Selbstständig als Elektriker: Meisterpflicht, Netzbetreiber und Förderung
Elektrikerinnen und Elektriker werden überall gesucht, vom Altbau über die Wallbox bis zur Photovoltaik. Bevor du dich selbstständig machst, musst du aber zwei Hürden nehmen: die Eintragung in die Handwerksrolle und die Eintragung ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers. Hier erfährst du, wie das geht, was bei Steuern sowie Versicherungen gilt und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- Nr. 25
- Elektrotechniker in Anlage A der Handwerksordnung
- 6 Jahre
- Berufserfahrung für die Altgesellenregel (§ 7b HwO)
- 16.000 €
- Meistergründungsprämie in NRW höchstens
- 0 %
- Umsatzsteuer auf PV-Anlagen bis 30 kWp an Wohngebäuden
- Meisterpflicht: Elektrotechniker stehen in Anlage A der Handwerksordnung (Nr. 25). Du brauchst die Eintragung in die Handwerksrolle.
- Ohne Meisterbrief: Altgesellenregel nach § 7b HwO, Ausnahmebewilligung oder angestellter Meister als Betriebsleiter.
- Netzbetreiber: Für Arbeiten an Kundenanlagen brauchst du die Eintragung ins Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (§ 13 Abs. 2 NAV).
- Berufsgenossenschaft: BG ETEM, für dich selbst als Unternehmer freiwillige Versicherung.
- Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und in vielen Ländern eine Meistergründungsprämie.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Welche Voraussetzungen brauchst du als selbstständiger Elektriker?
Als selbstständiger Elektriker brauchst du die Eintragung in die Handwerksrolle, weil Elektrotechniker ein zulassungspflichtiges Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung sind (Nr. 25). Ein Elektrobetrieb ist ein Gewerbe, kein freier Beruf. Du meldest ihn beim Gewerbeamt an und wirst Mitglied der Handwerkskammer. Den Ablauf der Anmeldung findest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Verwandte Handwerke sind ebenfalls zulassungspflichtig, etwa Informationstechniker (Nr. 19) oder Elektromaschinenbauer (Nr. 26). Zulassungsfrei ist dagegen der Kabelverleger im Hochbau ohne Anschlussarbeiten (Anlage B Abschnitt 2 Nr. 16). Wer nur Kabel verlegt, aber nichts anschließt, braucht also keinen Meister.
Wege in die Handwerksrolle
- Meisterprüfung: Mit dem Meisterbrief im Elektrotechniker-Handwerk wirst du eingetragen (§ 7 Abs. 1a HwO).
- Altgesellenregel: Gesellenprüfung, sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Stellung (§ 7b HwO). Ausgenommen sind nur Schornsteinfeger und die Gesundheitshandwerke, nicht die Elektrotechnik.
- Ausnahmebewilligung: Wenn die Meisterprüfung für dich unzumutbar wäre und du deine Kenntnisse anders nachweist (§ 8 HwO). Die Bewilligung kann auf wesentliche Teile des Handwerks beschränkt werden, etwa auf einen Spezialbereich.
- Betriebsleiter: Eingetragen wird der Betrieb auch, wenn ein angestellter Betriebsleiter die Voraussetzungen erfüllt (§ 7 Abs. 1 HwO).
Eintragung ins Installateurverzeichnis
Arbeiten an elektrischen Anlagen hinter der Hausanschlusssicherung dürfen nur der Netzbetreiber selbst oder ein Installationsunternehmen ausführen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist (§ 13 Abs. 2 NAV). Der Netzbetreiber darf die Eintragung nur vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen. Welche Nachweise er konkret verlangt, etwa die Handwerksrollen-Eintragung, Angaben zur verantwortlichen Elektrofachkraft oder zu Messgeräten, erfährst du bei deinem Netzbetreiber. Ohne Eintrag darfst du keine neuen Anlagen anmelden oder in Betrieb setzen lassen, etwa Zählerplätze, Wallboxen oder Photovoltaik. Reine Instandhaltung ist ausgenommen, außer am Teil zwischen Hausanschlusssicherung und Messeinrichtung.
Welche Rechtsform passt für einen Elektrobetrieb?
Für einen kleinen Elektrobetrieb reicht zum Start meist das Einzelunternehmen, bei größeren Aufträgen oder Mitarbeitenden ist eine GmbH oder UG eine Überlegung wert. Fehler an elektrischen Anlagen können Brände oder Personenschäden verursachen, deshalb ist die Haftung ein wichtiges Thema. Eine GmbH begrenzt die Haftung für Verbindlichkeiten des Betriebs, ersetzt aber keine Versicherung. Vergleiche die Varianten im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet der Start als Elektriker?
Der Start als Elektriker kostet vor allem Geld für Fahrzeug, Werkzeug und geprüfte Messgeräte. Material für Aufträge musst du oft vorfinanzieren, bevor der Kunde zahlt.
Mit dem Gründungskosten-Rechner rechnest du deine eigenen Zahlen. Für deine Stundensätze hilft die Preis- und Stundensatzkalkulation.
Welche Versicherungen brauchst du als Elektriker?
Als Elektriker brauchst du vor allem eine Betriebshaftpflicht und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Die Betriebshaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von vielen Auftraggebern verlangt. Ob dein Netzbetreiber einen Versicherungsnachweis fordert, steht in seinen Unterlagen zum Installateurverzeichnis. Dein Unternehmen meldest du innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 192 SGB VII), für Elektrobetriebe in der Regel die BG ETEM. Deine Beschäftigten sind dort pflichtversichert. Wer ein Unternehmen außerhalb der Textil- oder Druckbranche führt, kann sich bei der BG ETEM freiwillig versichern.
Als in die Handwerksrolle eingetragener Handwerker bist du grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 8 SGB VI). Nach mindestens 18 Jahren Pflichtbeiträgen kannst du dich auf Antrag befreien lassen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI). Mehr dazu in den Ratgebern Rentenversicherung für Selbstständige und Pflichtversicherungen nach Beruf. Sinnvoll sind außerdem eine Versicherung für Firmenfahrzeuge und eine Inhaltsversicherung für Werkzeug sowie Messgeräte.
Welche Steuern gelten für Elektriker?
Für Elektriker gelten die normalen Regeln für Gewerbetreibende, dazu einige Besonderheiten bei Bauleistungen und Photovoltaik.
- Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Mit Materialumsatz wird die Grenze schnell erreicht. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
- Reverse Charge: Arbeitest du für einen Betrieb, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt, schuldet dieser die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 UStG). Elektroinstallationen in Gebäuden zählen in der Regel zu den Bauleistungen, die Abgrenzung im Einzelfall klärst du mit deiner Steuerberatung. Mehr im Ratgeber Reverse Charge.
- Bauabzugsteuer: Unternehmerische Auftraggeber behalten 15 % deiner Rechnung ein, wenn du keine Freistellungsbescheinigung vorlegst und die Bagatellgrenze überschritten ist (§ 48 EStG). Beantrage die Bescheinigung früh beim Finanzamt.
- Photovoltaik: Lieferung und Installation von PV-Anlagen samt Speicher an oder in der Nähe von Wohngebäuden sind mit 0 % Umsatzsteuer belegt. Bei bis zu 30 kWp gelten die Voraussetzungen als erfüllt (§ 12 Abs. 3 UStG).
- Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmen hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
Ein gutes Verkaufsargument bei Privatkunden: Sie können 20 % der Arbeitskosten deiner Rechnung, höchstens 1.200 € im Jahr, von ihrer Einkommensteuer abziehen, wenn sie per Überweisung zahlen (§ 35a Abs. 3 und 5 EStG). Weise Arbeits- und Materialkosten deshalb getrennt aus. Mehr zur Umsatzsteuer für Gründer im eigenen Ratgeber.
Wie gewinnst du als Elektriker Kunden?
Als Elektriker gewinnst du Kunden vor allem über Empfehlungen, lokale Sichtbarkeit und Kooperationen mit anderen Gewerken. Die Nachfrage ist hoch, darum geht es weniger um Masse als um passende, gut kalkulierte Aufträge.
- Spezialisierung: Wallboxen, Photovoltaik, Smart Home oder Altbausanierung. Ein klares Profil macht dich bei Privatkunden wie bei Bauträgern sichtbar.
- Kooperationen: Heizungsbauer, Trockenbauer, Hausverwaltungen oder Architekten geben Aufträge weiter.
- Lokale Website: Leistungen, Einzugsgebiet, Notdienst und Referenzen. Das planen wir in Modul 7 Website.
- Wartungsverträge: regelmäßige Prüfungen von Anlagen in Gewerbe und Wohnungswirtschaft bringen planbare Umsätze.
Deine Marketingstrategie erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.
Weitere erprobte Wege zu Aufträgen, etwa über Hausverwaltungen, Generalunternehmer und andere Gewerke, zeigt der Ratgeber Kunden gewinnen im Handwerk.
Welche Förderung gibt es für Elektriker?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Über beides wird im Einzelfall entschieden.
Speziell für Meisterinnen und Meister gibt es in vielen Ländern eine Meistergründungsprämie, in Nordrhein-Westfalen bis zu 16.000 €, in Berlin bis zu 25.000 € in zwei Stufen. Bayern zahlt stattdessen einen Meisterbonus für die bestandene Prüfung. Hast du deine Meisterfortbildung mit Aufstiegs-BAföG finanziert, wird dir bei einer Gründung innerhalb von drei Jahren das Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren auf Antrag erlassen, wenn du den Betrieb mindestens drei Jahre führst (§ 13b AFBG). Für Fahrzeug und Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen ersten Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für einen Elektrobetrieb passen vor allem die Module zu Organisation, Zahlen sowie Marketing, weil Handwerksrolle, Netzbetreiber und Kalkulation den Start bestimmen.
- Modul 1: Welche Spezialisierung passt zu dir, und welcher Weg führt in die Handwerksrolle?
- Modul 3: Stundensatz, Materialaufschlag, Umsatz- und Liquiditätsplanung.
- Modul 4: Fahrzeug, Messgeräte, Meistergründungsprämie und Kredit.
- Modul 5: Handwerksrolle, Installateurverzeichnis, BG ETEM, Rentenversicherung und Steuern.
- Modul 6: Positionierung, Kooperationen und Angebote.
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie dein Start als Elektriker aussehen kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Handwerksordnung – Anlage A (Nr. 19, 25, 26)
- Handwerksordnung – Anlage B (Abschnitt 2 Nr. 16 Kabelverleger)
- § 1 HwO – Handwerksbetrieb, wesentliche Tätigkeiten
- § 7 HwO – Eintragung, Betriebsleiter
- § 7b HwO – Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen
- § 8 HwO – Ausnahmebewilligung
- § 13 NAV – Elektrische Anlage, Installateurverzeichnis (Abs. 2)
- BG ETEM – Unternehmerversicherung
- § 192 SGB VII – Anmeldung beim Unfallversicherungsträger
- § 2 SGB VI – Rentenversicherungspflicht für Handwerker (Satz 1 Nr. 8)
- § 6 SGB VI – Befreiung von der Versicherungspflicht (18 Jahre Handwerker)
- § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner (Bauleistungen)
- § 12 UStG – Steuersätze (Abs. 3: Photovoltaik)
- § 48 EStG – Steuerabzug bei Bauleistungen
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 35a EStG – Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (Abs. 3)
- NRW fördert – Meistergründungsprämie NRW
- Handwerkskammer Berlin – Meistergründungsprämie
- Bayerisches Wirtschaftsministerium – Meisterbonus
- § 13b AFBG – Erlass des Darlehens bei Gründung
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Darf ich mich ohne Meister als Elektriker selbstständig machen?
Ohne Meisterbrief geht es nur mit einer gleichwertigen Berechtigung. Elektrotechniker stehen als Nummer 25 in Anlage A der Handwerksordnung. Ohne Meisterbrief kommen die Altgesellenregel nach § 7b HwO, eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO oder ein angestellter Meister als Betriebsleiter infrage.
Was ist das Installateurverzeichnis?
Das Installateurverzeichnis ist eine Liste des Netzbetreibers, in der die Betriebe stehen, die an Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss arbeiten dürfen. Neben dem Netzbetreiber selbst darf nur ein dort eingetragenes Unternehmen Anlagen errichten, erweitern oder ändern (§ 13 Abs. 2 NAV). Der Netzbetreiber darf die Eintragung vom Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation abhängig machen.
Muss ich mich bei jedem Netzbetreiber eintragen lassen?
Das ist nicht in jedem Fall nötig. Das Gesetz verlangt die Eintragung im Verzeichnis eines Netzbetreibers. Ob dein Eintrag auch im Netzgebiet anderer Betreiber anerkannt wird, klärst du vor dem ersten Auftrag mit dem jeweiligen Netzbetreiber.
Welche Berufsgenossenschaft ist für Elektriker zuständig?
Für Elektrohandwerksbetriebe ist in der Regel die BG ETEM zuständig. Deine Mitarbeitenden sind dort pflichtversichert. Als Unternehmerin oder Unternehmer kannst du dich freiwillig versichern.
Gibt es eine Meistergründungsprämie für Elektriker?
Ja, in mehreren Bundesländern bekommen Meisterinnen und Meister bei der Gründung oder Übernahme eines Handwerksbetriebs einen Zuschuss. In Nordrhein-Westfalen sind es bis zu 16.000 €, in Berlin bis zu 25.000 € in zwei Stufen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je Land, oft muss der Antrag vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden.
Gilt Reverse Charge auch für Elektroinstallationen?
Ja, wenn du als Subunternehmer für einen Betrieb arbeitest, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. Elektroinstallationen in Gebäuden zählen in der Regel zu den Bauleistungen. Für Privatkunden rechnest du ganz normal mit Umsatzsteuer ab.
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