Leasing für Gründer: Wann es sich lohnt und worauf du achtest
Auto, Maschine, Kassensystem oder Laptops: Mit Leasing nutzt du Ausstattung, ohne sie sofort zu bezahlen. Das schont am Anfang deine Liquidität, ist über die Laufzeit aber selten billiger als ein Kauf. Hier erfährst du, welche Leasingarten es gibt, wem der Gegenstand steuerlich gehört, wie du Leasing und Kauf vergleichst und warum Leasinggeber bei Gründungen genau hinschauen.
Das Wichtigste in Kürze
- 40–90 %
- Grundmietzeit im Verhältnis zur Nutzungsdauer, damit der Gegenstand beim Leasinggeber bleibt
- 25 %
- Mindestanteil des Leasinggebers am Mehrerlös bei Teilamortisation
- 1/5
- Anteil der Leasingraten für bewegliche Güter, der bei der Gewerbesteuer hinzugerechnet wird
- 200.000 €
- Freibetrag für diese Hinzurechnungen insgesamt
- Vorteil: Du nutzt Ausstattung sofort und zahlst in Raten. Das schont Liquidität und Eigenkapital.
- Nachteil: Die Summe der Raten ist meist höher als der Kaufpreis, und der Vertrag ist lange nicht kündbar.
- Steuern: Wem der Gegenstand gehört, regeln die Leasingerlasse des Bundesfinanzministeriums. Meist ist es der Leasinggeber, dann sind die Raten Betriebsausgaben.
- Bonität: Leasinggeber prüfen Gründungen genau und verlangen oft Anzahlung oder Sicherheiten.
- Grundlage: ein Liquiditätsplan, in dem alle Raten über die volle Laufzeit stehen.
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Was ist Leasing?
Leasing ist eine Art Miete für Wirtschaftsgüter: Ein Leasinggeber kauft den Gegenstand, du nutzt ihn gegen monatliche Raten. Rechtlich bleibt der Leasinggeber Eigentümer, die Pflichten liegen aber zu einem großen Teil bei dir.
Anders als bei einer normalen Miete trägst du als Leasingnehmer meist Wartung, Versicherung, Reparaturen und das Risiko, dass der Gegenstand beschädigt wird oder untergeht. Darauf weist auch das Existenzgründungsportal des Bundes hin. Typische Leasinggüter bei Gründungen sind Fahrzeuge, Maschinen, Kassensysteme, Medizin- und Kosmetikgeräte, Gastronomieausstattung und IT.
Welche Leasingarten gibt es?
Die wichtigste Unterscheidung ist die zwischen Operating-Leasing und Finanzierungsleasing. Beim Finanzierungsleasing kommt dazu die Frage, ob die Raten die Kosten des Leasinggebers ganz oder nur teilweise decken.
| Art | Merkmal | Typisch für |
|---|---|---|
| Operating-Leasing | kurze Laufzeit oder kurzfristig kündbar, Risiko und Wartung oft beim Leasinggeber | IT, Kopierer, Mietgeräte |
| Finanzierungsleasing mit Vollamortisation | die Raten in der festen Grundmietzeit decken Anschaffungskosten, Nebenkosten und Finanzierung des Leasinggebers vollständig | Maschinen, Spezialausstattung |
| Finanzierungsleasing mit Teilamortisation | die Raten decken die Kosten nur teilweise, der Rest über Restwert, Andienungsrecht oder Mehrerlös | Fahrzeuge, Maschinen mit gutem Wiederverkaufswert |
| Kilometerleasing | Sonderform beim Fahrzeug: Abrechnung nach gefahrenen Kilometern, Leasinggeber trägt das Restwertrisiko | Firmenwagen |
Bei Teilamortisationsverträgen gibt es verschiedene Gestaltungen. Beim Andienungsrecht kann der Leasinggeber verlangen, dass du den Gegenstand am Ende zu einem vorher festgelegten Preis kaufst, auch wenn er weniger wert ist. Beim Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung wird der Gegenstand verkauft, und ein Erlös über dem Restwert wird aufgeteilt. Beim kündbaren Vertrag zahlst du bei Kündigung eine Abschlusszahlung, auf die ein Teil des Verkaufserlöses angerechnet wird.
Wem gehört der Leasinggegenstand steuerlich?
Steuerlich gehört der Leasinggegenstand dem, der wirtschaftlich über ihn verfügt, und das ist nach den Leasingerlassen des Bundesfinanzministeriums meist der Leasinggeber. Grundlage ist § 39 AO: Wer den rechtlichen Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer wirtschaftlich ausschließen kann, dem wird das Wirtschaftsgut zugerechnet.
Für bewegliche Güter mit Vollamortisation gelten laut BMF-Schreiben vom 19.04.1971 vor allem diese Regeln (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch, Anhang 21):
- Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, ohne Option: Der Gegenstand wird dem Leasinggeber zugerechnet.
- Grundmietzeit unter 40 % oder über 90 %: Der Gegenstand wird dir als Leasingnehmer zugerechnet.
- Kaufoption: Bei einer Grundmietzeit von 40 % bis 90 % bleibt der Gegenstand beim Leasinggeber, wenn der Kaufpreis mindestens dem Buchwert nach linearer Abschreibung oder dem niedrigeren gemeinen Wert entspricht. Ist er niedriger, wird er dir zugerechnet.
- Spezialleasing: Ist der Gegenstand so auf dich zugeschnitten, dass nur du ihn sinnvoll nutzen kannst, wird er dir unabhängig von der Laufzeit zugerechnet.
Für Teilamortisationsverträge über bewegliche Güter gilt das BMF-Schreiben vom 22.12.1975. Bei einer Mehrerlösbeteiligung bleibt der Gegenstand beim Leasinggeber, wenn er mindestens 25 % des Erlöses über der Restamortisation erhält. Bekommt er weniger, wird er dir zugerechnet. Für Immobilien gibt es eigene Schreiben. Wie das auf deinen Vertrag zutrifft, klärst du mit deiner Steuerberatung.
Was bedeutet das für dich?
Wird der Gegenstand dem Leasinggeber zugerechnet, sind deine Raten Betriebsausgaben, soweit du ihn betrieblich nutzt. Wird er dir zugerechnet, aktivierst du ihn wie einen Kauf, schreibst ihn ab und behandelst die Raten als Tilgung und Zins. Die meisten Standardverträge sind so gebaut, dass der Gegenstand beim Leasinggeber bleibt. Wie eine Sonderzahlung zu Beginn steuerlich verteilt wird, hängt von deiner Gewinnermittlung ab, das klärst du mit deiner Steuerberatung. Mehr zu Betriebsausgaben im Ratgeber Betriebsausgaben absetzen.
Gewerbesteuer und Investitionsabzugsbetrag
Bei der Gewerbesteuer wird ein Fünftel der Leasingraten für bewegliche Güter dem Gewinn hinzugerechnet (§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG). Das wirkt sich aber nur aus, wenn alle Hinzurechnungen zusammen den Freibetrag von 200.000 € übersteigen. Für die meisten Gründungen spielt das keine Rolle.
Den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG kannst du nur für Güter nutzen, die du selbst anschaffst. Er erlaubt, bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abzuziehen, wenn dein Gewinn 200.000 € nicht übersteigt. Bei Leasing, bei dem der Gegenstand dem Leasinggeber gehört, entfällt dieser Vorteil.
Ist Leasing günstiger als ein Kauf?
Leasing ist in der Regel nicht günstiger als ein Kauf, denn die Summe aller Raten liegt meist über dem Kaufpreis. Das Existenzgründungsportal des Bundes rät deshalb, jedes Angebot genau zu prüfen. Leasing kann sich trotzdem lohnen, wenn dir das Geld für den Kauf fehlt oder du es lieber für andere Dinge einsetzt.
Vergleiche Angebote immer mit dem Kauf, finanziert über eigene Mittel oder einen Förderkredit wie den KfW-Gründerkredit StartGeld. Mehr zu Bankkrediten im Ratgeber Kredit für Gründer.
- Summe aller Raten, Sonderzahlung und Schlusszahlung addieren
- Restwert, Andienungsrecht und Rückgabebedingungen prüfen
- Wer zahlt Wartung, Versicherung und Reparaturen?
- Kündigungsmöglichkeiten und Kosten bei vorzeitigem Ende klären
- Kauf mit Eigenmitteln oder Förderkredit gegenrechnen
- Raten über die volle Laufzeit im Liquiditätsplan eintragen
Warum prüfen Leasinggeber Gründer so genau?
Leasinggeber prüfen Gründer genau, weil sie das Risiko tragen, dass du die Raten über Jahre nicht zahlst, und weil du noch keine Geschäftszahlen hast. Laut Existenzgründungsportal werden Gründungen bei der Bonität deshalb vorsichtig eingeschätzt.
Üblich sind eine Schufa-Auskunft, eine Selbstauskunft über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen sowie dein Businessplan. Je nach Ergebnis verlangen Leasinggeber eine Sonderzahlung, eine kürzere Laufzeit, eine persönliche Bürgschaft oder lehnen ab. Wie du deine Schufa-Daten vorab prüfst, erklärt der Ratgeber Schufa-Auskunft.
Ein schlüssiger Businessplan mit Liquiditätsplan hilft hier genauso wie bei der Bank. Zeig, dass du die Raten auch in schwachen Monaten zahlen kannst und eine Liquiditätsreserve hast.
Wie planst du Leasing im Finanzplan richtig?
Leasing planst du richtig, wenn alle Raten, Sonderzahlungen und Schlusszahlungen im Liquiditätsplan über die gesamte Laufzeit stehen. Im Kapitalbedarfsplan taucht der Gegenstand dann nicht als Investition auf, im Rentabilitätsplan stehen die Raten als Kosten.
- Bedarf klären. Welche Ausstattung brauchst du zum Start, welche später?
- Angebote einholen. Leasing, Kauf mit Eigenmitteln und Kauf mit Kredit nebeneinanderlegen.
- Liquidität rechnen. Raten Monat für Monat in den Liquiditätsplan eintragen, Sonderzahlung im ersten Monat.
- Szenario prüfen. Reicht das Geld auch, wenn der Umsatz später kommt als geplant?
- Vertrag prüfen. Laufzeit, Restwert, Kündigung und Versicherung vor der Unterschrift klären, bei hohen Summen mit Steuerberatung.
Den Liquiditätsplan erstellst du mit unserem Liquiditätsplan-Rechner oder lässt ihn im Paket Liquiditätsplan für zwölf Monate gemeinsam mit einem Coach erarbeiten. Wie der ganze Finanzplan aufgebaut ist, zeigt der Ratgeber Finanzplan erstellen.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching rechnest du durch, ob Leasing, Kauf oder Kredit für deine Ausstattung besser passt, bevor du einen Vertrag unterschreibst. In Modul 3 Businessplan Zahlen entstehen Kapitalbedarf, Rentabilität und Liquidität, in Modul 4 Finanzierung geht es um Förderkredite, Bank und Leasing.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du das AVGS Gründercoaching über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nutzen. Mit Arbeitslosengeld kommt außerdem der Gründungszuschuss infrage, mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Über alle drei entscheiden Agentur für Arbeit oder Jobcenter im Einzelfall.
Du willst wissen, ob sich Leasing für deine Gründung rechnet? Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- BMF, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 I: Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter, Vollamortisation (BMF-Schreiben vom 19.04.1971)
- BMF, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2016, Anhang 21 III: Teilamortisationsverträge über bewegliche Wirtschaftsgüter (BMF-Schreiben vom 22.12.1975)
- BMF, Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025, Anhang 21 IV: Teilamortisation unbewegliche Wirtschaftsgüter
- § 39 AO – Zurechnung (wirtschaftliches Eigentum)
- § 8 GewStG – Hinzurechnungen
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer
- Existenzgründungsportal des Bundes: Leasing
Kurz beantwortet
Ist Leasing für Gründer günstiger als ein Kauf?
Meist nicht. Laut Existenzgründungsportal des Bundes ist die Summe aller Leasingraten in der Regel höher als der Kaufpreis. Leasing lohnt sich vor allem, wenn es deine Liquidität am Anfang schont oder du das Gerät regelmäßig erneuern willst.
Bekomme ich als Gründer überhaupt einen Leasingvertrag?
Oft ja, aber nicht automatisch. Leasinggeber prüfen deine Bonität, meist mit Schufa-Auskunft, Businessplan und Selbstauskunft. Bei Gründungen verlangen sie häufiger eine Anzahlung, eine kürzere Laufzeit oder eine Bürgschaft.
Kann ich Leasingraten von der Steuer absetzen?
Ja, wenn der Leasinggegenstand steuerlich dem Leasinggeber zugerechnet wird, sind die Raten bei dir Betriebsausgaben, soweit du den Gegenstand betrieblich nutzt. Bei privater Mitnutzung, etwa beim Auto, wird der private Anteil herausgerechnet.
Was bedeutet Teilamortisation?
Bei Teilamortisation decken die Raten während der Grundmietzeit die Kosten des Leasinggebers nur teilweise. Den Rest holt er über einen vereinbarten Restwert, ein Andienungsrecht oder einen Mehrerlös beim Verkauf herein.
Was ist der Unterschied zwischen Operating- und Finanzierungsleasing?
Operating-Leasing ist kurzfristig und meist jederzeit oder mit kurzer Frist kündbar, ähnlich einer Miete. Finanzierungsleasing läuft über eine feste, unkündbare Grundmietzeit, in der du das Risiko des Gegenstands weitgehend trägst.
Was passiert mit dem Leasingvertrag, wenn ich mein Unternehmen aufgebe?
Der Leasingvertrag läuft in der Regel weiter, auch wenn du dein Unternehmen aufgibst. Finanzierungsleasing ist während der Grundmietzeit nicht ordentlich kündbar, offene Raten werden dann oft auf einmal fällig. Plane die Laufzeit deshalb vorsichtig.
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