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Selbstständig als Heilpraktiker: Erlaubnis, Praxisstart und Förderung

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker darfst du ohne Approbation Heilkunde ausüben, aber nur mit einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hier erfährst du, wie die Überprüfung beim Gesundheitsamt abläuft, was für den Heilpraktiker für Psychotherapie gilt und was du bei Steuern, Werbung und Förderung beachten musst.

Das Wichtigste in Kürze

25 Jahre
Mindestalter für die Erlaubnis
§ 18 EStG
Heilpraktiker ist ein freier Beruf
§ 4 Nr. 14 UStG
Heilbehandlungen umsatz­steuerfrei
  • Erlaubnis: Wer ohne ärztliche Approbation Heilkunde ausübt, braucht eine Erlaubnis nach § 1 HeilprG. Voraussetzung ist unter anderem eine bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt.
  • Psychotherapie: Eine auf Psychotherapie beschränkte Erlaubnis ist möglich, mit eigener Überprüfung.
  • Freier Beruf: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer, Meldung beim Finanzamt und beim Gesundheitsamt.
  • Umsatzsteuer: Heilbehandlungen sind steuerfrei (§ 4 Nr. 14 UStG).
  • Werbung: Das Heilmittelwerbegesetz verbietet irreführende Aussagen und Erfolgsversprechen.

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Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauche ich als Heilpraktiker?

Als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker brauchst du vor allem eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein, benötigt sie (§ 1 Abs. 1 HeilprG). Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (§ 1 Abs. 2 HeilprG).

Die Erste Durchführungs­verordnung zum Heilpraktikergesetz nennt die Gründe, aus denen die Erlaubnis versagt wird (§ 2 Abs. 1 1. DVO HeilprG). Du bekommst sie danach nur, wenn du

  • mindestens 25 Jahre alt bist,
  • mindestens einen Volksschul- beziehungsweise Hauptschulabschluss nachweist,
  • sittlich zuverlässig bist, was meist ein Führungszeugnis belegt,
  • gesundheitlich geeignet bist, was ein ärztliches Attest belegt,
  • in der Überprüfung beim Gesundheitsamt zeigst, dass von deiner Tätigkeit keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder der Patienten ausgeht.

Wie läuft die Überprüfung ab?

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil beim Gesundheitsamt. Grundlage sind die Leitlinien des Bundesgesundheits­ministeriums zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern, die seit dem 22.03.2018 gelten. In München zum Beispiel gibt es zwei schriftliche Termine im Jahr, die mündliche Überprüfung folgt frühestens drei Wochen später. Fällst du mündlich durch, musst du auch den schriftlichen Teil wiederholen. Termine, Anmeldefristen und Gebühren legt jedes Gesundheitsamt fest.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Die Erlaubnis kann auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt werden. Damit darfst du psychotherapeutisch heilkundlich arbeiten, aber keine körperlichen Behandlungen durchführen. Die Überprüfung beschränkt sich auf dieses Gebiet und folgt denselben Leitlinien. Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ allein darfst du damit nicht führen, sie ist approbierten Psychotherapeuten vorbehalten (§ 1 Abs. 1 PsychThG). Nutze stattdessen die Bezeichnung, die deiner Erlaubnis entspricht, etwa „Heilpraktiker für Psychotherapie“. Eine ähnlich beschränkte Erlaubnis gibt es zum Beispiel für Physiotherapie.

Anmeldungen zum Start

Heilpraktiker zählen zu den freien Berufen (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die Gewerbeordnung gilt für Heilberufe nur, soweit sie es ausdrücklich bestimmt (§ 6 Abs. 1 GewO). Eine Gewerbeanmeldung entfällt deshalb. Du meldest dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (§ 138 AO). Die Eröffnung deiner Praxis zeigst du dem Gesundheitsamt an, in München spätestens am Tag der Aufnahme. Eine Kammer gibt es für Heilpraktiker nicht. Mehr zur Abgrenzung im Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Welche Rechtsform passt für eine Heilpraktikerpraxis?

Für die eigene Praxis passt meist das Einzelunternehmen als Freiberufler, ganz ohne Handelsregister. Teilt ihr euch Räume und Kosten, kann eine Praxisgemeinschaft als GbR sinnvoll sein. Eine GmbH ist möglich, macht die Praxis aber gewerbe­steuer­pflichtig, weil Kapitalgesellschaften immer als Gewerbebetrieb gelten (§ 2 Abs. 2 GewStG). Lass die Rechtsform vorher rechtlich und steuerlich prüfen. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung einer Heilpraktikerpraxis?

Die Gründung einer Heilpraktikerpraxis kostet vor allem Ausbildung, Überprüfung, Räume und Einrichtung. Wie viel, hängt stark von deinen Methoden ab. Für Gesprächstherapie reicht ein ruhiger Raum, für körperliche Verfahren brauchst du Liege, Geräte und Hygieneausstattung.

Plane die Reserve großzügig, denn eine Praxis braucht oft Monate, bis sich ein fester Patientenstamm aufbaut. Deine eigenen Werte rechnest du mit dem Gründungskostenrechner.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Welche Versicherungen brauche ich als Heilpraktiker?

Als Heilpraktiker brauchst du vor allem eine Berufshaftpflicht, die Behandlungsfehler abdeckt. Das Heilpraktikergesetz selbst schreibt keine Berufshaftpflicht vor, ohne sie gehst du aber ein hohes persönliches Risiko ein. Mehr im Ratgeber Berufshaftpflicht.

Welche Steuern zahlt ein Heilpraktiker?

Als Heilpraktiker zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, aber keine Gewerbesteuer, solange du freiberuflich arbeitest. Den Gewinn ermittelst du in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die du im Rahmen deiner Tätigkeit als Heilpraktiker erbringst, sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Steuerpflichtig bleiben in der Regel Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa Wellnessangebote, Kurse zur allgemeinen Gesundheitsförderung oder der Verkauf von Produkten. Für diese Umsätze kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn du die Grenzen von 25.000 € im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr einhältst (§ 19 Abs. 1 UStG). Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinne ich Patientinnen und Patienten?

Deine Patientenschaft gewinnst du vor allem über Vertrauen, Empfehlungen und eine klare Spezialisierung. Wer erkennbar für ein Thema steht, wird eher gefunden und weiterempfohlen.

  • Spezialisierung: Konzentriere dich auf wenige Methoden oder Beschwerdebilder, die du wirklich beherrschst.
  • Online sichtbar: Sachliche Informationen zu dir, deinen Methoden, Kosten und Erstattung. Ob private Kranken- oder Zusatzversicherungen Heilpraktikerleistungen erstatten, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
  • Netzwerk: Kontakte zu Physiotherapie, Hebammen oder Ärztinnen und Ärzten, die offen für Zusammenarbeit sind.
  • Vorträge und Kurse: Volkshochschulen, Vereine oder Betriebe machen dich bekannt.

Wie du deine Positionierung schärfst, erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Welche Förderung gibt es für Heilpraktiker?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du deine Praxisgründung mit dem AVGS Gründercoaching vorbereiten, bei Bewilligung ohne eigene Kosten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II). Plane den Antrag so, dass deine Erlaubnis vorliegt, bevor du hauptberuflich startest. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Die KfW fördert auch freiberufliche Gründungen, etwa mit dem ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen für Heilpraktiker?

Für Heilpraktiker passen vor allem die Module zu Positionierung, Zahlen und Marketing. In Modul 1 schärfen wir dein Angebot und deine Zielgruppe. In Modul 3 Businessplan Zahlen planen wir realistische Patientenzahlen, Honorare und die Anlaufzeit. Modul 5 Unternehmensorganisation klärt Finanzamt, Umsatzsteuer und Versicherungen. In Modul 6 entwickeln wir eine Werbung, die sachlich bleibt und trotzdem wirkt.

Maria Bieber begleitet Gründungen im Gesundheitsbereich bei Positionierung und Angebot. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch, dann klären wir, wie dein Weg in die eigene Praxis aussieht.

Maria BieberFragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich als Heilpraktiker eine Gewerbeanmeldung?

Nein, als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker übst du einen freien Beruf aus und meldest kein Gewerbe an. Heilpraktiker stehen ausdrücklich in § 18 EStG. Du meldest dich innerhalb eines Monats beim Finanzamt und zeigst die Praxiseröffnung dem Gesundheitsamt an.

Wie alt muss ich für die Heilpraktikererlaubnis sein?

Du musst mindestens 25 Jahre alt sein. Außerdem verlangt die Durchführungs­verordnung mindestens einen Hauptschulabschluss, Zuverlässigkeit, gesundheitliche Eignung und die bestandene Überprüfung beim Gesundheitsamt. Einzelheiten regelt das zuständige Gesundheitsamt.

Was darf ein Heilpraktiker für Psychotherapie?

Ein Heilpraktiker für Psychotherapie darf Heilkunde ausschließlich auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben. Die Erlaubnis ist auf dieses Gebiet beschränkt und setzt eine eigene Überprüfung voraus. Körperliche Behandlungen sind damit nicht erlaubt.

Sind Heilpraktikerleistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, Heilbehandlungen im Rahmen der Tätigkeit als Heilpraktiker sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei. Das gilt nicht für Leistungen ohne therapeutisches Ziel, etwa reine Wellness oder den Verkauf von Produkten. Diese Umsätze trennst du ab.

Bin ich als Heilpraktiker bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert?

Nein, selbstständige Heilpraktiker sind nach § 4 Abs. 3 SGB VII von der Pflichtversicherung frei. Du kannst dich aber freiwillig bei der BGW versichern. Beschäftigst du Mitarbeitende, sind diese gesetzlich unfallversichert.

Was darf ich als Heilpraktiker in der Werbung sagen?

Du darfst sachlich über deine Methoden und Leistungen informieren. Verboten ist irreführende Werbung, etwa wenn du eine Wirksamkeit behauptest, die nicht belegt ist, oder einen sicheren Behandlungserfolg versprichst (§ 3 HWG). Lass Website und Flyer im Zweifel rechtlich prüfen.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
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