Förderung finden: So kommst du zur passenden Förderung für deine Gründung
Coaching, Zuschuss, Förderkredit, Stipendium oder Bürgschaft: Für Gründerinnen und Gründer gibt es viele Programme von Bund, Ländern, Agentur für Arbeit und Jobcenter. Welche davon zu dir passen, hängt von drei Fragen ab: Wo stehst du gerade, was brauchst du, und wo gründest du? Diese Anleitung zeigt dir, wie du mit unserer Förderdatenbank, dem Fördercheck und dem Förderrechner gezielt suchst und welche Fehler dich eine Förderung kosten können.
Das Wichtigste in Kürze
- 150 Tage
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld für den Gründungszuschuss
- 24 Monate
- Einstiegsgeld höchstens
- 5.000 €
- Zuschuss für Anschaffungen vom Jobcenter höchstens
- 200.000 €
- Höchstbetrag beim KfW StartGeld
- Drei Fragen: Ausgangslage, Bedarf und Bundesland bestimmen, welche Förderung zu dir passt.
- Werkzeuge: Fördercheck für die erste Richtung, Förderdatenbank für Programme, Förderrechner für Beträge.
- Arbeitslos: AVGS Gründercoaching, dann Gründungszuschuss (ALG I) oder Einstiegsgeld (Grundsicherung).
- Kapital: KfW und Landesförderbanken mit Krediten, Bürgschaftsbanken für fehlende Sicherheiten.
- Grundregel: Erst beantragen, dann starten. Einen Rechtsanspruch gibt es meist nicht.
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Wie findest du die passende Förderung für deine Gründung?
Die passende Förderung findest du am schnellsten, wenn du drei Fragen nacheinander beantwortest. Wer zuerst nach Programmnamen sucht, verliert sich leicht in Listen mit Hunderten Angeboten, von denen die meisten nicht zu ihm passen.
- Wo stehst du gerade? Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Anstellung oder schon selbstständig: Davon hängt ab, ob Agentur für Arbeit, Jobcenter oder nur Banken und Länder für dich zuständig sind.
- Was brauchst du? Beratung, Geld für den Lebensunterhalt, Kapital für Investitionen oder Sicherheiten für die Bank: Jede Lücke hat ihre eigene Förderart.
- Wo gründest du? Neben den bundesweiten Programmen hat jedes Land eigene Kredite, Zuschüsse und Stipendien.
Genau nach diesen drei Merkmalen kannst du in unserer Förderdatenbank filtern. Jedes Programm dort hat eine verlinkte Quelle und ein Prüfdatum. Wenn du noch gar nicht weißt, wo du anfangen sollst, beantworte zuerst die Fragen im Fördercheck. Er zeigt dir in wenigen Klicks die Förderwege, die zu deiner Lage passen.
Welche Förderung passt zu deiner Ausgangslage?
Deine Ausgangslage entscheidet, welche Stellen für dich zuständig sind. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Wege und führt dich direkt zur passenden Auswahl in der Förderdatenbank.
| Ausgangslage | Typische Förderung | In der Datenbank |
|---|---|---|
| Arbeitslosengeld (ALG I) | AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, dazu Förderkredite | Filter ALG I |
| Grundsicherung | AVGS Gründercoaching, Einstiegsgeld, Zuschuss oder Darlehen für Anschaffungen | Filter Grundsicherung |
| Angestellt | Förderkredite, Gründungsstipendien, Beratungsprogramme der Länder | Filter Angestellt |
| Ohne Leistungsbezug | Förderkredite, Mikrodarlehen, Stipendien, Bürgschaften | Filter ohne Leistungsbezug |
| Studium und Hochschule | Gründungsstipendien, EXIST | Filter Studium |
| Bestehendes Unternehmen | Wachstumskredite, Beratungsförderung, Weiterbildung | Filter Unternehmen |
Mit Arbeitslosengeld
Mit Arbeitslosengeld ist das AVGS Gründercoaching meist der erste Schritt. Grundlage ist § 45 SGB III, der auch die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit fördert. Danach kommt der Gründungszuschuss infrage: sechs Monate in Höhe deines Arbeitslosengeldes plus 300 Euro, danach bei Bewilligung neun weitere Monate je 300 Euro (§ 94 SGB III). Voraussetzung sind unter anderem mindestens 150 Tage Restanspruch bei der Gründung und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet im Ermessen. Mehr dazu im Ratgeber Selbstständig mit ALG 1.
Mit Grundsicherung
Mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) ist das Jobcenter dein Ansprechpartner. Auch hier ist ein AVGS möglich, weil § 16 SGB II auf die Leistungen des SGB III verweist. Dazu kommt das Einstiegsgeld für höchstens 24 Monate (§ 16b SGB II). Für notwendige Anschaffungen kann das Jobcenter Darlehen oder Zuschüsse bis 5.000 Euro gewähren (§ 16c SGB II). Über alle Leistungen entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Aus einer Anstellung oder schon selbstständig
Gründest du aus einer Anstellung, sind vor allem Förderkredite, Stipendien und Beratungsprogramme der Länder interessant. Ist deine Kündigung absehbar, kann schon ein AVGS möglich sein, denn § 45 SGB III gilt auch für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. Dafür musst du dich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden. Details findest du im Ratgeber Selbstständig nach Kündigung.
Welche Förderarten gibt es?
Es gibt sechs Förderarten, und jede schließt eine andere Lücke in deiner Gründung. In der Förderdatenbank kannst du direkt nach der Art filtern.
- Beratung und Coaching: Jemand begleitet dich bei Businessplan, Zahlen und Organisation, etwa im AVGS Gründercoaching.
- Zuschuss: Geld, das du nicht zurückzahlst, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, etwa Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder die Meistergründungsprämie einiger Länder.
- Darlehen: Förderkredite mit festen Zinsen und tilgungsfreien Anlaufjahren, etwa das KfW StartGeld bis 200.000 Euro oder ein Mikrokredit.
- Stipendium: monatliche Unterstützung für innovative Gründungen, etwa das Gründungsstipendium einiger Länder oder EXIST.
- Bürgschaft und Beteiligung: Wenn dir Sicherheiten fehlen, bürgt eine Bürgschaftsbank gegenüber deiner Hausbank, oder eine Beteiligungsgesellschaft gibt Eigenkapital.
- Steuerliche Förderung: etwa Zulagen für Forschung und Entwicklung. Für die meisten Gründungen spielt sie am Anfang eine kleinere Rolle.
Wie findest du Förderprogramme in deinem Bundesland?
Förderprogramme deines Bundeslandes findest du, indem du in der Förderdatenbank dein Land auswählst. Bundesweite Programme wie KfW, AVGS oder Gründungszuschuss bleiben dabei sichtbar, dazu kommen die Programme deines Landes. Ein paar Beispiele:
- Förderung in Hessen
- Förderung in Bayern
- Förderung in Nordrhein-Westfalen
- Förderung in Berlin
- Förderung in Niedersachsen
Die meisten Landesprogramme laufen über die Förderbank deines Landes. Welche das ist, wie sie arbeitet und wie sie mit KfW und Bürgschaftsbank zusammenspielt, erklären wir im Ratgeber Landesförderbanken. Dort findest du auch die Links zu allen 16 Ländern. Ergänzend gibt es die Förderdatenbank des Bundes, auf die das Existenzgründungsportal des Bundes verweist.
Wie nutzt du Fördercheck, Förderrechner und Förderdatenbank zusammen?
Am besten nutzt du die drei Werkzeuge nacheinander: erst Richtung, dann Programme, dann Beträge. So weißt du nach kurzer Zeit, welche Förderung realistisch ist und was sie für dich bedeuten könnte.
- Fördercheck. Im Fördercheck beantwortest du ein paar Fragen zu Leistungsbezug, Restanspruch und Vorhaben und siehst die passenden Förderwege.
- Förderdatenbank. In der Förderdatenbank filterst du nach Lage, Art und Land und öffnest die Programme mit ihrer Quelle.
- Förderrechner. Im Förderrechner rechnest du Gründungszuschuss und Einstiegsgeld grob durch und siehst, bis wann du bei 150 Tagen Restanspruch gründen musst.
- Finanzplan. Die Ergebnisse trägst du in deinen Finanzplan ein. Erst dort zeigt sich, ob Zuschuss, Kredit und Eigenmittel zusammen reichen.
Alle Ergebnisse sind eine Orientierung, keine Zusage. Über jede Förderung entscheiden Agentur für Arbeit, Jobcenter, Förderbank oder Hausbank im Einzelfall.
Welche Fehler kosten dich die Förderung?
Der teuerste Fehler ist, mit der Gründung oder dem Kauf zu beginnen, bevor die Förderung beantragt ist. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nach § 324 SGB III nur, wenn sie vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt wurden. Leistungen des Jobcenters gibt es nach § 37 SGB II nicht für Zeiten vor dem Antrag. Und die KfW verlangt, dass du deinen Förderkredit beim Finanzierungspartner beantragst, bevor du mit dem Vorhaben beginnst.
Weitere Stolperfallen, die wir in der Praxis oft sehen:
- Restanspruch übersehen: Für den Gründungszuschuss brauchst du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld. Wer zu lange wartet, rutscht darunter.
- Unvollständige Unterlagen: Businessplan, Finanzplan und Stellungnahme der fachkundigen Stelle müssen zusammenpassen.
- Programme verwechselt: Bundes- und Landesprogramme haben unterschiedliche Bedingungen. Lies immer das aktuelle Merkblatt.
- Kombination nicht geprüft: Manche Kredite schließen einander aus, etwa ein zweiter KfW- oder ERP-Kredit für dasselbe Vorhaben beim StartGeld.
- Zu spät mit der Bank gesprochen: Förderkredite laufen über die Hausbank, und die braucht Zeit für die Prüfung.
In welcher Reihenfolge beantragst du Förderungen?
Die sinnvolle Reihenfolge ist: erst Beratung, dann Zuschuss für den Lebensunterhalt, parallel der Kredit, und erst danach der Start. So hast du Businessplan und Finanzplan fertig, wenn Agentur, Jobcenter oder Bank sie sehen wollen.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, beginnt der Weg meist mit dem AVGS Gründercoaching. Darin erarbeitest du Businessplan und Zahlen, die du für Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Bei Bewilligung des Gutscheins entstehen dir für das Coaching keine Kosten. In Modul 4 Finanzierung klären wir gemeinsam, welche Förderkredite, Landesprogramme und Bürgschaften für dein Vorhaben infrage kommen.
Du bist nicht arbeitslos gemeldet oder willst eine ausführliche Auswertung für dein Vorhaben? Dann ist unser kostenloser Fördercheck der passende Einstieg. Für alle anderen Fragen sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Wir sagen dir ehrlich, welche Förderung realistisch ist. Einen Überblick über alle Programme gibt dir außerdem der Ratgeber Fördermöglichkeiten.
Fragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmensentwicklung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (AVGS)
- § 16 SGB II – Leistungen zur Eingliederung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 94 SGB III – Dauer und Höhe des Gründungszuschusses
- § 324 SGB III – Antrag vor Leistung
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- § 16c SGB II – Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen
- § 37 SGB II – Antragserfordernis
- Bundesagentur für Arbeit – Gründungszuschuss beantragen
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067), Produktseite
- Existenzgründungsportal des Bundes – Finanzierung und Förderung
Kurz beantwortet
Wie finde ich die richtige Förderung für meine Gründung?
Die richtige Förderung findest du, wenn du nacheinander drei Fragen klärst: deine Ausgangslage, deinen Bedarf und dein Bundesland. In unserer Förderdatenbank kannst du genau nach diesen drei Merkmalen filtern.
Welche Förderung gibt es mit Arbeitslosengeld?
Mit Arbeitslosengeld kommen vor allem das AVGS Gründercoaching und danach der Gründungszuschuss infrage. Für den Gründungszuschuss brauchst du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch, über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Ermessen.
Welche Förderung gibt es mit Grundsicherung?
Mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) sind das AVGS Gründercoaching, das Einstiegsgeld für höchstens 24 Monate und Zuschüsse für Anschaffungen bis 5.000 Euro möglich. Darüber entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.
Gibt es Förderung, wenn ich aus einer Anstellung gründe?
Ja, auch aus einer Anstellung heraus gibt es Förderung, vor allem Förderkredite von KfW und Landesförderbanken, Gründungsstipendien einiger Länder und Beratungsprogramme. Ist deine Kündigung absehbar und meldest du dich arbeitsuchend, kann auch ein AVGS möglich sein.
Muss ich Förderung vor der Gründung beantragen?
Ja, fast jede Förderung musst du vor dem Start beantragen. Leistungen der Arbeitsförderung gibt es nach § 324 SGB III nur, wenn du sie vor dem leistungsbegründenden Ereignis beantragt hast, und Förderkredite musst du vor Beginn des Vorhabens beantragen.
Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?
Ja, viele Förderungen lassen sich kombinieren, etwa ein AVGS Gründercoaching, danach Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld und bei Kapitalbedarf ein Förderkredit. Manche Programme schließen sich aber aus, zum Beispiel ein zweiter KfW- oder ERP-Kredit für dasselbe Vorhaben beim StartGeld.
Was kostet die Suche nach Fördermitteln?
Nichts. Die Suche in unserer Förderdatenbank, der Fördercheck und der Förderrechner sind kostenlos. Der Fördercheck zeigt dir am Ende, welche Programme für dein Vorhaben infrage kommen.
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Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

