Selbstständig als Rentner: Was du zu Hinzuverdienst, Versicherung und Steuern wissen musst
Viele Menschen wollen im Ruhestand nicht einfach aufhören. Sie beraten, unterrichten, handwerken oder bauen ein kleines Geschäft auf. Seit 2023 darfst du neben einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Für Erwerbsminderungsrenten gelten aber weiter Grenzen, und Krankenversicherung, Rentenversicherung und Steuern haben eigene Regeln. Hier bekommst du den Überblick, Stand 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- unbegrenzt
- Hinzuverdienst neben einer Altersrente seit 2023
- 20.763,75 €
- Hinzuverdienstgrenze volle Erwerbsminderungsrente 2026
- 41.527,50 €
- Mindestgrenze teilweise Erwerbsminderungsrente 2026
- 24.000 €
- Aktivrente pro Jahr, nur für Arbeitslohn
- Altersrente: Seit 2023 darfst du unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogener Altersrente.
- Erwerbsminderungsrente: Hier gelten weiter Grenzen, 2026 bei voller Rente 20.763,75 € im Jahr.
- Aktivrente: 2.000 € steuerfrei im Monat gibt es nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige.
- Krankenversicherung: Auf deinen Gewinn fallen Beiträge an. Bei hauptberuflicher Selbstständigkeit endet die Rentner-Pflichtversicherung.
- Förderung: AVGS und Gründungszuschuss setzen Arbeitslosigkeit voraus. Zur Altersrente passen sie meist nicht.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
Inhalt dieser Seite
Darf ich mich als Rentner selbstständig machen?
Ja, als Rentner darfst du dich jederzeit selbstständig machen, eine Altersgrenze gibt es dafür nicht. Du meldest ein Gewerbe an oder arbeitest freiberuflich, genau wie jeder andere Gründer. Wie die Anmeldung funktioniert, steht im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Viele starten mit ihrer Berufserfahrung: Beratung, Unterricht, Gutachten, handwerkliche Dienstleistungen oder Betreuung. Du kennst deinen Markt, hast ein Netzwerk und bist oft nicht darauf angewiesen, sofort volles Einkommen zu erzielen. Das ist ein echter Vorteil. Trotzdem lohnt ein klarer Plan, denn Rente, Versicherung und Steuern greifen ineinander.
Was du vor dem Start klären solltest
- Welche Rente beziehst du: Altersrente, vorgezogene Altersrente oder Erwerbsminderungsrente?
- Wie bist du krankenversichert, und was ändert die Selbstständigkeit daran?
- Gehört dein Beruf zu den rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen?
- Wie viele Stunden pro Woche willst du wirklich arbeiten?
- Welche Preise brauchst du, damit nach Steuern und Beiträgen etwas übrig bleibt?
- Brauchst du eine Berufs- oder Betriebshaftpflicht?
Gerade der letzte Punkt wird oft vergessen. Wer berät, plant oder handwerklich arbeitet, haftet für Fehler auch im Ruhestand mit dem eigenen Vermögen. Welche Versicherung zu deiner Tätigkeit passt, erklärt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige. Arbeitest du freiberuflich, etwa als Berater, Dozent oder Gutachter, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Die Anmeldung beim Finanzamt ist aber immer nötig.
Wie viel darf ich neben der Altersrente verdienen?
Neben einer Altersrente darfst du seit 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Das gilt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung für alle Altersrenten, auch für vorgezogene Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze, und unabhängig davon, wann deine Rente begonnen hat. Deine Rente wird durch den Gewinn aus der Selbstständigkeit nicht gekürzt. Du musst die Rentenversicherung über die Aufnahme einer Tätigkeit bei einer Altersrente auch nicht mehr informieren.
Was gilt bei einer Erwerbsminderungsrente?
Bei einer Erwerbsminderungsrente gelten weiter Hinzuverdienstgrenzen, auch für Gewinne aus einer Selbstständigkeit. Das Gesetz zählt Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit ausdrücklich als Hinzuverdienst (§ 96a SGB VI). Die Grenzen 2026 nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung:
| Rentenart | Hinzuverdienstgrenze 2026 | Zeitliche Grenze |
|---|---|---|
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 € im Jahr | Leistungsvermögen unter drei Stunden täglich |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | mindestens 41.527,50 € im Jahr, individuell auch höher | Leistungsvermögen unter sechs Stunden täglich |
Verdienst du mehr, entfällt die Rente nicht sofort. Ein Zwölftel des Betrags über der Grenze wird zu 40 Prozent von der monatlichen Rente abgezogen (§ 96a Abs. 1a SGB VI). Wichtiger noch: Du darfst nur im Rahmen deines festgestellten Leistungsvermögens arbeiten. Arbeitest du deutlich mehr, kann der Rentenanspruch entfallen, selbst wenn du die Geldgrenze einhältst.
Gilt die Aktivrente für Selbstständige?
Nein, die Aktivrente gilt nicht für Selbstständige. Seit 2026 bleiben bis zu 24.000 € im Jahr, also 2.000 € im Monat, steuerfrei, aber nur für Arbeitslohn aus einer Beschäftigung, die du nach Erreichen der Regelaltersgrenze ausübst, und nur wenn der Arbeitgeber dafür Rentenversicherungsbeiträge zahlt (§ 3 Nr. 21 EStG). Gewinne aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Arbeit sind nicht begünstigt. Für deine Selbstständigkeit gelten die normalen Steuerregeln.
Das kann bei der Entscheidung eine Rolle spielen: Arbeitest du für einen einzigen Auftraggeber, ist eine Anstellung steuerlich unter Umständen günstiger als ein Auftragsverhältnis. Achte außerdem auf Scheinselbstständigkeit, wenn du nach der Rente für deinen früheren Arbeitgeber tätig wirst.
Wie bin ich als selbstständiger Rentner krankenversichert?
Bist du in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, bleibst du das in der Regel auch mit einer kleinen Selbstständigkeit. Beiträge zahlst du dann nicht nur auf die Rente, sondern auch auf dein Arbeitseinkommen aus der Selbstständigkeit (§ 237 SGB V). Melde deine Gründung deshalb der Krankenkasse und reiche später den Steuerbescheid ein.
Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, ändert sich das: Hauptberuflich Selbstständige sind nicht mehr als Rentner pflichtversichert (§ 5 Abs. 5 SGB V). Du bist dann freiwillig gesetzlich oder privat versichert und zahlst Beiträge auf alle Einnahmen. Wann eine Selbstständigkeit hauptberuflich ist, beurteilt die Krankenkasse nach Zeitaufwand und wirtschaftlicher Bedeutung. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.
Muss ich als Rentner in die Rentenversicherung einzahlen?
Die meisten selbstständigen Rentner müssen keine Rentenbeiträge zahlen, weil die meisten Selbstständigen gar nicht rentenversicherungspflichtig sind. Pflichtversichert sind nur bestimmte Gruppen, etwa selbstständige Lehrkräfte, Pflegepersonen, Hebammen oder Handwerker in der Handwerksrolle (§ 2 SGB VI). Wer dazu gehört, bleibt bis zur Regelaltersgrenze versicherungspflichtig, auch neben einer vorgezogenen Altersrente.
Beziehst du nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine Vollrente wegen Alters, bist du versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Du kannst auf diese Freiheit gegenüber der Rentenversicherung verzichten und freiwillig weiter einzahlen. Dann erhöhen die Beiträge deine Rente. Ob sich das lohnt, rechnet dir die Rentenversicherung aus. Mehr dazu im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
Welche Steuern zahle ich als selbstständiger Rentner?
Dein Gewinn wird zusammen mit dem steuerpflichtigen Teil deiner Rente versteuert. Einkommensteuer fällt erst an, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, 2026 sind das 12.348 € (§ 32a EStG). Weil die Rente den Freibetrag oft schon teilweise ausschöpft, wird der Gewinn meist von Anfang an besteuert. Plane die Steuer deshalb von Beginn an ein und lege Geld zurück.
- Umsatzsteuer: Mit der Kleinunternehmerregelung stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG).
- Vorauszahlungen: Das Finanzamt kann vierteljährliche Vorauszahlungen festsetzen. Mehr dazu im Ratgeber Einkommensteuer-Vorauszahlung.
- Gewinnermittlung: In der Regel reicht eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Gibt es Förderung für Gründer im Rentenalter?
Für Gründer, die bereits eine Altersrente beziehen, gibt es kaum Förderung aus der Arbeitslosenversicherung, und das solltest du ehrlich wissen. Ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld mehr (§ 136 Abs. 2 SGB III). Bei einer vorgezogenen Altersrente ruht das Arbeitslosengeld (§ 156 SGB III), Grundsicherung (früher Bürgergeld) gibt es neben einer Altersrente nicht (§ 7 Abs. 4 SGB II). Damit fallen Gründungszuschuss sowie Einstiegsgeld weg. Auch ein Gutschein für ein Gründungscoaching wird in der Regel nicht ausgestellt.
Anders sieht es aus, wenn du vor der Rente arbeitslos bist. Dann kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ein AVGS Gründercoaching bewilligen, und mit Arbeitslosengeld kommt auch der Gründungszuschuss infrage. Die Agentur entscheidet im Einzelfall. Für diese Lebensphase gibt es den Ratgeber Selbstständig ab 50. Förderkredite und Landesprogramme stehen allen Altersgruppen offen, passende Programme zeigt der Fördercheck.
Ohne Gutschein kannst du dich trotzdem begleiten lassen. Im ersten Modul unseres Coachings prüfen wir Idee, Zeitbudget und Zahlen. Eine Preis- und Stundensatzkalkulation hilft dir, Honorare festzulegen, die Steuern sowie Versicherung abdecken.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für dich passt und ob eine Förderung infrage kommt.
Fragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrentner können unbegrenzt hinzuverdienen
- Deutsche Rentenversicherung: Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente (FAQ)
- § 96a SGB VI – Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst
- § 2 SGB VI – Selbständig Tätige (Rentenversicherungspflicht)
- § 5 SGB VI – Versicherungsfreiheit (Abs. 4: Vollrente nach Regelaltersgrenze, Verzicht)
- § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 21: Aktivrente)
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur Aktivrente
- § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 5: hauptberuflich Selbstständige)
- § 237 SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen versicherungspflichtiger Rentner
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif (Grundfreibetrag)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer
- § 136 SGB III – Anspruch auf Arbeitslosengeld (Abs. 2: Regelaltersgrenze)
- § 156 SGB III – Ruhen bei anderen Sozialleistungen (Altersrente)
- § 7 SGB II – Leistungsberechtigte (Abs. 4: Ausschluss bei Altersrente)
Kurz beantwortet
Wie viel darf ich als Rentner selbstständig dazuverdienen?
Neben einer Altersrente darfst du seit 1. Januar 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei einer vorgezogenen Altersrente. Die Rente wird nicht gekürzt. Für Erwerbsminderungsrenten gelten weiter Hinzuverdienstgrenzen.
Gilt die Aktivrente auch für Selbstständige?
Nein, die Aktivrente gilt nur für Arbeitslohn aus einer Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Gewinne aus Gewerbe oder freiberuflicher Arbeit sind nicht begünstigt. Sie werden ganz normal versteuert.
Wie viel darf ich mit Erwerbsminderungsrente selbstständig verdienen?
Bei voller Erwerbsminderungsrente liegt die Grenze 2026 bei 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser bei mindestens 41.527,50 €. Was darüber liegt, wird zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Außerdem darfst du nur im Rahmen deines festgestellten Leistungsvermögens arbeiten.
Muss ich als selbstständiger Rentner in die Rentenversicherung einzahlen?
Das hängt von deinem Beruf und deinem Alter ab. Die meisten Selbstständigen sind nicht rentenversicherungspflichtig. Bestimmte Berufe sind es, ab dem Bezug einer Vollrente nach der Regelaltersgrenze bist du aber versicherungsfrei, kannst darauf jedoch verzichten.
Muss ich auf meinen Gewinn Krankenversicherungsbeiträge zahlen?
Ja, als pflichtversicherter Rentner zahlst du auch auf Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit Beiträge. Wird die Selbstständigkeit hauptberuflich, endet die Pflichtversicherung als Rentner, dann bist du freiwillig oder privat versichert.
Bekomme ich als Rentner ein AVGS Gründercoaching?
In der Regel nicht. Mit einer Altersrente hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, damit fehlt meist auch der Weg zum Gutschein. Bist du vor der Rente arbeitslos gemeldet, sieht es anders aus.
Weiterlesen


Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

