Firmenkompass

Gründen als Student: Was du zu Versicherung, BAföG und Steuern wissen musst

Im Studium hast du Zeit, Netzwerk und oft eine Hochschule, die Gründungen aktiv unterstützt. Gleichzeitig hängen Familienversicherung, studentische Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld an Grenzen, die du kennen solltest. Hier erfährst du, wie du neben dem Studium gründest, ohne Ansprüche zu verlieren, und welche Förderung es für studentische Gründungen gibt.

Das Wichtigste in Kürze

565 €
Gesamteinkommen pro Monat für die Familien­versicherung 2026
389 €
BAföG-Freibetrag pro Monat seit 1. Januar 2026
30 Jahre
Altersgrenze der studentischen Kranken­versicherung
25.000 €
Kleinunternehmergrenze für den Umsatz im Vorjahr
  • Erlaubt: Gewerbe oder freiberufliche Tätigkeit im Studium sind ohne Weiteres möglich.
  • Krankenversicherung: Familienversicherung bis 565 € Gesamteinkommen im Monat (2026), solange die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist.
  • BAföG: Freibetrag 389 € im Monat seit 1. Januar 2026. Was darüber liegt, wird angerechnet.
  • Steuern: Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr, Einkommensteuer erst über dem Grundfreibetrag.
  • Förderung: EXIST, Hochschul­gründungszentren und bei Arbeitslosigkeit nach dem Studium das AVGS Gründercoaching.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Darf ich mich im Studium selbstständig machen?

Ja, du darfst dich während des Studiums selbstständig machen, es gibt dafür kein Verbot. Viele Studierende starten mit Nachhilfe, Webdesign, Fotografie, Programmierung oder einem kleinen Onlinehandel. Je nach Tätigkeit meldest du ein Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO) oder du arbeitest freiberuflich (§ 18 EStG). In beiden Fällen meldest du dich beim Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

Ob deine Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist, erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe. Den Ablauf der Anmeldung findest du im Ratgeber Nebengewerbe anmelden.

Wie bin ich als gründender Student krankenversichert?

Als gründender Student bleibst du in der Regel familien- oder studentisch versichert, solange die Selbstständigkeit Nebensache bleibt. Entscheidend sind zwei Fragen: Ist deine Selbstständigkeit hauptberuflich? Und wie hoch ist dein Einkommen?

Deine SituationVersicherungGrenze
Unter 25, Gewinn gering, Studium steht im VordergrundFamilienversicherung über die ElternGesamteinkommen höchstens 565 € im Monat (2026), nicht hauptberuflich selbstständig (§ 10 SGB V)
Über 25 oder Gewinn über der Grenze, Studium steht im VordergrundStudentische Krankenversicherunglängstens bis zum 30. Geburtstag, Ausnahmen aus besonderen Gründen (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
Selbstständigkeit ist hauptberuflichfreiwillige Versicherung als Selbstständiger oder private Versicherungkeine studentische Versicherung mehr (§ 5 Abs. 5 SGB V)

Bei Selbstständigen zählt für die Familienversicherung der Gewinn, nicht der Umsatz. Wann eine Selbstständigkeit hauptberuflich ist, beurteilt die Krankenkasse im Einzelfall, vor allem nach Zeitaufwand und Einkommen im Vergleich zum Studium. Beschäftigst du regelmäßig mindestens einen Arbeitnehmer über einen Minijob hinaus, vermutet das Gesetz Hauptberuflichkeit (§ 5 Abs. 5 SGB V).

Das oft genannte Werkstudentenprivileg hilft dir hier nicht. Es gilt nur für Studierende, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V), nicht für eine Selbstständigkeit. Melde deine Gründung deshalb auch der Krankenkasse. Was nach dem Studium gilt, erklärt der Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Wie wirkt sich die Gründung auf mein BAföG aus?

Dein Gewinn zählt beim BAföG als Einkommen und wird angerechnet, soweit er den Freibetrag übersteigt. Als Einkommen gilt die Summe deiner positiven Einkünfte, abzüglich Steuern und einer Pauschale für die Sozialversicherung (§ 21 BAföG). Der Freibetrag für dein eigenes Einkommen liegt seit 1. Januar 2026 bei 389 € im Monat (§ 23 BAföG in Verbindung mit der Bekanntmachung des Bundesforschungs­ministeriums). Für Arbeitnehmer entspricht das einem Minijob mit 603 € brutto.

  • Durchschnitt zählt: Das Einkommen wird auf den Bewilligungszeitraum verteilt. Ein starker Monat schadet also nicht, solange der Durchschnitt passt.
  • Prognose angeben: Im Antrag schätzt du deinen Gewinn. Weicht er später ab, rechnet das Amt nach und fordert gegebenenfalls zurück.
  • Verluste: Ein Verlust aus der Selbstständigkeit darf nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden.
  • Melden: Teile dem BAföG-Amt eine Gründung sofort mit, auch wenn noch kein Gewinn fließt.

Für Selbstständige gilt eine eigene Sozialpauschale, die höher ist als bei Arbeitnehmern. Wie viel Gewinn bei dir genau anrechnungsfrei bleibt, rechnet dir dein Amt für Ausbildungsförderung aus. Frag dort vor dem Start nach.

Was passiert mit Kindergeld und Steuern?

Während einer ersten Berufsausbildung oder eines Erststudiums spielt dein Einkommen für das Kindergeld deiner Eltern keine Rolle. Hast du schon einen ersten Abschluss, etwa den Bachelor, und studierst weiter, darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein, ein Minijob ist ebenfalls unschädlich (§ 32 Abs. 4 EStG). Der Anspruch endet in der Regel mit dem 25. Geburtstag.

Einkommensteuer zahlst du erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt, 2026 sind das 12.348 €. Eine Steuererklärung musst du als Selbstständiger trotzdem abgeben. Bei der Umsatzsteuer kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Dann stellst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer.

In der Rentenversicherung bist du als Selbstständiger meist nicht pflichtversichert. Ausnahmen gibt es für bestimmte Berufe, etwa selbstständige Lehrkräfte, wenn sie keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 SGB VI). Eine geringfügige selbstständige Tätigkeit bleibt versicherungsfrei (§ 5 Abs. 2 SGB VI). Details stehen im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Welche Förderung gibt es für Gründungen aus der Hochschule?

Für Gründungen aus der Hochschule gibt es eigene Förderprogramme, allen voran EXIST vom Bundeswirtschafts­ministerium. Antrag und Betreuung laufen immer über die Hochschule, deshalb ist das Gründungszentrum deiner Hochschule die erste Anlaufstelle. Dort bekommst du Beratung, Workshops, oft Arbeitsplätze und Kontakte zu Mentoren.

  • EXIST-Gründungsstipendium: für innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungen von Studierenden, Absolventen und Wissenschaftlern. Alles zu Höhe und Ablauf im Ratgeber EXIST-Gründungsstipendium.
  • EXIST-Women: für Studentinnen, Absolventinnen und Wissenschaftlerinnen mit Gründungsinteresse, bis zu zehn Monate Begleitung, 2.000 € Sachmittel je Gründerin, für einen Teil der Teilnehmerinnen ein Stipendium für bis zu drei Monate. Mehr dazu im Ratgeber Gründen als Frau.
  • Landesprogramme: Viele Länder haben eigene Gründungsstipendien. Einen Überblick gibt der Ratgeber Gründungsstipendium, passende Programme zeigt der Fördercheck.

Beachte: Stipendien zum Lebensunterhalt lassen sich in der Regel nicht mit BAföG kombinieren. Kläre das vor der Bewerbung.

Auch ohne Stipendium lohnt der Gang ins Gründungszentrum. Viele Hochschulen bieten Ideenwettbewerbe, Coworking-Flächen, Sprechstunden mit Patentberatern oder Kontakte zu Unternehmen, die erste Kunden werden können. Du kannst außerdem Lehrveranstaltungen zu Entrepreneurship besuchen und dein Gründungsprojekt in Abschlussarbeiten einbringen. Das spart Zeit und gibt dir fachliches Feedback.

Was gilt, wenn ich nach dem Studium gründe?

Wenn du nach dem Studium aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du ein AVGS Gründercoaching beantragen. Voraussetzung ist, dass du bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet bist. Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld brauchst du dafür nicht, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet aber im Einzelfall. Hast du direkt nach dem Studium kein Arbeitslosengeld, bist du aber auf Grundsicherung (früher Bürgergeld) angewiesen, ist das Jobcenter zuständig, und das Einstiegsgeld kann deine Gründung unterstützen.

Der Gründungszuschuss setzt dagegen einen Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus. Den haben Absolventen nur, wenn sie vorher lange genug versicherungs­pflichtig gearbeitet haben, etwa in einer Ausbildung vor dem Studium.

Mit dem Abschluss ändert sich auch deine Krankenversicherung. Die studentische Versicherung endet mit der Exmatrikulation, die Familienversicherung spätestens mit dem 25. Geburtstag. Bist du dann hauptberuflich selbstständig, versicherst du dich freiwillig gesetzlich oder privat. Plane diese Kosten vom ersten Monat an in deinen Finanzplan ein.

Wie gelingt die Gründung neben dem Studium?

Die Gründung neben dem Studium gelingt am besten, wenn du klein startest und die Grenzen von Anfang an im Blick behältst. Teste deine Idee mit ersten Kunden, bevor du Geld investierst. Behalte Gewinn und Arbeitszeit im Auge, damit du Familienversicherung, BAföG oder Kindergeld nicht ungewollt verlierst.

  • Gewerbe oder Freiberuf klären und richtig anmelden
  • Krankenkasse, BAföG-Amt und gegebenenfalls Familienkasse informieren
  • Gewinn monatlich grob ausrechnen, nicht nur den Umsatz
  • Kleinunternehmerregelung prüfen
  • Gründungszentrum der Hochschule kontaktieren
  • Einfachen Businessplan mit Zahlen schreiben

Im ersten Modul des Gründungscoachings prüfst du mit deinem Coach, ob deine Idee trägt und welcher Weg zu dir passt. Mehr zur Ideenfindung steht im Ratgeber Geschäftsidee entwickeln.

Du willst nach dem Abschluss richtig durchstarten? Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Förderung für dich infrage kommt.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Darf ich als Student ein Gewerbe anmelden?

Ja, als Student darfst du ein Gewerbe anmelden oder freiberuflich arbeiten. Es gibt kein Verbot und keine Mindestdauer. Wichtig sind die Grenzen für Krankenversicherung, BAföG und Kindergeld.

Bleibe ich familienversichert, wenn ich im Studium gründe?

Ja, solange deine Selbstständigkeit nicht hauptberuflich ist und dein Gesamteinkommen 2026 nicht über 565 € im Monat liegt. Bei Selbstständigen zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Familienversichert sein kannst du als Student bis zum 25. Geburtstag.

Wie viel darf ich mit BAföG selbstständig verdienen?

Der Freibetrag für dein eigenes Einkommen liegt seit 1. Januar 2026 bei 389 € im Monat, nach Abzug von Steuern und einer Sozialpauschale. Bei Arbeitnehmern entspricht das einem Minijob mit 603 €. Wie viel Gewinn bei dir anrechnungsfrei bleibt, rechnet das BAföG-Amt aus.

Gilt das Werkstudentenprivileg auch für Selbstständige?

Nein, das Werkstudentenprivileg gilt nur für Beschäftigte gegen Arbeitsentgelt. Für deine Selbstständigkeit kommt es darauf an, ob sie hauptberuflich ist. Dann bist du nicht mehr über die studentische Krankenversicherung versichert.

Verliert meine Familie das Kindergeld, wenn ich gründe?

Während einer ersten Ausbildung oder eines Erststudiums spielt dein Einkommen für das Kindergeld keine Rolle. Nach einem abgeschlossenen ersten Abschluss, etwa im Master, darfst du regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Altersgrenze ist der 25. Geburtstag.

Muss ich als Student Umsatzsteuer zahlen?

Nicht unbedingt. Mit der Kleinunternehmerregelung weist du keine Umsatzsteuer aus, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt.

Welche Förderung gibt es für studentische Gründungen?

Die wichtigsten sind die EXIST-Programme des Bundes und die Gründungszentren der Hochschulen. EXIST-Women richtet sich an Studentinnen und Wissenschaftlerinnen, das EXIST-Gründungsstipendium an innovative Teams. Antrag und Betreuung laufen über die Hochschule.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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