Firmenkompass

Selbstständig als Übersetzer und Dolmetscher: Beeidigung, Honorare und Förderung

Als Übersetzerin oder Dolmetscher arbeitest du in einem freien Beruf mit wenig Startkapital. Hier erfährst du, wie du dich anmeldest, wann du beeidigt oder ermächtigt sein musst, was Gerichte nach dem JVEG zahlen, wie du EU-Kunden richtig abrechnest und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

93 €
Stundenhonorar für Dolmetscher nach § 9 JVEG
1,95 €
je angefangene 55 Anschläge für Übersetzungen nach § 11 JVEG
5 Jahre
Dauer der allgemeinen Beeidigung als Gerichtsdolmetscher
3.900 €
Mindesteinkommen im Jahr für die Künstlersozialkasse
  • Freier Beruf: Übersetzer und Dolmetscher stehen im Katalog von § 18 EStG. Keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer.
  • Beeidigung: Für Gerichte gibt es die allgemeine Beeidigung nach dem Gerichtsdolmetscher­gesetz, für Urkundenübersetzungen eine Ermächtigung nach Landesrecht.
  • Honorare der Justiz: 93 € je Stunde fürs Dolmetschen, 1,95 € je 55 Anschläge für Übersetzungen nach dem JVEG.
  • EU-Kunden: Bei Unternehmen in anderen EU-Staaten gilt Reverse Charge.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit kannst du dich bei Bewilligung kostenfrei coachen lassen und Zuschüsse beantragen.

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Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du als Übersetzer?

Als Übersetzer oder Dolmetscher brauchst du keine Erlaubnis, nur die Anmeldung beim Finanzamt. Beide Berufe sind im Katalog der freien Berufe in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich genannt. Die Gewerbeordnung gilt für freie Berufe nicht (§ 6 GewO), du meldest also kein Gewerbe an und wirst nicht Mitglied der IHK. Innerhalb eines Monats nach Beginn teilst du dem Finanzamt die Aufnahme deiner Tätigkeit mit, in der Regel über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER (§ 138 AO). Ein Abschluss oder eine staatliche Prüfung schafft Vertrauen bei Kunden. Für die allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher ist eine solche Prüfung Voraussetzung.

Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher

Wer regelmäßig für Gerichte dolmetschen will, kann sich nach dem Gerichtsdolmetscher­gesetz allgemein beeidigen lassen. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023 bundesweit, aber nur für Dolmetscher, nicht für schriftliche Übersetzungen (§ 1 GDolmG). Voraussetzungen sind unter anderem Zuverlässigkeit, geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Dolmetscherprüfung und Grundkenntnisse der deutschen Rechtssprache (§ 3 GDolmG). Dem Antrag legst du ein Führungszeugnis bei, das höchstens sechs Monate alt ist. Die Beeidigung gilt fünf Jahre und lässt sich auf Antrag um jeweils fünf Jahre verlängern (§ 7 GDolmG). Danach darfst du dich „allgemein beeidigte Gerichtsdolmetscherin“ oder „allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher“ für deine Sprache nennen (§ 6 GDolmG). Welche Stelle den Antrag bearbeitet, bestimmt dein Bundesland.

Ermächtigte Übersetzer für Urkunden

Beglaubigte Übersetzungen, etwa von Zeugnissen oder Urkunden für Behörden, darfst du nur als ermächtigter oder beeidigter Übersetzer anfertigen. Das regelt jedes Bundesland in eigenen Gesetzen, Voraussetzungen und Bezeichnungen unterscheiden sich. Welche Stelle in deinem Land zuständig ist, erfährst du bei der Justizverwaltung deines Bundeslandes. Alle allgemein beeidigten, ermächtigten oder öffentlich bestellten Sprachmittler stehen im gemeinsamen Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis der Landesjustizverwaltungen. Der Eintrag dort ist für viele Behörden und Kanzleien der erste Weg zu dir.

Welche Rechtsform passt für Übersetzer?

Die meisten Übersetzer starten als Einzelunternehmen, weil es einfach und günstig ist. Arbeitest du mit anderen zusammen, kommt eine GbR infrage. Eine GmbH ist dagegen immer gewerbe­steuer­pflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG) und lohnt sich erst bei einem größeren Übersetzungsbüro mit Angestellten. Alle Formen vergleicht der Rechtsformen-Vergleich, den Unterschied zum Gewerbe erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Was kostet der Start als Übersetzer?

Der Start als Übersetzer kostet wenig, weil du vor allem Rechner, Software und Fachwissen brauchst. Die folgende Rechnung zeigt nur, welche Posten du einplanen solltest.

Deine eigenen Zahlen spielst du mit dem Gründungskosten-Rechner durch. Wichtiger als die Startkosten ist dein Preis je Zeile oder Stunde. Wie du ihn berechnest, zeigt der Ratgeber Stundensatz berechnen, Unterstützung gibt es in der Preis- und Stundensatzkalkulation.

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Welche Versicherungen brauchst du als Übersetzer?

Eine gesetzliche Pflichtversicherung für deinen Beruf gibt es nicht, wichtig sind aber Kranken- und Altersvorsorge. Renten­versicherungs­pflichtig wirst du, wenn du ohne eigene Angestellte im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest, etwa für eine einzige Agentur (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Ob du dann sogar als scheinselbstständig giltst, kann die Rentenversicherung im Status­feststellungs­verfahren klären (§ 7a SGB IV). Mehr dazu im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Übersetzt du Texte zur Veröffentlichung, etwa Romane, Sachbücher, Fachartikel oder Werbetexte, kann deine Arbeit als publizistisch gelten (§ 2 KSVG). Die Künstlersozialkasse sieht das bei literarischen, wissenschaftlichen und journalistischen Texten grundsätzlich so, nicht aber bei Urkunden, Geschäftsbriefen oder einfachen Anleitungen. Dann trägt die Künstlersozialkasse etwa die Hälfte deiner Beiträge. Nach den ersten drei Jahren musst du dafür mindestens 3.900 € im Jahr aus dieser Tätigkeit verdienen (§ 3 KSVG). Sonst brauchst du eine Krankenversicherung als Selbstständiger auf eigene Kosten.

Freiwillig, aber sinnvoll ist eine Berufshaftpflicht als Vermögensschaden­haftpflicht, denn ein Übersetzungsfehler in einem Vertrag kann teuer werden. Weil du vertrauliche Unterlagen verarbeitest, lohnt der Blick auf eine Cyberversicherung.

Welche Steuern zahlst du als Übersetzer?

Als Übersetzer zahlst du Einkommensteuer und meist Umsatzsteuer, aber keine Gewerbesteuer. Für Privatkunden und Unternehmen in Deutschland berechnest du 19 % Umsatzsteuer, solange du nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällst. Sie gilt, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG).

Viele Aufträge kommen aus dem Ausland. Für Unternehmen in anderen EU-Staaten liegt der Ort deiner Leistung beim Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG). Du schreibst die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer mit dem Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers. Der Kunde versteuert sie in seinem Land (§ 13b UStG, § 14a UStG). Dafür brauchst du eine eigene USt-IdNr. (§ 27a UStG) und meldest diese Umsätze in der Zusammenfassenden Meldung (§ 18a UStG). Für Privatkunden im Ausland gilt in der Regel der Ort deines Unternehmens (§ 3a Abs. 1 UStG). Alles Weitere erklärt der Ratgeber Reverse Charge.

Wie gewinnst du Kunden als Übersetzer?

Kunden gewinnst du vor allem über eine klare Spezialisierung und Einträge dort, wo Auftraggeber suchen. Ein Fachgebiet wie Recht, Medizin, Technik oder Marketing hebt dich von maschinellen Übersetzungen ab und rechtfertigt höhere Preise. Sprich Kanzleien, Notariate, Kliniken, Behörden und Unternehmen mit Auslandsgeschäft direkt an. Der Eintrag im Justizverzeichnis und in den Verzeichnissen der Berufsverbände bringt Anfragen. Agenturen sorgen für Auslastung, zahlen aber meist weniger. Eine eigene Website mit Sprachpaaren, Fachgebieten und Musterangeboten schafft Vertrauen. Wie du das planst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Wenn du zusätzlich Sprachkurse gibst, lies den Ratgeber Selbstständig als Dozent.

Welche Förderung gibt es für Übersetzer?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf den Start vorbereiten. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Für Technik und Anlaufkosten gibt es den ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme deines Landes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für Übersetzer sind Positionierung, Preise und Kundengewinnung entscheidend. In Modul 1 schärfen wir dein Profil aus Sprachen und Fachgebieten. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Preise je Zeile oder Stunde und deine Auslastung. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Finanzamt, Umsatzsteuer bei Auslandskunden, KSK und Versicherungen. Modul 6 hilft dir, direkte Kunden statt nur Agenturen zu gewinnen. Eine Coachin mit Schwerpunkt Positionierung ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deinen Start als Übersetzer sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maria BieberFragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Quellen

  1. § 18 EStG – Selbständige Arbeit (Abs. 1 Nr. 1: Dolmetscher, Übersetzer)
  2. § 2 GewStG – Kapitalgesellschaften stets Gewerbebetrieb (Abs. 2)
  3. § 6 GewO – Anwendungsbereich (freie Berufe ausgenommen)
  4. § 138 AO – Anzeigen über die Erwerbstätigkeit
  5. § 1 GDolmG – Anwendungsbereich (Gerichtsdolmetscher)
  6. § 3 GDolmG – Voraussetzungen der allgemeinen Beeidigung
  7. § 6 GDolmG – Bezeichnung „allgemein beeidigter Gerichtsdolmetscher“
  8. § 7 GDolmG – Befristung auf fünf Jahre, Verlängerung
  9. Landesjustizverwaltungen: Gemeinsames Dolmetscher- und Übersetzerverzeichnis, Recherche
  10. § 9 JVEG – Honorar für Dolmetscher (Abs. 5: 93 € je Stunde, Abs. 6: Zuschlag)
  11. § 11 JVEG – Honorar für Übersetzungen (1,95 € / 2,15 € / 2,30 €, Mindesthonorar 20 €)
  12. § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung (Abs. 1 Privatkunden, Abs. 2 Unternehmer)
  13. § 13b UStG – Leistungsempfänger als Steuerschuldner
  14. § 14a UStG – Rechnungen in besonderen Fällen
  15. § 18a UStG – Zusammenfassende Meldung
  16. § 27a UStG – Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  17. § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
  18. § 2 KSVG – Begriff Künstler und Publizist
  19. § 3 KSVG – Versicherungsfreiheit bei geringem Einkommen (3.900 €, Berufsanfänger)
  20. Künstlersozialkasse: Checkliste Verlage (Übersetzungen literarischer, wissenschaftlicher und journalistischer Texte)
  21. Künstlersozialkasse: Voraussetzungen
  22. § 2 SGB VI – Versicherungs­pflichtige Selbständige (Satz 1 Nr. 9)
  23. § 7a SGB IV – Status­feststellungs­verfahren
  24. KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
  25. § 93 SGB III – Gründungszuschuss
  26. § 16b SGB II – Einstiegsgeld

Kurz beantwortet

Muss ich als Übersetzer ein Gewerbe anmelden?

Nein, Übersetzer und Dolmetscher sind ausdrücklich als freier Beruf in § 18 EStG genannt. Du meldest dich nur beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an. Gewerbesteuer und IHK-Beitrag fallen nicht an.

Brauche ich eine Beeidigung, um als Dolmetscher zu arbeiten?

Für die meisten Aufträge brauchst du keine Beeidigung. Wer regelmäßig für Gerichte dolmetschen will, kann sich nach dem Gerichtsdolmetscher­gesetz allgemein beeidigen lassen, befristet auf fünf Jahre. Für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden ist eine Ermächtigung oder Beeidigung nach dem Recht deines Bundeslandes nötig.

Was zahlen Gerichte für Dolmetscher und Übersetzungen?

Gerichte zahlen nach dem JVEG. Dolmetscher bekommen 93 € je Stunde (§ 9 Abs. 5 JVEG). Übersetzungen werden mit 1,95 € je angefangene 55 Anschläge vergütet, bei nicht bearbeitbaren Vorlagen oder erschwerten Texten mit mehr (§ 11 JVEG).

Wie rechne ich Übersetzungen für Firmen in anderen EU-Ländern ab?

Für Unternehmen in anderen EU-Staaten schreibst du die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer. Der Leistungsort liegt beim Kunden, und der Kunde schuldet die Steuer (Reverse Charge). Du brauchst eine eigene USt-IdNr., gibst die des Kunden an und meldest den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung.

Kann ich als Übersetzer in die Künstlersozialkasse?

Das ist möglich, wenn du Texte zur Veröffentlichung übersetzt, etwa Bücher oder Fachartikel. Rein handwerkliche Übersetzungen von Urkunden, Geschäftsbriefen oder Anleitungen zählen nicht dazu. Ob du aufgenommen wirst, entscheidet die Künstlersozialkasse.

Gibt es Förderung, wenn ich mich als Übersetzer selbstständig mache?

Ja, aus der Arbeitslosigkeit kommen das AVGS Gründercoaching, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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