Firmenkompass

Gründen im Team: Rollen, Anteile und Absicherung richtig regeln

Zu zweit oder zu dritt gründen bringt mehr Wissen, mehr Kraft und mehr Kontakte. Damit das Team auch in schwierigen Phasen hält, sollten Rollen, Anteile und Ausstiegsregeln von Anfang an klar sein. Hier erfährst du, was ihr vor dem Start besprechen solltet, welche Rechtsform passt, wie Förderung im Team funktioniert und worauf Gesellschafter-Geschäftsführer bei der Sozialversicherung achten.

Das Wichtigste in Kürze

50 %
Kapitalanteil, ab dem ein GmbH-Geschäftsführer in der Regel nicht abhängig beschäftigt ist
150 Tage
Restanspruch auf Arbeitslosengeld je Person für den Gründungs­zuschuss
notariell
Form für die Übertragung von GmbH-Anteilen
Pflicht
Statusfeststellung bei geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern
  • Rollen klären: Wer macht was, wer entscheidet was, wie viel Zeit bringt jede Person ein?
  • Anteile bewusst verteilen: nicht automatisch gleich, sondern nach Beitrag und Risiko.
  • Ausstieg regeln: Vesting, Good und Bad Leaver, Wettbewerbsverbot gehören in eine anwaltlich geprüfte Vereinbarung.
  • Förderung je Person: Gründungszuschuss und AVGS beantragt jede Person selbst, bei Bewilligung.
  • Status prüfen: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern entscheidet die Rechtsmacht über die Sozialversicherungs­pflicht.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

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Warum im Team gründen?

Ein Team bringt mehr Fähigkeiten, mehr Arbeitskraft und eine breitere Basis für Entscheidungen mit. Typisch ist die Kombination aus fachlicher Stärke, etwa Technik oder Handwerk, und kaufmännischer Stärke, etwa Vertrieb oder Finanzen. Banken und Förderstellen sehen ein ausgewogenes Team oft positiv, weil das Vorhaben nicht an einer einzigen Person hängt.

Die Kehrseite: Wo mehrere entscheiden, gibt es mehr Abstimmung und mehr Konfliktpotenzial. Viele Teamgründungen scheitern nicht am Markt, sondern an ungeklärten Erwartungen. Wer arbeitet wie viel? Wer darf was ausgeben? Was passiert, wenn jemand aussteigen will? Diese Fragen kosten am Anfang einen Abend, später können sie das Unternehmen kosten.

Wie verteilen wir Rollen und Verantwortung?

Verteilt Rollen nach Stärken und legt für jeden Bereich eine verantwortliche Person fest. Gemeinsame Verantwortung für alles führt schnell dazu, dass sich niemand zuständig fühlt. Schreibt auf, wer welche Entscheidungen allein treffen darf und wofür ihr euch abstimmt.

  • Aufgabenbereiche: Produkt oder Leistung, Vertrieb, Marketing, Finanzen, Verwaltung, Personal.
  • Zeiteinsatz: Wer arbeitet Vollzeit, wer nebenberuflich, ab wann?
  • Entscheidungsregeln: Was entscheidet jeder allein, was braucht Einstimmigkeit, was eine Mehrheit?
  • Geschäftsführung und Vertretung: Wer darf nach außen Verträge unterschreiben, bis zu welchem Betrag?
  • Vergütung: Wer bekommt ab wann ein Gehalt oder eine Entnahme, in welcher Höhe?
  • Feste Termine: Ein regelmäßiges Teamtreffen, in dem Zahlen und Konflikte auf den Tisch kommen.

Für ein klares Bild hilft ein Blick auf euer eigenes Profil: Welche Stärken und Lücken hat das Team? Wie schließt ihr sie? Genau das erarbeitest du im Modul 1: Einschätzung des Gründers und der Idee.

Wie teilen wir die Anteile auf?

Teilt die Anteile nach dem, was jede Person tatsächlich einbringt und künftig leisten wird, nicht nach Bauchgefühl. Gleiche Anteile sind bei gleichem Einsatz sinnvoll. Bringt eine Person deutlich mehr Kapital, Zeit oder Know-how ein, kann eine ungleiche Verteilung fairer sein. Wichtig ist, dass alle die Verteilung verstehen und mittragen.

Ohne Vereinbarung greift das Gesetz. Bei der GbR richten sich Stimmkraft und Gewinnanteil zuerst nach den vereinbarten Beteiligungs­verhältnissen, dann nach dem Wert der Beiträge. Zuletzt gilt: alle gleich (§ 709 Abs. 3 BGB). Das passt selten zu dem, was ihr eigentlich wollt.

Was gehört in die Gesellschafter­vereinbarung?

In die Gesellschafter­vereinbarung gehört alles, was über die gesetzlichen Grundregeln hinaus zwischen euch gelten soll, vor allem für den Fall, dass jemand aussteigt. Die folgenden Begriffe solltest du kennen. Konkrete Formulierungen gehören in einen Vertrag, den eine Anwältin oder ein Anwalt für eure Situation entwirft.

Vesting

Beim Vesting erdienen sich Gründerinnen und Gründer ihre Anteile über einen Zeitraum. Verlässt jemand das Unternehmen früh, kann ein Teil der Anteile an die Gesellschaft oder die übrigen Gesellschafter zurückfallen. So vermeidet ihr, dass eine Person nach wenigen Monaten geht und trotzdem dauerhaft einen großen Anteil hält.

Good Leaver und Bad Leaver

Diese Regeln unterscheiden nach dem Grund des Ausscheidens. Wer etwa wegen Krankheit geht, gilt meist als Good Leaver und bekommt für seine Anteile einen fairen Wert. Wer wegen einer schweren Pflichtverletzung ausscheidet, gilt als Bad Leaver, die Abfindung fällt dann geringer aus. Bei der GmbH hilft dabei die Einziehung von Geschäftsanteilen, die die Satzung vorsehen muss (§ 34 GmbHG).

Wettbewerbsverbot

Ein Wettbewerbsverbot verhindert, dass ein Gesellschafter dem eigenen Unternehmen Konkurrenz macht. Für Gesellschafter einer OHG ist es gesetzlich geregelt (§ 117 HGB). Bei GbR und GmbH sollte es ausdrücklich vereinbart werden, auch für die Zeit nach dem Ausscheiden. Nachvertragliche Verbote müssen zeitlich, örtlich und inhaltlich angemessen sein, sonst sind sie angreifbar.

Weitere Themen

Dazu gehören Regeln zu Anteilsübertragung, Vorkaufsrechten, Tod oder Erbfall, Informationsrechten, Abfindung und Streitbeilegung. Bei der GmbH gilt: Die Übertragung von Geschäftsanteilen und schon die Verpflichtung dazu brauchen die notarielle Form (§ 15 GmbHG). Die Satzung kann eine Übertragung zusätzlich an die Zustimmung der Gesellschaft binden.

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Welche Rechtsform passt zum Gründungsteam?

Für kleine Teams ohne großes Haftungsrisiko ist die GbR der einfachste Einstieg, wer die Haftung begrenzen will, wählt meist UG oder GmbH. Die GbR entsteht, sobald ihr euch zu einem gemeinsamen Zweck zusammenschließt (§ 705 BGB). Sie ist schnell gegründet, aber alle Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt (§ 721 BGB). Mehr dazu im Ratgeber GbR gründen.

Bei UG und GmbH haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Dafür sind Gründung, Buchführung und Jahresabschluss aufwendiger. Anteilsübertragungen brauchen den Notar. Die UG eignet sich, wenn ihr mit wenig Stammkapital starten wollt. Details findest du in UG gründen und GmbH gründen, einen Gesamtüberblick im Rechtsformen-Vergleich.

GbRUG (haftungsbeschränkt)GmbH
Haftungpersönlich, unbeschränktGesellschaftsvermögenGesellschaftsvermögen
Gründungformfrei möglichNotar, HandelsregisterNotar, Handelsregister
Anteile übertragennach Gesellschaftsvertragnotariellnotariell
Status GeschäftsführerGesellschafter sind selbstständighängt von der Rechtsmacht abhängt von der Rechtsmacht ab

Wie funktioniert Förderung, wenn wir zu mehreren gründen?

Förderung wie Gründungszuschuss und AVGS ist personenbezogen: Jede Person beantragt sie selbst. Auch die Voraussetzungen muss jede Person selbst erfüllen. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann dir die Agentur für Arbeit bei mindestens 150 Tagen Restanspruch auf Arbeitslosengeld den Gründungszuschuss bewilligen, aus der Grundsicherung kommt das Einstiegsgeld infrage. Wer aus einer Anstellung gründet, bekommt diese Leistungen nicht.

Wichtig für den Antrag: Deine Tätigkeit muss hauptberuflich und selbstständig sein. Bist du in der GmbH als Geschäftsführer abhängig beschäftigt, passt das nicht zum Gründungszuschuss. Kläre deshalb die Anteile und die Satzung, bevor du den Antrag stellst. Jede Person kann außerdem einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für ein AVGS Gründercoaching beantragen. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Welche Förderung für euch infrage kommt, zeigt der kostenlose Fördercheck.

Sind Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungs­pflichtig?

Das hängt davon ab, wie viel Rechtsmacht du in der GmbH oder UG hast. Laut Deutscher Rentenversicherung ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel nicht abhängig beschäftigt, wenn er mindestens 50 Prozent des Stammkapitals hält oder durch den Gesellschaftsvertrag eine umfassende Sperrminorität hat, also alle Beschlüsse verhindern kann. Wer weniger hält und keine solche Sperrminorität hat, ist häufig abhängig beschäftigt, also sozialversicherungs­pflichtig.

  • Rechtsmacht zählt: Stimmbindungen oder Vollmachten außerhalb der Satzung sind laut Rentenversicherung sozialversicherungsrechtlich unerheblich.
  • Pflichtprüfung: Meldet die GmbH einen geschäftsführenden Gesellschafter als Beschäftigten an, muss die Einzugsstelle ein Status­feststellungs­verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund beantragen (§ 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV).
  • Freiwillige Klärung: Ihr könnt den Status auch selbst nach § 7a SGB IV klären lassen. Das Verfahren ist laut Rentenversicherung kostenfrei.
  • Rentenpflicht als Selbstständiger: Auch ein selbstständiger Geschäftsführer kann renten­versicherungs­pflichtig sein, etwa als Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH, die im Wesentlichen nur einen Auftraggeber hat (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).

Für Teams heißt das: Bei drei Gesellschaftern mit je einem Drittel hat ohne besondere Regelung niemand 50 Prozent. Ob ihr als Geschäftsführer angestellt oder selbstständig seid, hängt dann an der Satzung. Klärt das mit Steuerberatung und Anwalt, bevor ihr den Gesellschaftsvertrag beurkundet.

Wie gehen wir mit Konflikten um?

Konflikte sind normal, gefährlich werden sie erst, wenn sie nicht angesprochen werden. Vereinbart deshalb von Anfang an feste Termine, an denen ihr Zahlen, Aufgaben und Spannungen offen besprecht. Legt fest, wie ihr bei Uneinigkeit vorgeht, etwa durch eine dritte Person, eine Mediation oder ein Schiedsverfahren. Und sprecht früh darüber, was jede Person langfristig will: schnell wachsen, solide bleiben, irgendwann verkaufen?

Ein gemeinsam erarbeiteter Businessplan ist dafür ein guter Prüfstein. Wer zusammen Zahlen, Ziele und Rollen aufschreibt, merkt schnell, wo die Vorstellungen auseinandergehen. Im Modul 5: Unternehmensorganisation geht es um Rechtsform, Anmeldungen, Steuern und Versicherungen, im Team auch um die Aufgabenverteilung.

Wie Firmenkompass euch unterstützt

Im AVGS Gründercoaching arbeiten wir mit jeder geförderten Person 1:1, auf Wunsch auch mit dem ganzen Team. Themen sind Rollen, Businessplan, Finanzplan und die Wahl der Rechtsform. Mit einem bewilligten Gutschein ist das Coaching für die jeweilige Person kostenfrei. Gesellschaftsverträge entwirft eine Anwältin oder ein Anwalt, das ersetzen wir nicht, wir sorgen aber dafür, dass ihr gut vorbereitet ins Gespräch geht.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, wie ihr als Team vorgeht und welche Förderung für jede Person infrage kommt.

Dr. Werner von der BeyFragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie teilt man Anteile im Gründungsteam fair auf?

Fair heißt nicht automatisch gleich. Berücksichtigt Kapital, Zeiteinsatz, Know-how, Idee und Risiko und sprecht offen darüber, was jede Person künftig leisten wird. Haltet das Ergebnis schriftlich fest und regelt, was passiert, wenn sich der Einsatz später ändert.

Was ist Vesting?

Vesting heißt, dass Gründerinnen und Gründer ihre Anteile nicht sofort vollständig, sondern über einen Zeitraum verdienen. Steigt jemand früh aus, kann die Gesellschaft oder können die übrigen Gesellschafter einen Teil der Anteile zurückholen. Die genaue Ausgestaltung gehört in eine anwaltlich geprüfte Vereinbarung.

Was bedeuten Good Leaver und Bad Leaver?

Die Begriffe unterscheiden, aus welchem Grund jemand das Unternehmen verlässt. Ein Good Leaver geht etwa wegen Krankheit, ein Bad Leaver zum Beispiel wegen einer schweren Pflichtverletzung. Davon hängt ab, zu welchem Preis die Anteile zurückgegeben werden.

Bekommt jeder im Team Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss ist personenbezogen. Jede Person, die die Voraussetzungen erfüllt, stellt einen eigenen Antrag bei ihrer Agentur für Arbeit, und die Agentur entscheidet im Einzelfall. Wer nicht arbeitslos ist, bekommt ihn nicht.

Ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungs­pflichtig?

Das hängt von seiner Rechtsmacht in der GmbH ab. Wer mindestens 50 Prozent des Stammkapitals hält oder eine umfassende Sperrminorität hat, ist laut Deutscher Rentenversicherung in der Regel nicht abhängig beschäftigt. Bei geschäftsführenden GmbH-Gesellschaftern prüft die Deutsche Rentenversicherung den Status nach der Anmeldung verpflichtend.

Brauchen wir als GbR einen Gesellschaftsvertrag?

Gesetzlich ist für die GbR keine Form vorgeschrieben, ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend zu empfehlen. Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Regeln, zum Beispiel gleiche Stimmkraft und gleicher Gewinnanteil, wenn nichts anderes vereinbart ist.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
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