Firmenkompass

Selbstständig als Content Creator: Anmeldung, Steuern, Werbung und Förderung

Videos, Reels, Podcasts oder Streams: Wer mit Inhalten Geld verdient, ist selbstständig, oft schneller als gedacht. Gratisprodukte, Reisen und Rabattcodes zählen dabei genauso wie Geld. Hier erfährst du, wie du dich anmeldest, was das Finanzamt sehen will, wie du Werbung richtig kennzeichnest und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

24.500 €
Freibetrag für den Gewerbeertrag im Jahr
Marktwert
So zählen Gratisprodukte und Reisen als Einnahme
20.000
gleichzeitige Nutzer, ab denen Livestreams zulassungs­pflichtig werden können
25.000 €
Vorjahresumsatz für die Kleinunternehmerregelung
  • Anmeldung: meist Gewerbe, dazu der Fragebogen beim Finanzamt.
  • Einnahmen: Geld, Provisionen, Werbeerlöse und Gratisprodukte, Reisen oder Einladungen mit ihrem Marktwert.
  • Werbung kennzeichnen: bei jeder Gegenleistung, klar und sofort erkennbar.
  • Impressum: auch auf geschäftlich genutzten Social-Media-Profilen.
  • Förderung: AVGS Gründercoaching und Gründungszuschuss sind möglich, wenn der Plan trägt.

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Inhalt dieser Seite

Ist Content Creation ein Gewerbe oder ein freier Beruf?

Content Creation ist in den meisten Fällen ein Gewerbe, denn die Finanzverwaltung ordnet wiederholte, selbstständige Tätigkeit als Influencer mit Gewinnabsicht als Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein.

So beschreiben es die Leitfäden der Finanzverwaltungen in Bayern und Baden-Württemberg. Der Grund: Wer vor allem Reichweite für Produkte und Marken vermarktet, betreibt Werbung, und Werbung ist kein freier Beruf. Anders kann es aussehen, wenn deine Inhalte überwiegend journalistisch, künstlerisch oder unterrichtend sind, etwa ein Wissenskanal, ein Musikprojekt oder ein Kanal mit eigenen Reportagen. Dann kann ein Teil freiberuflich sein. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe?.

Wer nur in Einzelfällen gegen Bezahlung einen Beitrag veröffentlicht, hat nach der bayerischen Finanzverwaltung sonstige Einkünfte, die ab 256 Euro im Jahr steuerpflichtig sind. Sobald es regelmäßig wird, bist du Unternehmerin oder Unternehmer.

Der Name auf der Visitenkarte entscheidet übrigens nicht. Ob du dich Influencer, Creator, Streamer oder Podcaster nennst, ist für Finanzamt und Agentur egal. Es zählt, womit du dein Geld tatsächlich verdienst und wie regelmäßig.

Wie meldest du dich als Content Creator an?

Als Content Creator meldest du in der Regel ein Gewerbe beim Gewerbeamt an und übermittelst innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER an dein Finanzamt.

  1. Gewerbe anmelden. Beschreibe die Tätigkeit konkret, etwa „Erstellung und Vermarktung von Videoinhalten, Werbekooperationen, Affiliate-Marketing“. Mehr unter Gewerbeanmeldung.
  2. Fragebogen beim Finanzamt. Die Gewerbeanmeldung ersetzt ihn nicht. So bekommst du deine Steuernummer, Details unter Steuernummer beantragen.
  3. Kleinunternehmerregelung prüfen. Bei höchstens 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und unter 100.000 Euro im laufenden Jahr kannst du ohne Umsatzsteuer abrechnen (§ 19 UStG).
  4. Plattformdaten hinterlegen. Viele Plattformen und Werbenetzwerke verlangen Steuernummer oder USt-IdNr. Hast du ausländische Partner, brauchst du oft eine USt-IdNr.
  5. Bei Minderjährigen: Wer unter 18 ist, braucht für ein Gewerbe die Zustimmung der Eltern und eine Genehmigung des Familiengerichts (§ 112 BGB).

Welche Einnahmen musst du versteuern?

Versteuern musst du alle Einnahmen aus deiner Tätigkeit, also Geld von Marken und Plattformen, Affiliate-Provisionen, Spenden und Abos von Fans sowie Sachzuwendungen wie Gratisprodukte, Reisen und Einladungen zu ihrem üblichen Preis.

EinnahmeBehandlung
Honorar für KooperationenBetriebseinnahme
Werbebeteiligung der Plattform, Affiliate-ProvisionenBetriebseinnahme
Spenden, Abos, Trinkgelder von Fansin der Regel Betriebseinnahme, weil sie mit deiner Tätigkeit zusammenhängen
Gratisprodukte, die du behalten darfstBetriebseinnahme mit dem üblichen Preis, auch für die Umsatzsteuer
Produkte, die du zurückschicken musstkeine Einnahme, Rücksendung dokumentieren
Hotel, Reise, Event-Einladung für ContentSachzuwendung mit dem Marktwert

Dem stehen Betriebsausgaben gegenüber: Kamera, Licht, Mikrofon, Software, Schnittprogramme, Requisiten, ein Arbeitszimmer anteilig, Reisen, die überwiegend beruflich sind. Wie du deinen Gewinn ermittelst, zeigt EÜR erstellen.

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Wie kennzeichnest du Werbung richtig?

Werbung kennzeichnest du richtig, indem du jeden Beitrag mit Gegenleistung gleich zu Beginn deutlich als „Werbung“ oder „Anzeige“ markierst, und zwar auch bei Gratisprodukten, Rabattcodes, Reisen oder Provisionen.

Der kommerzielle Zweck muss erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG). Eine Ausnahme gilt nur, wenn du für einen Beitrag über ein fremdes Unternehmen keine Gegenleistung bekommst. Das Gesetz vermutet aber eine Gegenleistung, bis du das Gegenteil glaubhaft machst. Auch das Digitale-Dienste-Gesetz und der Medienstaatsvertrag verlangen, dass Werbung klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt getrennt ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 DDG).

Praktische Hilfe gibt der Leitfaden der Medienanstalten. Danach kann schon die Übernahme von Reisekosten oder eine Event-Einladung eine Gegenleistung sein. Verlass dich nicht allein auf die Markierungsfunktion der Plattform, wenn sie nicht gut sichtbar ist.

Welche weiteren Pflichten hast du?

Als Content Creator brauchst du ein Impressum auf geschäftlich genutzten Profilen, musst Bild- und Musikrechte beachten und bei sehr großen Livestream-Reichweiten die Rundfunkregeln im Blick haben.

  • Impressum: Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste müssen leicht erkennbare Pflichtangaben machen (§ 5 DDG). Das gilt nach den Medienanstalten auch für Social-Media-Profile. Verlinke dein Impressum gut sichtbar. Hilfe gibt Impressum und Datenschutz.
  • Rechte Dritter: Musik, Fotos, Logos und Personen im Bild brauchen eine Erlaubnis. Plattformbibliotheken decken oft nicht jede kommerzielle Nutzung ab. Mehr unter Bildrechte und Texte.
  • Livestreams: Zulassungsfrei sind Programme mit geringer Bedeutung für die Meinungsbildung oder mit durchschnittlich weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzern über sechs Monate (§ 54 MStV). Auf Antrag stellt die Landesmedienanstalt eine Unbedenklichkeits­bescheinigung aus.
  • Eigene Rechte: Lizenzierst du deine Inhalte an Marken, verkaufst du Nutzungsrechte. Wie du sie bepreist, steht unter Honorar kalkulieren als Kreativer.

Für die Künstlersozialkasse gilt: Unternehmen, die Influencer für Werbung mit selbst erstellten Fotos, Videos oder Texten bezahlen, können nach der KSK abgabepflichtig sein. Ob du selbst als Creator in die KSK aufgenommen wirst, entscheidet die KSK im Einzelfall nach dem Schwerpunkt deiner Arbeit.

Wie planst du Einnahmen als Content Creator?

Einnahmen als Content Creator planst du am besten nach Quellen getrennt, also Kooperationen, Plattformerlöse, Affiliate, eigene Produkte und Dienstleistungen, weil jede Quelle anders schwankt und anders von der Reichweite abhängt.

Plattformerlöse und Affiliate-Provisionen sind schwer planbar und können sich durch eine Änderung im Algorithmus über Nacht halbieren. Kooperationen sind besser planbar, wenn du feste Partner und eine Preisliste hast. Am stabilsten sind Einnahmen, die nicht allein an deiner Reichweite hängen, etwa Content-Produktion für Unternehmen, Workshops oder eigene digitale Produkte.

So ein Plan zeigt Agentur und fachkundiger Stelle, dass dein Einkommen nicht an einem einzigen Kanal hängt. Rechne außerdem Steuern, Krankenversicherung und Rücklagen ein. Hilfe gibt der Ratgeber Steuerrücklage bilden.

Welche Förderung gibt es für Content Creator?

Für Content Creator kommen das AVGS Gründercoaching und, bei hauptberuflicher Gründung aus dem Arbeitslosengeld, der Gründungszuschuss infrage, die Agentur entscheidet aber besonders genau über Reichweitenmodelle.

Agenturen und fachkundige Stellen wollen sehen, wie aus Followern Umsatz wird: Kooperationen mit Preisen, wiederkehrende Partner, eigene Produkte, Kurse oder Dienstleistungen wie Content-Produktion für Unternehmen. Ein zweites Standbein macht deinen Plan deutlich stärker. Wie du den Antrag aufbaust, zeigt Gründungszuschuss für Freiberufler und Künstler.

Im AVGS Gründercoaching erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung deine Vermarktung und Preisliste für Kooperationen und klären in Modul 5 Unternehmensorganisation Gewerbe, Steuern und Kennzeichnung. Bei Bewilligung ist das Coaching für dich kostenfrei, ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Ausfüllhilfen für die Anträge findest du bei den Downloads. Sprich uns im kostenlosen Erstgespräch an. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Doron RozenbergFragen dazu? Dein CoachDoron RozenbergCoach für Online-Marketing und Vertrieb
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Muss ich als Influencer ein Gewerbe anmelden?

In den meisten Fällen ja. Nach Angaben der Finanzverwaltung erzielt, wer selbstständig, wiederholt und mit Gewinnabsicht als Influencer tätig ist, Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Nur wenn deine Inhalte überwiegend journalistisch, künstlerisch oder unterrichtend sind, kann eine freiberufliche Einordnung infrage kommen.

Muss ich Gratisprodukte versteuern?

Ja, in der Regel. Produkte, Hotelübernachtungen, Reisen und Event-Einladungen, die du für Inhalte bekommst, sind Sachzuwendungen und mit dem üblichen Preis als Einnahme anzusetzen. Ausnahmen gibt es, wenn du die Ware zurückschicken musst oder sie nur sehr geringen Wert hat.

Ab wann muss ich als Content Creator Steuern zahlen?

Einkommensteuer zahlst du erst, wenn dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Gewerbesteuer fällt erst über 24.500 Euro Gewerbeertrag an. Melden musst du die Tätigkeit aber schon ab dem ersten Euro beim Finanzamt.

Wann muss ich einen Beitrag als Werbung kennzeichnen?

Immer, wenn du für den Beitrag eine Gegenleistung bekommst, auch Produkte, Rabatte, Reisen oder Provisionen. Das Gesetz vermutet eine Gegenleistung, bis du das Gegenteil glaubhaft machst. Kennzeichne deshalb deutlich und am Anfang, etwa mit „Werbung“ oder „Anzeige“.

Brauche ich eine Rundfunklizenz für Livestreams?

Meist nicht. Zulassungsfrei sind Programme mit geringer Bedeutung für die Meinungsbildung oder mit durchschnittlich weniger als 20.000 gleichzeitigen Nutzern in sechs Monaten. Wer regelmäßig sehr große Reichweiten live erreicht, sollte die Landesmedienanstalt fragen.

Kann ich als Content Creator in die Künstlersozialkasse?

Das prüft die KSK im Einzelfall. Eine allgemeine Aufnahme für Influencer gibt es nicht. Liegt der Schwerpunkt auf künstlerischer oder publizistischer Arbeit, kann eine Aufnahme möglich sein, bei überwiegend Werbung für Produkte eher nicht.

Bekomme ich als Content Creator den Gründungszuschuss?

Grundsätzlich ja, wenn du Arbeitslosengeld mit mindestens 150 Tagen Restanspruch hast, hauptberuflich startest und eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bestätigt. Gerade bei Reichweitenmodellen schaut die Agentur genau auf deine Einnahmenplanung.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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