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Büro, Coworking oder Homeoffice: Welcher Arbeitsort zu deiner Gründung passt

Küchentisch, Coworking-Space, Bürogemeinschaft oder eigenes Büro: Der Arbeitsort entscheidet mit über deine Kosten, dein Auftreten bei Kunden und deine Konzentration. Er hat auch rechtliche Folgen, von der Geschäftsadresse über die Haftung bis zum Mietvertrag. Hier erfährst du, welche Lösung wann passt, worauf du bei Verträgen achten solltest und was du steuerlich absetzen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

6 €
Homeoffice-Tagespauschale, höchstens 1.260 € im Jahr
über 1 Jahr
Laufzeit, ab der ein Mietvertrag Textform braucht
3. Werktag
eines Quartals: Kündigung von Geschäftsräumen zum Quartalsende darauf
§ 721 BGB
persönliche Haftung in der Außen-GbR
  • Homeoffice zuerst: Für viele Gründungen reicht am Anfang die eigene Wohnung, wenn Vermieter, Privatsphäre und Konzentration mitspielen.
  • Coworking: flexibel, kurzfristig kündbar, als Geschäftsadresse aber nur mit Postannahme und passendem Tarif.
  • Bürogemeinschaft: spart Kosten, kann aber ungewollt eine haftende GbR werden, wenn ihr gemeinsam nach außen auftretet.
  • Eigenes Büro: Gewerbemietrecht schützt dich kaum, Laufzeit und Kündigung prüfst du vor der Unterschrift.
  • Virtuelles Büro: ergänzt die Erreichbarkeit, ersetzt aber keinen echten Betriebsort.

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Welcher Arbeitsort passt zu deiner Gründung?

Welcher Arbeitsort passt, hängt vor allem davon ab, ob Kunden zu dir kommen, ob du Mitarbeiter hast und wie viel feste Kosten du dir am Anfang leisten willst. Für reine Schreibtischarbeit ohne Kundenbesuch reicht oft das Homeoffice, mit Kundschaft oder Team brauchst du früher oder später eigene Räume.

KostenBindungKundenempfangGeeignet für
Homeofficekeine zusätzliche MietekeineeingeschränktBeratung, Kreativarbeit, Onlinegeschäft
Coworkingmonatlicher Tarifmeist kurzüber BesprechungsräumeSolo-Selbstständige, Testphase
Bürogemeinschaftgeteilte Mieteje nach Hauptmietvertragjamehrere Selbstständige mit ähnlichem Bedarf
Eigenes Bürovolle Miete, Nebenkosten, Ausstattungoft mehrere JahrejaKundenverkehr, Mitarbeiter, Praxis
Virtuelles Büromonatliche Gebührmeist kurznein, nur Adresse und PostErgänzung zum Homeoffice

Eine Faustregel: Starte so günstig und flexibel wie möglich, solange dein Geschäft das zulässt. Langfristige Mietverträge sind für Gründer eines der größten finanziellen Risiken, weil die Miete auch dann fällig ist, wenn Aufträge ausbleiben. Die Kosten deines Arbeitsorts gehören in deinen Finanzplan.

Wann reicht das Homeoffice?

Das Homeoffice reicht, solange du überwiegend am Rechner arbeitest, kaum Kunden empfängst und mit deiner Wohnadresse als Geschäftsadresse leben kannst. Für viele Beratungs-, Kreativ- und Onlinegründungen ist es der normale Start.

Drei Punkte solltest du klären. Erstens den Vermieter: Reine Schreibtischarbeit ist in der Regel unproblematisch. Geschäftliche Aktivitäten, die nach außen in Erscheinung treten, etwa Kundenverkehr oder Mitarbeiter, muss der Vermieter ohne Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden (BGH, Urteil vom 14.07.2009, VIII ZR 165/08). Zweitens die Privatsphäre: Deine Anschrift steht dann im Impressum und auf Rechnungen. Drittens die Konzentration: Ein eigener, abgetrennter Arbeitsplatz hilft, Arbeit und Privatleben zu trennen.

Steuerlich kannst du für jeden Tag, an dem du überwiegend zu Hause arbeitest, eine Tagespauschale von 6 € abziehen, höchstens 1.260 € im Jahr (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG). Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur absetzbar, wenn es der Mittelpunkt deiner gesamten Tätigkeit ist. Alle Details stehen im Ratgeber Homeoffice absetzen als Selbstständiger.

Was bringt ein Coworking-Space?

Ein Coworking-Space bringt dir einen professionellen Arbeitsplatz ohne langfristige Bindung, Besprechungsräume für Kundentermine und Kontakt zu anderen Selbstständigen. Du zahlst einen monatlichen Tarif, meist für einen flexiblen Platz oder einen festen Schreibtisch.

Coworking-Verträge sind meist Nutzungsverträge nach den Bedingungen des Anbieters. Lies sie vor der Unterschrift auf diese Punkte:

  • Kündigungsfrist und Mindestlaufzeit
  • fester oder flexibler Platz, Zugangszeiten, Nutzung am Wochenende
  • Besprechungsräume: inklusive oder gegen Aufpreis
  • Postannahme und ausdrückliche Erlaubnis, die Adresse als Geschäftsadresse zu nutzen
  • abschließbarer Stauraum für Unterlagen und Geräte
  • Versicherung deiner Geräte, Haftung bei Diebstahl oder Schäden
  • Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wenn du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist

Denk auch an den Datenschutz. In offenen Räumen können andere deinen Bildschirm sehen oder Telefonate mithören. Arbeitest du mit Kunden- oder Gesundheitsdaten, brauchst du Sichtschutz, ruhige Räume für vertrauliche Gespräche und abschließbare Ablagen. Für manche Berufe mit Schweigepflicht passt ein offener Coworking-Platz deshalb nicht.

Was musst du bei einer Bürogemeinschaft beachten?

Bei einer Bürogemeinschaft musst du vor allem darauf achten, dass ihr nur Räume sowie Kosten teilt und nach außen getrennt auftretet, sonst haftest du womöglich für die anderen mit. Eine Bürogemeinschaft ist rechtlich meist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die nur das Verhältnis der Partner untereinander regelt.

Das Gesetz unterscheidet zwei Formen. Eine nicht rechtsfähige GbR ordnet nur das Verhältnis der Beteiligten zueinander, etwa die Aufteilung der Miete. Eine rechtsfähige GbR entsteht, wenn sie nach dem Willen der Beteiligten am Rechtsverkehr teilnehmen soll (§ 705 Abs. 2 BGB). Betreibt ihr unter gemeinsamem Namen ein Unternehmen, wird das sogar vermutet (§ 705 Abs. 3 BGB). Für die Verbindlichkeiten einer rechtsfähigen GbR haften alle Gesellschafter persönlich (§ 721 BGB).

Regelt untereinander schriftlich, wer Hauptmieter ist, wie Miete sowie Nebenkosten verteilt werden, wer welche Räume nutzt und was beim Ausstieg eines Partners passiert. Ist nur einer von euch Mieter, braucht er für die Überlassung an die anderen die Erlaubnis des Vermieters (§ 540 BGB). Lass den Vertrag bei größeren Summen anwaltlich prüfen.

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Wann lohnt sich ein eigenes Büro?

Ein eigenes Büro lohnt sich, wenn regelmäßig Kunden zu dir kommen, du Mitarbeiter beschäftigst oder deine Tätigkeit besondere Räume braucht. Dann wiegen Auftreten, Ruhe und Platz die festen Kosten auf.

Beim Mietvertrag gilt Gewerbemietrecht, und das schützt dich deutlich weniger als das Wohnraummietrecht. Einige Unterschiede, die Gründer kennen sollten:

  • Form: Ein Mietvertrag über Räume, der für länger als ein Jahr nicht in Textform geschlossen wird, gilt für unbestimmte Zeit (§ 578 in Verbindung mit § 550 BGB).
  • Kündigung: Unbefristete Verträge über Geschäftsräume kannst du spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals kündigen (§ 580a Abs. 2 BGB). Befristete Verträge sind vor Ablauf in der Regel nicht ordentlich kündbar.
  • Kaution: Die Begrenzung auf drei Monatsmieten (§ 551 BGB) gehört zum Wohnraummietrecht und gilt für Geschäftsräume nicht. Die Höhe ist Verhandlungssache.
  • Miethöhe: Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen gibt es nur für Wohnraum.

Achte außerdem auf Indexklauseln, Nebenkosten, Umsatzsteuer auf die Miete und darauf, ob dein Gewerbe in den Räumen überhaupt erlaubt ist. Was das im Einzelnen bedeutet, erklärt der Ratgeber Gewerberaum mieten. Rechne vor der Unterschrift durch, ob du die Miete auch in schwachen Monaten zahlen kannst. Unterschreib keinen Mustervertrag ungeprüft, bei langer Laufzeit lohnt sich eine anwaltliche Durchsicht.

Ist ein virtuelles Büro als Geschäftsadresse zulässig?

Ein virtuelles Büro ist als Geschäftsadresse nur tragfähig, wenn dort Post zuverlässig angenommen wird, auch förmliche Zustellungen, und du dort tatsächlich erreichbar bist. Ein reiner Scan- und Weiterleitungsdienst reicht dafür in der Regel nicht.

Ins Impressum gehört die Anschrift, unter der du niedergelassen bist (§ 5 DDG). Sie muss ladungsfähig sein, also eine Adresse, an der dich Briefe und gerichtliche Schreiben tatsächlich erreichen. In die Gewerbeanmeldung gehört der Ort, von dem aus du dein Gewerbe tatsächlich betreibst, eine Verlegung musst du anzeigen (§ 14 GewO). Steuerlich zählt die Betriebsstätte, also eine feste Geschäftseinrichtung, die deiner Tätigkeit dient (§ 12 AO). Ein Briefkasten ist keine Betriebsstätte.

Sinnvoll ist ein virtuelles Büro als Ergänzung: Du arbeitest zu Hause, willst aber deine Privatadresse schützen und Post an einer festen Stelle annehmen lassen. Kläre vorher mit dem Gewerbeamt, ob die Anschrift akzeptiert wird. Alle Regeln zur Anschrift stehen im Ratgeber Geschäftsadresse.

Welche Kosten für den Arbeitsort kannst du absetzen?

Kosten für Büro, Coworking-Platz oder Bürogemeinschaft kannst du als Betriebsausgaben absetzen, wenn sie betrieblich veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Dazu gehören Miete, Nebenkosten, Reinigung, Einrichtung und Internet.

Weist die Rechnung Umsatzsteuer aus, ziehst du sie als Vorsteuer ab (§ 15 UStG), sofern du nicht Kleinunternehmer bist. Einrichtung wie Schreibtisch oder Rechner schreibst du je nach Wert sofort oder über mehrere Jahre ab. Für Tage, an denen du im Büro oder im Coworking arbeitest, gibt es keine Homeoffice-Tagespauschale. Die Pauschale gilt nur für Tage mit überwiegender Tätigkeit zu Hause.

Mehr dazu, was du sonst noch absetzen kannst, steht im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.

Wie triffst du die richtige Entscheidung?

Die richtige Entscheidung triffst du, wenn du Arbeitsweise, Kundenkontakt, Budget sowie Wachstumspläne nebeneinanderlegst und die Lösung wählst, die dich am wenigsten bindet und trotzdem professionell arbeiten lässt. Viele starten im Homeoffice, testen Coworking und mieten erst ein Büro, wenn Umsatz sowie Team es tragen.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, klären wir solche Fragen im AVGS Gründercoaching, bevor du einen Vertrag unterschreibst. Im Modul 5 Unternehmensorganisation gehen wir Anmeldungen, Steuern, Versicherungen und Organisation gemeinsam durch. Das Coaching ist bei Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter für dich kostenfrei. Ob dir zusätzlich Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zustehen, zeigt der Fördercheck.

Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Ist Coworking als Geschäftsadresse erlaubt?

Ja, ein Coworking-Space kann deine Geschäftsadresse sein, wenn du dort tatsächlich arbeitest und der Anbieter Post für dich annimmt. Prüfe, ob der Vertrag die Nutzung als Geschäftsadresse ausdrücklich erlaubt. Bei flexiblen Tarifen ohne festen Platz ist das nicht immer der Fall.

Hafte ich in einer Bürogemeinschaft für die anderen?

Grundsätzlich nicht, solange ihr nur Räume sowie Kosten teilt und jeder unter eigenem Namen auftritt. Tretet ihr nach außen gemeinsam auf, etwa mit gemeinsamem Namen, Briefkopf oder Konto, kann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entstehen. Dann haftet jeder Gesellschafter für deren Verbindlichkeiten persönlich.

Kann ich Coworking-Kosten von der Steuer absetzen?

Ja, Kosten für einen Coworking-Platz sind Betriebsausgaben, wenn du ihn betrieblich nutzt. Enthält die Rechnung Umsatzsteuer, kannst du sie als Vorsteuer abziehen, sofern du nicht Kleinunternehmer bist. Für die Tage im Coworking gibt es keine Homeoffice-Tagespauschale.

Wie schnell komme ich aus einem Büromietvertrag wieder raus?

Bei einem unbefristeten Mietvertrag über Geschäftsräume kündigst du spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals. Bei befristeten Verträgen ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf meist ausgeschlossen. Lies deshalb Laufzeit und Verlängerungsklauseln vor der Unterschrift genau.

Reicht ein virtuelles Büro für die Gewerbeanmeldung?

Ein virtuelles Büro allein ist keine Betriebsstätte, wenn dort nie jemand arbeitet. In die Gewerbeanmeldung gehört der Ort, von dem aus du dein Gewerbe tatsächlich betreibst. Kläre im Zweifel vorher mit dem Gewerbeamt, ob die Anschrift akzeptiert wird.

Darf ich einen Teil meines Büros untervermieten?

Nur mit Erlaubnis deines Vermieters. Ohne seine Erlaubnis darfst du die Räume nicht Dritten überlassen, auch nicht an Partner einer Bürogemeinschaft. Kläre das vor dem Einzug und halte die Erlaubnis schriftlich fest.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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