Key-Person-Versicherung: So sicherst du den Ausfall von Geschäftsführer und Schlüsselpersonen ab
In jungen Unternehmen hängt viel an wenigen Köpfen: am Gründer, an der Mitgründerin, am einzigen Meister oder an der Entwicklerin, die das Produkt kennt. Fällt so eine Person durch Tod oder schwere Krankheit aus, wackelt der ganze Betrieb. Hier erfährst du, wie eine Key-Person-Absicherung funktioniert, welche Bausteine es gibt und was Gesellschafter zusätzlich regeln sollten.
Das Wichtigste in Kürze
- schriftlich
- muss die versicherte Person einwilligen (§ 150 VVG)
- 2
- Hauptrisiken: Tod und Berufsunfähigkeit
- Unternehmen
- ist Versicherungsnehmer und bekommt das Geld
- Was sie ist: Das Unternehmen versichert Tod oder Berufsunfähigkeit einer Schlüsselperson und bekommt im Ernstfall das Geld.
- Bausteine: meist Risikolebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, manchmal Krankentagegeld oder Unfallversicherung.
- Einwilligung: Die versicherte Person muss bei einer Todesfallversicherung schriftlich zustimmen (§ 150 Abs. 2 VVG).
- Gesellschaftsvertrag: Regeln zu Ausscheiden, Erben und Abfindung sind genauso wichtig wie die Versicherung.
- Steuern: hängen von Rechtsform und Vertragsgestaltung ab. Vor Abschluss mit der Steuerberatung klären.
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Allgemeine Information, keine Versicherungsberatung. Welche Versicherung du brauchst, hängt von deinem Vorhaben ab.
Was ist eine Key-Person-Versicherung?
Eine Key-Person-Versicherung ist eine Absicherung, bei der das Unternehmen Versicherungen auf eine Schlüsselperson abschließt und selbst das Geld bekommt, wenn diese Person stirbt oder dauerhaft nicht mehr arbeiten kann. Eine eigene Sparte mit diesem Namen gibt es in Deutschland meist nicht. In der Praxis werden bekannte Versicherungen so gestaltet, dass das Unternehmen Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist.
Das Geld soll den Ausfall überbrücken: Umsatzeinbruch, Suche und Einarbeitung eines Ersatzes, Kreditraten, die weiterlaufen, oder die Abfindung von Erben. Es geht also nicht um die Versorgung der Familie, sondern um das Überleben des Unternehmens.
Wer gilt als Schlüsselperson?
Als Schlüsselperson gilt jede Person, ohne die das Unternehmen für längere Zeit deutlich weniger verdient oder nicht weiterarbeiten darf. In Gründungen trifft das fast immer auf die Gründer selbst zu. Typische Beispiele:
- Gründer und Geschäftsführer: Sie halten Kunden, Banken und Team zusammen.
- Qualifikationsträger: etwa der Meister, dessen Eintrag in die Handwerksrolle den Betrieb erst erlaubt, oder die Ärztin in einer Praxis.
- Wissensträger: die Entwicklerin, die die Software allein versteht, oder der Einkäufer mit exklusiven Lieferantenkontakten.
- Vertrieb: die Person, an der die wichtigsten Kunden hängen.
In Einzelunternehmen bist du selbst die Schlüsselperson. Hier geht es weniger um eine Firmenpolice als um deine persönliche Absicherung: Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld und eine Risikolebensversicherung, wenn Familie oder Kredite von deinem Einkommen abhängen. Sobald du Mitgründer, Investoren oder wichtige Mitarbeitende hast, wird die Key-Person-Absicherung zum Thema für das Unternehmen selbst.
Frag dich: Was passiert mit Umsatz, Krediten und Team, wenn diese Person morgen für ein Jahr oder für immer ausfällt? Wenn die Antwort lautet, dass das Unternehmen dann in Schwierigkeiten gerät, solltest du über eine Absicherung nachdenken.
Welche Versicherungen kommen infrage?
Für eine Key-Person-Absicherung kommen vor allem Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen infrage, ergänzt je nach Lage um Krankentagegeld oder Unfallversicherung.
| Baustein | Zahlt bei | Wofür das Geld gedacht ist |
|---|---|---|
| Risikolebensversicherung | Tod der Schlüsselperson | Überbrückung, Ersatz, Kredittilgung, Abfindung der Erben |
| Berufsunfähigkeitsversicherung | dauerhafter Ausfall aus gesundheitlichen Gründen | laufende Rente für die Zeit des Ausfalls |
| Krankentagegeld | längere Arbeitsunfähigkeit | Überbrückung bei vorübergehendem Ausfall |
| Unfallversicherung | dauerhafte Unfallfolgen | Einmalzahlung bei Invalidität |
Bei der Versicherung auf das Leben eines anderen gilt eine wichtige Regel: Übersteigt die Leistung die gewöhnlichen Beerdigungskosten, muss die versicherte Person schriftlich einwilligen. Sonst ist der Vertrag unwirksam (§ 150 Abs. 2 VVG). Das gilt entsprechend für die Berufsunfähigkeitsversicherung (§ 176 VVG). Wer das Geld bekommt, legt der Versicherungsnehmer über die Bezugsberechtigung fest (§ 159 VVG).
Wie hoch sollte die Absicherung sein?
Die Absicherung sollte den Betrag decken, den das Unternehmen braucht, um den Ausfall zu überstehen, nicht mehr und nicht weniger. Leite ihn aus deinem Finanzplan ab:
- Umsatzverlust schätzen. Wie viel Umsatz und Deckungsbeitrag fehlen, bis ein Ersatz voll eingearbeitet ist?
- Ersatzkosten ansetzen. Personalsuche, Einarbeitung, vielleicht ein höheres Gehalt für eine erfahrene Kraft.
- Verbindlichkeiten prüfen. Welche Kredite oder Leasingverträge laufen weiter? Banken verlangen bei Gründungskrediten oft eine Risikolebensversicherung.
- Abfindung berücksichtigen. Müssen Erben eines Gesellschafters ausgezahlt werden, und wie hoch wäre das laut Gesellschaftsvertrag?
- Laufzeit festlegen. Die Absicherung sollte mindestens so lange laufen wie die größten Verpflichtungen.
Was sollten Gesellschafter zusätzlich regeln?
Gesellschafter sollten zusätzlich im Gesellschaftsvertrag regeln, was passiert, wenn einer von ihnen stirbt oder dauerhaft ausfällt. Die Versicherung liefert nur das Geld. Wer die Anteile bekommt, wie abgefunden wird und wer die Geschäfte führt, steht im Vertrag.
- Nachfolgeklausel: Können Erben in die Gesellschaft eintreten oder werden sie abgefunden?
- Abfindungsregel: Wie wird der Wert berechnet und in welchen Raten gezahlt?
- Ausscheiden bei Berufsunfähigkeit: Wann gilt ein Gesellschafter als ausgeschieden?
- Vollmachten: Wer darf handeln, wenn ein Geschäftsführer plötzlich ausfällt?
- Notfallordner: Zugänge, Verträge, Bankverbindungen und Ansprechpartner an einem Ort.
Lass Gesellschaftsverträge von einer Anwältin oder einem Notar ausarbeiten. Muster aus dem Internet passen selten. Wie Gesellschaften entstehen, erklären die Ratgeber GbR gründen und GmbH gründen.
Wie werden die Beiträge steuerlich behandelt?
Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer Versicherungsnehmer ist, wessen Leben versichert ist und welche Rechtsform das Unternehmen hat. Eine einfache Regel gibt es nicht.
- Betriebsausgabe nur bei betrieblicher Veranlassung: Abziehbar sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Ob das bei einer Versicherung auf das Leben einer bestimmten Person zutrifft, hängt von Rechtsform und Vertrag ab und gehört vor Abschluss in die Steuerberatung.
- Versicherungsteuer: Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sind nur dann von der Versicherungsteuer ausgenommen, wenn die Leistung der Versorgung der versicherten Person oder ihrer Angehörigen dient (§ 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG). Bekommt das Unternehmen das Geld, greift diese Ausnahme nach dem Wortlaut nicht. Frag den Versicherer vor Abschluss, wie er die Versicherungsteuer berechnet.
Lass dich vor Abschluss steuerlich beraten. Eine falsche Gestaltung kann dazu führen, dass Beiträge nicht abziehbar sind oder Leistungen unerwartet versteuert werden.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching?
Im AVGS Gründercoaching schauen wir in Modul 5 Unternehmensorganisation darauf, wie abhängig dein Unternehmen von einzelnen Personen ist, welche Absicherung und welche Regeln im Gesellschaftsvertrag sinnvoll sind. Die Kosten bauen wir in deinen Finanzplan ein. Anbieter empfehlen wir nicht. Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, können der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld bei Bewilligung infrage kommen. Darüber und über den Gutschein entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Prüfe deine Möglichkeiten mit dem Fördercheck oder sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 150 VVG – Versicherte Person (Abs. 2: schriftliche Einwilligung bei Versicherung auf fremdes Leben)
- § 159 VVG – Bezugsberechtigung
- § 176 VVG – Anwendung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung
- § 172 VVG – Leistung in der Berufsunfähigkeitsversicherung
- § 19 VVG – Anzeigepflicht (Gesundheitsfragen)
- § 4 EStG – Betriebsausgaben (Abs. 4)
- § 4 VersStG – Ausnahmen von der Besteuerung (Abs. 1 Nr. 5: nur bei Versorgung der versicherten Person oder Angehöriger)
Kurz beantwortet
Was ist eine Key-Person-Versicherung?
Eine Key-Person-Versicherung ist keine eigene Versicherungsart, sondern eine Absicherung, bei der das Unternehmen eine Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung auf eine Schlüsselperson abschließt. Fällt die Person aus, bekommt das Unternehmen Geld, um den Ausfall zu überbrücken.
Wer ist eine Schlüsselperson?
Eine Schlüsselperson ist jemand, ohne den das Unternehmen für längere Zeit deutlich weniger Umsatz macht oder gar nicht weiterarbeiten kann. In Gründungen sind das meist die Gründer selbst, aber auch ein Meister mit der nötigen Qualifikation, eine Entwicklerin oder ein Vertriebsleiter mit wichtigen Kundenkontakten.
Muss die versicherte Person zustimmen?
Ja, die versicherte Person muss schriftlich einwilligen, wenn das Unternehmen eine Todesfallversicherung auf ihr Leben abschließt und die Leistung über die gewöhnlichen Beerdigungskosten hinausgeht (§ 150 Abs. 2 VVG). Ohne Einwilligung ist der Vertrag unwirksam. Sie muss auch die Gesundheitsfragen beantworten.
Sind die Beiträge Betriebsausgaben?
Das hängt von der Rechtsform und davon ab, wer Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter ist. Betriebsausgaben sind nur Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). Klär die Gestaltung vor Abschluss mit deiner Steuerberatung.
Was passiert mit den Anteilen, wenn ein Gesellschafter stirbt?
Was mit den Anteilen passiert, regeln Gesellschaftsvertrag und Erbrecht, nicht die Versicherung. Ohne Regelung können Erben in die Gesellschaft eintreten. Viele Gesellschafter vereinbaren deshalb Nachfolge- und Abfindungsregeln und sichern die Abfindung über Versicherungen ab.
Brauche ich als Soloselbstständiger eine Key-Person-Absicherung?
Als Soloselbstständiger bist du selbst die Schlüsselperson. Hier helfen eher Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankentagegeld und eine Risikolebensversicherung für deine Familie oder für Kredite. Eine Key-Person-Absicherung im engeren Sinn lohnt sich vor allem in Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern oder Mitarbeitenden.
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