und Region Leipzig sind es 50 %, höchstens 1.750 Euro. Förderfähig sind bis zu 3.500 Euro je Beratung.

Kann ich die BAFA-Förderung als Gründer nutzen?

Ja, sobald dein Unternehmen gegründet ist und am Markt tätig ist. Als Gründungsdatum zählt die Gewerbeanmeldung, der Handels­registereintrag oder bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt. Im ersten Jahr nach der Gründung brauchst du zusätzlich ein kostenloses Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner.

Gilt die alte Regel für Jungunternehmen bis zwei Jahre noch?

Nein, die aktuelle Richtlinie unterscheidet beim Fördersatz nicht mehr nach Jungunternehmen und Bestandsunternehmen. Für junge Unternehmen gibt es nur noch eine Besonderheit: Wer bei Antragstellung im ersten Jahr nach der Gründung ist, muss vorher ein Informationsgespräch führen.

Darf ich den Beratungsvertrag vor dem Antrag unterschreiben?

Nein, der Vertrag darf erst nach dem Informationsschreiben der Leitstelle unterschrieben werden. Schon der Abschluss des Beratungsvertrags gilt als Beginn der Beratung. Wer vorher unterschreibt, bekommt keine Förderung, eine rückwirkende Antragstellung ist ausgeschlossen.

Bis wann kann ich die BAFA-Förderung beantragen?

Nach der aktuellen Richtlinie bis zum 31. Dezember 2026. Ob es danach ein Nachfolgeprogramm gibt, hatte das BAFA bis Oktober 2026 nicht veröffentlicht. Wer eine Beratung plant, sollte den Antrag deshalb rechtzeitig stellen.

Wird eine Beratung zu Fördermitteln über die BAFA gefördert?

Nein, Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben, sind ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen behandeln, etwa Verträge, Jahresabschlüsse oder Buchführung.

Was ändert sich für Kleinunternehmer?

Seit dem 15. November 2025 berechnet das BAFA den Zuschuss bei Unternehmen ohne Vorsteuerabzug auf den gezahlten Bruttobetrag der Rechnung. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG steigt der Zuschuss dadurch, die Höchstbeträge bleiben unverändert.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns