Firmenkompass

Was ändert sich 2027 für Gründer und Selbstständige?

Zum 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze, die E-Rechnung wird für größere Betriebe Pflicht und Neugründer geben die Umsatzsteuer-Voranmeldung wieder monatlich ab. Anderes wie die Steuerreform oder die Rentenpflicht für Selbstständige ist erst geplant. Hier siehst du, was beschlossen ist, was geplant ist und was du jetzt tun solltest.

Das Wichtigste in Kürze

14,60 €
Mindestlohn je Stunde ab 1. Januar 2027
633 €
Minijob-Grenze im Monat ab 2027
800.000 €
Umsatz im Vorjahr, ab dem 2027 die E-Rechnung Pflicht ist
monatlich
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer ab 2027
  • Beschlossen: Mindestlohn 14,60 Euro, Minijob-Grenze 633 Euro, E-Rechnungspflicht ab 800.000 Euro Vorjahresumsatz, monatliche Voranmeldung für Neugründer.
  • Geplant: höherer Grundfreibetrag (12.564 Euro), höhere Pauschsteuer im Minijob, neue Beitragsbemessungsgrenzen. Die Werte können sich noch ändern.
  • Nicht beschlossen: Rentenpflicht für Selbstständige. Es gibt eine Empfehlung, aber kein Gesetz.
  • Gleich bleibt: Kleinunternehmergrenzen von 25.000 Euro und 100.000 Euro, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.

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Inhalt dieser Seite

Welche Änderungen 2027 sind schon beschlossen?

Beschlossen für 2027 sind der Mindestlohn von 14,60 Euro, die Minijob-Grenze von 633 Euro, die E-Rechnungspflicht für Betriebe mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz und die monatliche Voranmeldung für Neugründer.

ThemaBis Ende 2026Ab 1. Januar 2027Stand
Mindestlohn je Stunde13,90 €14,60 €beschlossen
Minijob-Grenze im Monat603 €633 €beschlossen
E-Rechnung ausstellenPapier oder PDF erlaubtPflicht bei mehr als 800.000 € Vorjahresumsatzbeschlossen
Voranmeldung für Neugründernach Höhe der Steuermonatlich im Gründungs- und FolgejahrGesetz, Ausnahme läuft aus
Grundfreibetrag12.348 €12.564 €geplant
Rentenpflicht für Selbstständigenur für bestimmte Berufeoffennicht beschlossen

In den folgenden Abschnitten erfährst du, was das für deine Gründung konkret bedeutet. Was nur geplant ist, haben wir klar so gekennzeichnet.

Mindestlohn und Minijob: Was ändert sich 2027 für Arbeitgeber?

Der Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Stunde, die Minijob-Grenze steigt mit ihm auf 633 Euro im Monat.

Die Bundesregierung hat die Erhöhung mit der Fünften Mindestlohn­anpassungs­verordnung beschlossen. Beschäftigst du Aushilfen oder erste Mitarbeiter, prüfe deine Stundenlöhne und Arbeitsverträge vor Januar. Bei einem Minijob zum Mindestlohn bleibt die mögliche Stundenzahl fast gleich, weil Lohn und Grenze gemeinsam steigen. Im Jahr darf ein Minijobber 2027 regelmäßig bis zu 7.596 Euro verdienen.

Der Übergangsbereich für Midijobs reicht laut Gesetz weiter bis 2.000 Euro im Monat. Mehr zu Kosten, Abgaben und Meldungen liest du in unseren Ratgebern zum Minijob und zu den Personalkosten.

E-Rechnung 2027: Wer muss jetzt elektronisch abrechnen?

Die E-Rechnung wird am 1. Januar 2027 für alle Unternehmen Pflicht, deren Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag und die an andere Unternehmen im Inland verkaufen.

Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 2025. Beim Ausstellen gibt es eine Übergangszeit nach § 27 Abs. 38 UStG:

  • Bis Ende 2026: Alle dürfen noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken.
  • 2027: Papier oder PDF nur noch, wenn dein Umsatz 2026 höchstens 800.000 Euro betrug. Per EDI-Verfahren bleiben andere elektronische Formate 2027 mit Zustimmung des Empfängers für alle erlaubt.
  • Ab 2028: Alle Unternehmen stellen an andere Unternehmen im Inland E-Rechnungen aus.

Kleinunternehmer und Rechnungen bis 250 Euro sind ausgenommen, sie dürfen weiter normale Rechnungen schicken. Als Gründer liegst du 2027 fast immer unter der Grenze. Trotzdem lohnt es sich, gleich eine Rechnungssoftware mit XRechnung oder ZUGFeRD zu nutzen. Alles Weitere steht im Ratgeber E-Rechnung.

Umsatzsteuer: Warum Neugründer ab 2027 wieder monatlich melden

Neugründer geben ab 2027 die Umsatzsteuer-Voranmeldung im Gründungsjahr und im Folgejahr wieder jeden Monat ab, weil die Ausnahme in § 18 UStG nur für die Jahre 2021 bis 2026 gilt.

Von 2021 bis 2026 richtete sich der Rhythmus auch bei Gründern nach der Höhe der Steuer. Eine Verlängerung haben wir bis zum Prüfdatum nicht gefunden. Gründest du 2027, planst du also zwölf Voranmeldungen im Jahr ein, jeweils bis zum 10. des Folgemonats. Mit einer Dauerfristverlängerung bekommst du einen Monat mehr Zeit.

Ab dem dritten Jahr gilt wieder die normale Regel: Lag die Steuer im Vorjahr über 9.000 Euro, meldest du monatlich, sonst vierteljährlich. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Umsatzsteuer-Voranmeldung. Alle Termine stehen im Steuerkalender zum Abonnieren.

Einkommensteuer 2027: Was plant die Bundesregierung?

Die Bundesregierung plant für 2027 eine Einkommensteuerreform mit einem Grundfreibetrag von 12.564 Euro, beschlossen ist sie Stand 22.10.2026 aber noch nicht.

Das Kabinett hat den Regierungsentwurf am 2. September 2026 beschlossen und in den Bundestag eingebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Für 2028 sind 12.900 Euro geplant, 2026 liegt der Grundfreibetrag bei 12.348 Euro.

Für dich als Gründer heißt das: Bis zum Grundfreibetrag zahlst du keine Einkommensteuer auf deinen Gewinn. Rechne in deinem Finanzplan vorsichtig mit den Werten von 2026, bis das Gesetz verkündet ist. Wie viel du zurücklegen solltest, zeigt der Ratgeber Steuern für Selbstständige.

Sozialversicherung 2027: Welche Grenzen steigen?

Die Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung steigen 2027 deutlich, die Werte stehen aber erst im Referentenentwurf des Arbeitsministeriums und sind noch nicht beschlossen.

Laut Entwurf vom September 2026 soll die Grenze in der Kranken- und Pflegeversicherung auf 6.375 Euro im Monat steigen, in der Renten- und Arbeitslosen­versicherung auf 8.850 Euro. Die Grenze für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung soll bei 84.150 Euro im Jahr liegen. Die Bundesregierung muss die Verordnung noch beschließen, der Bundesrat zustimmen.

Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige ist vor allem die Obergrenze wichtig: Verdienst du gut, steigt dein Höchstbeitrag. Bei kleinem Gewinn zahlst du einen Mindestbeitrag, der sich jedes Jahr an der Bezugsgröße orientiert. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

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Rente und Vorsorge: Kommt 2027 die Pflicht für Selbstständige?

Eine Renten­versicherungs­pflicht für alle Selbstständigen ist für 2027 nicht beschlossen, es gibt nur eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom Juni 2026.

Die Kommission empfiehlt, neue Selbstständige ab einem Stichtag in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Einen Gesetzentwurf mit Stichtag, Beitragshöhe und Ausnahmen haben wir bis zum Prüfdatum nicht gefunden. Pflichtversichert sind wie bisher nur bestimmte Gruppen, etwa Lehrer, Pflegepersonen oder Handwerker in der Handwerksrolle. Den aktuellen Stand erklärt der Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Neu ist die Reform der privaten Altersvorsorge: Nach Angaben der Bundesregierung können ab 2027 auch Selbstständige die staatlich geförderte private Vorsorge nutzen. Welche Wege es gibt, steht im Ratgeber Altersvorsorge für Selbstständige.

Grundsicherung, Gründungszuschuss und Einstiegsgeld: Was gilt 2027?

Für Gründer aus der Arbeitslosigkeit gibt es zum 1. Januar 2027 nach unserer Recherche keine beschlossenen Änderungen bei Gründungszuschuss, Einstiegsgeld oder AVGS Gründercoaching.

Die größte Änderung liegt schon hinter dir: Seit Juli 2026 heißt das frühere Bürgergeld Grundsicherung. Wer Grundsicherung (früher Bürgergeld) bezieht und gründet, kann beim Jobcenter weiter Einstiegsgeld und Zuschüsse nach § 16c SGB II beantragen. Mit Arbeitslosengeld ist der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit der passende Weg. Ob du die Förderung bekommst, entscheidet die Agentur oder das Jobcenter im Einzelfall.

Auch das AVGS Gründercoaching bleibt: Mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erarbeitest du Businessplan und Finanzplan 1:1 mit einem Coach, bei Bewilligung ohne Eigenanteil. Wie das mit Grundsicherung läuft, liest du im Ratgeber Selbstständig mit Grundsicherung.

Was solltest du vor dem Jahreswechsel tun?

Vor dem Jahreswechsel solltest du Löhne, Rechnungssoftware, Umsatzsteuer-Rhythmus und Finanzplan an die Änderungen 2027 anpassen.

  • Stundenlöhne von Aushilfen und Minijobbern auf mindestens 14,60 Euro prüfen
  • Rechnungssoftware mit E-Rechnung (XRechnung oder ZUGFeRD) auswählen
  • Bei Gründung 2027 zwölf Umsatzsteuer-Voranmeldungen einplanen oder Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Steuertermine 2027 in deinen Kalender übernehmen
  • Finanzplan vorsichtig mit den Steuer- und Beitragswerten von 2026 rechnen
  • Altersvorsorge ab dem ersten Jahr einplanen, auch ohne Pflicht

Du willst deine Gründung 2027 mit einem festen Coach durchrechnen? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Steigt der Mindestlohn 2027?

Ja, der gesetzliche Mindestlohn steigt am 1. Januar 2027 von 13,90 Euro auf 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Bundesregierung hat das per Verordnung beschlossen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

Die Minijob-Grenze liegt ab 1. Januar 2027 bei 633 Euro im Monat. Sie hängt am Mindestlohn und steigt deshalb automatisch mit.

Muss ich ab 2027 E-Rechnungen schreiben?

Nur wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 Euro lag und du an andere Unternehmen im Inland verkaufst. Alle anderen dürfen 2027 noch Papier- oder PDF-Rechnungen schicken, ab 2028 gilt die Pflicht für alle. Kleinunternehmer sind ausgenommen.

Muss ich als Gründer 2027 monatlich Umsatzsteuer anmelden?

Ja, nach dem Gesetz gibst du im Gründungsjahr und im Folgejahr die Voranmeldung monatlich ab. Die Ausnahme für Neugründer galt nur für 2021 bis 2026. Für Kleinunternehmer gilt das nicht, sie geben keine Voranmeldungen ab.

Ist der höhere Grundfreibetrag 2027 schon beschlossen?

Nein, Stand 22.10.2026 ist der höhere Grundfreibetrag noch nicht beschlossen. Die Bundesregierung plant laut Regierungsentwurf 12.564 Euro für 2027, Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Gilt ab 2027 eine Rentenpflicht für neue Selbstständige?

Nein, eine Rentenpflicht für Selbstständige ist nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission hat sie empfohlen, ein Gesetzentwurf mit Stichtag und Beitrag liegt nach unserer Recherche noch nicht vor.

Ändert sich 2027 etwas am Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld?

Nach unserer Recherche gibt es keine beschlossenen Änderungen zum 1. Januar 2027. Ob du die Förderung bekommst, entscheidet weiter die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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