Firmenkompass

Sicherheitsdienst gründen: Erlaubnis, Sachkunde, Versicherung und Förderung

Objektschutz, Veranstaltungsdienst, Empfang oder Revierfahrten: Sicherheitsdienste sind gefragt, aber streng reguliert. Ohne Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung darfst du nicht starten, und auch für dein Personal gelten genaue Nachweise. Hier erfährst du, welche Schritte nötig sind, was die Pflichtversicherung abdecken muss und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

§ 34a
Erlaubnis­pflicht für das Bewachungsgewerbe
40 UE
Mindestumfang der Unterrichtung für Wachpersonen
1 Mio. €
Mindest­versicherungssumme für Personenschäden
5 Jahre
Abstand der Regelüberprüfung der Zuverlässigkeit
  • Erlaubnis zuerst: Wer gewerblich Leben oder Eigentum anderer bewacht, braucht eine Erlaubnis nach § 34a GewO.
  • Sachkundeprüfung: Als Unternehmer legst du die Sachkundeprüfung bei einer IHK ab.
  • Personal: Wachpersonen brauchen mindestens die Unterrichtung mit 40 Unterrichtsstunden, für bestimmte Aufgaben die Sachkundeprüfung.
  • Bewacherregister: Jede Wachperson wird vor dem ersten Einsatz im Register gemeldet und geprüft.
  • Pflichtversicherung: Mindestens 1 Mio. € für Personenschäden und 250.000 € für Sachschäden je Schadensereignis.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.

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Inhalt dieser Seite

Welche Erlaubnis brauchst du für einen Sicherheitsdienst?

Für einen Sicherheitsdienst brauchst du eine Erlaubnis nach § 34a Abs. 1 GewO, bevor du den ersten Auftrag annimmst. Sie gilt für alle, die gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen, also für Objektschutz, Veranstaltungs- und Empfangsdienste ebenso wie für Revierfahrten oder Personenschutz. Die Erlaubnis wird versagt, wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt:

  • Zuverlässigkeit: Die Behörde holt unter anderem eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister sowie Stellungnahmen von Polizei und Verfassungsschutz ein. Die Zuverlässigkeit wird mindestens alle fünf Jahre erneut geprüft.
  • Geordnete Vermögensverhältnisse: Einträge im Schuldnerverzeichnis oder ein Insolvenzverfahren sprechen dagegen.
  • Sachkundeprüfung: Du weist sie mit der Bescheinigung der IHK nach. Bei juristischen Personen genügt es, wenn ein gesetzlicher Vertreter, der selbst Bewachungsaufgaben wahrnimmt, oder ein Betriebsleiter sie hat.
  • Haftpflicht­versicherung: nach den Mindestsummen der Bewachungsverordnung.

Mit dem Antrag reichst du unter anderem Handelsregisterauszug, steuerliche Unbedenklichkeits­bescheinigung, Ausweiskopie, Sachkundenachweis und Versicherungsnachweis ein (§ 3 BewachV). Welche Behörde zuständig ist, regelt jedes Bundesland. Frag bei deinem Gewerbeamt oder deiner IHK nach, wo du den Antrag stellst. Parallel meldest du das Gewerbe an, siehe Gewerbeanmeldung. Du wirst Mitglied der IHK.

Sachkundeprüfung bei der IHK

Die Sachkundeprüfung kannst du bei jeder IHK ablegen, die sie anbietet (§ 10 BewachV). Sie soll zeigen, dass du Bewachungsaufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen kannst, und erstreckt sich auf jedes Sachgebiet der Verordnung (§ 9 BewachV), nämlich die Sachgebiete aus § 7 mit Anlage 2 BewachV: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung samt Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht mit Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik. Prüfungstermine, Gebühren und Ablauf legt jede IHK selbst fest.

Was gilt für deine Mitarbeitenden?

Jede Wachperson muss zuverlässig sein und mindestens die Unterrichtung bei einer IHK nachweisen (§ 34a Abs. 1a GewO). Die Unterrichtung dauert mindestens 40 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten, ohne Fehlzeiten (§ 6 BewachV). Für fünf Tätigkeiten reicht das nicht, dort ist die Sachkundeprüfung Pflicht:

  1. Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr.
  2. Schutz vor Ladendieben als Laden- oder Kaufhausdetektiv.
  3. Einlasskontrolle im Eingangsbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
  4. Leitende Funktion bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften.
  5. Leitende Funktion bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen.

Bestimmte Abschlüsse ersetzen die Unterrichtung, etwa die Fachkraft für Schutz und Sicherheit, die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft oder eine Laufbahnprüfung bei Polizei, Justizvollzug oder Feldjägern (§ 8 BewachV).

Ein eigenes Sicherheitsgewerbe­gesetz ist seit Jahren in Planung. Ob und wann es in Kraft tritt, ist offen. Den aktuellen Stand erfährst du bei deiner IHK. Bis dahin gelten Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung.

Welche Rechtsform passt für einen Sicherheitsdienst?

Viele Sicherheitsdienste starten als Einzelunternehmen, weil der Inhaber selbst im Dienst steht. Mit wachsendem Personal und größeren Objekten ist eine UG oder GmbH sinnvoll, weil die Haftungsrisiken hoch sind. Beachte: Die Erlaubnis lautet dann auf die Gesellschaft, und ein Vertreter oder Betriebsleiter braucht die Sachkundeprüfung. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung eines Sicherheitsdienstes?

Ein Sicherheitsdienst kommt mit wenig Sachkapital aus, die größten Posten sind Sachkundeprüfung, Versicherung, Dienstkleidung und die Vorfinanzierung der Löhne. Weil Auftraggeber oft erst Wochen nach der Leistung zahlen, brauchst du eine Reserve. Rechne mit dem Gründungskosten-Rechner deine eigene Variante.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Welche Versicherungen brauchst du als Sicherheitsdienst?

Pflicht ist eine Haftpflicht­versicherung mit Mindestsummen je Schadensereignis: 1 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden (§ 14 Abs. 2 BewachV). Die beiden letzten Risiken dürfen ausgeschlossen werden, wenn deine Auftraggeber dieser Einschränkung nachweislich zugestimmt haben. Einen Überblick über alle Berufe mit Pflichtversicherung gibt der Ratgeber Pflichtversicherungen nach Beruf.

Deine Beschäftigten sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, richtet sich nach deiner Branche, sie bestätigt dir die Zuständigkeit nach der Anmeldung. Du meldest dein Unternehmen innerhalb einer Woche an (§ 192 SGB VII). Für dich selbst sind die Unfallversicherung für Selbstständige und die Krankenversicherung für Selbstständige wichtig. Mehr zur BG im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Welche Steuern zahlt ein Sicherheitsdienst?

Ein Sicherheitsdienst zahlt Einkommensteuer, Umsatzsteuer mit dem Regelsatz und Gewerbesteuer über dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Bewachung ist ein Gewerbe, kein freier Beruf. Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Weil deine Kunden meist Unternehmen sind, bringt sie selten Vorteile. Mehr unter Umsatzsteuer für Gründer.

Ein wichtiger Kostenfaktor ist der Lohn. Mindestens gilt der gesetzliche Mindestlohn. Ob für dich ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag des Bewachungsgewerbes gilt, kann vom Bundesland abhängen. Das aktuelle Verzeichnis der allgemeinverbindlichen Tarifverträge führt das Bundesarbeits­ministerium. Kalkuliere Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste von Anfang an ein.

Wie gewinnst du Aufträge als Sicherheitsdienst?

Aufträge im Sicherheitsgewerbe kommen meist über persönliche Kontakte, Referenzen und Ausschreibungen. Auftraggeber achten vor allem auf Zuverlässigkeit, Erreichbarkeit rund um die Uhr und saubere Nachweise.

  • Nische finden: Baustellenbewachung, Empfangsdienst, Veranstaltungen, Leerstandsschutz oder Einzelhandel.
  • Regional netzwerken: Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Veranstalter und Einzelhändler direkt ansprechen.
  • Nachweise zeigen: Erlaubnis, Sachkunde, Versicherung und Schulungen sichtbar machen.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Kommunen und Behörden vergeben Bewachung regelmäßig, verlangen aber Referenzen.

Wie du Zielgruppe, Angebot sowie Preis festlegst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Welche Förderung gibt es für einen Sicherheitsdienst?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Die Kosten der Sachkundeprüfung selbst sind davon nicht automatisch umfasst, frag bei deiner Agentur nach einer Weiterbildungsförderung. Ob ein Vorbereitungskurs gefördert wird, entscheidet sie im Einzelfall.

Für Anlaufkosten gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Landesprogramme findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Beim Sicherheitsdienst müssen Erlaubnis, Personal und Kalkulation von Anfang an zusammenpassen. In Modul 1 prüfen wir Erfahrung, Nische und Zeitplan bis zur Erlaubnis. In Modul 3 Businessplan Zahlen kalkulierst du Stundensätze mit Lohn, Zuschlägen und Ausfallzeiten. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir § 34a-Antrag, Bewacherregister, Versicherung und Berufsgenossenschaft. Ein Coach mit Erfahrung in Sicherheit und Führung ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deinen Sicherheitsdienst sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Michael WildFragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was brauche ich, um einen Sicherheitsdienst zu gründen?

Du brauchst eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Dafür musst du zuverlässig sein, in geordneten Vermögens­verhältnissen leben, die Sachkundeprüfung bei der IHK bestanden haben und eine Haftpflicht­versicherung nachweisen. Erst mit der Erlaubnis darfst du das Gewerbe ausüben.

Reicht die Unterrichtung, um mich selbstständig zu machen?

Nein, als Unternehmer brauchst du die Sachkundeprüfung, die Unterrichtung reicht dafür nicht. Die Unterrichtung mit mindestens 40 Unterrichtsstunden genügt nur für Wachpersonen in einfachen Tätigkeiten. Bei einer GmbH muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter oder Betriebsleiter die Sachkundeprüfung haben.

Welche Mitarbeitenden brauchen die Sachkundeprüfung?

Die Sachkundeprüfung brauchen Wachpersonen für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, für den Schutz vor Ladendieben, als Türsteher in Diskotheken sowie in leitender Funktion in Flüchtlingsunterkünften oder bei zugangsgeschützten Großveranstaltungen. Für andere Aufgaben reicht die Unterrichtung.

Welche Versicherungssummen schreibt die BewachV vor?

Die Bewachungsverordnung verlangt je Schadensereignis mindestens 1 Mio. € für Personenschäden, 250.000 € für Sachschäden, 15.000 € für abhandengekommene bewachte Sachen und 12.500 € für reine Vermögensschäden. Die Versicherung ist Voraussetzung für die Erlaubnis.

Was ist das Bewacherregister?

Das Bewacherregister ist eine bundesweite Datenbank für Bewachungsunternehmen und ihr Personal, die das Statistische Bundesamt führt. Du musst jede Wachperson dort melden, bevor sie Bewachungsaufgaben übernimmt, und erst nach der Rückmeldung der Behörde einsetzen.

Gibt es Förderung für die Gründung eines Sicherheitsdienstes?

Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

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Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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