Firmenkompass

Restaurant eröffnen: Erlaubnisse, Steuern und Förderung im Überblick

Ein eigenes Restaurant ist für viele ein Lebenstraum, aber auch eine der kapitalintensivsten Gründungen. Hier erfährst du, welche Erlaubnisse und Anmeldungen du brauchst, was bei Hygiene, Umsatzsteuer und Kasse gilt und welche Förderung infrage kommt, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest.

Das Wichtigste in Kürze

7 %
Umsatzsteuer auf Speisen seit 01.01.2026
19 %
Umsatzsteuer auf Getränke
3 Monate
Höchstalter der Belehrungs­bescheinigung nach § 43 IfSG
1 Woche
Frist für die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbe: Ein Restaurant ist ein Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO).
  • Gaststättenrecht: Ob du eine Erlaubnis brauchst, regelt jedes Bundesland. Nach Bundesrecht ist sie vor allem für den Alkoholausschank nötig.
  • Hygiene: Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, HACCP-Konzept und Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Lebensmitteln arbeiten.
  • Steuern: 7 % auf Speisen, 19 % auf Getränke. Elektronische Kassen brauchen eine TSE und müssen dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit kannst du dich bei Bewilligung kostenfrei coachen lassen und Zuschüsse beantragen.

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Welche Erlaubnisse brauchst du für ein Restaurant?

Für ein Restaurant brauchst du mindestens eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelbetrieb und die Belehrung nach dem Infektionsschutz­gesetz, dazu je nach Bundesland eine Gaststättenerlaubnis. Ein Restaurant ist immer ein Gewerbe, kein freier Beruf im Sinne von § 18 EStG. Du wirst damit Mitglied der Industrie- und Handelskammer.

Gaststättenerlaubnis: Das regelt jedes Bundesland

Das Gaststättenrecht ist seit der Föderalismusreform Sache der Länder. In vielen Ländern gilt weiter das Gaststättengesetz des Bundes mit eigenen Ausführungs­verordnungen. Danach betreibt eine Gaststätte, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet (§ 1 GastG). Eine Erlaubnis brauchst du nach § 2 GastG grundsätzlich für jede Gaststätte. Ausgenommen sind Betriebe, die nur alkoholfreie Getränke, unentgeltliche Kostproben oder zubereitete Speisen anbieten. Praktisch heißt das: Schenkst du Bier oder Wein aus, brauchst du die Erlaubnis.

Für die Erlaubnis prüft die Behörde deine Zuverlässigkeit und die Eignung der Räume. Außerdem verlangt das Bundesgesetz eine Bescheinigung der IHK, dass du über lebensmittel­rechtliche Grundkenntnisse unterrichtet wurdest (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG). Eigene Gaststättengesetze haben unter anderem Brandenburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Dort gelten teils andere Regeln, vielfach ersetzt eine Anzeige die Erlaubnis. Was in deinem Bundesland gilt, sagt dir die Gemeinde. Frag am besten zuerst beim Ordnungsamt deiner Stadt nach, welches Verfahren gilt.

Lebensmittelhygiene und Belehrung

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der zuständigen Behörde gemeldet und registriert sein (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). In der Regel füllst du dafür bei der Gewerbeanmeldung einen Meldebogen aus, der an die Lebensmittelüberwachung geht. Dieselbe Verordnung verlangt ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen (Art. 5) und geschultes Personal.

Wer in einer Restaurantküche arbeitet oder mit Lebensmitteln wie Fleisch, Fisch, Milchprodukten, Eiprodukten oder Feinkostsalaten umgeht, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt (§ 42 und § 43 IfSG). Die Bescheinigung darf dann höchstens drei Monate alt sein. Als Arbeitgeber belehrst du dein Team danach selbst bei Arbeitsbeginn und alle zwei Jahre. Diese Pflichten gelten für dich als Selbstständigen entsprechend.

Weitere Pflichten

  • Baugenehmigung oder Nutzungsänderung, wenn die Räume bisher keine Gaststätte waren (nach der Bauordnung deines Landes, zuständig ist das Bauamt)
  • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) binnen einer Woche nach Eröffnung
  • Preisverzeichnis am Tisch und neben dem Eingang (§ 13 PAngV)
  • Jugendschutz beim Alkohol: Bier und Wein nicht unter 16 Jahren, andere alkoholische Getränke nicht an Minderjährige (§ 9 JuSchG)
  • Außengastronomie auf dem Gehweg: Sondernutzungserlaubnis der Stadt

Welche Rechtsform passt für ein Restaurant?

Für ein kleines Restaurant reicht oft das Einzelunternehmen, bei hohen Investitionen und Personal lohnt sich der Blick auf eine UG oder GmbH. Im Einzelunternehmen haftest du mit deinem Privatvermögen für Mietvertrag, Kredite und Lieferanten. Gründest du mit einer Partnerin oder einem Partner, entsteht ohne weiteren Vertrag eine GbR. Eine Kapitalgesellschaft begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand bei Gründung und Buchhaltung. Banken verlangen bei Krediten oft trotzdem eine persönliche Bürgschaft. Alle Formen im Vergleich findest du im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet es, ein Restaurant zu eröffnen?

Die Kosten hängen vor allem davon ab, ob du eine eingerichtete Gaststätte übernimmst oder eine Küche neu einbaust. Eine allgemeingültige Summe gibt es nicht. Die folgende Rechnung zeigt nur, welche Posten du einplanen solltest.

Deine eigenen Zahlen kannst du mit dem Gründungskosten-Rechner durchspielen. Achte beim Mietvertrag darauf, dass ein Gewerbemietvertrag mit mehr als einem Jahr Laufzeit in Textform geschlossen werden muss, sonst gilt er als unbefristet (§ 578 Abs. 1 BGB). Lass Ablöse, Laufzeit und Konzessionsfragen vor der Unterschrift prüfen. Wenn du eine Bank überzeugen musst, hilft dir der Businessplan-Check-up für die Bank.

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Welche Versicherungen brauchst du als Gastronom?

Die wichtigste Pflicht ist die gesetzliche Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaft, die für deine Beschäftigten gilt. Du meldest dein Unternehmen innerhalb einer Woche nach Eröffnung bei der BGN an (§ 192 SGB VII). Für dich als Unternehmer ist der Schutz dort freiwillig. Mehr dazu liest du im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Gastronomie aber sehr verbreitet sind eine Betriebshaftpflicht für Schäden bei Gästen, eine Inhaltsversicherung für Küche sowie Einrichtung und eine Betriebs­unterbrechungs­versicherung, falls du nach einem Brand oder Wasserschaden schließen musst. Viele Vermieter verlangen eine Haftpflicht im Mietvertrag. Für dich selbst brauchst du eine Krankenversicherung als Selbstständiger. Einen Überblick gibt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.

Welche Steuern zahlt ein Restaurant?

Ein Restaurant zahlt Umsatzsteuer, Einkommensteuer auf den Gewinn und ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr Gewerbesteuer (§ 11 GewStG, Freibetrag für Einzelunternehmen sowie Personen­gesellschaften). Bei der Umsatzsteuer gibt es eine wichtige Neuerung: Für Restaurant- und Verpflegungs­dienstleistungen gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %, Getränke sind ausgenommen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Das Glas Wein und die Limonade kosten also weiter 19 %, das Essen 7 %. Bei Menüs mit Getränk musst du den Preis sachgerecht auf Speisen und Getränke aufteilen. Welche Methode für dich passt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Die Kleinunternehmerregelung greift nur, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Für ein Restaurant mit Personal ist das selten realistisch. Mehr zu Sätzen und Voranmeldungen findest du im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Gäste für dein Restaurant?

Gäste gewinnst du vor allem über einen klaren Standort, ein erkennbares Konzept und gute Bewertungen im Netz. Prüfe vor der Anmietung die Laufkundschaft zu deinen Öffnungszeiten, die Konkurrenz in der Straße und die Erreichbarkeit. Ein Mittagstisch für Büros in der Nähe, Catering für Firmenfeiern oder Kooperationen mit Vereinen bringen Stammgäste. Pflege deinen Eintrag in Kartendiensten mit aktuellen Öffnungszeiten, Speisekarte und Fotos. Antworte freundlich auf Bewertungen. Eine eigene, einfache Website mit Karte und Reservierungsmöglichkeit schafft Vertrauen. Wie du das planst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7.

Weitere Ideen für Eröffnung, Laufkundschaft und Stammgäste stehen im Ratgeber Kunden gewinnen in Gastronomie und Einzelhandel.

Welche Förderung gibt es für die Restauranteröffnung?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Eröffnung vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für Küche, Einrichtung und Anlaufkosten gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Den Antrag stellst du über deine Hausbank. Programme deines Bundeslandes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für ein Restaurant sind vor allem die Zahlen und die Finanzierung entscheidend, weil hohe Fixkosten auf schwankende Umsätze treffen. In Modul 1 prüfen wir Konzept und Standort. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Wareneinsatz, Personalkosten, Miete und den Umsatz, ab dem sich dein Restaurant trägt. Modul 4 Finanzierung bereitet das Bankgespräch und Förderkredite vor. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Gaststättenrecht, Hygiene, Kasse, Steuern und Versicherungen. Ein Coach mit Erfahrung bei kapitalintensiven Gründungen ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Restaurant sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für ein Restaurant eine Gaststättenerlaubnis?

Das hängt vom Bundesland und vom Angebot ab. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes brauchst du eine Erlaubnis, wenn du Alkohol ausschenkst, während Speisen und alkoholfreie Getränke allein erlaubnisfrei sind. Mehrere Länder haben eigene Gesetze, dort reicht teils eine Anzeige.

Was ist die Belehrung nach § 43 IfSG?

Die Belehrung ist eine Einweisung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt zu Krankheiten, die über Lebensmittel übertragen werden können. Du brauchst sie, bevor du erstmals mit bestimmten Lebensmitteln oder in einer Restaurantküche arbeitest. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.

Gilt im Restaurant jetzt 7 % Umsatzsteuer?

Ja, für Speisen im Restaurant gilt seit dem 1. Januar 2026 dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke sind ausgenommen und werden weiter mit 19 % besteuert. Deine Kasse muss beide Sätze sauber trennen.

Muss ich mein Restaurant bei der Lebensmittelüberwachung anmelden?

Ja, jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der zuständigen Behörde registriert sein. Das verlangt Art. 6 der EU-Hygieneverordnung 852/2004. Meist läuft die Meldung über einen Bogen bei der Gewerbeanmeldung.

Brauche ich eine elektronische Kasse mit TSE?

Eine elektronische Kasse ist keine Pflicht, in der Gastronomie aber üblich. Nutzt du eine, braucht sie eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, und du musst sie innerhalb eines Monats nach Anschaffung über ELSTER melden.

Gibt es Förderung für die Eröffnung eines Restaurants?

Ja, je nach Lage kommen mehrere Wege infrage. Aus der Arbeitslosigkeit sind das AVGS Gründercoaching, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung. Für die Investitionen gibt es Förderkredite der KfW und der Länder.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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