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Nebengewerbe anmelden: Regeln, Steuern und Leistungen im Überblick

Ein Nebengewerbe ist ein guter Weg, eine Geschäftsidee neben Job oder Leistungsbezug auszuprobieren. Anmelden musst du es genauso wie ein Hauptgewerbe. Hier erfährst du, wie die Anmeldung läuft, welche Steuern anfallen, was für Krankenversicherung und Arbeitgeber gilt und welche Regeln beim Arbeitslosengeld und in der Grundsicherung greifen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anmelden: Ein Nebengewerbe meldest du wie jedes Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO), danach innerhalb eines Monats beim Finanzamt über ELSTER.
  • Steuern: Der Gewinn zählt zu deinem Einkommen. Kleinunternehmerregelung bis 25.000 € Vorjahresumsatz, Gewerbesteuer erst über 24.500 € Gewerbeertrag.
  • Krankenversicherung und Arbeitgeber: Neben dem Job bleibt es meist bei deiner Pflichtversicherung. Prüfe deinen Arbeitsvertrag auf Anzeigepflichten.
  • Arbeitslosengeld: unter 15 Stunden pro Woche, vorher bei der Agentur melden, 165 € Gewinn im Monat bleiben anrechnungsfrei.
  • Grundsicherung: jede Tätigkeit dem Jobcenter melden, Einkommen wird nach Freibeträgen angerechnet.
  • Gründungszuschuss: nur bei hauptberuflicher Gründung, nicht für ein Nebengewerbe.

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Was ist ein Nebengewerbe?

Ein Nebengewerbe ist ein Gewerbe, das du neben einer anderen Haupttätigkeit betreibst, etwa neben einem Job, dem Studium, der Elternzeit oder dem Bezug von Arbeitslosengeld. Rechtlich ist es ein ganz normales Gewerbe: eine selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG). Einen eigenen Rechtsbegriff „Nebengewerbe“ gibt es im Gewerberecht nicht. Der Unterschied liegt vor allem darin, dass Zeitaufwand und Einkommen hinter deiner Haupttätigkeit zurückbleiben.

Wichtig ist die Abgrenzung zum freien Beruf. Bist du nebenbei zum Beispiel als Übersetzerin, Journalist oder Dozentin tätig, betreibst du kein Gewerbe, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Dann meldest du dich nur beim Finanzamt. Wie du das unterscheidest, liest du im Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Wie melde ich ein Nebengewerbe an?

Du meldest ein Nebengewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, und zwar gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit. Das Formular ist dasselbe wie beim Hauptgewerbe. Dort gibst du an, dass du die Tätigkeit im Nebenerwerb betreibst. Bei Fragen zum Ausfüllen hilft dir das Gewerbeamt.

  1. Tätigkeit klären. Prüfe, ob deine Tätigkeit gewerblich ist und ob sie eine Erlaubnis braucht, etwa im Bewachungsgewerbe, in der Vermittlung oder in der Gastronomie.
  2. Gewerbe anzeigen. Persönlich, per Post oder in vielen Kommunen online. Die Gebühr legt jede Kommune selbst fest. Details zu Unterlagen und Kosten findest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
  3. Finanzamt informieren. Innerhalb eines Monats nach Beginn reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER ein (§ 138 Abs. 1b und Abs. 4 AO). Dort entscheidest du auch über die Kleinunternehmerregelung.
  4. Kammer und Berufsgenossenschaft. Mit der Anmeldung wirst du Mitglied der IHK (§ 2 IHKG) oder bei einem Handwerk der Handwerkskammer. Das Gewerbeamt informiert die Stellen, Post von dort kommt meist von selbst.
  5. Leistungsträger informieren. Beziehst du Arbeitslosengeld oder Grundsicherung, meldest du die Tätigkeit vorher bei Agentur oder Jobcenter.

Wie füllst du die Gewerbeanmeldung für ein Nebengewerbe aus?

Ein Nebengewerbe meldest du mit demselben Formular GewA 1 an wie ein Hauptgewerbe und kreuzt in Feld 19 bei „Nebenerwerb“ ja an.

In Feld 18 beschreibst du deine Tätigkeit möglichst genau, etwa „Verkauf selbst genähter Kinderbekleidung über Onlineplattformen und auf Märkten“. Beziehst du Arbeitslosengeld, gilt eine Tätigkeit nur unter 15 Stunden pro Woche als nebenberuflich (§ 138 Abs. 3 SGB III). Feld für Feld erklärt es unsere Ausfüllhilfe, das amtliche Muster findest du in Anlage 1 der Gewerbeanzeige­verordnung.

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Ausfüllhilfe Gewerbeanmeldung (GewA 1)

Das bundeseinheitliche Formular GewA 1 Feld für Feld erklärt, mit Beispielen für die Tätigkeitsbeschreibung und allem, was nach der Anmeldung kommt. Mit Link zum amtlichen Muster.

PDF · 2 Seiten · kostenlos

Checkliste Nebenberuflich gründen

Selbstständig neben Job, Arbeitslosengeld oder Grundsicherung: Stundengrenzen, Freibeträge, Anmeldung.

Welche Steuern fallen im Nebengewerbe an?

Im Nebengewerbe zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, gegebenenfalls Umsatzsteuer und erst ab einem höheren Gewerbeertrag Gewerbesteuer. Den Gewinn ermittelst du in der Regel mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Einkommensteuer

Dein Gewinn aus dem Nebengewerbe wird mit deinem übrigen Einkommen zusammengerechnet, also zum Beispiel mit deinem Gehalt. Dadurch steigt dein persönlicher Steuersatz. Bist du angestellt und hast mehr als 410 € Nebeneinkünfte im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Bis 410 € bleiben sie über einen Härteausgleich praktisch steuerfrei (§ 46 Abs. 3 EStG). Leg von Anfang an einen Teil des Gewinns für Steuern zurück, denn Nachzahlungen und später Vorauszahlungen kommen sicher.

Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung

Viele Nebengewerbe nutzen die Kleinunternehmerregelung. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung und sparst dir die Voranmeldungen. Voraussetzung: Dein Gesamtumsatz lag im Vorjahr bei höchstens 25.000 € und liegt im laufenden Jahr bei höchstens 100.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG). Achtung: Gezählt wird der Umsatz aus allen deinen selbstständigen Tätigkeiten zusammen, denn das Unternehmen umfasst deine gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit (§ 2 Abs. 1 UStG). Hast du schon eine andere Selbstständigkeit, rechnest du beides zusammen.

Gewerbesteuer

Als Einzelunternehmer hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag im Jahr (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die meisten Nebengewerbe zahlen deshalb keine Gewerbesteuer. Liegst du darüber, ermäßigt sich deine Einkommensteuer um das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens um die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer (§ 35 Abs. 1 EStG). Je nach Hebesatz deiner Gemeinde bleibt so nur ein Teil als echte Mehrbelastung.

Was gilt für Krankenversicherung und Arbeitgeber?

Bist du angestellt und betreibst das Gewerbe nur nebenbei, bleibst du in aller Regel über deinen Arbeitgeber pflichtversichert. Entscheidend ist, dass die Selbstständigkeit nicht hauptberuflich wird. Wer hauptberuflich selbstständig ist, fällt aus der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer heraus (§ 5 Abs. 5 SGB V). Ob das so ist, beurteilt die Krankenkasse nach Zeitaufwand und Einkommen im Einzelfall. Beschäftigst du regelmäßig mehr als geringfügig einen Arbeitnehmer, wird Hauptberuflichkeit vermutet. Melde deiner Kasse das Nebengewerbe am besten von dir aus. Mehr dazu im Ratgeber Krankenversicherung für Selbstständige.

Beim Arbeitgeber kommt es auf deinen Arbeitsvertrag an. Viele Verträge verlangen, dass du eine Nebentätigkeit vorher anzeigst oder genehmigen lässt. Grundsätzlich darfst du nebenbei arbeiten, solange du deine Pflichten im Job erfüllst. Tabu ist Konkurrenz: Kaufmännische Angestellte dürfen ohne Einwilligung kein Handelsgewerbe und keine Geschäfte im Handelszweig ihres Arbeitgebers betreiben (§ 60 HGB), und auch für andere Arbeitnehmer ist Konkurrenz zum eigenen Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht erlaubt. Schau dazu in deinen Arbeitsvertrag. Auch Urlaub darfst du nicht für eine Tätigkeit nutzen, die dem Urlaubszweck widerspricht (§ 8 BUrlG).

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Darf ich mit Arbeitslosengeld ein Nebengewerbe betreiben?

Ja, mit Arbeitslosengeld darfst du ein Nebengewerbe betreiben, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche tätig bist. Dann bleibst du arbeitslos im Sinne des Gesetzes (§ 138 Abs. 3 SGB III). Gelegentliche kurze Abweichungen bleiben unberücksichtigt. Hast du mehrere Tätigkeiten, werden die Stunden zusammengerechnet. Zur Arbeitszeit zählen nicht nur Termine mit Kunden, sondern in der Regel auch Vorbereitung, Fahrten und Büroarbeit. Wie viele Stunden die Agentur ansetzt, bewertet sie im Einzelfall. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr, musst du dich aus der Arbeitslosigkeit abmelden.

  • Vorher melden: Die Bundesagentur für Arbeit verlangt, dass du die Nebentätigkeit vorab anzeigst. Änderungen musst du ohnehin unverzüglich mitteilen (§ 60 SGB I). Für die Selbstständigkeit füllst du die „Erklärung zu selbständiger Tätigkeit“ aus.
  • Freibetrag 165 €: Vom Einkommen aus der Nebentätigkeit bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei. Was darüber liegt, wird auf dein Arbeitslosengeld angerechnet (§ 155 Abs. 1 SGB III).
  • Betriebsausgaben: Bei Selbstständigen zieht die Agentur pauschal 30 % der Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ab, es sei denn, du weist höhere Ausgaben nach (§ 155 Abs. 1 SGB III). Halte deine Belege deshalb sauber fest.
  • Schon vorher nebenbei selbstständig: Hast du in den letzten 18 Monaten vor der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate neben deiner Beschäftigung selbstständig gearbeitet, kann ein höherer Freibetrag gelten (§ 155 Abs. 2 SGB III).

Mehr zu beiden Wegen aus dem Arbeitslosengeld liest du im Ratgeber Selbstständig mit ALG 1.

Was gilt beim Nebengewerbe in der Grundsicherung?

In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) darfst du ein Nebengewerbe betreiben, musst es aber dem Jobcenter vorher melden. Dein Einkommen daraus wird auf die Leistung angerechnet, nachdem notwendige Betriebsausgaben und Freibeträge abgezogen sind.

Nach dem Gesetzestext bleiben vom Erwerbseinkommen ein Grundbetrag von 100 € im Monat sowie gestaffelte Anteile der darüber liegenden Beträge frei, nämlich 20 % zwischen 100 und 520 €, 30 % zwischen 520 und 1.000 € und 10 % zwischen 1.000 und 1.200 €, mit Kind bis 1.500 € (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II, geltende Fassung). Weil Einnahmen aus Selbstständigkeit schwanken, entscheidet das Jobcenter in der Regel zunächst vorläufig und nach Ablauf des Bewilligungszeitraums abschließend (§ 41a SGB II). Dafür gibst du eine Prognose und später eine Abrechnung deiner Einnahmen und Ausgaben ab.

Willst du dein Nebengewerbe später zur hauptberuflichen Gründung ausbauen, kann bei Bewilligung das Einstiegsgeld infrage kommen. Darüber entscheidet das Jobcenter im Einzelfall.

Gibt es für ein Nebengewerbe den Gründungszuschuss?

Nein, den Gründungszuschuss gibt es nur, wenn du eine hauptberufliche Selbstständigkeit aufnimmst und damit deine Arbeitslosigkeit beendest (§ 93 Abs. 1 SGB III). Ein Nebengewerbe unter 15 Stunden pro Woche beendet die Arbeitslosigkeit gerade nicht. Für den Zuschuss brauchst du außerdem noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld und eine Tragfähigkeits­bescheinigung einer fachkundigen Stelle (§ 93 Abs. 2 SGB III). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, die Agentur entscheidet im Einzelfall.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, lohnt sich ein Blick auf alle Förderwege: Mit dem AVGS Gründercoaching bereitest du deine Gründung bei Bewilligung kostenfrei vor, während dein Arbeitslosengeld weiterläuft. Für den hauptberuflichen Start kann der Gründungszuschuss folgen, in der Grundsicherung das Einstiegsgeld.

Wie wird aus dem Nebengewerbe ein Haupterwerb?

Aus dem Nebengewerbe wird ein Haupterwerb, sobald es nach Zeitaufwand und Einkommen deine wichtigste Erwerbstätigkeit ist. Eine neue Gewerbeanmeldung brauchst du dafür in der Regel nicht, wohl aber einige Meldungen.

  • Krankenkasse: Als hauptberuflich Selbstständiger versicherst du dich selbst, freiwillig gesetzlich oder privat.
  • Finanzamt: Passe deine Prognose an, damit die Vorauszahlungen stimmen. Prüfe, ob die Kleinunternehmerregelung noch passt.
  • Agentur für Arbeit: Mit 15 Stunden oder mehr endet die Arbeitslosigkeit. Willst du den Gründungszuschuss nutzen, stellst du den Antrag vor dem hauptberuflichen Start. Ob die Ausweitung eines bestehenden Nebengewerbes gefördert wird, entscheidet die Agentur im Einzelfall.
  • Gewerbeamt: Ändert sich deine Tätigkeit wesentlich, meldest du um.
  • Absicherung: Rente, Berufsunfähigkeit und Arbeitslosen­versicherung neu planen.

Gut vorbereitet nebenbei starten

Ein Nebengewerbe ist schnell angemeldet, gut vorbereitet startest du aber erst, wenn du die Fragen davor geklärt hast: Gewerbe oder freier Beruf, Kleinunternehmer oder nicht, wie viele Stunden sind mit Job oder Arbeitslosengeld möglich, und wann lohnt sich der Schritt in den Haupterwerb. Im AVGS Gründercoaching klären wir Anmeldungen, Steuern und Versicherungen in Modul 5 Unternehmensorganisation und planen deinen Zeitplan so, dass Förderung und Leistungen zusammenpassen. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch darüber sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Maximilian OssotFragen dazu? Dein CoachMaximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja, ein Nebengewerbe musst du genauso beim Gewerbeamt anmelden wie ein Hauptgewerbe. Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO hängt nicht vom Umfang ab. Danach meldest du dich innerhalb eines Monats über ELSTER beim Finanzamt.

Wie viel darf ich im Nebengewerbe steuerfrei verdienen?

Eine feste steuerfreie Grenze für das Nebengewerbe gibt es nicht. Dein Gewinn zählt bei der Einkommensteuer zu deinem übrigen Einkommen. Bei Gewinnen bis 410 Euro im Jahr neben einem Arbeitnehmerlohn greift ein Härteausgleich, und Gewerbesteuer fällt bei Einzelunternehmen erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag an.

Muss ich meinem Arbeitgeber das Nebengewerbe melden?

Oft ja, das hängt von deinem Arbeitsvertrag ab. Viele Verträge verlangen, dass du Nebentätigkeiten anzeigst. Verboten werden darf dir eine Nebentätigkeit in der Regel nur, wenn sie berechtigte Interessen des Arbeitgebers verletzt, etwa durch Konkurrenz.

Darf ich mit Arbeitslosengeld ein Nebengewerbe haben?

Ja, wenn du weniger als 15 Stunden pro Woche tätig bist und weiter für Vermittlungen zur Verfügung stehst. Du meldest die Tätigkeit vorher bei der Agentur. Vom Gewinn bleiben 165 Euro im Monat anrechnungsfrei, der Rest mindert dein Arbeitslosengeld.

Bekomme ich für ein Nebengewerbe den Gründungszuschuss?

Nein, der Gründungszuschuss ist nur für eine hauptberufliche Gründung vorgesehen. Er setzt voraus, dass du mit der Selbstständigkeit deine Arbeitslosigkeit beendest. Ein Nebengewerbe kann aber ein Testlauf sein, aus dem später eine hauptberufliche Gründung wird.

Gilt die Kleinunternehmerregelung auch für ein Nebengewerbe?

Ja, die Kleinunternehmerregelung kannst du auch im Nebengewerbe nutzen. Entscheidend ist dein Gesamtumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten: im Vorjahr höchstens 25.000 Euro, im laufenden Jahr höchstens 100.000 Euro.

Wann wird aus dem Nebengewerbe ein Hauptgewerbe?

Ein Nebengewerbe wird zum Hauptgewerbe, wenn es nach Zeitaufwand und Einkommen deine wichtigste Erwerbstätigkeit wird. Für die Krankenversicherung prüft das die Kasse, beim Arbeitslosengeld zählt die 15-Stunden-Grenze. Eine neue Gewerbeanmeldung brauchst du dafür in der Regel nicht.

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