Firmenkompass

Selbstständig als Finanzberater und Finanzanlagen­vermittler: Erlaubnisse, Pflichten und Förderung

Wer Investmentfonds, Vermögensanlagen oder Baufinanzierungen vermittelt, braucht eine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung, eine Sachkundeprüfung und eine Berufshaftpflicht. Dazu kommen strenge Informations- und Dokumentations­pflichten. Hier erfährst du, welche Erlaubnis zu deinem Modell passt. Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

§ 34f
Erlaubnis für Fonds und Vermögensanlagen
31.12.
Frist für den Prüfungsbericht des Vorjahres
1.276.000 €
Mindestdeckung je Versicherungsfall laut FinVermV
50.000 €
Höchstbuße bei Vermittlung ohne Erlaubnis
  • Erlaubnis: § 34f GewO für Fonds und Vermögensanlagen, § 34h für Honorarberatung, § 34i für Immobiliardarlehen.
  • Sachkunde: IHK-Prüfung oder gleichgestellter Abschluss, dazu Zuverlässigkeit und geordnete Finanzen.
  • Haftpflicht: Berufshaftpflicht ist Pflicht, laut FinVermV mindestens 1.276.000 € je Fall.
  • Pflichten: Geeignetheitserklärung, Gesprächsaufzeichnung, jährlicher Prüfungsbericht.
  • Aufsicht: bei der Behörde, die dein Bundesland bestimmt, nicht bei der BaFin.
  • Förderung: Bei Bewilligung AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Erlaubnis brauchst du als Finanzberater?

Welche Erlaubnis du als Finanzberater brauchst, hängt davon ab, welche Produkte du vermittelst und wie du bezahlt wirst. Die Gewerbeordnung kennt drei Erlaubnisse für Finanzthemen, dazu kommt § 34d GewO für Versicherungen. Viele Finanzberater haben deshalb mehrere Erlaubnisse.

ErlaubnisWofürVergütung
§ 34f GewOAnlagevermittlung und -beratung zu offenen Investmentvermögen (Nr. 1), geschlossenen Investmentvermögen (Nr. 2) und Vermögensanlagen (Nr. 3)Provision vom Produktgeber
§ 34h GewOHonorar-Finanzanlagenberatung zu denselben Produktennur vom Kunden, keine Provisionen
§ 34i GewOVermittlung von und Beratung zu Immobiliar-VerbraucherdarlehenProvision oder als Honorar-Immobiliar­darlehensberater nur vom Kunden

Die Erlaubnis nach § 34f kann auf einzelne Kategorien beschränkt werden. Honorar-Finanzanlagenberater dürfen nicht gleichzeitig nach § 34f vermitteln. Eine bestehende Erlaubnis nach § 34f erlischt, wenn die Erlaubnis nach § 34h erteilt wird (§ 34h Abs. 1 GewO). Einzelne Aktien, Anleihen oder Zertifikate deckt keine dieser Erlaubnisse ab. Dafür gelten Bank- und Wertpapierrecht mit eigener Erlaubnispflicht. Möglich ist auch die Arbeit als vertraglich gebundener Vermittler unter der Haftung eines Wertpapierinstituts, angezeigt bei der BaFin (§ 3 Abs. 2 WpIG). Willst du auch Versicherungen vermitteln, lies den Ratgeber Selbstständig als Versicherungsmakler.

Welche Voraussetzungen prüft die Behörde?

Die Behörde prüft vier Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, eine Berufshaftpflicht und deine Sachkunde (§ 34f Abs. 2 GewO). Für § 34i kommt hinzu, dass du deinen Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt im Inland hast (§ 34i Abs. 2 Nr. 5 GewO).

  1. Zuverlässigkeit. Unzuverlässig ist in der Regel, wer in den letzten fünf Jahren etwa wegen Betrugs, Untreue oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde.
  2. Vermögensverhältnisse. Ein Insolvenzverfahren oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis führt in der Regel zur Ablehnung.
  3. Berufshaftpflicht. Nachweis einer passenden Versicherung, mehr dazu unten.
  4. Sachkunde. Prüfung vor der IHK. Gleichgestellt sind zum Beispiel Bankkaufleute, Investmentfondskaufleute und Bankfachwirte. Andere Abschlüsse zählen nur mit Berufserfahrung in der Anlageberatung (§ 4 FinVermV).

Welche Behörde die Erlaubnis erteilt, regelt dein Bundesland. Frag bei deinem Gewerbeamt oder deiner IHK nach, die zuständige Stelle nennt dir auch Unterlagen und Gebühren. Die Aufsicht liegt im Oktober 2026 weiter bei den Ländern. Eine Übertragung auf die BaFin, über die jahrelang diskutiert wurde, steht nicht im Gesetz. Nach der Erlaubnis lässt du dich unverzüglich ins Vermittlerregister eintragen, das die IHKs führen (§ 34f Abs. 5, § 11a GewO). Mitarbeitende, die direkt beraten, brauchen ebenfalls einen Sachkundenachweis und werden gemeldet (§ 34f Abs. 4 und 6 GewO). Im Impressum nennst du deine Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG).

Welche Pflichten hast du bei der Beratung?

Bei der Beratung musst du Kunden umfassend informieren, ihre Lage erfragen und deine Empfehlung dokumentieren. Die Finanzanlagen­vermittlungs­verordnung (FinVermV) regelt das im Detail.

  • Kunden vorab über Kosten, Risiken sowie deine Vergütung informieren, auch über Provisionen und Zuwendungen (§§ 12a, 13 FinVermV).
  • Kenntnisse, Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Ziele des Kunden erfragen, danach nur geeignete Produkte empfehlen (§ 16 FinVermV).
  • Vor dem Abschluss eine Geeignetheitserklärung erstellen (§ 18 FinVermV).
  • Telefonische und andere elektronische Beratungsgespräche aufzeichnen (§ 18a FinVermV).
  • Aufzeichnungen führen und aufbewahren (§§ 22, 23 FinVermV).
  • Jedes Jahr einen Prüfungsbericht bis 31. Dezember des Folgejahres einreichen, ohne Tätigkeit eine Negativerklärung (§ 24 FinVermV).

Prüfen dürfen unter anderem Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Prüfung zahlst du selbst, plane sie fest ein. Eine feste jährliche Stundenzahl für Weiterbildung schreiben § 34f, § 34h und § 34i GewO im Oktober 2026 nicht vor. Fachlich auf dem Stand bleiben musst du trotzdem, sonst kannst du keine geeigneten Empfehlungen geben.

Welche Versicherungen brauchst du?

Pflicht ist eine Berufs­haftpflicht­versicherung gegen Vermögensschäden (§ 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO). Die FinVermV nennt mindestens 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Fälle eines Jahres (§ 9 Abs. 2 FinVermV). Welche Summe deine Erlaubnisbehörde aktuell verlangt, bestätigt sie dir im Antragsverfahren. Für Immobiliar­darlehens­vermittler richtet sich die Summe nach einer EU-Verordnung (§ 10 ImmVermV).

Mehr zu Summen sowie Abgrenzung im Ratgeber Berufshaftpflicht und im Überblick Pflichtversicherungen nach Beruf. Weil du mit sensiblen Finanzdaten arbeitest, ist die Cyberversicherung wichtig. Persönlich zählen Krankenversicherung und Rentenversicherung.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Welche Rechtsform passt, was kostet der Start, und welche Steuern fallen an?

Viele Finanzberater starten als Einzelunternehmen. Wegen der hohen Haftungsrisiken kommt später oft eine GmbH infrage, die dann eine eigene Erlaubnis braucht. Einen Überblick gibt der Rechtsformen-Vergleich.

Deine eigenen Zahlen planst du mit dem Gründungskosten-Rechner.

Bei der Umsatzsteuer gilt: Die Vermittlung von Krediten, von Umsätzen mit Wertpapieren und von Gesellschaftsanteilen ist steuerfrei (§ 4 Nr. 8 Buchst. a, e und f UStG). Vorsteuer kannst du für diese Umsätze in der Regel nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 UStG). Reine Beratung gegen Honorar ist nicht automatisch befreit. Lass die Einordnung deiner Umsätze vor dem Start prüfen. Für steuerpflichtige Umsätze gilt die Kleinunternehmerregelung mit 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr. Als Gewerbetreibender zahlst du Gewerbesteuer über einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG). Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Kunden?

Kunden gewinnst du als Finanzberater vor allem über Vertrauen, Transparenz und eine klare Zielgruppe. Bei Geldanlage und Baufinanzierung zählen Empfehlungen mehr als Werbung.

  • Zielgruppe: Junge Familien vor dem Hauskauf, Selbstständige, Berufseinsteiger. Eine klare Nische macht dich empfehlbar.
  • Transparenz: Offen sagen, wie du bezahlt wirst. Das ist Pflicht und schafft Vertrauen.
  • Netzwerk: Kontakte zu Steuerberatern, Immobilienmaklern und Bauträgern für Finanzierungsanfragen.
  • Wissen teilen: Vorträge und Ratgeberbeiträge ohne Produktwerbung zeigen deine Kompetenz.

Deine Strategie entwickelst du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7 Website erstellen. Beachte: Werbung muss redlich, eindeutig und nicht irreführend sein (§ 14 FinVermV).

Welche Förderung und welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf deinen Start vorbereiten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Die Stellen achten darauf, dass du die Erlaubnis erhältst und deine Einnahmen realistisch planst.

Für Ausstattung und Anlaufkosten gibt es Förderkredite wie den ERP-Gründerkredit StartGeld über deine Hausbank. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, eine erste Einschätzung gibt der Fördercheck.

Im Coaching arbeitest du 1:1 an deinem Vorhaben. Für Finanzberater passen vor allem diese Module:

Im kostenlosen Erstgespräch sprechen wir über dein Modell. Wir klären, welche Erlaubnis du brauchst und was vor dem Antrag zu tun ist. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Welche Erlaubnis brauche ich als Finanzberater?

Welche Erlaubnis du brauchst, hängt von den Produkten ab. Für Investmentfonds und Vermögensanlagen gegen Provision brauchst du § 34f GewO, für reine Honorarberatung § 34h GewO und für Baufinanzierungen § 34i GewO. Versicherungen erfordern zusätzlich § 34d GewO.

Darf ich als Finanzanlagen­vermittler Aktien vermitteln?

Nein, die Erlaubnis nach § 34f GewO umfasst nur Anteile an Investmentvermögen und Vermögensanlagen. Für einzelne Aktien, Anleihen oder Zertifikate brauchst du eine Erlaubnis nach Bank- oder Wertpapierrecht, oder du arbeitest als vertraglich gebundener Vermittler unter der Haftung eines Wertpapierinstituts.

Wer beaufsichtigt Finanzanlagen­vermittler?

Finanzanlagen­vermittler werden im Oktober 2026 weiter von der Behörde beaufsichtigt, die das jeweilige Bundesland bestimmt. Die früher geplante Übertragung auf die BaFin steht nicht im Gesetz. Welche Stelle für dich zuständig ist, erfährst du bei deinem Gewerbeamt oder deiner IHK.

Was ist der jährliche Prüfungsbericht?

Der Prüfungsbericht ist eine jährliche Prüfung deiner Pflichten durch einen geeigneten Prüfer, etwa einen Wirtschaftsprüfer. Du reichst ihn bis 31. Dezember des Folgejahres bei der Erlaubnisbehörde ein. Hast du im Jahr nichts vermittelt, gibst du stattdessen eine Negativerklärung ab.

Muss ich mich als Finanzanlagen­vermittler weiterbilden?

Eine feste jährliche Stundenzahl schreiben § 34f, § 34h und § 34i GewO im Oktober 2026 nicht vor, anders als bei Versicherungs­vermittlern. Weil du Kunden geeignete Empfehlungen schuldest, musst du fachlich trotzdem auf dem Stand bleiben.

Sind Provisionen aus der Fondsvermittlung umsatzsteuerfrei?

Die Vermittlung von Krediten, Wertpapiergeschäften und Gesellschaftsanteilen ist nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei. Reine Beratung gegen Honorar ist nicht automatisch erfasst. Lass die Einordnung deiner Umsätze von einer Steuerberatung prüfen.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns