Firmenkompass

Gründungszuschuss für Freiberufler und Künstler: So überzeugst du die Agentur

Freiberufler, Künstlerinnen und Kreative bekommen den Gründungszuschuss unter denselben Voraussetzungen wie alle anderen. Schwieriger ist oft der Nachweis, dass sich die Selbstständigkeit trägt, wenn Aufträge projektweise kommen. Hier erfährst du, worauf Agentur und fachkundige Stelle achten und wie du schwankende Einnahmen überzeugend planst.

Das Wichtigste in Kürze

150 Tage
Restanspruch auf Arbeitslosengeld beim Start
15 Std.
Wochenarbeitszeit in der Selbstständigkeit mindestens
6 + 9
Monate Förderung in zwei Phasen
300 €
monatlich zur sozialen Absicherung
  • Gleiche Regeln: Für Freiberufler und Künstler gelten dieselben Voraussetzungen wie für Gewerbetreibende (§ 93 SGB III).
  • Hauptberuflich: mindestens 15 Stunden pro Woche und mehr als alle anderen Tätigkeiten zusammen.
  • Knackpunkt Tragfähigkeit: Projektarbeit und schwankende Honorare brauchen einen besonders klaren Finanzplan.
  • KSK und Zuschuss: schließen sich nicht aus.
  • Ermessen: Die Agentur für Arbeit entscheidet im Einzelfall.

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Inhalt dieser Seite

Bekommen Freiberufler und Künstler den Gründungszuschuss?

Freiberufler und Künstler bekommen den Gründungszuschuss unter denselben Voraussetzungen wie Gewerbetreibende, denn das Gesetz verlangt nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit, nicht eine bestimmte Art von Tätigkeit.

Ob du als Grafikdesignerin, Übersetzer, Fotografin, Musiker, Autorin oder Dozent startest, spielt für die Förderung keine Rolle. Auch die Frage, ob das Finanzamt dich als Freiberufler oder als Gewerbe einordnet, ändert nichts an den Voraussetzungen. Wie du diese Einordnung klärst, erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?.

Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung: Die Agentur „kann“ ihn bewilligen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Umso wichtiger ist, dass dein Antrag die Agentur überzeugt.

Welche Voraussetzungen gelten?

Für den Gründungszuschuss brauchst du Anspruch auf Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, eine hauptberufliche Selbstständigkeit, die deine Arbeitslosigkeit beendet, eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und den Nachweis deiner Kenntnisse.

  • Arbeitslosengeld: Du hast bis zum Start Anspruch auf Arbeitslosengeld und bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage übrig (§ 93 Abs. 2 SGB III).
  • Hauptberuflich: Nach den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur muss die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen, damit die Arbeitslosigkeit endet, und darf zeitlich nicht hinter anderen Beschäftigungen zurückbleiben.
  • Tragfähigkeit: Eine fachkundige Stelle, etwa eine Kammer, ein Berufsverband oder eine Steuerberatung, bestätigt die Tragfähigkeit deines Vorhabens.
  • Eignung: Du legst dar, dass du die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hast, zum Beispiel mit Abschlüssen, Portfolio, Referenzen oder Berufserfahrung.

Welche fachkundige Stelle passt für Kreative?

Fachkundige Stellen sind etwa Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Berufsverbände, Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer oder Kreditinstitute. Für Freiberufler ohne Kammer sind Berufsverbände und Steuerberatungen der häufigste Weg. Wichtig ist, dass die Stelle deinen Businessplan wirklich prüft und nachvollziehbar begründet, warum sich dein Vorhaben trägt. Eine Stellungnahme, die nur Zahlen abschreibt, überzeugt die Agentur selten. Mehr dazu unter Fachkundige Stellungnahme.

Darf ich nebenher jobben?

Ein Nebenjob ist erlaubt, solange die Selbstständigkeit zeitlich überwiegt. Viele Kreative unterrichten, kellnern oder arbeiten in Teilzeit, um ruhige Monate abzufedern. Plane den Nebenjob offen in deinem Businessplan ein und gib ihn im Antrag an. Verschweigen kann die Förderung kosten, offen geplant zeigt er dagegen, dass du Risiken realistisch einschätzt.

Ausgeschlossen ist die Förderung unter anderem, solange dein Arbeitslosengeld ruht, etwa wegen einer Sperrzeit, und wenn du in den letzten 24 Monaten schon eine Gründungsförderung nach dem SGB III bekommen hast (§ 93 Abs. 3 und 4 SGB III). Alle Einzelheiten zu Antrag und Ablauf stehen im Ratgeber Gründungszuschuss beantragen.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss besteht aus sechs Monaten in Höhe deines zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes plus 300 Euro und danach auf Antrag neun weiteren Monaten mit 300 Euro (§ 94 SGB III).

PhaseDauerBetrag pro Monat
Phase 16 MonateArbeitslosengeld + 300 €
Phase 29 Monate300 €, wenn du deine Geschäftstätigkeit mit geeigneten Unterlagen darlegst

Die 300 Euro sind für deine soziale Absicherung gedacht. Für Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse ist das besonders günstig, weil sie dort nur etwa die Hälfte der Beiträge zahlen. Auch Phase 2 ist eine Ermessensentscheidung. Lege dafür Rechnungen, Verträge, Auftritte, Veröffentlichungen oder Ausstellungen vor.

Wie weise ich die Tragfähigkeit bei schwankenden Einnahmen nach?

Die Tragfähigkeit bei schwankenden Einnahmen weist du mit einem Finanzplan nach, der Monat für Monat realistisch mit Aufträgen, ruhigen Phasen und einer Reserve rechnet und zeigt, dass am Jahresende genug zum Leben übrig bleibt.

Fachkundige Stellen und Agenturen sehen viele kreative Businesspläne, die mit einem gleichmäßigen Monatsumsatz rechnen. Das wirkt bei Projektarbeit unglaubwürdig. Überzeugender ist ein Plan, der die Wirklichkeit abbildet:

  1. Saisonalität zeigen. Hochzeitsfotografen verdienen im Sommer, Musiker in der Weihnachtszeit, Illustratorinnen oft im Frühjahr vor Messen. Plane das ehrlich ein.
  2. Auftragsarten trennen. Rechne getrennt mit Projekten, wiederkehrenden Aufträgen, Unterricht und Verkäufen. So sieht man, was stabil ist.
  3. Belege beifügen. Absichtserklärungen, Rahmenverträge, Buchungen, Verlagsverträge oder erste Kundenanfragen sind starke Argumente.
  4. Honorare begründen. Zeig, wie du auf deine Preise kommst, gern mit Verweis auf Branchenempfehlungen. Hilfe gibt der Ratgeber Honorar kalkulieren als Kreativer.
  5. Reserve einplanen. Eine Liquiditätsreserve für zwei bis drei schwache Monate zeigt, dass du Durststrecken überstehst.
  6. Kosten der Absicherung einrechnen. Kranken- und Pflegeversicherung, gegebenenfalls über die KSK, und Altersvorsorge gehören in den Plan.

Was in die Stellungnahme gehört, beschreiben die Ratgeber Tragfähigkeits­bescheinigung und Businessplan für AVGS und Gründungszuschuss.

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Was gilt für Künstler in der Künstlersozialkasse?

Künstler und Publizisten können die Künstlersozialkasse und den Gründungszuschuss gleichzeitig nutzen, denn nach Angaben der KSK hat der Bezug des Gründungszuschusses keine Auswirkungen auf den Versicherungsstatus nach dem Künstler­sozialversicherungs­gesetz.

Für die KSK zählt, ob du selbstständig, erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend künstlerisch oder publizistisch arbeitest (§ 1 KSVG). In den ersten drei Jahren nach Berufsbeginn gilt die Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro nicht (§ 3 KSVG). Melde dich bei der KSK, sobald du startest, eine rückwirkende Aufnahme gibt es nicht. Details stehen im Ratgeber Künstlersozialkasse.

Prüfe außerdem die freiwillige Arbeitslosen­versicherung. Wer direkt vor der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld bezogen hat und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeitet, kann sie innerhalb von drei Monaten nach dem Start beantragen (§ 28a SGB III). Für Kreative mit unsicherer Auftragslage ist das eine sinnvolle Absicherung.

Was gilt für Schauspieler, Musiker und Menschen mit kurzen Engagements?

Für Schauspieler, Musiker und andere Beschäftigte mit überwiegend kurz befristeten Arbeitsverträgen gibt es eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten, wenn ihr Entgelt der letzten zwölf Monate das 1,5-Fache der Bezugsgröße nicht übersteigt (§ 142 Abs. 2 SGB III).

Voraussetzung ist, dass die Beschäftigungstage in der Rahmenfrist überwiegend aus Verträgen stammen, die auf höchstens 14 Wochen befristet sind. So entsteht leichter ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, der wiederum Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist. Beachte aber: Auch dann brauchst du beim Start noch mindestens 150 Tage Restanspruch. Bei einem kurzen Anspruch ist das oft knapp. Kläre deshalb früh mit deinem/deiner Ansprechpartner/in, wann du startest.

Welche Alternativen gibt es ohne Arbeitslosengeld?

Ohne Arbeitslosengeld kommt statt des Gründungszuschusses das Einstiegsgeld vom Jobcenter infrage, wenn du Grundsicherung (früher Bürgergeld) beziehst, außerdem Stipendien und Kulturförderung von Ländern, Kommunen und Stiftungen.

Das Einstiegsgeld kann für höchstens 24 Monate bewilligt werden, wenn es zur Eingliederung erforderlich ist (§ 16b SGB II). Mehr dazu im Ratgeber Einstiegsgeld. Für viele Kreative sind außerdem Arbeits- und Projektstipendien wichtig. Wie diese steuerlich behandelt werden, erklärt Hobby, Stipendium, Preisgeld. Ausfüllhilfen und Checklisten zum Antrag findest du bei den Downloads.

Mit Gründungscoaching zum überzeugenden Antrag

Mit einem Gründungscoaching erarbeitest du vor dem Antrag einen Businessplan, der kreative Arbeit in nachvollziehbare Zahlen übersetzt und Agentur und fachkundige Stelle überzeugt.

Im AVGS Gründercoaching schreiben wir in Modul 2 Businessplan Text dein Konzept und rechnen in Modul 3 Businessplan Zahlen schwankende Einnahmen realistisch durch. Bei Bewilligung ist das Coaching für dich kostenfrei. Ob ein Gutschein oder der Gründungszuschuss bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an, wir haben bisher über 1.400 Gründerinnen und Gründer begleitet.

Maria BieberFragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Bekommen Freiberufler den Gründungszuschuss?

Ja. Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Gewerbe und freiem Beruf. Entscheidend sind Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch, eine hauptberufliche Selbstständigkeit, die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle und deine Eignung. Die Agentur entscheidet nach Ermessen.

Können Künstler den Gründungszuschuss bekommen?

Ja, Künstlerinnen und Künstler können den Gründungszuschuss unter denselben Voraussetzungen bekommen. Wichtig ist ein Businessplan, der zeigt, dass du mit der künstlerischen Arbeit auf Dauer deinen Lebensunterhalt verdienen kannst.

Schließen sich Gründungszuschuss und Künstlersozialkasse aus?

Nein. Nach Angaben der Künstlersozialkasse hat der Bezug des Gründungszuschusses keine Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus nach dem Künstler­sozialversicherungs­gesetz. Du kannst also beides parallel haben, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie plane ich schwankende Einnahmen im Businessplan?

Plane Monat für Monat mit realistischen Auftragszahlen statt mit einem Durchschnitt, zeig ruhige Monate offen und erkläre, wie du sie überbrückst. Mehrere Standbeine, Stammkunden und Absichtserklärungen machen deine Planung glaubwürdiger.

Was zählt als hauptberuflich?

Nach den Weisungen der Bundesagentur muss die Selbstständigkeit mindestens 15 Stunden pro Woche umfassen und mehr Zeit beanspruchen als andere Beschäftigungen zusammen. Ein Nebenjob ist erlaubt, wenn er kleiner bleibt.

Gibt es für Schauspieler und Musiker Erleichterungen beim Arbeitslosengeld?

Für Menschen mit überwiegend kurz befristeten Engagements gibt es eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten, wenn das Entgelt der letzten zwölf Monate eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Ob du darunter fällst, prüft die Agentur.

Was ist, wenn ich nur Grundsicherung bekomme?

Dann gibt es keinen Gründungszuschuss, aber das Jobcenter kann Einstiegsgeld bewilligen. Auch dafür brauchst du einen überzeugenden Businessplan, und das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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