AVGS Gründercoaching nach Berufsgruppen: Was Handwerk, IT, Kreative und Co. beachten müssen
Der AVGS ist an keine Branche gebunden. Trotzdem stellt jede Berufsgruppe bei der Gründung andere Fragen: Brauche ich einen Meister? Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibender? Muss ich in die Rentenversicherung? Hier findest du die wichtigsten Besonderheiten für Handwerk, IT, Kreativberufe, Beratung, Bildung, Pflege, Gastronomie und Vermittlung, jeweils mit den Regeln Stand Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Für alle Branchen: Der AVGS ist an keine Berufsgruppe gebunden. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
- Handwerk: Meisterpflicht nur in den 53 Handwerken der Anlage A. Es gibt Ausnahmen, etwa für erfahrene Gesellen.
- Freiberuf oder Gewerbe: Davon hängen Gewerbesteuer, Gewerbeanmeldung und Kammerpflicht ab. Das Finanzamt ordnet ein.
- Rentenpflicht: Lehrkräfte, eingetragene Handwerker und Selbstständige mit nur einem Auftraggeber sind oft pflichtversichert.
- Erlaubnisse: Pflege, Kinderbetreuung, Gastronomie, Makler und Finanzvermittlung brauchen besondere Zulassungen.
- Vermittlungsvorrang: In Berufen mit vielen offenen Stellen fragt die Agentur genauer nach. Bereite deine Argumente vor.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Warum die Branche bei der Gründung so viel ausmacht
Ein AVGS Gründercoaching deckt bei jeder Gründung ähnliche Themen ab: Geschäftsmodell, Zielgruppe, Marketing, Finanzplan und Rechtsform. Die Details unterscheiden sich aber stark. Eine Elektrikerin braucht andere Nachweise als ein Texter, ein Pflegedienst andere Verträge als ein Onlineshop. Wer diese Besonderheiten früh kennt, plant realistischer, und die Agentur sieht, dass du dich mit deinem Markt auseinandergesetzt hast.
Ein Punkt betrifft fast alle: In Berufen, in denen viele Stellen offen sind, etwa im Handwerk, in der Pflege oder in der IT, prüft die Agentur besonders genau, ob nicht eine Anstellung näherliegt. Das ist ihr gesetzlicher Auftrag. Erkläre deshalb konkret, warum die Selbstständigkeit für dich der bessere Weg ist, etwa wegen Aufträgen in Aussicht, Spezialisierung oder Arbeitszeiten. Wie du das Gespräch vorbereitest, steht im Ratgeber Gespräch vorbereiten.
| Berufsgruppe | Wichtigste Frage | Zuständige Stelle |
|---|---|---|
| Handwerk | Meisterpflicht oder zulassungsfrei? | Handwerkskammer |
| IT und Software | Freiberuf oder Gewerbe, Scheinselbstständigkeit? | Finanzamt, Deutsche Rentenversicherung |
| Kreativberufe | Künstlersozialkasse? | Künstlersozialkasse |
| Beratung und Coaching | Freiberuf oder Gewerbe? | Finanzamt |
| Bildung und Training | Rentenversicherungspflicht? | Deutsche Rentenversicherung |
| Pflege und Betreuung | Versorgungsvertrag oder Pflegeerlaubnis? | Pflegekassen, Jugendamt |
| Gastronomie und Lebensmittel | Erlaubnis und Belehrung? | Ordnungsamt, Gesundheitsamt |
| Makler und Finanzvermittlung | Gewerbeerlaubnis? | IHK, Gewerbeamt |
Handwerk: Meisterpflicht und ihre Ausnahmen
Die Handwerksordnung unterscheidet drei Gruppen, und eine Meisterpflicht gilt nur in den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, dort mit einigen Ausnahmen. In den 53 zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A, etwa Elektrotechnik, Installateur und Heizungsbau, Kfz-Technik, Dachdecker oder Friseure, darfst du einen Betrieb nur führen, wenn du in die Handwerksrolle eingetragen bist. Dafür brauchst du in der Regel einen Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation, etwa als Ingenieurin oder Techniker. In den zulassungsfreien Handwerken der Anlage B1 und den handwerksähnlichen Gewerben der Anlage B2 kannst du ohne Meister gründen.
- Erfahrene Gesellen: Wer mindestens sechs Jahre im Handwerk gearbeitet hat, davon vier in leitender Stellung, kann eine Ausübungsberechtigung beantragen (§ 7b HwO). Für einige gefahrgeneigte Handwerke wie Schornsteinfeger oder Augenoptiker gilt das nicht.
- Ausnahmebewilligung: In besonderen Fällen erteilt die Handwerkskammer eine Ausnahme, wenn du die nötigen Kenntnisse nachweist.
- Betriebsleiter: Du kannst auch einen Meister als technischen Betriebsleiter einstellen.
- Rentenversicherung: Wer mit einem Handwerk der Anlage A in die Handwerksrolle eingetragen ist, ist in der Regel rentenversicherungspflichtig. Nach 18 Jahren Pflichtbeiträgen ist eine Befreiung möglich.
Die Handwerkskammer ist außerdem oft die fachkundige Stelle für die Tragfähigkeitsbescheinigung. Nimm früh Kontakt auf.
IT, Software und digitale Dienstleistungen
Für IT-Gründerinnen und IT-Gründer ist die wichtigste Frage, ob sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind (§ 18 EStG). Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer, melden kein Gewerbe an und sind nicht Pflichtmitglied der IHK. Als freiberuflich gilt zum Beispiel, wer anspruchsvolle Software entwickelt und Kenntnisse hat, die einem Informatik- oder Ingenieurstudium entsprechen. Wer überwiegend Hardware verkauft, Geräte einrichtet oder Standardsoftware anpasst, ist meist gewerblich tätig. Die Entscheidung trifft das Finanzamt, im Zweifel gibst du bei der steuerlichen Erfassung eine genaue Beschreibung ab.
Ein zweites Thema ist die Scheinselbstständigkeit. Arbeitest du lange und weisungsgebunden für einen einzigen Kunden, kann die Deutsche Rentenversicherung eine Beschäftigung annehmen. Mit einem Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) schaffst du Klarheit. Arbeitest du ohne eigene Angestellte im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber, kannst du als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 SGB VI). Wie du Tagessätze kalkulierst, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.
Kreativberufe, Beratung und Bildung
In Kreativberufen, Beratung und Bildung entscheiden vor allem die Künstlersozialkasse, die Einordnung als freier Beruf oder Gewerbe sowie eine mögliche Rentenversicherungspflicht für Lehrkräfte über die Bedingungen deines Starts.
Design, Text, Foto, Musik und Film
Selbstständige Künstler und Publizisten können über die Künstlersozialkasse (KSK) in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert sein und zahlen dann nur etwa die Hälfte der Beiträge. Den Rest tragen eine Abgabe der Auftraggeber und ein Bundeszuschuss. Voraussetzung ist unter anderem ein Jahreseinkommen über 3.900 € aus der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit, in den ersten drei Jahren gilt diese Grenze nicht (§ 3 KSVG). Ob deine Tätigkeit dazugehört, prüft die KSK auf Antrag. Rein werbliche Fotografie oder Grafik wird steuerlich teils als Gewerbe eingeordnet, auch das klärst du früh. Vertiefung bieten Selbstständig als Künstler, Selbstständig als Content Creator und Gründungszuschuss für Freiberufler und Künstler.
Unternehmensberatung und Coaching
Beratende Betriebswirte gehören zu den freien Berufen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung und eine breite betriebswirtschaftliche Tätigkeit nachweisen. Coaching, Training und Persönlichkeitsentwicklung werden dagegen häufig als Gewerbe eingeordnet. Für deinen Businessplan ist das wichtig, weil sich Steuern und Pflichtmitgliedschaften unterscheiden.
Lehrkräfte, Dozenten und Trainer
Selbstständige Lehrkräfte ohne eigene versicherungspflichtige Angestellte sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 SGB VI). Das betrifft auch Nachhilfe, Sportkurse oder Dozenten an Volkshochschulen. Nach dem sogenannten Herrenberg-Urteil gilt für Honorarlehrkräfte eine Übergangsregelung, die bis zum 31. Dezember 2027 verlängert wurde. Lass deinen Status vor dem Start prüfen und plane den Beitrag ein. Mehr dazu im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
Pflege, Betreuung, Gastronomie und Vermittlung
In Pflege, Betreuung, Gastronomie und Vermittlung brauchst du vor dem Start oft eine Erlaubnis oder einen Vertrag, etwa einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen, eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts oder eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.
- Ambulanter Pflegedienst: Für die Abrechnung mit den Pflegekassen brauchst du einen Versorgungsvertrag (§ 72 SGB XI). Voraussetzung ist unter anderem eine verantwortliche Pflegefachkraft mit Berufserfahrung und Weiterbildung. Plane viel Vorlauf und Startkapital ein.
- Kindertagespflege: Wer Kinder außerhalb ihres Haushalts mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt betreut, braucht eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts (§ 43 SGB VIII).
- Gastronomie und Lebensmittel: Wer mit offenen Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 IfSG). Ob für den Ausschank von Alkohol eine Gaststättenerlaubnis nötig ist, regelt jedes Bundesland selbst.
- Makler, Versicherungs- und Finanzvermittlung: Diese Tätigkeiten brauchen eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, etwa nach § 34c, § 34d oder § 34f GewO. Je nach Tätigkeit gehören Sachkundeprüfung, Berufshaftpflicht und Registrierung dazu.
- Onlinehandel: Neben der Gewerbeanmeldung gelten Pflichten wie Impressum, Widerrufsbelehrung und die Registrierung im Verpackungsregister.
Was in deinem Beruf konkret gilt, von Erlaubnissen über Kammer und Versicherungen bis zur Förderung, steht in unseren Berufsratgebern unter Selbstständig als …, zum Beispiel für Elektriker, Restaurant oder Pflegedienst.
So passt das Coaching zu deiner Branche
Im AVGS Gründercoaching von Firmenkompass arbeitest du in bis zu neun Modulen mit bis zu 125 Unterrichtseinheiten an deiner Gründung, 1:1 und online. Den Schwerpunkt legen wir nach deinem Vorhaben: im Handwerk etwa auf Zulassung, Kalkulation und Personal, in der IT auf Status, Tagessatz und Vertrieb, in Kreativberufen auf KSK, Preise und Portfolio. Wir schlagen dir einen Coach vor, der fachlich zu deiner Branche passt.
Wie du den Gutschein bekommst, erklärt der Ratgeber AVGS beantragen. Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir uns dein Vorhaben an und klären, welche Genehmigungen und Nachweise du brauchst. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.
Fragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 45 SGB III – Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
- Handwerksordnung – Anlage A (zulassungspflichtige Handwerke)
- § 7b HwO – Ausübungsberechtigung für erfahrene Gesellen
- ZDH – Gewerbe der Handwerksordnung
- § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit (freie Berufe)
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- Deutsche Rentenversicherung – Übergangsregelung für Lehrkräfte (Herrenberg)
- § 3 KSVG – Versicherungsfreiheit bei geringem Einkommen
- § 72 SGB XI – Zulassung zur Pflege durch Versorgungsvertrag
- § 43 SGB VIII – Erlaubnis zur Kindertagespflege
- § 34c GewO – Makler, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter
- § 43 IfSG – Belehrung für Tätigkeiten mit Lebensmitteln
Kurz beantwortet
Gibt es Branchen, für die es keinen AVGS gibt?
Nein, es gibt keine Branchen, für die der AVGS grundsätzlich ausgeschlossen ist. Der AVGS ist nicht auf bestimmte Branchen beschränkt. Die Agentur oder das Jobcenter prüft, ob das Coaching deine Gründung und damit deinen Weg in Arbeit unterstützt. Das entscheidet sie im Einzelfall.
Brauche ich für jede Handwerksgründung einen Meister?
Nein, nicht für jede Handwerksgründung brauchst du einen Meister. Eine Meisterpflicht gibt es nur für die 53 zulassungspflichtigen Handwerke der Anlage A der Handwerksordnung. In den zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerben kannst du ohne Meister gründen. Auch in der Anlage A gibt es Wege ohne Meisterbrief, etwa für erfahrene Gesellen.
Bin ich als IT-Freelancer Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Das hängt von deiner Tätigkeit und Ausbildung ab. Wer anspruchsvolle Software entwickelt und dafür ingenieurähnliche Kenntnisse hat, gilt oft als Freiberufler. Wer vor allem Hardware verkauft, installiert oder einfache Leistungen anbietet, ist meist gewerblich tätig. Die Einordnung trifft das Finanzamt.
Muss ich als Selbstständiger in die Rentenversicherung?
Meist nicht, aber es gibt wichtige Ausnahmen: Lehrkräfte und Dozenten ohne eigene Angestellte, eingetragene Handwerker in zulassungspflichtigen Handwerken, Hebammen, Pflegepersonen und Selbstständige, die im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten. Prüfe das vor dem Start.
Was ist die Künstlersozialkasse?
Über die Künstlersozialkasse sind selbstständige Künstler und Publizisten in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung pflichtversichert und zahlen nur etwa die Hälfte der Beiträge. Voraussetzung ist unter anderem ein Jahreseinkommen über 3.900 Euro aus dieser Tätigkeit, in den ersten drei Jahren gilt die Grenze nicht.
Brauche ich für einen ambulanten Pflegedienst eine Zulassung?
Ja, für einen ambulanten Pflegedienst brauchst du eine Zulassung. Damit du mit den Pflegekassen abrechnen kannst, brauchst du einen Versorgungsvertrag. Dafür gelten Anforderungen an Personal, insbesondere an die verantwortliche Pflegefachkraft, und an die Organisation. Plane dafür viel Vorlauf ein.
Muss das Coaching zu meiner Branche passen?
Ja, es ist sinnvoll, dass das Coaching zu deiner Branche passt. Bei Firmenkompass schlagen wir dir einen Coach vor, der fachlich zu deinem Vorhaben passt, etwa für Finanzierung, Vertrieb, digitale Geschäftsmodelle oder Handwerk.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

