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Erlaubnispflichtige Gewerbe: Welche Tätigkeiten eine Genehmigung brauchen

Die meisten Gewerbe meldest du einfach an und legst los. Für einige Tätigkeiten brauchst du aber vorher eine Erlaubnis, sonst drohen Bußgeld und Untersagung. Hier findest du alle wichtigen erlaubnis- und überwachungsbedürftigen Gewerbe mit Rechtsgrundlage, zuständiger Behörde und den Nachweisen, die du vorlegen musst.

Das Wichtigste in Kürze

5.000 €
Bußgeld bis zu ohne Erlaubnis, etwa für Makler oder Bewachung
50.000 €
Bußgeld bis zu für Finanzanlagen­vermittlung ohne Erlaubnis
15 Stunden
Weiterbildung pro Jahr für Versicherungs­vermittler
3,5 t
ab hier braucht gewerblicher Güterverkehr eine Lizenz
  • Erlaubnis vor dem Start: Für erlaubnispflichtige Gewerbe reicht die Gewerbeanmeldung nicht, du brauchst vorher eine Erlaubnis.
  • Typische Fälle: Makler, Bauträger, Versicherungs- und Finanzanlagen­vermittler, Bewachung, Pfandleihe, Spielhallen, Gastronomie, Taxi, Transport, Reisegewerbe.
  • Nachweise: fast immer Zuverlässigkeit (Führungszeugnis, Gewerbezentral­register) sowie geordnete Finanzen, oft auch Sachkunde und Berufshaftpflicht.
  • Handwerk: statt Erlaubnis die Eintragung in die Handwerksrolle.
  • Ohne Erlaubnis: Bußgeld bis 5.000 €, bei Finanzanlagen bis 50.000 €.

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Was sind erlaubnispflichtige Gewerbe?

Erlaubnispflichtige Gewerbe sind Tätigkeiten, die du erst ausüben darfst, wenn eine Behörde dir vorher eine Erlaubnis erteilt hat, weil Kunden, Anleger oder die Allgemeinheit besonders geschützt werden sollen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland Gewerbefreiheit: Du meldest dein Gewerbe an und fängst an. Wo aber fremdes Geld, die Sicherheit von Menschen oder die öffentliche Ordnung berührt sind, macht der Gesetzgeber Ausnahmen. Die Behörde prüft dann vor dem Start, ob du zuverlässig bist, ob deine Finanzen geordnet sind und, je nach Gewerbe, ob du sachkundig sowie ausreichend versichert bist.

Davon zu unterscheiden sind drei andere Fälle:

  • Überwachungsbedürftige Gewerbe (§ 38 GewO): keine Erlaubnis, aber Zuverlässigkeitsprüfung direkt nach der Anmeldung.
  • Zulassungspflichtige Handwerke: Eintragung in die Handwerksrolle, mehr im Ratgeber Meisterpflicht im Handwerk.
  • Freie Berufe mit Kammerzulassung: etwa Ärztinnen, Anwälte oder Steuerberaterinnen, die gar kein Gewerbe anmelden. Zur Abgrenzung siehe Freiberufler oder Gewerbe?.

Welche Gewerbe brauchen eine Erlaubnis?

Eine Erlaubnis brauchen vor allem die Gewerbe aus §§ 30 bis 34i der Gewerbeordnung sowie Gastronomie mit Alkoholausschank, Personenbeförderung, gewerblicher Güterverkehr über 3,5 t, Arbeitnehmerüberlassung und das Reisegewerbe.

GewerbeErlaubnisBehördeTypische Nachweise
Privatkrankenanstalt, Privatklinik§ 30 GewOnach LandesrechtZuverlässigkeit, Eignung der Einrichtung
Schaustellungen von Personen§ 33a GewOGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, geeignete Räume
Spielgeräte, Spielhallen§§ 33c, 33d, 33i GewO, dazu Spielhallenrecht der LänderGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, Unterrichtung, Räume
Pfandleiher§ 34 GewOGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, ausreichende Mittel
Bewachung, Sicherheitsdienst§ 34a GewOGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, Sachkundeprüfung IHK, Haftpflicht
Versteigerer§ 34b GewOGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, geordnete Finanzen
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter§ 34c GewOGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, geordnete Finanzen, bei Verwaltern Berufshaftpflicht
Versicherungs­vermittler, Versicherungsberater§ 34d GewOIHKZuverlässigkeit, Finanzen, Sachkundeprüfung IHK, Berufshaftpflicht, Vermittlerregister
Finanzanlagen­vermittler, Honorar-Finanzanlagenberater§§ 34f, 34h GewOje nach Land IHK oder Gewerbeamtwie § 34d
Immobiliar­darlehens­vermittler§ 34i GewOje nach Land IHK oder Gewerbeamtwie § 34d, Sitz in Deutschland
Gaststätte mit Alkoholausschank§ 2 GastG oder LandesgesetzGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit, Unterrichtung IHK, geeignete Räume
Taxi, Mietwagen, Bus§ 2 PBefGGenehmigungsbehörde, meist Stadt oder LandkreisZuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit
Güterkraftverkehr über 3,5 t§ 3 GüKG, GemeinschaftslizenzVerkehrsbehörde des LandesZuverlässigkeit, Eigenkapital, Fachkundeprüfung IHK
Arbeitnehmerüberlassung§ 1 AÜGBundesagentur für ArbeitZuverlässigkeit, Betriebsorganisation
Reisegewerbe (Verkauf ohne Bestellung außerhalb der Niederlassung)§ 55 GewO, ReisegewerbekarteGewerbe- oder OrdnungsamtZuverlässigkeit

Welche Stelle bei dir zuständig ist, regelt jedes Land selbst. Am schnellsten erfährst du es beim Gewerbeamt deiner Gemeinde oder bei der IHK.

Was brauchen Makler, Vermittler und Finanzberater?

Makler, Versicherungs-, Finanzanlagen- und Immobiliar­darlehens­vermittler brauchen eine Erlaubnis nach § 34c, § 34d, § 34f oder § 34i GewO. Sie müssen Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen und je nach Tätigkeit Sachkunde sowie eine Berufshaftpflicht nachweisen.

  • Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter (§ 34c): Für die Erlaubnis gelten Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse, eine Sachkundeprüfung ist für Makler nicht vorgeschrieben. Wohnimmobilienverwalter brauchen zusätzlich eine Berufshaftpflicht und müssen sich in drei Jahren 20 Stunden weiterbilden. Mehr im Ratgeber selbstständig als Immobilienmakler.
  • Versicherungs­vermittler (§ 34d): Die IHK erteilt die Erlaubnis als Versicherungsvertreter oder -makler. Voraussetzung sind die Sachkundeprüfung vor der IHK, eine Berufshaftpflicht und die Eintragung ins Vermittlerregister. Danach gilt eine Weiterbildungspflicht von 15 Stunden pro Kalenderjahr. Wer nur für einen Versicherer arbeitet, der die volle Haftung übernimmt, braucht keine eigene Erlaubnis. Mehr im Ratgeber selbstständig als Versicherungsmakler.
  • Finanzanlagen­vermittler (§ 34f): Für die Vermittlung von Investmentfonds oder Vermögensanlagen brauchst du Sachkundeprüfung, Berufshaftpflicht und Registereintrag. Die Erlaubnis kann auf einzelne Produktkategorien beschränkt werden. Mehr im Ratgeber selbstständig als Finanzanlagen­vermittler.
  • Immobiliar­darlehens­vermittler (§ 34i): gleiche Nachweise, dazu Hauptsitz in Deutschland.

Bei allen vier gilt: Eine Verurteilung wegen Betrugs, Untreue, Geldwäsche oder ähnlicher Delikte in den letzten fünf Jahren führt in der Regel zur Ablehnung, ebenso ein Insolvenzverfahren oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis.

Was brauchst du für einen Sicherheitsdienst?

Für einen Sicherheitsdienst brauchst du eine Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO, für die du Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen, eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK und eine Haftpflicht­versicherung nachweist.

Die Zuverlässigkeitsprüfung ist hier besonders streng. Die Behörde holt ein unbeschränktes Führungszeugnis, einen Gewerbezentral­registerauszug, eine Stellungnahme der Polizei und über das Bewacherregister eine des Verfassungsschutzes ein. Alle fünf Jahre wird die Zuverlässigkeit erneut geprüft. Auch deine Wachleute müssen zuverlässig sein und eine Unterrichtung bei der IHK nachweisen. Für bestimmte Einsätze brauchen sie selbst die Sachkundeprüfung, etwa für Streifen im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türsteher in Diskotheken und leitende Kräfte in Flüchtlingsunterkünften oder bei großen Veranstaltungen. Mehr im Ratgeber Sicherheitsdienst gründen.

Brauche ich für Gastronomie eine Erlaubnis?

Für Gastronomie brauchst du eine Gaststättenerlaubnis, wenn du alkoholische Getränke ausschenkst, während Betriebe mit nur alkoholfreien Getränken und zubereiteten Speisen nach dem Bundesgesetz erlaubnisfrei sind.

Das Gaststättenrecht ist seit 2006 Sache der Länder. Wo ein Land kein eigenes Gesetz erlassen hat, gilt das Gaststättengesetz des Bundes weiter. Danach braucht keine Erlaubnis, wer nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen anbietet (§ 2 GastG). Einige Länder haben eigene Gesetze und verlangen teils nur noch eine Anzeige. Erkundige dich deshalb beim Ordnungsamt deiner Gemeinde.

Brauchst du eine Erlaubnis, prüft die Behörde deine Zuverlässigkeit und die Eignung der Räume. Außerdem musst du mit einer Bescheinigung der IHK nachweisen, dass du über die Grundzüge des Lebensmittelrechts unterrichtet wurdest (§ 4 GastG). Unabhängig davon gelten Hygieneregeln, Infektionsschutzbelehrung und Baurecht. Branchenratgeber: Restaurant eröffnen, Café eröffnen und Imbiss oder Foodtruck eröffnen.

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Welche Erlaubnis brauchen Taxi, Mietwagen und Transport?

Taxi-, Mietwagen- und Busunternehmen brauchen eine Genehmigung nach dem Personenbe­förderungs­gesetz, gewerblicher Güterverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t eine Gemeinschaftslizenz nach dem Güterkraftverkehrs­gesetz.

  • Personenbeförderung: Die Genehmigung setzt einen sicheren, leistungsfähigen Betrieb, Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und einen Betriebssitz im Inland voraus (§ 13 PBefG). Die fachliche Eignung weist du durch Berufserfahrung in einem Verkehrsunternehmen oder eine Prüfung nach, meist bei der IHK. Bei Taxen kann die Behörde neue Genehmigungen ablehnen, wenn das örtliche Taxigewerbe sonst in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wäre. Deine Fahrer brauchen zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Mehr im Ratgeber Taxiunternehmen gründen.
  • Güterkraftverkehr: Gewerblicher Transport mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger braucht eine Gemeinschaftslizenz (§ 3 GüKG), die für bis zu zehn Jahre erteilt wird. Voraussetzungen nach EU-Recht sind Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung. Bis 3,5 t ist der Transport im Inland lizenzfrei (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG), im grenzüberschreitenden Verkehr kann das EU-Recht schon bei leichteren Fahrzeugen eine Lizenz verlangen. Mehr in den Ratgebern Transportunternehmen gründen und Umzugsunternehmen gründen.

Was sind überwachungsbedürftige Gewerbe und Reisegewerbe?

Überwachungsbedürftige Gewerbe brauchen keine Erlaubnis, werden aber direkt nach der Anmeldung auf Zuverlässigkeit geprüft, und für das Reisegewerbe brauchst du eine Reisegewerbekarte.

Überwachungsbedürftig nach § 38 GewO sind unter anderem der An- und Verkauf hochwertiger Gebrauchtwaren, Fahrzeuge, Edelmetalle oder Schmuck, Auskunfteien, Detekteien, Partnervermittlung, Reisebüros, Unterkunfts­vermittlung, Schlüsseldienste sowie der Einbau von Sicherungstechnik. Du beantragst unverzüglich nach der Anmeldung ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentral­register zur Vorlage bei der Behörde. Tust du das nicht, holt die Behörde beides selbst ein. Mehr dazu im Ratgeber Reisebüro gründen.

Reisegewerbe betreibst du, wenn du ohne vorherige Bestellung außerhalb deiner Niederlassung Waren verkaufst, Bestellungen aufnimmst oder Dienstleistungen anbietest, etwa auf der Straße, an der Haustür oder als Schausteller (§ 55 GewO). Dafür brauchst du eine Reisegewerbekarte. Für viele Tätigkeiten gibt es Ausnahmen, etwa für Märkte, die nach der Gewerbeordnung festgesetzt sind. Ob deine Tätigkeit darunter fällt, sagt dir das Gewerbeamt.

Wie beantrage ich eine Gewerbeerlaubnis?

Eine Gewerbeerlaubnis beantragst du schriftlich oder online bei der zuständigen Behörde, legst die Nachweise für Zuverlässigkeit, Finanzen sowie Sachkunde bei und meldest dein Gewerbe an, sobald die Erlaubnis vorliegt.

  1. Zuständigkeit klären. Frag beim Gewerbeamt oder der IHK, ob deine Tätigkeit erlaubnispflichtig ist und wer entscheidet.
  2. Nachweise beantragen. Führungszeugnis der Belegart O und Gewerbezentral­registerauszug beim Bürgeramt oder online, je nach Gewerbe eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis sowie Unbedenklichkeits­bescheinigungen von Finanzamt und Gemeinde.
  3. Sachkunde und Versicherung. Sachkundeprüfung oder Unterrichtung bei der IHK ablegen, Berufshaftpflicht abschließen. Welche Versicherungen Pflicht sind, zeigt der Ratgeber Pflichtversicherungen nach Beruf.
  4. Antrag stellen. Mit allen Unterlagen und der Gebühr, die je nach Land oder Gewerbe unterschiedlich ist.
  5. Gewerbe anmelden. Mit der Erlaubnis meldest du das Gewerbe an, siehe Gewerbeanmeldung. Vermittler tragen sich zusätzlich ins Vermittlerregister ein.

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Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?

Erlaubnispflichtig sind vor allem die Gewerbe nach §§ 30 bis 34i der Gewerbeordnung, also etwa Bewachung, Pfandleihe, Spielhallen, Versteigerer, Immobilienmakler, Versicherungs- und Finanzanlagen­vermittler. Dazu kommen Gastronomie mit Alkoholausschank, Personenbeförderung, Güterkraftverkehr über 3,5 t und das Reisegewerbe.

Wer erteilt die Gewerbeerlaubnis?

Die Gewerbeerlaubnis erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde, meist das Gewerbe- oder Ordnungsamt der Stadt oder des Landkreises. Für Versicherungs­vermittler nach § 34d GewO ist immer die IHK zuständig, bei Finanzanlagen­vermittlern je nach Land die IHK oder das Gewerbeamt.

Wie lange dauert eine Gewerbeerlaubnis?

Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell deine Nachweise vorliegen. Führungszeugnis, Gewerbezentral­registerauszug, Sachkundeprüfung und Versicherungsbestätigung brauchen jeweils Vorlauf, plane deshalb mehrere Wochen ein.

Was passiert, wenn ich ohne Erlaubnis arbeite?

Wer ohne nötige Erlaubnis arbeitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für die meisten Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung drohen bis 5.000 €, für Finanzanlagen­vermittlung und Honorar-Finanzanlagenberatung bis 50.000 €. Die Behörde kann den Betrieb außerdem verhindern.

Ist ein Café ohne Alkohol erlaubnispflichtig?

Ein Café ohne Alkoholausschank braucht nach dem Gaststättengesetz des Bundes keine Gaststättenerlaubnis. Einige Länder haben eigene Gaststättengesetze, frag deshalb bei deinem Ordnungsamt nach, was bei dir gilt.

Was ist der Unterschied zwischen erlaubnispflichtig und überwachungsbedürftig?

Erlaubnispflichtige Gewerbe darfst du erst nach erteilter Erlaubnis beginnen. Überwachungsbedürftige Gewerbe nach § 38 GewO meldest du normal an, die Behörde prüft danach deine Zuverlässigkeit anhand von Führungszeugnis und Gewerbezentral­register.

Brauche ich als Handwerker eine Erlaubnis?

Für ein zulassungspflichtiges Handwerk brauchst du keine Erlaubnis im Sinne der Gewerbeordnung, sondern die Eintragung in die Handwerksrolle. Sie setzt in der Regel den Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation voraus.

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