Firmenkompass

Selbstständig als Sachverständiger und Gutachter: Bestellung, Honorar, Haftung und Förderung

Als Sachverständiger verkaufst du dein Fachwissen in Form von Gutachten, für Privatleute, Unternehmen, Versicherungen oder Gerichte. Der Einstieg ist frei, die öffentliche Bestellung ist eine Auszeichnung für besonders erfahrene Fachleute. Hier erfährst du, was für den Start wichtig ist. Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

§ 36 GewO
Grundlage der öffentlichen Bestellung
5 Jahre
Dauer einer öffentlichen Bestellung bei der IHK
131 €
JVEG-Stundensatz für Kfz-Schäden und -Bewertung
24.500 €
Gewerbe­steuer-Freibetrag
  • Freier Zugang: Sachverständiger oder Gutachter darf sich grundsätzlich jeder nennen. Geschützt ist nur „öffentlich bestellt und vereidigt“.
  • Öffentliche Bestellung: Auf Antrag bei IHK oder Handwerkskammer nach § 36 GewO, wenn du besondere Sachkunde nachweist.
  • Honorar: Privat frei verhandelt, vor Gericht nach dem JVEG mit festen Stundensätzen je Sachgebiet.
  • Haftung: Bei Privatgutachten schon bei einfacher Fahrlässigkeit, als Gerichtsgutachter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  • Status: Freiberuflich oder Gewerbe, je nach Qualifikation und Tätigkeit.
  • Förderung: Bei Bewilligung AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du als Sachverständiger?

Als Sachverständiger brauchst du keine Zulassung, sondern vor allem nachweisbares Fachwissen in einem klar umrissenen Sachgebiet. Die Bezeichnungen Sachverständiger und Gutachter sind allgemein nicht geschützt. Typische Sachgebiete sind Kraftfahrzeuge, Gebäudeschäden, Immobilienbewertung, Brandursachen, Informationstechnik oder Handwerksleistungen. Wer Gutachten erstellen will, kommt meist aus dem Beruf: als Ingenieurin, Meister, Technikerin oder Fachkauffrau mit langjähriger Erfahrung.

Ohne Qualifikation wird es trotzdem schwer. Versicherungen, Anwälte und Gerichte beauftragen Gutachter, deren Fachkunde sie nachvollziehen können. Viele bauen ihre Glaubwürdigkeit deshalb Schritt für Schritt auf, mit Weiterbildungen in ihrem Sachgebiet, mit sauberen Gutachten und später mit der öffentlichen Bestellung.

Freiberuf oder Gewerbe?

Ob du als Gutachter freiberuflich oder gewerblich tätig bist, hängt von deiner Qualifikation ab. Ingenieure zählen zu den Katalogberufen nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Erstellst du als Ingenieur Gutachten auf deinem Fachgebiet, kann das eine freiberufliche Tätigkeit sein. Ohne vergleichbare Ausbildung ist die Gutachtertätigkeit häufig ein Gewerbe. Dann meldest du sie beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO) und wirst Mitglied der IHK. Die Einordnung trifft das Finanzamt anhand deiner Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Was bedeutet „öffentlich bestellt und vereidigt“?

Öffentlich bestellt und vereidigt bedeutet, dass eine Kammer deine besondere Sachkunde sowie persönliche Eignung geprüft hat und du einen Eid auf unabhängige, unparteiische Arbeit geleistet hast (§ 36 Abs. 1 GewO). Die Bestellung ist keine Berufszulassung, sondern eine Auszeichnung. Gerichte sollen andere Personen nur wählen, wenn für das Sachgebiet kein öffentlich bestellter Sachverständiger passt oder besondere Umstände es erfordern (§ 404 Abs. 3 ZPO).

  • Zuständig: Für Sachgebiete der Wirtschaft die IHK, für Leistungen des Handwerks die Handwerkskammer (§ 91 Abs. 1 Nr. 8 HwO). Grundlage ist die Sachverständigenordnung der jeweiligen Kammer (§ 36 Abs. 4 GewO).
  • Voraussetzungen: Bedarf im Sachgebiet, Niederlassung oder Wohnsitz im Kammerbezirk, persönliche Eignung, weit überdurchschnittliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit, nachvollziehbare Gutachten zu schreiben.
  • Dauer: Bei der IHK wird die Bestellung auf fünf Jahre befristet und kann auf Antrag erneuert werden.
  • Schutz: Wer sich ohne Bestellung „öffentlich bestellter Sachverständiger“ nennt, macht sich strafbar (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB).

Welche Nachweise, Gutachtenproben und Gebühren deine Kammer verlangt, steht in ihrer Sachverständigenordnung. Frag früh nach, denn die Bestellung setzt umfangreiche praktische Erfahrung als Gutachter voraus.

Was gilt für Kfz-Gutachter?

Als freier Kfz-Gutachter erstellst du Schaden-, Wert- und Beweissicherungsgutachten, aber keine Hauptuntersuchungen. Hauptuntersuchung sowie Sicherheitsprüfung dürfen nur amtlich anerkannte Sachverständige und Prüfer nach dem Kraftfahr­sachverständigen­gesetz (§ 1 KfSachvG) oder Prüfingenieure anerkannter Überwachungsorganisationen durchführen (Anlage VIIIb StVZO).

Für Prüfingenieure gelten strenge Voraussetzungen, unter anderem ein abgeschlossenes Studium in Maschinenbau, Kraftfahrzeugbau oder Elektrotechnik, eine Ausbildung mit Prüfung und die Bindung an eine Überwachungsorganisation. Als selbstständiger Schadengutachter bist du dagegen frei. Deine Aufträge kommen meist von Geschädigten nach einem Unfall, von Anwälten und Werkstätten. Wenn du eine Werkstatt mit Gutachten verbinden willst, lies auch den Ratgeber Kfz-Werkstatt eröffnen.

Was verdienst du mit Gerichtsgutachten?

Mit Gerichtsgutachten verdienst du ein Stundenhonorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG), dessen Höhe vom Sachgebiet abhängt. Bezahlt wird jede Stunde der erforderlichen Zeit, einschließlich notwendiger Reise- und Wartezeiten (§ 8 Abs. 2 JVEG). Dazu kommen Fahrtkosten und Aufwendungen.

Sachgebiet (Anlage 1 JVEG)Stundensatz
Kraftfahrzeugschäden und -bewertung (Nr. 21.1)131 €
Bewertung von Immobilien (Nr. 7)125 €
Bauwesen: Schadensfeststellung und Ursachenermittlung (Nr. 4.3)114 €
Bauwesen: handwerklich-technische Ausführung (Nr. 4.2)104 €
Informatik (Nr. 11.4)136 €
Medizinische Gutachten, Honorargruppe M1 bis M387 € bis 131 €

Stand der Anlage 1 im Oktober 2026. Bei Privatgutachten verhandelst du dein Honorar frei. Wie du einen tragfähigen Stundensatz kalkulierst, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen.

Wie haftest du, und welche Versicherungen brauchst du?

Für ein Privatgutachten haftest du deinem Auftraggeber nach Vertragsrecht schon bei einfacher Fahrlässigkeit (§ 276 BGB). Als vom Gericht ernannter Sachverständiger haftest du den Parteien nur, wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig ein falsches Gutachten erstattest und das Urteil darauf beruht (§ 839a BGB). Ein Fehler in einer Wertermittlung kann trotzdem hohe Schäden auslösen.

Eine allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für Gutachter gibt es nicht. Die Länder oder Kammern können für öffentlich bestellte Sachverständige aber eine Berufshaftpflicht vorschreiben (§ 36 Abs. 3 und 4 GewO). Wichtig sind vor allem die Berufshaftpflicht gegen Vermögensschäden und die Betriebshaftpflicht für Schäden bei Ortsterminen. Für Messgeräte hilft die Inhaltsversicherung, für das Auto der Ratgeber Firmenwagen-Versicherung. Persönlich zählen Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Welche Rechtsform passt, was kostet der Start, und welche Steuern fallen an?

Die meisten Sachverständigen starten als Einzelunternehmen, weil die öffentliche Bestellung ohnehin an die Person gebunden ist. Wächst dein Büro, kann eine GmbH die Haftung begrenzen. Einen Überblick gibt der Rechtsformen-Vergleich.

Gerichte und Versicherungen zahlen oft erst Wochen nach Abgabe des Gutachtens. Deine eigenen Zahlen planst du mit dem Gründungskosten-Rechner.

Steuerlich zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn und Umsatzsteuer auf deine Honorare. Die Kleinunternehmerregelung greift bei höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Bist du gewerblich tätig, fällt Gewerbesteuer erst über einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag an (§ 11 GewStG). Als Freiberufler zahlst du keine Gewerbesteuer. Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Aufträge?

Aufträge gewinnst du als Sachverständiger vor allem über Vertrauen bei denen, die Gutachten regelmäßig brauchen. Das sind je nach Sachgebiet Anwälte, Werkstätten, Hausverwaltungen, Banken, Versicherungen und Gerichte.

  • Klares Sachgebiet: Ein enges Profil, etwa Schimmel und Feuchte oder Oldtimerbewertung, macht dich empfehlbar.
  • Netzwerk: Kontakte zu Fachanwälten, Werkstätten und Verbänden deiner Branche bringen wiederkehrende Aufträge.
  • Gerichte: Mit wachsender Erfahrung lohnt die Bewerbung bei Gerichten, die Sachverständige für dein Gebiet suchen.
  • Online sichtbar: Eine Website mit Sachgebiet, Qualifikation, Einsatzgebiet und schneller Erreichbarkeit.

Deine Strategie entwickelst du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7 Website erstellen.

Welche Förderung und welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf deinen Start als Gutachter vorbereiten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Gründest du als Handwerksmeister, prüfe auch die Meister­gründungsprämie deines Landes.

Für Messgeräte und Fahrzeug gibt es Förderkredite wie den ERP-Gründerkredit StartGeld über deine Hausbank. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, eine erste Einschätzung gibt der Fördercheck.

Im Coaching arbeitest du 1:1 an deinem Vorhaben. Für Sachverständige passen vor allem diese Module:

Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf dein Sachgebiet und deine Erfahrung. Wir klären, welche Schritte vor dem ersten Gutachten sinnvoll sind. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Michael WildFragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Darf sich jeder Sachverständiger nennen?

Ja, die Bezeichnung Sachverständiger oder Gutachter ist allgemein nicht geschützt. Geschützt ist nur die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger. Wer sie ohne Bestellung führt, macht sich strafbar.

Wie werde ich öffentlich bestellter Sachverständiger?

Öffentlich bestellt wirst du auf Antrag bei der IHK oder Handwerkskammer, wenn du weit überdurchschnittliche Sachkunde nachweist und persönlich geeignet bist. Außerdem muss für dein Sachgebiet ein Bedarf bestehen. Die Bestellung gilt bei der IHK für fünf Jahre und kann verlängert werden.

Was verdiene ich als Gerichtsgutachter?

Als Gerichtsgutachter bekommst du ein Stundenhonorar nach dem JVEG, das sich nach deinem Sachgebiet richtet. Für Kraftfahrzeugschäden sind es derzeit 131 Euro je Stunde, für die Bewertung von Immobilien 125 Euro. Dazu kommen Fahrtkosten und Aufwendungen.

Bin ich als Gutachter Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Das hängt von deiner Ausbildung und Tätigkeit ab. Ein Ingenieur, der Gutachten auf seinem Fachgebiet erstellt, kann freiberuflich tätig sein, weil Ingenieure zu den Katalogberufen zählen. Ohne vergleichbare Qualifikation ist die Gutachtertätigkeit oft ein Gewerbe. Am Ende entscheidet das Finanzamt.

Darf ich als Kfz-Gutachter Hauptuntersuchungen machen?

Nein, als freier Kfz-Gutachter darfst du keine Hauptuntersuchungen durchführen. Die Hauptuntersuchung bleibt amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfingenieuren anerkannter Überwachungsorganisationen vorbehalten. Du erstellst stattdessen Schaden- und Wertgutachten.

Wie hafte ich für ein falsches Gutachten?

Für ein Privatgutachten haftest du deinem Auftraggeber schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Als gerichtlich bestellter Sachverständiger haftest du nach § 839a BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Berufshaftpflicht ist deshalb in jedem Fall sinnvoll.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns