Gründen mit Migrationsgeschichte: Anerkennung, Beratung und Förderung
Fast jede dritte Gründung in Deutschland geht auf Menschen mit Einwanderungsgeschichte zurück. Oft bringen sie Berufserfahrung und Abschlüsse aus dem Ausland mit, die hier erst anerkannt werden müssen. Hier erfährst du, wann du eine Anerkennung brauchst, wie das Verfahren läuft, was im Handwerk gilt und wo du Beratung, Förderung und Hilfe bei Sprache und Behörden bekommst.
Das Wichtigste in Kürze
- 30 %
- der Gründerinnen und Gründer 2024 hatten eine Einwanderungsgeschichte
- über 600
- Berufe fallen unter das Anerkennungsgesetz des Bundes
- 3 Monate
- Entscheidungsfrist nach vollständigen Unterlagen (§ 6 BQFG)
- 600 €
- höchster Anerkennungszuschuss für das Verfahren
- Anerkennung nur bei reglementierten Berufen Pflicht: etwa im zulassungspflichtigen Handwerk oder in Heilberufen. Für viele Gründungen brauchst du keine.
- Verfahren: Die zuständige Stelle prüft die Gleichwertigkeit und entscheidet innerhalb von drei Monaten nach vollständigen Unterlagen.
- Handwerk: Ohne gleichwertigen Meister gibt es die Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO) oder die Altgesellenregelung (§ 7b HwO).
- Beratung: Netzwerk IQ, Kammern und das Portal Anerkennung in Deutschland helfen weiter.
- Aufenthalt: Ob du selbstständig arbeiten darfst, klärt der Ratgeber Gründen ohne deutschen Pass.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Was ist bei einer Gründung mit Migrationsgeschichte anders?
Bei einer Gründung mit Migrationsgeschichte gelten dieselben Regeln wie für alle anderen, dazu kommen oft drei Themen: die Anerkennung ausländischer Abschlüsse, die Sprache im Kontakt mit Behörden und Banken sowie die Frage nach passender Beratung. Wie du dein Gewerbe anmeldest oder Steuern zahlst, hängt nicht von deiner Herkunft ab.
Menschen mit Einwanderungsgeschichte gründen überdurchschnittlich oft. Laut KfW Research hatten 2024 30 Prozent der Gründerinnen und Gründer eine Einwanderungsgeschichte, rund 178.000 Menschen. In der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter liegt der Anteil bei 27 Prozent. Die KfW sieht zudem ungenutztes Potenzial: Viele, die gern selbstständig wären, beginnen nie mit der Planung.
Dieser Ratgeber setzt voraus, dass dein Aufenthaltsrecht eine Selbstständigkeit erlaubt. Ob das so ist, steht im Ratgeber Gründen ohne deutschen Pass. Hast du einen deutschen Pass oder bist du hier aufgewachsen, betrifft dich vor allem der Teil zur Anerkennung, falls du im Ausland gelernt oder studiert hast.
Brauche ich die Anerkennung meines ausländischen Abschlusses, um zu gründen?
Eine Anerkennung brauchst du nur, wenn dein Beruf in Deutschland reglementiert ist, also eine bestimmte Qualifikation gesetzlich vorgeschrieben ist. Für die meisten Dienstleistungen, den Handel oder viele kreative und digitale Tätigkeiten ist das nicht der Fall.
| Art der Tätigkeit | Anerkennung nötig? | Beispiele |
|---|---|---|
| reglementierter Beruf | ja, vor dem Start | Heilberufe, Pflege, bestimmte Rechts- und Steuerberufe |
| zulassungspflichtiges Handwerk (selbstständig) | ja, für die Eintragung in die Handwerksrolle | Maler und Lackierer, Elektrotechnik, Friseur, Bäcker |
| erlaubnispflichtiges Gewerbe | Erlaubnis oder Sachkundenachweis, meist über die IHK | Immobilienmakler, Versicherungsvermittler |
| nicht reglementierte Tätigkeit | nein, aber oft hilfreich | Beratung, Handel, IT, Gastronomie, Reinigung |
Auch wenn sie nicht vorgeschrieben ist, kann eine Anerkennung sich lohnen. Ein anerkannter Abschluss macht deine Qualifikation für Kunden, Banken, die Agentur für Arbeit und die fachkundige Stelle nachvollziehbar. Das stärkt deinen Businessplan, denn dort musst du zeigen, dass du fachlich geeignet bist. Welche Anforderungen in deiner Branche gelten, zeigt der Ratgeber AVGS Gründercoaching nach Berufsgruppen.
Wie läuft das Anerkennungsverfahren ab und was kostet es?
Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle deinen ausländischen Abschluss mit dem deutschen Referenzberuf und stellt fest, ob er gleichwertig ist. Grundlage für über 600 Berufe in Bundeszuständigkeit ist seit dem 1. April 2012 das Anerkennungsgesetz des Bundes mit dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG). Den Antrag kannst du unabhängig von deiner Staatsangehörigkeit stellen.
- Zuständige Stelle finden. Im Anerkennungs-Finder wählst du deinen Beruf und deinen Wohnort. Für Handwerksberufe ist meist die Handwerkskammer zuständig, für viele kaufmännische und technische Berufe die IHK, für Heilberufe eine Landesbehörde.
- Zuschuss prüfen. Den Anerkennungszuschuss musst du beantragen, bevor du den Anerkennungsantrag stellst.
- Unterlagen sammeln. Typisch sind Zeugnisse, Nachweise über Inhalt und Dauer der Ausbildung sowie Belege über Berufserfahrung, meist mit Übersetzung.
- Antrag stellen. Die Stelle bestätigt den Eingang innerhalb eines Monats und sagt dir, ob Unterlagen fehlen (§ 6 BQFG).
- Bescheid abwarten. Die Entscheidung muss innerhalb von drei Monaten nach vollständigen Unterlagen fallen. Die Frist kann einmal angemessen verlängert werden.
Gleichwertig ist dein Abschluss, wenn keine wesentlichen Unterschiede zum deutschen Beruf bestehen (§ 4 BQFG). Unterschiede können durch Berufserfahrung oder weitere Qualifikationen ausgeglichen werden. Deshalb lohnt es sich, Arbeitszeugnisse und Tätigkeitsnachweise vollständig einzureichen. Stellt die Stelle nur eine teilweise Gleichwertigkeit fest, kannst du die Lücken durch eine Anpassungsqualifizierung schließen.
Was gilt im Handwerk: Meisterpflicht, Ausnahmebewilligung und Altgesellenregelung?
Wer ein zulassungspflichtiges Handwerk selbstständig betreiben will, muss in die Handwerksrolle eingetragen sein, und dafür muss die ausländische Qualifikation meist der deutschen Meisterqualifikation gleichwertig sein. Ein ausländischer Gesellenabschluss allein reicht dafür nicht, auch wenn er nach § 40a HwO als gleichwertig festgestellt wurde.
Ist dein Abschluss nicht gleichwertig mit dem Meister, gibt es zwei weitere Wege:
- Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO): Du weist nach, dass du die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten hast, dabei zählt auch deine Berufserfahrung. Voraussetzung ist ein Ausnahmefall, etwa wenn die Meisterprüfung für dich eine unzumutbare Belastung wäre. Die Bewilligung kann auf einen wesentlichen Teil des Handwerks beschränkt werden. Entschieden wird nach Anhörung der Handwerkskammer.
- Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen (§ 7b HwO): Mit Gesellenprüfung oder gleichwertigem Abschluss und insgesamt sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, kannst du dich eintragen lassen. Die Regel gilt nicht für alle Handwerke der Anlage A.
Welcher Weg für dich passt, klärst du am besten vorab mit der Betriebsberatung deiner Handwerkskammer. Plane die Zeit dafür in deinen Gründungsfahrplan ein, denn ohne Eintragung darfst du nicht starten. Branchenbeispiele findest du im Ratgeber Selbstständig als Elektriker.
Wo bekomme ich Beratung zu Anerkennung und Gründung?
Beratung zur Anerkennung bekommst du vor allem bei den regionalen Beratungsstellen des Netzwerks IQ, bei den Kammern und über das Portal Anerkennung in Deutschland. Für die Gründung selbst sind Kammern, Wirtschaftsförderungen und Gründungscoachings die richtigen Ansprechpartner.
- Netzwerk IQ: Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ läuft in der Förderrunde 2026 bis 2028. Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung richtet sich an erwachsene Menschen ausländischer Herkunft mit Wohnsitz in Deutschland. Sie berät zu Anerkennungsverfahren sowie zu alternativen Wegen in Beschäftigung oder Selbstständigkeit.
- Anerkennung in Deutschland: Das Portal des Bundes bietet die Informationen für Fachkräfte in elf Sprachen, dazu Beratungssuche und Hotline.
- IHK und Handwerkskammer: Sie sind oft selbst zuständige Stelle für die Anerkennung. Außerdem bieten sie Gründungsberatung an.
- Migrationsberatung: Sie hilft bei Fragen zu Aufenthalt, Sprache und Behörden.
Programme der Länder speziell für Gründende mit Migrationsgeschichte gibt es nicht überall, und sie ändern sich häufig. Frag bei deiner Wirtschaftsförderung oder Kammer nach, und prüfe die allgemeinen Programme in unserer Förderdatenbank. Welche Förderung zu dir passt, zeigt der Fördercheck.
Welche Förderung gibt es, und spielt mein Deutschniveau eine Rolle?
Für Gründende mit Migrationsgeschichte gelten dieselben Förderungen wie für alle anderen: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld sowie Förderkredite von KfW oder Landesförderbanken. Entscheidend sind dein Leistungsanspruch, dein Vorhaben und dein Aufenthaltsrecht, nicht deine Herkunft.
Ein bestimmtes Sprachniveau schreibt § 45 SGB III für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nicht vor. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein AVGS Gründercoaching für dich der passende Weg ist. Praktisch gilt aber: Businessplan, Antrag und Gespräche laufen auf Deutsch, deshalb solltest du dein Vorhaben verständlich erklären können. Wie du dich auf das Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber AVGS-Gespräch vorbereiten.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen mit Arbeitslosengeld der Gründungszuschuss und mit Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld infrage. Beides beantragst du vor dem Start.
Wie klappt es mit Sprache, Behörden und Bankkonto?
Im Kontakt mit Behörden ist Deutsch die Amtssprache (§ 23 VwVfG), fremdsprachige Dokumente musst du deshalb in der Regel übersetzen lassen. Bei wichtigen Unterlagen kann die Behörde eine beglaubigte Übersetzung verlangen.
- Übersetzungen früh einplanen: Zeugnisse, Urkunden und Nachweise für die Anerkennung brauchen oft Wochen. Kläre vorher, ob eine beglaubigte Übersetzung verlangt wird.
- Businessplan auf Deutsch: Agentur, Jobcenter, fachkundige Stelle und Bank lesen ihn auf Deutsch. Es kommt auf Klarheit an, nicht auf perfekte Grammatik. Wer sprachliche Unterstützung möchte, kann den fertigen Plan im Businessplan-Lektorservice prüfen lassen.
- Begleitung zu Terminen: Zu Gesprächen mit Agentur für Arbeit oder Jobcenter darfst du eine Vertrauensperson als Beistand mitbringen (§ 13 Abs. 4 SGB X).
- Konto: Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, ausdrücklich auch Asylsuchende und Menschen ohne festen Wohnsitz (§ 31 ZKG). Für dein Geschäft solltest du ein eigenes Konto führen. Was dabei wichtig ist, erklärt der Ratgeber Geschäftskonto.
Wie unterstützt dich Firmenkompass?
Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass prüfst du im Modul 1 mit deinem Coach, ob deine Qualifikation für dein Vorhaben reicht und welche Anerkennung oder Erlaubnis du brauchst. Im Modul 2: Businessplan Text formulierst du deinen Plan so, dass Agentur, Jobcenter und Bank ihn gut nachvollziehen können. Wir haben über 1.400 Gründerinnen und Gründer begleitet, viele mit Berufserfahrung aus dem Ausland.
Das Coaching läuft auf Deutsch. Sag uns im kostenlosen Erstgespräch, wenn du dabei Unterstützung brauchst. Fragen zu Aufenthaltsrecht und Anerkennung beantworten die zuständigen Stellen verbindlich, wir helfen dir, die richtigen Fragen zu stellen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- KfW Research, Fokus Volkswirtschaft Nr. 527 (09.01.2026): Personen mit Einwanderungsgeschichte haben große Bedeutung für Gründungstätigkeit
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungsgesetz des Bundes (über 600 Berufe, seit 1. April 2012)
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder
- Anerkennung in Deutschland – Maler/in und Lackierer/in: Ausbildung oder Meister? (Beispiel Handwerksrolle)
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungszuschuss
- § 4 BQFG – Feststellung der Gleichwertigkeit
- § 6 BQFG – Verfahren (Eingangsbestätigung ein Monat, Entscheidung drei Monate)
- § 7b HwO – Ausübungsberechtigung (sechs Jahre, davon vier in leitender Stellung)
- § 8 HwO – Ausnahmebewilligung
- § 16 HwO – Untersagung bei Betrieb entgegen dem Gesetz (Abs. 3)
- § 117 HwO – Bußgeldvorschriften (bis 10.000 €)
- § 40a HwO – Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungsnachweise
- Netzwerk IQ – Programmübersicht Förderrunde 2026–2028
- § 23 VwVfG – Amtssprache
- § 13 SGB X – Bevollmächtigte und Beistände (Abs. 4)
- § 31 ZKG – Anspruch auf ein Basiskonto
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Kurz beantwortet
Brauche ich eine Anerkennung meines Abschlusses, um mich selbstständig zu machen?
Nur wenn dein Beruf in Deutschland reglementiert ist. Das gilt etwa für Heilberufe, bestimmte Rechts- und Steuerberufe und für die selbstständige Arbeit im zulassungspflichtigen Handwerk. Für viele andere Tätigkeiten brauchst du keine Anerkennung, sie kann aber bei Kunden, Banken und Förderstellen helfen.
Wie lange dauert ein Anerkennungsverfahren?
Nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz muss die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten entscheiden. Die Frist beginnt erst, wenn deine Unterlagen vollständig sind, und kann in schwierigen Fällen einmal verlängert werden.
Was kostet die Anerkennung, und gibt es Zuschüsse?
Die Gebühren legt die zuständige Stelle fest, sie unterscheiden sich je nach Beruf. Mit dem Anerkennungszuschuss des Bundes kannst du 100 bis 600 Euro für das Verfahren erstattet bekommen, wenn dein Einkommen unter der Grenze liegt. Den Zuschuss musst du beantragen, bevor du den Anerkennungsantrag stellst.
Darf ich ohne Meistertitel ein Handwerk selbstständig ausüben?
Im zulassungspflichtigen Handwerk brauchst du für die Eintragung in die Handwerksrolle den Meister oder eine gleichwertige Qualifikation. Ist dein ausländischer Abschluss nicht gleichwertig, gibt es die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder die Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO für erfahrene Gesellen. Zuständig ist deine Handwerkskammer.
Muss ich für ein AVGS Gründercoaching gut Deutsch sprechen?
Ein Mindest-Sprachniveau nennt § 45 SGB III nicht. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall, ob ein Coaching für dich sinnvoll ist. Da Businessplan und Anträge in der Regel auf Deutsch laufen, solltest du dich verständlich ausdrücken können.
Bekomme ich ein Bankkonto ohne festen Wohnsitz oder mit Duldung?
Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat Anspruch auf ein Basiskonto, ausdrücklich auch Asylsuchende und Menschen ohne festen Wohnsitz (§ 31 ZKG). Für das Geschäft ist zusätzlich ein eigenes Konto sinnvoll, über dessen Eröffnung die Bank entscheidet.
Wo bekomme ich Beratung zur Anerkennung?
Beratung zur Anerkennung bekommst du bei den Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungen des Netzwerks IQ, bei den Kammern und über das Portal anerkennung-in-deutschland.de. Dort findest du auch die für deinen Beruf zuständige Stelle.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

