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Inhaltsversicherung für Gründer: So sicherst du Einrichtung, Ware und Maschinen ab

Ein Brand im Laden, ein Rohrbruch über dem Lager, ein Einbruch in die Werkstatt: Dann ist nicht nur die Ausstattung weg, oft steht der ganze Betrieb. Die Inhaltsversicherung ersetzt deine eigenen Sachen im Betrieb. Hier erfährst du, was sie abdeckt, wie du die Versicherungssumme richtig ermittelst und warum eine zu niedrige Summe teuer wird.

Das Wichtigste in Kürze

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klassische Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm/Hagel
Zeitwert
gilt, wenn kein Neuwert vereinbart ist (§ 88 VVG)
22 %
Versicherung­steuer auf den Feueranteil
  • Was sie deckt: eigene Einrichtung, Maschinen, Ware und Vorräte im Betrieb.
  • Typische Gefahren: Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren nur mit Elementar-Baustein.
  • Neuwert vereinbaren: Ohne Vereinbarung gilt der Zeitwert (§ 88 VVG).
  • Summe richtig ansetzen: Bei Unterversicherung zahlt der Versicherer nur anteilig (§ 75 VVG).
  • Homeoffice: Die Hausratversicherung deckt Geschäftsinventar oft nur begrenzt.

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Inhalt dieser Seite

Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.

Was ist eine Inhaltsversicherung?

Die Inhaltsversicherung, auch Geschäftsinhalts- oder Betriebsinhalts­versicherung genannt, ersetzt Schäden an den beweglichen Sachen deines Betriebs. Dazu gehören Ladeneinrichtung, Büromöbel, Werkzeuge, Maschinen, Ware, Rohstoffe und Vorräte. Sie ist das betriebliche Gegenstück zur Hausratversicherung.

Das Gebäude selbst ist nicht versichert. Darum kümmert sich der Eigentümer mit seiner Gebäudeversicherung. Auch Schäden, die du anderen zufügst, deckt sie nicht. Dafür ist die Betriebshaftpflicht da. Die Inhaltsversicherung schützt allein dein eigenes Betriebsvermögen.

Für Gründer ist das wichtig, weil die Erstausstattung oft mit Eigenkapital, einem Gründungskredit oder Leasing finanziert ist. Brennt der Laden ab, bleiben die Schulden, während die Sachen weg sind. Banken und Leasinggeber verlangen deshalb häufig einen Nachweis.

Welche Schäden deckt die Inhaltsversicherung?

Die Inhaltsversicherung deckt Schäden durch die Gefahren, die du im Vertrag vereinbarst. Meist werden vier Grundgefahren angeboten, die du einzeln oder als Paket wählst:

GefahrWas gemeint istBeispiel
FeuerBrand, Blitzschlag, ExplosionEin Kurzschluss setzt die Werkstatt in Brand.
Einbruchdiebstahl und VandalismusDiebstahl nach Einbruch, Beschädigung durch EinbrecherDie Kasse und Ware werden nachts gestohlen.
LeitungswasserWasser aus Rohren, Heizung oder SprinklernEin Rohrbruch durchnässt das Lager.
Sturm und HagelSchäden durch Sturm und HagelschlagSturm drückt das Schaufenster ein, Regen zerstört die Auslage.
Weitere Naturgefahren (Elementar)Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, SchneedruckStarkregen flutet den Keller mit dem Warenlager.

Je nach Tarif kommen Zusatzbausteine hinzu, etwa Glasbruch, Ware in Kühlgeräten, Sachen unterwegs oder auf Messen, Kundeneigentum in deiner Obhut und Aufräum- und Entsorgungskosten. Elektronische Geräte sind gegen Bedienfehler, Herunterfallen oder Überspannung meist nur über eine Elektronik­versicherung geschützt.

Wie legst du die richtige Versicherungssumme fest?

Die richtige Versicherungssumme ist der Betrag, den du brauchst, um alle versicherten Sachen neu zu kaufen, und zwar zum Zeitpunkt des Schadens. Ohne besondere Vereinbarung gilt als Versicherungswert allerdings nur der Zeitwert, also der Neupreis abzüglich der Abnutzung (§ 88 VVG). Vereinbare deshalb ausdrücklich eine Neuwertversicherung.

  1. Inventar erfassen. Liste alle Einrichtungsgegenstände, Maschinen und Geräte mit Kaufpreis und Datum auf. Fotos und Rechnungen helfen im Schadenfall.
  2. Waren und Vorräte schätzen. Setze den höchsten üblichen Lagerbestand an, nicht den Durchschnitt. Schwankt er saisonal, frag nach einer Vorsorge oder einer Stichtagsregelung.
  3. Neupreise ansetzen. Rechne mit dem Preis, den du heute für gleichwertige neue Sachen zahlen würdest.
  4. Jährlich anpassen. Neue Anschaffungen und mehr Ware erhöhen den Wert. Melde Änderungen dem Versicherer.

Viele Versicherer bieten einen Unter­versicherungsverzicht an, wenn du die Summe nach ihren Vorgaben ermittelst, etwa pro Quadratmeter. Lass dir die Bedingungen dafür schriftlich geben. Eine zu hohe Summe bringt dir dagegen nichts: Bei erheblicher Überversicherung kann jede Seite die Summe und die Prämie herabsetzen lassen (§ 74 VVG).

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Brauchst du eine Inhaltsversicherung im Homeoffice?

Im Homeoffice brauchst du nicht immer eine eigene Inhaltsversicherung, aber du musst prüfen, ob deine Hausratversicherung beruflich genutzte Sachen einschließt. Viele Hausratbedingungen begrenzen Arbeitsgeräte und Geschäftsinventar auf einen kleinen Betrag oder schließen sie ganz aus, vor allem Ware, die du verkaufst.

  • Nachfragen: Schreib deinem Hausratversicherer, welche Geräte und welche Ware du beruflich nutzt oder lagerst, und lass dir die Deckung bestätigen.
  • Ware getrennt bewerten: Lagerst du Ware für einen Onlineshop zu Hause, braucht es meist eine eigene Lösung.
  • Elektronik: Für Laptop, Kamera und Technik ist eine Elektronik­versicherung oft sinnvoller.

Wie du dein Arbeitszimmer steuerlich ansetzt, erklärt der Ratgeber Homeoffice absetzen.

Welche Pflichten hast du vor und nach einem Schaden?

Vor einem Schaden musst du die vereinbarten Sicherheitsvorschriften einhalten, nach einem Schaden musst du ihn möglichst gering halten und schnell melden. Verletzt du solche Pflichten grob fahrlässig, kann der Versicherer seine Leistung kürzen, bei Vorsatz wird er leistungsfrei (§ 28 VVG). Wer den Schaden selbst grob fahrlässig herbeiführt, riskiert ebenfalls Kürzungen (§ 81 VVG).

  • Türen, Fenster und Schaufenster so sichern, wie der Vertrag es vorschreibt.
  • Bargeld nur bis zur vereinbarten Grenze und im verschlossenen Tresor aufbewahren.
  • Elektrische Anlagen und Feuerlöscher prüfen lassen, wenn es vorgeschrieben ist.
  • Bei Abwesenheit Wasserleitungen sichern, im Winter heizen.
  • Nach dem Schaden Fotos machen, Polizei bei Einbruch sofort informieren und den Versicherer melden.
  • Schäden begrenzen, etwa Wasser abstellen, und Weisungen des Versicherers befolgen (§ 82 VVG). Die nötigen Kosten dafür erstattet der Versicherer (§ 83 VVG).

Was kostet eine Inhaltsversicherung und wie planst du sie ein?

Was eine Inhaltsversicherung kostet, hängt von Versicherungssumme, Branche, Standort, gewählten Gefahren und Sicherungen ab, deshalb gibt es keine seriösen Pauschalwerte. Ein Schmuckgeschäft in der Innenstadt wird anders bewertet als ein Büro im Gewerbegebiet.

  • Angebot statt Schätzung: Setze den Beitrag aus einem echten Angebot in deinen Finanzplan.
  • Versicherungsteuer: Im Beitrag steckt Versicherungsteuer, für den Feueranteil 22 %, sonst in der Regel 19 % (§ 6 VersStG). Sie ist nicht als Vorsteuer abziehbar.
  • Betriebsausgabe: Der Beitrag ist durch den Betrieb veranlasst und mindert deinen Gewinn (§ 4 Abs. 4 EStG).
  • Kombiniert günstiger: Viele Versicherer bündeln Inhalt, Betriebsunterbrechung und Glas in einem Vertrag. Vergleiche aber die einzelnen Summen.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und eine Ausstattung finanzierst, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung den Start erleichtern. Darüber entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?

Im AVGS Gründercoaching ist die Absicherung Teil deines Businessplans. In Modul 5 Unternehmensorganisation gehen wir durch, welche Werte in deinem Betrieb stecken und welche Versicherungen dazu passen. Im Finanzteil planen wir Investitionen, Versicherungsbeiträge und Rücklagen gemeinsam. Anbieter empfehlen wir nicht. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich gern zum kostenlosen Erstgespräch.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist eine Inhaltsversicherung?

Eine Inhaltsversicherung ersetzt Schäden an den beweglichen Sachen deines Betriebs, also Einrichtung, Maschinen, Ware und Vorräte. Versichert sind meist Feuer, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel, auf Wunsch auch weitere Naturgefahren.

Brauche ich eine Inhaltsversicherung im Homeoffice?

Im Homeoffice reicht oft die Hausratversicherung, wenn sie beruflich genutzte Sachen ausdrücklich einschließt. Viele Bedingungen begrenzen oder schließen Geschäftsinventar aber aus. Frag deinen Versicherer schriftlich und melde die berufliche Nutzung an.

Was bedeutet Unterversicherung?

Unterversicherung bedeutet, dass deine Versicherungssumme erheblich niedriger ist als der tatsächliche Wert deiner Sachen. Dann zahlt der Versicherer auch bei einem Teilschaden nur anteilig im Verhältnis von Summe zu Wert (§ 75 VVG).

Zahlt die Inhaltsversicherung den Neuwert?

Die Inhaltsversicherung zahlt den Neuwert nur, wenn er vereinbart ist. Ohne Vereinbarung gilt der Zeitwert, also der Neuwert abzüglich der Abnutzung (§ 88 VVG). Achte im Angebot deshalb auf eine Neuwertversicherung.

Ist Hochwasser in der Inhaltsversicherung enthalten?

Hochwasser, Starkregen, Erdbeben oder Schneedruck sind meist nicht automatisch enthalten. Diese weiteren Naturgefahren musst du als Elementarschaden-Baustein zusätzlich vereinbaren.

Zahlt die Inhaltsversicherung auch den Umsatzausfall?

Nein, die Inhaltsversicherung zahlt nur den Sachschaden. Den Ertragsausfall, wenn dein Betrieb nach dem Schaden stillsteht, deckt eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung, die oft zusammen mit der Inhaltsversicherung angeboten wird.

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