Umsatzsteuer für Künstler und Kreative: Wann 0, 7 oder 19 Prozent gelten
Fotografinnen, Designer, Musikerinnen, Autoren und Malerinnen stehen oft vor derselben Frage: Was schreibe ich auf die Rechnung? Mal sind es 19 %, mal 7 %, manchmal gar nichts. Hier findest du die Regeln mit Beispielen und den typischen Fallen.
Das Wichtigste in Kürze
- 7 %
- für Nutzungsrechte nach dem Urheberrecht
- 7 %
- für Gemälde, Zeichnungen, Originalgrafik und Skulpturen
- 0 %
- bei Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 UStG
- 25.000 €
- Vorjahresumsatz für die Kleinunternehmerregelung
- 19 %: der Normalfall für Dienstleistungen, Unterricht, Lesungen, Fotoabzüge und Waren.
- 7 %: für Nutzungsrechte nach dem Urheberrecht, Konzerte und vergleichbare Darbietungen sowie Gemälde, Zeichnungen, Originalgrafik und Skulpturen.
- Steuerfrei: Theater, Orchester, Chöre und Solisten mit Bescheinigung der Landesbehörde (§ 4 Nr. 20 UStG), dann ohne Vorsteuerabzug.
- Kleinunternehmer: keine Umsatzsteuer bei höchstens 25.000 € Vorjahresumsatz.
- Entscheidend: der wirtschaftliche Kern deiner Leistung, nicht die Bezeichnung auf der Rechnung.
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Warum gelten für Kreative unterschiedliche Steuersätze?
Für Kreative gelten unterschiedliche Umsatzsteuersätze, weil das Gesetz Kultur und Urheberrechte gezielt begünstigt, aber nur bestimmte Leistungen: Nutzungsrechte, Aufführungen und Originalkunstwerke, nicht jede kreative Arbeit.
Ausgangspunkt ist immer der Regelsatz von 19 %. Der ermäßigte Satz von 7 % und die Steuerbefreiung sind Ausnahmen, die genau beschrieben sind. Die Finanzverwaltung fragt dabei nicht, wie kreativ du bist, sondern was dein Kunde wirtschaftlich bekommt: ein Recht, eine Aufführung, einen Gegenstand oder eine Dienstleistung. Was auf der Rechnung steht, ist ein Indiz, aber nicht entscheidend.
Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 % für Nutzungsrechte?
Der ermäßigte Satz von 7 % gilt, wenn du deinem Kunden Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz einräumst oder überträgst und diese Rechteeinräumung den Kern deiner Leistung ausmacht (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG).
Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschnitt 12.7) nennt viele Beispiele. Die wichtigsten für Gründerinnen und Gründer:
| Leistung | Satz | Warum |
|---|---|---|
| Logo, Plakat, Buchcover mit Nutzungsrechten | 7 % | Bei Grafik-Designern zählt aus Vereinfachungsgründen der Vertrag: Gehen beide Seiten von einer Rechteeinräumung aus, gilt der ermäßigte Satz. |
| Werbe-, Presse- oder Website-Fotos mit Nutzungsrechten | 7 % | Bildjournalisten und Foto-Designer räumen Rechte ein. |
| Passbilder, Familienfotos, Abzüge zum privaten Gebrauch | 19 % | Lieferung von Bildern ohne nennenswerte Rechteeinräumung |
| Artikel für Zeitungen und Magazine | 7 % | Für Journalisten gilt eine Vereinfachung, die Leistung insgesamt ermäßigt zu besteuern. |
| Lesung, Signierstunde, Vortrag, Workshop, Unterricht | 19 % | Darbietung oder Unterricht ohne Rechteeinräumung. Wird der Vortrag gesendet oder veröffentlicht, kann 7 % gelten. |
| Gutachten, Studien, Marktforschung | 19 % | Die Rechte sind nur Nebenfolge. |
| Software zur Anwendung beim Kunden | 19 % | 7 % nur, wenn Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte nicht nur Nebenfolge sind. |
| Tätowierung | 19 % | ausdrücklich nicht begünstigt |
Wie du Nutzungsrechte beschreibst und bepreist, erklärt der Ratgeber Honorar kalkulieren als Kreativer. Je klarer Angebot und Rechnung die eingeräumten Rechte nennen, desto leichter fällt die Begründung für 7 %.
Welcher Satz gilt für Konzerte, Theater und Auftritte?
Für Konzerte, Theateraufführungen und vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler gilt der ermäßigte Satz von 7 %, sofern die Leistungen nicht ohnehin nach § 4 Nr. 20 UStG steuerfrei sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG).
Spielst du als Band auf einem Stadtfest, trittst als Kabarettistin auf oder gibst ein Solokonzert, ist das in der Regel eine begünstigte Darbietung. Wird dein Auftritt aufgezeichnet oder gesendet und räumst du dafür Rechte ein, kommt zusätzlich der ermäßigte Satz für Rechte infrage. Ein Mitschnitt nur zur Dokumentation reicht dafür nicht. Eine Hochzeitsband oder ein DJ für eine private Feier ist ein typischer Grenzfall, den du mit deiner Steuerberatung klärst. Mehr zum Musikerberuf steht unter Selbstständig als Musiker.
Wann sind Künstler von der Umsatzsteuer befreit?
Von der Umsatzsteuer befreit sind Theater, Orchester, Kammermusikensembles, Chöre, Museen und gleichartige Einrichtungen anderer Unternehmer, wenn die zuständige Landesbehörde ihnen gleiche kulturelle Aufgaben bescheinigt (§ 4 Nr. 20 Buchst. a UStG).
Nach dem Umsatzsteuer-Anwendungserlass können auch Solisten und Dirigenten, die als Einzelkünstler auftreten, eine solche Einrichtung sein. Gleiches gilt für einzelne Orchestermusiker gegenüber ihrem Orchester. Seit einer Gesetzesänderung sind außerdem Bühnenregisseure und Bühnenchoreographen an solchen Einrichtungen ausdrücklich erfasst.
Welcher Satz gilt, wenn ich Bilder oder Skulpturen verkaufe?
Für den Verkauf handgeschaffener Gemälde und Zeichnungen, Collagen, Originalgrafik und Originalskulpturen gilt seit dem 1. Januar 2025 wieder der ermäßigte Satz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2 Nr. 53).
Zur Originalgrafik zählen Originalstiche, -schnitte und -steindrucke.
Die Ermäßigung gilt für alle Lieferungen dieser Kunstgegenstände, also auch für Galerien und Kunsthändler. Die Vermietung von Kunstwerken ist ausgenommen und kostet 19 %. Nicht in der Liste stehen Fotografien, Drucke von digitalen Vorlagen, Kunsthandwerk und Designobjekte. Verkaufst du Fotoabzüge, Kunstdrucke oder Keramik, gelten 19 %. Mehr zum Verkauf eigener Werke steht im Ratgeber Selbstständig als Künstler.
Wird dein Werk später über eine Galerie oder ein Auktionshaus weiterverkauft, steht dir ab einem Preis von 400 Euro ein Anteil am Erlös zu, das sogenannte Folgerecht (§ 26 UrhG). Diese Beteiligung ist kein Entgelt für eine Leistung von dir und deshalb nicht umsatzsteuerbar.
Was gilt bei Kunden im Ausland?
Bei Kunden im Ausland kommt es darauf an, ob du an ein Unternehmen oder eine Privatperson leistest: Für Unternehmen in der EU gilt meist das Reverse-Charge-Verfahren, für Privatpersonen gelten je nach Leistung deutsche oder ausländische Regeln.
Lizenzierst du einer Agentur in Wien ein Foto oder gestaltest das Logo eines Start-ups in Amsterdam, liegt der Ort der Leistung in der Regel beim Kunden. Du stellst netto in Rechnung, nennst beide USt-IdNrn. und den Hinweis, dass der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Die Einzelheiten stehen in den Ratgebern Reverse Charge und USt-IdNr. beantragen. Bei Auftritten im Ausland können dort eigene Steuern anfallen, oft als Quellensteuer. Das klärst du vorab mit dem Veranstalter.
Was ist mit Kleinunternehmerregelung und Künstlersozialabgabe?
Als Kleinunternehmer rechnest du ohne Umsatzsteuer ab, und die Künstlersozialabgabe gehört nie auf deine Rechnung, weil sie dein Auftraggeber direkt an die Künstlersozialkasse zahlt.
Die Kleinunternehmerregelung kannst du nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt (§ 19 UStG). Für Kreative mit vielen Privatkunden, etwa Porträtfotografen oder Musiklehrerinnen, ist das oft attraktiv. Wer für Agenturen und Unternehmen arbeitet, fährt mit der Regelbesteuerung oft besser, weil diese Kunden die Umsatzsteuer als Vorsteuer zurückholen und du selbst Vorsteuer aus Technik und Software ziehen kannst.
Die Künstlersozialabgabe beträgt 2026 4,9 % und steigt 2027 auf 5,0 % der gezahlten Entgelte. Dein Kunde zahlt sie zusätzlich, du ziehst sie nicht ab und weist sie nicht aus. Wie du selbst über die Künstlersozialkasse versichert wirst, erklärt der Ratgeber Künstlersozialkasse.
Umsatzsteuer im Gründungscoaching klären
Im Gründungscoaching legst du vor der ersten Rechnung fest, welche Sätze für deine Leistungen gelten und ob die Kleinunternehmerregelung für dich passt.
Im AVGS Gründercoaching gehen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation deine Angebotsarten durch und bauen Rechnungsvorlagen mit den richtigen Sätzen. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du die Umsatzsteuer korrekt in deinen Finanzplan ein. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich zum kostenlosen Erstgespräch. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung, bei Grenzfällen hilft eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater mit Erfahrung im Kulturbereich.
Fragen dazu? Dein CoachAlexander ThümmlerBuchhaltung und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 12 UStG – Steuersätze (Abs. 2 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. a und c)
- Anlage 2 UStG – Nr. 53 Kunstgegenstände
- § 4 UStG – Steuerbefreiungen (Nr. 20)
- § 9 UStG – Verzicht auf Steuerbefreiungen
- § 15 UStG – Vorsteuerabzug (Abs. 2)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer
- § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner
- § 34a UStDV – Rechnungen von Kleinunternehmern
- § 26 UrhG – Folgerecht
- BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass, aktuelle Fassung (Abschnitte 4.20.1 ff. und 12.7)
- Künstlersozialkasse: Künstlersozialabgabe (2026: 4,9 %)
- Verordnung zur Künstlersozialabgabe 2027 (5,0 %), BGBl. 2026 I Nr. 262
Kurz beantwortet
Zahlen Künstler 7 % oder 19 % Umsatzsteuer?
Beides kommt vor. 7 % gelten für die Einräumung von Nutzungsrechten nach dem Urheberrecht, für Konzerte und Theater sowie für den Verkauf von Gemälden, Zeichnungen, Originalgrafik und Skulpturen. Für reine Dienstleistungen, Unterricht oder Fotoabzüge ohne Rechteeinräumung gelten 19 %.
Was bedeutet § 4 Nr. 20 UStG für Musiker?
Theater, Orchester, Chöre und gleichartige Einrichtungen sind von der Umsatzsteuer befreit, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben erfüllen wie öffentliche Einrichtungen. Das kann auch einzelne Solisten betreffen. Die Befreiung ist verpflichtend, im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug.
Kann ich auf die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 verzichten?
Nein. Ein Verzicht ist nur bei bestimmten anderen Befreiungen vorgesehen, nicht bei § 4 Nr. 20 UStG. Liegt eine Bescheinigung vor, sind die begünstigten Umsätze zwingend steuerfrei.
Muss ich die Künstlersozialabgabe auf die Rechnung schreiben?
Nein. Die Künstlersozialabgabe zahlt dein Auftraggeber direkt an die Künstlersozialkasse, sie wird nicht von dir berechnet und nicht von deinem Honorar abgezogen. 2026 beträgt sie 4,9 %, ab 2027 5,0 % der Entgelte.
Gilt für Fotos 7 % Umsatzsteuer?
Nur wenn du Nutzungsrechte einräumst, etwa für Werbung, Presse oder eine Website. Für Passbilder, Familienfotos oder Abzüge ohne Rechteeinräumung gelten 19 %. Fotografien gehören nicht zu den ermäßigt besteuerten Kunstgegenständen.
Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung für Kreative?
Wenn deine Kunden überwiegend Privatleute sind, oft ja, weil du ohne Umsatzsteuer günstiger anbieten kannst. Arbeitest du vor allem für Unternehmen, die die Vorsteuer ohnehin abziehen, verzichtest du ohne Not auf deinen eigenen Vorsteuerabzug.
Wie rechne ich mit Kunden im Ausland ab?
Bei Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt meist das Reverse-Charge-Verfahren: Du stellst netto in Rechnung, und dein Kunde führt die Steuer in seinem Land ab. Dafür brauchst du eine USt-IdNr. Bei Privatkunden im Ausland gelten andere Regeln.
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