Firmenkompass

Steuernummer beantragen: So kommst du als Gründer zu deiner Nummer

Ohne Steuernummer keine ordnungsgemäße Rechnung. Doch wo beantragst du sie, wie lange dauert es, und was ist der Unterschied zu Steuer-ID, USt-IdNr. und W-IdNr.? Hier bekommst du klare Antworten, auch auf die Fragen, die sich viele nicht zu stellen trauen.

Das Wichtigste in Kürze

1 Monat
Frist für den Fragebogen nach dem Start
0 €
Kosten für Antrag und Steuernummer
11 Stellen
hat die Steuer-ID, die du schon besitzt
4
Nummern, die Gründer auseinanderhalten müssen
  • Wo: beim Finanzamt deines Wohnorts, über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung in ELSTER.
  • Wann: spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit (§ 138 AO), gern schon ein paar Wochen vorher.
  • Dauer: keine gesetzliche Frist, plane einige Wochen ein.
  • Kosten: keine.
  • Vier Nummern: Steuer-ID (du als Person), Steuernummer (dein Betrieb), USt-IdNr. (EU-Geschäft), W-IdNr. (kommt automatisch, noch nicht für Rechnungen).

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Wer braucht eine Steuernummer?

Eine Steuernummer für den Betrieb braucht jeder, der sich selbstständig macht, egal ob Gewerbe oder freier Beruf, haupt- oder nebenberuflich, mit oder ohne Kleinunternehmerregelung.

Als Angestellte oder Angestellter hattest du vielleicht nie eine eigene Steuernummer, weil der Arbeitgeber die Lohnsteuer abgeführt hat und deine Steuer-ID reichte. Sobald du selbst Rechnungen schreibst, brauchst du die Steuernummer: für Rechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, die Einkommen­steuererklärung mit Anlage EÜR und für die Kommunikation mit dem Finanzamt.

Wie beantrage ich eine Steuernummer?

Die Steuernummer beantragst du, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER an dein Wohnsitzfinanzamt schickst, ein eigenes Antragsformular für die Nummer gibt es nicht.

  1. ELSTER-Konto anlegen. Mit Zertifikatsdatei bekommst du die Aktivierungs-ID per E-Mail und den Aktivierungs-Code getrennt per Post. Mit dem Online-Ausweis geht es schneller.
  2. Fragebogen auswählen. Für Einzelunternehmer und Freiberufler heißt er „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)“.
  3. Ausfüllen. Persönliche Daten, Steuer-ID, Bankverbindung, Beschreibung der Tätigkeit, Schätzung von Umsatz und Gewinn, Angaben zur Umsatzsteuer.
  4. Absenden und Bestätigung speichern. Das Übermittlungsprotokoll ist dein Nachweis, dass du die Frist eingehalten hast.
  5. Auf Post warten. Das Finanzamt teilt dir die Steuernummer schriftlich mit. Bei Rückfragen meldet es sich vorher.

Den Fragebogen musst du elektronisch abgeben. Nur in Härtefällen, etwa ohne Computer und Internet, kann das Finanzamt auf Antrag Papier zulassen (§ 138 Abs. 1b AO). Wie du die einzelnen Felder ausfüllst, erklärt der Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER Schritt für Schritt.

Reicht die Gewerbeanmeldung nicht aus?

Die Gewerbeanmeldung reicht nicht aus, denn das Gewerbeamt meldet dem Finanzamt zwar deine Gründung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du trotzdem selbst abgeben.

Das Gewerbeamt übermittelt die Daten deiner Gewerbeanzeige an das zuständige Finanzamt (§ 14 Abs. 8 GewO). Das Finanzamt weiß dann, dass es dich gibt, aber nicht, wie viel du verdienen willst und wie du die Umsatzsteuer handhabst. Häufig schickt es dir deshalb eine Aufforderung, den Fragebogen auszufüllen. Warte darauf nicht: Die Monatsfrist läuft ab dem Start, nicht ab dem Brief.

Als Freiberufler gibt es gar keine Gewerbeanmeldung, für dich ist der Fragebogen der einzige Weg zur Steuernummer. Wie du dich insgesamt anmeldest, zeigt Freiberufler werden, für Gewerbetreibende der Ratgeber Gewerbeanmeldung.

Wie lange dauert es, bis die Steuernummer da ist?

Wie lange es bis zur Steuernummer dauert, regelt kein Gesetz, die Bearbeitungszeit hängt vom Finanzamt und von der Vollständigkeit deines Fragebogens ab und liegt meist bei einigen Wochen.

Die Frist im Gesetz gilt nur für dich, nicht für das Finanzamt. Damit es nicht unnötig länger dauert:

  • Früh starten: Du darfst den Fragebogen schon abgeben, bevor du den ersten Auftrag hast, sobald der Starttermin feststeht.
  • Tätigkeit konkret beschreiben: Unklare Angaben wie „Beratung“ oder „Medien“ führen zu Rückfragen.
  • Realistische Zahlen: Eine Schätzung von 0 Euro Umsatz wirkt unglaubwürdig und löst Nachfragen aus.
  • Nachhaken: Ist nach etwa einem Monat nichts gekommen, ruf dein Finanzamt an und nenne deine Steuer-ID.
Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Was mache ich, solange ich noch keine Steuernummer habe?

Solange die Steuernummer fehlt, darfst du schon arbeiten, solltest Rechnungen aber erst mit Nummer verschicken oder fehlende Angaben später mit einem eindeutigen Ergänzungsschreiben nachreichen.

Eine ordnungsgemäße Rechnung braucht deine Steuernummer oder deine USt-IdNr. (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Das gilt auch für Kleinunternehmer, die alternativ ihre Kleinunternehmer-Identifikationsnummer angeben dürfen (§ 34a UStDV). Eine Ausnahme für die Wartezeit sieht das Gesetz nicht vor. Du hast zwei saubere Möglichkeiten:

  1. Rechnung später schreiben. Du erbringst die Leistung, notierst Datum und Umfang und stellst die Rechnung, sobald die Nummer da ist. Sag deinem Kunden vorher Bescheid.
  2. Rechnung später ergänzen. Eine Rechnung, der Pflichtangaben fehlen, kann berichtigt werden. Die fehlende Nummer reichst du mit einem Dokument nach, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht (§ 31 Abs. 5 UStDV).

Geld darfst du schon vor der Rechnung annehmen, etwa als Anzahlung. Auch dafür stellst du später eine Rechnung aus. Für die Liquidität in den ersten Wochen hilft eine kleine Reserve, wie sie der Ratgeber Liquiditätsreserve beschreibt.

Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr., W-IdNr.: Was ist was?

Steuer-ID, Steuernummer, USt-IdNr. und W-IdNr. sind vier verschiedene Nummern: eine für dich als Person, eine für deinen Betrieb beim Finanzamt, eine für EU-Geschäfte und eine neue einheitliche Wirtschaftsnummer.

NummerWer vergibt sieWofür
Steuer-ID (11 Ziffern)Bundeszentralamt für Steuern, automatisch nach der Geburt oder dem Zuzugdich als Person, dauerhaft gültig, ändert sich nicht bei Umzug (§ 139b AO)
Steuernummerdein Finanzamt nach dem FragebogenRechnungen, Voranmeldungen, Steuererklärungen. Kann sich bei einem Umzug ändern.
USt-IdNr. (DE + 9 Ziffern)Bundeszentralamt für Steuern, auf AntragGeschäfte mit Unternehmen in anderen EU-Staaten, auch auf Rechnungen erlaubt
W-IdNr. (DE + 9 Ziffern + 5 Ziffern)Bundeszentralamt für Steuern, automatisch, seit November 2024 in Stufeneinheitliches Kennzeichen für wirtschaftlich Tätige (§ 139c AO). Ersetzt die Steuernummer derzeit nicht und ist auf Rechnungen nicht zulässig.

Die USt-IdNr. beantragst du am einfachsten gleich im Fragebogen mit, wenn du Kunden oder Lieferanten im EU-Ausland hast. Alles dazu steht im Ratgeber USt-IdNr. beantragen. Die W-IdNr. musst du nicht beantragen, Gründer bekommen sie nach Angaben des BZSt in ihr ELSTER-Postfach. Im Impressum darfst du statt der USt-IdNr. auch die W-IdNr. angeben, sofern du eine hast.

Was ändert sich nach der Steuernummer?

Mit der Steuernummer beginnen deine laufenden Pflichten: Umsatzsteuer-Voranmeldungen, falls du keine Kleinunternehmerregelung nutzt, eventuell Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und die jährliche Steuererklärung.

Mit der Steuernummer kommt meist ein Schreiben, wie oft du Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgibst. Die frühere Regel, dass Neugründer im Gründungsjahr und im Folgejahr immer monatlich abgeben, ist für die Jahre 2021 bis 2026 ausgesetzt. Maßgeblich ist dann deine voraussichtliche Steuer: über 9.000 Euro im Jahr monatlich, sonst vierteljährlich, bis 2.000 Euro kann das Finanzamt dich ganz befreien (§ 18 Abs. 2 UStG). Ob die Aussetzung über 2026 hinaus verlängert wird, war bei Redaktionsschluss nicht beschlossen. Details stehen unter Umsatz­steuervoranmeldung.

Setzt das Finanzamt Vorauszahlungen zur Einkommensteuer fest, zahlst du vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Wie du dafür vorsorgst, erklärt Einkommensteuer-Vorauszahlung.

Steuernummer im Gründungscoaching

Im Gründungscoaching klären wir den Zeitpunkt der Anmeldung, die Schätzungen im Fragebogen und die Kleinunternehmerregelung, bevor du die Steuernummer beantragst.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, ist der Zeitpunkt wichtig: Wer sich vor der Bewilligung von Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld selbstständig macht, kann den Anspruch gefährden. Im AVGS Gründercoaching füllen wir den Fragebogen in Modul 5 Unternehmensorganisation gemeinsam vor, abgestimmt auf deinen Finanzplan. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Ausfüllhilfen zu den Gründungsformularen findest du bei den Downloads. Für alles Weitere sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung.

Alexander ThümmlerFragen dazu? Dein CoachAlexander ThümmlerBuchhaltung und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wo beantrage ich eine Steuernummer als Selbstständiger?

Die Steuernummer für deine Selbstständigkeit beantragst du beim Finanzamt deines Wohnorts, indem du über ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgibst. Ein eigenes Antragsformular nur für die Nummer gibt es nicht.

Wie lange dauert es, bis die Steuernummer kommt?

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht, die Dauer hängt vom Finanzamt ab. Rechne mit einigen Wochen. Ein vollständig ausgefüllter Fragebogen vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.

Kostet die Steuernummer etwas?

Nein. Die Registrierung bei ELSTER, der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und die Vergabe der Steuernummer sind kostenlos.

Ist die Steuer-ID dasselbe wie die Steuernummer?

Nein. Die elfstellige Steuer-ID gehört dir als Person und bleibt dauerhaft gleich. Die Steuernummer vergibt das Finanzamt für deine Selbstständigkeit, sie kann sich bei einem Umzug in einen anderen Finanzamtsbezirk ändern.

Darf ich ohne Steuernummer arbeiten?

Ja, arbeiten darfst du ab dem Start. Für eine ordnungsgemäße Rechnung brauchst du aber die Steuernummer oder eine USt-IdNr. Warte mit der Rechnung oder ergänze die Nummer später mit einem Dokument, das sich eindeutig auf die Rechnung bezieht.

Kann ich die W-IdNr. statt der Steuernummer auf die Rechnung schreiben?

Nein, derzeit nicht. Nach Angaben des Bundeszentralamts für Steuern erfüllt die W-IdNr. die Anforderungen an Rechnungen noch nicht. Auf die Rechnung gehören weiter Steuernummer oder USt-IdNr.

Ich habe meine Steuernummer vergessen. Was nun?

Deine Steuernummer steht auf jedem Steuerbescheid und auf dem Schreiben, mit dem das Finanzamt sie dir mitgeteilt hat. Findest du nichts davon, rufst du dein Finanzamt an. Die Steuer-ID allein ersetzt sie auf Rechnungen nicht.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns