Firmenkompass

Selbstständig als Dozent und Nachhilfelehrer: Rentenpflicht, Umsatzsteuer und Förderung

Unterrichten ist ein klassischer freier Beruf, bringt aber eine Besonderheit mit: Selbstständige Lehrkräfte sind oft renten­versicherungs­pflichtig. Dazu kommen die Folgen des Herrenberg-Urteils und eine geänderte Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsleistungen. Hier liest du, was für Dozenten und Nachhilfelehrer Stand Oktober 2026 gilt.

Das Wichtigste in Kürze

31.12.2027
Ende der Übergangsregelung für Honorarlehr­kräfte
3 Monate
Frist zur Meldung bei der Renten­versicherung
367,82 €
halber Regelbeitrag 2026 in den ersten Jahren
603 €
Geringfügigkeitsgrenze 2026 im Monat
  • Freier Beruf: Unterrichten ist freiberuflich (§ 18 EStG), also keine Gewerbeanmeldung und keine Gewerbesteuer.
  • Rentenpflicht: Selbstständige Lehrkräfte ohne versicherungs­pflichtige Angestellte sind pflichtversichert (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Meldung innerhalb von drei Monaten.
  • Herrenberg: Honorarlehrkräfte können abhängig beschäftigt sein. Übergangsregelung bis 31.12.2027 (§ 127 SGB IV).
  • Umsatzsteuer: Bildungsleistungen können nach § 4 Nr. 21 UStG steuerfrei sein, seit 2025 in neuer Fassung.
  • Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei Bewilligung.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du als Dozent oder Nachhilfelehrer?

Als selbstständiger Dozent oder Nachhilfelehrer brauchst du keine Erlaubnis und keine Kammerzulassung. Unterrichtende Tätigkeit gehört nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu den freien Berufen. Du meldest deshalb kein Gewerbe an, sondern nur innerhalb eines Monats deine Tätigkeit beim Finanzamt über ELSTER. Gewerbesteuer und IHK-Beitrag fallen nicht an.

Anders kann es aussehen, wenn du ein Nachhilfeinstitut mit vielen Lehrkräften führst und selbst kaum noch unterrichtest. Freiberuflich bleibt nur, wer trotz Mitarbeitern leitend und eigenverantwortlich auf Grundlage eigener Fachkenntnisse tätig ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Auch der Verkauf von Lernmaterial kann gewerblich sein. Wie du das abgrenzt, erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Für bestimmte Bereiche gelten eigene Regeln, etwa für Fahrlehrer oder für Lehrkräfte an Ersatzschulen. Unterrichtest du Kinder und Jugendliche in Einrichtungen, verlangen Auftraggeber oft ein erweitertes Führungszeugnis. Ob es Pflicht ist, hängt vom Träger und vom Landesrecht ab.

Verkaufst du deinen Unterricht als Online-Kurs oder Programm mit vorwiegend zeitversetztem Lernen und dem Recht, Fragen zum Stoff zu stellen, kann das Fernunterricht sein. Dann brauchst du eine Zulassung der ZFU, sonst ist der Vertrag nichtig. Was der Bundesgerichtshof dazu entschieden hat, steht im Ratgeber Fernunterrichtsschutz­gesetz bei Online-Coaching.

Welche Rechtsform passt für Dozenten?

Für Dozenten und Nachhilfelehrer passt fast immer das Einzelunternehmen, weil es ohne Mindestkapital oder Notar auskommt. Unterrichtet ihr zu zweit, etwa in einer gemeinsamen Lernwerkstatt, ist eine GbR oder Partnerschaft möglich. Eine GmbH lohnt sich erst bei einem größeren Bildungsbetrieb. Sie ist immer gewerbe­steuer­pflichtig. Einen Überblick gibt der Ratgeber Rechtsformen im Vergleich.

Was kostet der Start als Dozent?

Der Start als Dozent kostet wenig, solange du bei Auftraggebern oder online unterrichtest. Teurer wird es mit eigenen Räumen.

Rechne deine eigenen Zahlen mit dem Gründungskosten-Rechner durch. Plane dabei die Rentenbeiträge von Anfang an als feste Kosten ein.

Welche Versicherungen brauchst du als Dozent?

Als Dozent brauchst du eine Krankenversicherung, bist meist pflichtversichert in der Rente und solltest Haftungsrisiken absichern. Für Schäden in Unterrichtsräumen oder an Teilnehmenden hilft eine Betriebshaftpflicht, für Beratungsfehler eine Berufshaftpflicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist keine der beiden. Zur Krankenkasse liest du mehr im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Bist du als Dozent renten­versicherungs­pflichtig?

Ja, als selbstständiger Dozent oder Nachhilfelehrer bist du in der Regel renten­versicherungs­pflichtig. Selbstständige Lehrer sind pflichtversichert, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die Deutsche Rentenversicherung nennt als Beispiele Dozenten an Volkshochschulen, Trainer von Gesundheits- oder Sportkursen und Lehrer von Kreativangeboten.

  • Meldung: innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit beim Renten­versicherungsträger (§ 190a SGB VI). Wer zu spät meldet, muss mit Nachforderungen rechnen.
  • Geringfügig: Bei einem Arbeitseinkommen von regelmäßig höchstens 603 € im Monat bist du versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 SGB VI).
  • Beitrag 2026: Beitragssatz 18,6 %, Regelbeitrag 735,63 € im Monat. Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Gründungsjahr gilt der halbe Regelbeitrag von 367,82 €. Mit Nachweis zahlst du einkommensgerecht (§ 165 SGB VI).
  • Angestellte: Beschäftigst du eine versicherungs­pflichtige Kraft, entfällt deine Pflicht, solange das Arbeitsverhältnis besteht.

Was bedeutet das Herrenberg-Urteil?

Das Herrenberg-Urteil bedeutet, dass Honorarlehrkräfte trotz Honorarvertrag abhängig beschäftigt sein können. Das Bundessozialgericht entschied 2022 über eine Musikschullehrerin, die nach Stundenplan in Räumen der Schule unterrichtete, keine eigenen Schüler gewinnen konnte und kein unternehmerisches Risiko trug (BSG, B 12 R 3/20 R). Entscheidend sind Weisungen und Eingliederung, nicht das Wort „Honorar“ im Vertrag.

Für Bildungsträger und Lehrkräfte gilt deshalb eine Übergangsregelung (§ 127 SGB IV): Vom 1. März 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt eine Lehrtätigkeit als selbstständig, wenn beide Seiten bei Vertragsschluss davon ausgingen und du gegenüber dem Auftraggeber zustimmst. Die Zustimmung geht schriftlich oder elektronisch, mündlich reicht nicht. Versicherungspflicht aus einer Beschäftigung beginnt dann erst am 1. Januar 2028. Deine eigene Rentenpflicht als selbstständige Lehrkraft gilt in dieser Zeit weiter. Unsicher? Ein Status­feststellungs­verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund schafft Klarheit (§ 7a SGB IV).

Mehr zur Altersvorsorge liest du im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

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Welche Steuern zahlst du als Dozent?

Als Dozent zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, aber keine Gewerbesteuer. Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wo und was du unterrichtest.

Wann ist Unterricht umsatzsteuerfrei?

Unterricht ist nach § 4 Nr. 21 UStG in drei Fällen steuerfrei, die das Jahressteuergesetz 2024 mit Wirkung ab 2025 neu gefasst hat:

  • Einrichtungen (Buchst. a): Leistungen von Schulen und Bildungseinrichtungen, die staatlich anerkannt sind oder eine Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde haben, dass sie Schulunterricht, Hochschulunterricht, Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung erbringen.
  • Selbstständige Lehrer an Einrichtungen (Buchst. b): Unterricht an Hochschulen, öffentlichen Schulen oder an privaten Einrichtungen, die die Voraussetzungen von Buchstabe a erfüllen.
  • Privatlehrer (Buchst. c): Schul- und Hochschulunterricht, den Privatlehrer erteilen. Ob deine Nachhilfe darunter fällt, hängt vom Inhalt ab, kläre das mit deiner Steuerberatung.

Das Bundesfinanz­ministerium hat die Verwaltungsregeln dazu am 24. Oktober 2025 angepasst. Ob für dich noch eine Übergangsregel gilt, steht im BMF-Schreiben. Kurse, die nur der Freizeitgestaltung dienen, sind in der Regel nicht befreit. Beachte: Steuerfreie Umsätze bedeuten auch, dass du keine Vorsteuer aus deinen Einkäufen abziehen kannst.

Sind deine Umsätze nicht befreit, hilft oft die Kleinunternehmerregelung: höchstens 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Mehr Grundlagen im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du als Dozent Kunden?

Als Dozent gewinnst du Aufträge über Bildungsträger sowie Unternehmen, Nachhilfeschüler vor allem über Eltern, Schulen und Empfehlungen. Beide Wege brauchen ein klares Fachprofil.

  • Bildungsträger: Volkshochschulen, Weiterbildungsanbieter und Kammern suchen regelmäßig Lehrkräfte. Achte dabei auf mehrere Auftraggeber.
  • Unternehmen: Inhouse-Schulungen bringen höhere Tagessätze.
  • Nachhilfe vor Ort: Aushänge, Kontakte zu Schulen, lokale Suchanfragen auf deiner Website.
  • Online-Unterricht: erweitert deinen Einzugsbereich, braucht aber gute Technik.

Wie du daraus einen Marketingplan machst, erarbeitest du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Für faire Honorare hilft die Preis- und Stundensatzkalkulation.

Welche Förderung gibt es für Dozenten?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf den Start vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kann der Gründungszuschuss folgen, wenn du noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast und eine Tragfähigkeits­bescheinigung vorlegst (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld zahlen (§ 16b SGB II). Über alle Leistungen entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall.

Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick im Fördercheck. Für Räume und Ausstattung bietet die KfW den ERP-Gründerkredit StartGeld an. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen für Dozenten?

Für Dozenten passen vor allem die Module zu Zahlen und Organisation. Rentenbeiträge, Status und Umsatzsteuer bestimmen, ob dein Honorar trägt.

Michael Sendker begleitet Gründungen mit Schwerpunkt Betriebswirtschaft und Finanzplanung.

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Vorhaben sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dr. Michael SendkerFragen dazu? Dein CoachDr. Michael SendkerCoach für Betriebswirtschaft und Finanzplanung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich als Dozent ein Gewerbe anmelden?

Nein, unterrichtende Tätigkeit ist nach § 18 EStG ein freier Beruf. Du meldest dich nur beim Finanzamt über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Verkaufst du daneben Lernmaterial oder betreibst ein Nachhilfeinstitut mit vielen Angestellten, kann ein Gewerbe hinzukommen.

Bin ich als Nachhilfelehrer renten­versicherungs­pflichtig?

Ja, in der Regel bist du als selbstständiger Nachhilfelehrer renten­versicherungs­pflichtig. Das gilt, solange du keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst und mehr als geringfügig verdienst. Die Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat.

Was bedeutet das Herrenberg-Urteil für mich als Dozent?

Das Urteil zeigt, dass Honorarlehrkräfte trotz Honorarvertrag abhängig beschäftigt sein können, wenn sie fest in den Betrieb der Schule eingebunden sind. Für bestehende Honorarverträge gilt eine Übergangsregelung bis zum 31. Dezember 2027, wenn beide Seiten von Selbstständigkeit ausgingen und du zustimmst. Die eigene Rentenpflicht als selbstständige Lehrkraft bleibt davon unberührt.

Ist Nachhilfeunterricht umsatzsteuerfrei?

Nachhilfe kann umsatzsteuerfrei sein, wenn sie als Schulunterricht durch Privatlehrer gilt. Diese Befreiung steht seit 2025 ausdrücklich in § 4 Nr. 21 Buchstabe c UStG. Wie weit sie im Einzelfall reicht, klärst du am besten mit Finanzamt oder Steuerberatung.

Wie hoch ist der Rentenbeitrag für selbstständige Lehrer?

Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,63 Euro im Monat. Bis zum Ablauf von drei Kalenderjahren nach dem Gründungsjahr gilt der halbe Regelbeitrag von 367,82 Euro. Weist du ein niedrigeres Einkommen nach, zahlst du einkommensgerecht, mindestens aber den Mindestbeitrag.

Bekomme ich als Dozent den Gründungszuschuss?

Ja, wenn du aus dem Arbeitslosengeld hauptberuflich gründest, kann die Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss bewilligen. Voraussetzung sind unter anderem noch mindestens 150 Tage Restanspruch und eine Tragfähigkeits­bescheinigung. Die Agentur entscheidet im Einzelfall.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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