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Personalkosten 2026: Was eine Mitarbeiterin wirklich kostet

Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Rechnung. Als Arbeitgeber zahlst du Sozialversicherung, Umlagen und Unfallversicherung obendrauf, dazu kommen Urlaub, Krankheit und Arbeitsplatz. Hier siehst du die Werte für 2026, die Sonderregeln für Minijob und Midijob und wie du die erste Stelle sauber durchrechnest.

Das Wichtigste in Kürze

rund 21 %
Arbeitgeberanteil Sozial­versicherung
13,90 €
Mindestlohn pro Stunde 2026
603 €
Minijob-Grenze im Monat
31,17 %
Abgaben Arbeitgeber im Minijob
  • Arbeitgeberanteil: Rund 21 % des Bruttogehalts für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung, je nach Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
  • Umlagen obendrauf: U1, U2, Insolvenzgeldumlage sowie Berufsgenossenschaft kommen dazu, die trägst du allein.
  • Mindestlohn: 13,90 € pro Stunde seit 1. Januar 2026, ab 2027 14,60 €.
  • Minijob: bis 603 € im Monat, du zahlst höchstens 31,17 % Abgaben plus Unfallversicherung.
  • Versteckte Kosten: Urlaub, Feiertage, Krankheit und Arbeitsplatz senken die produktiven Stunden deutlich.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Was kostet eine Mitarbeiterin wirklich?

Eine Mitarbeiterin kostet dich im Normalfall rund ein Viertel mehr als ihr Bruttogehalt. Der größte Block sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, dazu kommen Umlagen, die Berufsgenossenschaft und Kosten, die auf keiner Lohnabrechnung stehen. Wer nur mit dem Brutto plant, rechnet seine erste Stelle zu günstig.

Für die Planung brauchst du drei Ebenen:

  • Bruttogehalt: das, was im Arbeitsvertrag steht, inklusive vereinbarter Sonderzahlungen.
  • Lohnnebenkosten: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Unfallversicherung.
  • Arbeitsplatzkosten: Ausstattung, Software, Weiterbildung, Einarbeitung, Recruiting.

Die gute Nachricht: Alle drei Ebenen sind Betriebsausgaben und mindern deinen Gewinn. Die schlechte: Sie fallen jeden Monat an, auch wenn ein Auftrag ausbleibt.

Welche Arbeitgeberanteile gelten 2026?

Als Arbeitgeber trägst du 2026 grundsätzlich die Hälfte der Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen­versicherung. Die Werte im Überblick:

VersicherungBeitragssatz gesamtAnteil ArbeitgeberBis zu einem Gehalt von
Krankenversicherung14,6 % plus Zusatzbeitrag der Kasse7,3 % plus halber Zusatzbeitrag5.812,50 € im Monat
Pflegeversicherung3,6 %1,8 %, in Sachsen 1,3 %5.812,50 € im Monat
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 € im Monat
Arbeitslosen­versicherung2,6 %1,3 %8.450 € im Monat

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 wurde vom Bundesgesundheits­ministerium auf 2,9 % festgelegt. Tatsächlich erheben die Krankenkassen im Schnitt mehr, Ende Juni 2026 waren es 3,13 %. Maßgeblich ist der Satz der Krankenkasse, bei der deine Mitarbeiterin versichert ist. Mit 2,9 % Zusatzbeitrag liegt dein Anteil bei 21,15 % des Bruttogehalts.

Über den Beitragsbemessungsgrenzen fallen keine weiteren Beiträge an. Verdient jemand 7.000 € im Monat, zahlst du Kranken- und Pflegeversicherung nur auf 5.812,50 €. Den Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung von 0,6 Prozentpunkten trägt allein die Mitarbeiterin.

Welche Umlagen und Beiträge kommen dazu?

Neben der Sozialversicherung zahlst du als Arbeitgeber mehrere Umlagen allein, ohne Anteil der Beschäftigten:

  • Umlage U1 (Krankheit): Pflicht, wenn du in der Regel nicht mehr als 30 Beschäftigte hast, Auszubildende zählen nicht mit. Dafür erstattet dir die Krankenkasse einen Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit, laut Gesetz 80 %. Viele Kassen bieten mehrere Erstattungssätze mit unterschiedlichen Umlagesätzen an (§ 1 AAG).
  • Umlage U2 (Mutterschaft): Pflicht für alle Arbeitgeber. Die Kosten bei Mutterschutz bekommst du vollständig erstattet.
  • Insolvenzgeldumlage: 0,15 % des Bruttogehalts im Jahr 2026.
  • Berufsgenossenschaft: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlst du allein. Der Beitrag hängt von Branche, Gefahrklasse sowie Lohnsumme ab. Er kommt einmal im Jahr per Bescheid. Mehr dazu im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Die Sätze für U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest. Im Minijob gelten 2026 einheitlich 0,8 % für U1 und 0,22 % für U2. Für normale Beschäftigte findest du die Sätze auf der Website der jeweiligen Kasse.

Mit deinen eigenen Werten rechnest du hier:

Personalkosten-Rechner für Arbeitgeber

Was kostet dich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter wirklich? Bruttolohn plus Arbeitgeberanteile 2026.

So rechnen wir mit den Werten 2026: Krankenversicherung 14,6 % plus Zusatzbeitrag, Pflege 3,6 % (Arbeitgeber 1,8 %, in Sachsen 1,3 %), je bis 5.812,50 € im Monat; Rente 18,6 % und Arbeitslosen­versicherung 2,6 %, je zur Hälfte, bis 8.450 € im Monat; Insolvenzgeldumlage 0,15 % (AOK, Beitragssätze 2026, Rechengrößen 2026). Ohne Minijob- und Midijob-Sonderregeln, ohne Sonderzahlungen.

Kranken- und Pflegeversicherung (Arbeitgeber)–
Renten- und Arbeitslosen­versicherung (Arbeitgeber)–
Umlagen U1, U2, Insolvenzgeld und BG–
Kosten im Monat–
Kosten im Jahr (12 Gehälter)–
Aufschlag auf das Brutto–

Was gilt für Minijob und Midijob?

Ein Minijob ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst von höchstens 603 € im Monat, im Jahr also 7.236 €. Die Grenze ist seit 2026 an den Mindestlohn gekoppelt. Als gewerblicher Arbeitgeber zahlst du dafür pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale:

Abgabe im gewerblichen Minijob 2026Satz
Krankenversicherung (pauschal)13 %
Rentenversicherung15 %
Pauschsteuer (statt Versteuerung nach Steuerklasse)2 %
Umlage U10,8 %
Umlage U20,22 %
Insolvenzgeldumlage0,15 %
Summe höchstens31,17 %

Bei 603 € Verdienst sind das knapp 188 € im Monat, plus Beitrag zur Unfallversicherung. Die Minijobberin zahlt selbst 3,6 % in die Rentenversicherung, wenn sie sich nicht befreien lässt. Die Abgaben sind jeweils bis zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Bei Mindestlohn sind 603 € gut 43 Stunden im Monat, also etwa zehn Stunden pro Woche.

Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat liegt der Übergangsbereich, oft Midijob genannt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Beschäftigten zahlen hier reduzierte Beiträge, der volle Schutz in der Sozialversicherung bleibt. Für dich als Arbeitgeber gilt: Am unteren Ende des Übergangsbereichs liegt dein Anteil bei rund 28 %, mit steigendem Verdienst sinkt er bis 2.000 € auf den normalen Anteil von rund 20 %. Die genaue Berechnung mit dem Faktor F (2026: 0,6619) übernimmt dein Lohnprogramm oder die Steuerberatung.

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Was bedeutet der Mindestlohn für deine Planung?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Er gilt für fast alle Beschäftigten ab 18 Jahren, auch für Minijobs und Aushilfen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Auszubildende, Ehrenamtliche, bestimmte Pflicht- und Orientierungspraktika sowie in den ersten sechs Monaten für zuvor Langzeitarbeitslose (§ 22 MiLoG).

Eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden kostet zum Mindestlohn rund 2.409 € brutto im Monat, gerechnet mit durchschnittlich 4,33 Wochen. Mit Arbeitgeberanteilen und Umlagen bist du schnell bei knapp 3.000 € im Monat. Plane die Erhöhung 2027 in deinem Finanzplan schon jetzt ein, denn sie betrifft auch die Minijob-Grenze.

Welche Kosten stehen auf keiner Lohnabrechnung?

Die größten versteckten Kosten sind bezahlte Zeiten, in denen nicht gearbeitet wird. Urlaub, Feiertage und Krankheit bezahlst du voll, die Arbeit fehlt trotzdem:

  • Urlaub: mindestens 24 Werktage im Jahr bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), bei fünf Arbeitstagen also mindestens 20 Tage. Üblich sind eher 25 bis 30 Tage.
  • Feiertage: je nach Bundesland unterschiedlich viele, sie fallen teilweise aufs Wochenende.
  • Krankheit: Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen je Erkrankung (§ 3 EntgFG). Bei bis zu 30 Beschäftigten bekommst du über U1 einen Teil zurück.
  • Einarbeitung: In den ersten Wochen kostet eine neue Kraft mehr Zeit, als sie spart, auch deine.
  • Arbeitsplatz: Laptop, Telefon, Software-Lizenzen, Arbeitskleidung, gegebenenfalls Platz im Büro.
  • Recruiting und Weiterbildung: Stellenanzeigen, Probearbeiten, Schulungen.

Lohnt sich die erste Stelle?

Die erste Stelle lohnt sich, wenn sie mehr Umsatz oder mehr Zeit für umsatzstarke Arbeit bringt, als sie kostet. Rechne deshalb nicht nur die Kosten, sondern auch, was du mit der gewonnenen Zeit verdienst. Frag dich ehrlich:

  • Reichen deine Aufträge für mindestens zwölf Monate Gehalt, auch wenn ein Kunde wegfällt?
  • Hast du die Lohnkosten mit allen Nebenkosten in deinem Finanzplan und Liquiditätsplan?
  • Weißt du, wie du die Person einarbeitest und wer sie im Alltag anleitet?
  • Passt die Form: Minijob, Teilzeit, Vollzeit oder doch ein freier Auftrag?
  • Hast du Betriebsnummer, Berufsgenossenschaft und Lohnabrechnung organisiert?

Bevor die erste Person anfängt, brauchst du eine Betriebsnummer und die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Für eine scheinbar günstige Alternative mit freien Mitarbeitern prüfe vorher, ob keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Ob und wann sich Personal für dein Vorhaben rechnet, planen wir im AVGS Gründercoaching in Modul 3 Businessplan Zahlen mit dir durch, inklusive Personalplan im Finanzplan. Wenn dein Unternehmen schon läuft und du die erste Führungsrolle übernimmst, begleitet dich das Geschäftsführer-Sparring. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an.

Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wie viel kostet eine Mitarbeiterin über das Brutto hinaus?

Eine Mitarbeiterin kostet dich meist rund ein Viertel mehr als ihr Brutto. Bei einem Gehalt über 2.000 € zahlst du rund 21 % Sozialversicherung obendrauf, dazu Umlagen und Berufsgenossenschaft. Mit allem landest du meist bei etwa 22 bis 25 % über dem Bruttogehalt, je nach Krankenkasse und Branche.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2026 13,90 € brutto pro Stunde. Zum 1. Januar 2027 steigt er auf 14,60 €.

Wie viel darf ein Minijobber 2026 verdienen?

Die Verdienstgrenze im Minijob liegt 2026 bei 603 € im Monat, im Jahr also 7.236 €. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und steigt deshalb 2027 mit.

Was kostet mich ein Minijob als Arbeitgeber?

Im gewerblichen Minijob zahlst du höchstens 31,17 % Abgaben an die Minijob-Zentrale, dazu den Beitrag zur Unfallversicherung. Bei 603 € Verdienst sind das knapp 188 € im Monat.

Was ist ein Midijob?

Ein Midijob ist eine Beschäftigung mit einem Verdienst zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat. Die Beschäftigten zahlen reduzierte Beiträge, der Arbeitgeberanteil ist am unteren Ende höher und sinkt bis 2.000 € auf den normalen Satz.

Was sind die Umlagen U1 und U2?

U1 und U2 sind Pflichtumlagen an die Krankenkasse. Mit U1 bekommst du bei bis zu 30 Beschäftigten einen Teil der Lohnfortzahlung bei Krankheit erstattet, mit U2 die Kosten bei Mutterschaft. Die Sätze legt jede Krankenkasse selbst fest.

Was brauche ich, bevor ich jemanden einstelle?

Du brauchst eine Betriebsnummer der Bundesagentur für Arbeit und eine Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Danach meldest du die Person bei ihrer Krankenkasse oder bei Minijobs bei der Minijob-Zentrale an.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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