Steuerrücklage bilden: Wie viel du als Selbstständiger zurücklegen solltest
Als Selbstständiger zieht dir niemand die Steuer vom Gehalt ab. Das Geld liegt erst einmal auf deinem Konto, gehört aber zu einem guten Teil dem Finanzamt und der Gemeinde. Hier erfährst du, warum gerade das zweite Jahr gefährlich wird, wie du deine Rücklage mit dem Tarif 2026 selbst berechnest und was du tust, wenn das Geld doch knapp wird.
Das Wichtigste in Kürze
- 12.348 €
- Grundfreibetrag 2026 (§ 32a EStG)
- 4 Termine
- Einkommensteuer-Vorauszahlung: 10. März, Juni, September, Dezember
- 24.500 €
- Freibetrag Gewerbesteuer für Einzelunternehmen und Personengesellschaften
- 20.350 €
- Freigrenze Solidaritätszuschlag (Einkommensteuer, Einzelveranlagung)
- Steuerrücklage: Geld, das du laufend für Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Nachzahlungen beiseitelegst.
- Steuerfalle im zweiten Jahr: Nachzahlung für das Gründungsjahr und höhere Vorauszahlungen kommen oft gleichzeitig.
- Höhe: hängt von deinem Gewinn ab, der Tarif 2026 steigt von 0 % bis 12.348 € auf bis zu 45 %.
- Umsatzsteuer: ist nie Einnahme, sie geht komplett aufs Steuerkonto.
- Eigenes Konto: trennt dein Geld von dem des Finanzamts.
- Engpass: Vorauszahlungen anpassen lassen oder Stundung beantragen, bevor der Termin verstreicht.
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Was ist eine Steuerrücklage?
Eine Steuerrücklage ist der Teil deiner Einnahmen, den du als Selbstständiger sofort beiseitelegst, weil er später als Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Umsatzsteuer an Finanzamt und Gemeinde geht. Bei Angestellten behält der Arbeitgeber die Lohnsteuer jeden Monat ein. Als Selbstständiger übernimmst du diese Aufgabe selbst.
Die Rücklage ist kein Konto in der Buchhaltung, sondern eine Gewohnheit: Von jedem Zahlungseingang wandert ein fester Anteil auf ein separates Konto. Von dort zahlst du die Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die Umsatzsteuer und die Nachzahlung nach dem Bescheid. Einen Überblick über alle Steuerarten gibt der Ratgeber Steuern für Selbstständige.
Warum brauchst du eine Steuerrücklage?
Eine Steuerrücklage brauchst du, weil im zweiten Jahr nach der Gründung oft die Nachzahlung für das erste Jahr und die neu festgesetzten Vorauszahlungen gleichzeitig fällig werden. Diese Steuerfalle für Gründer trifft vor allem diejenigen, die im ersten Jahr wenig oder gar keine Vorauszahlungen hatten.
Der Ablauf ist fast immer derselbe. Im ersten Jahr setzt das Finanzamt die Vorauszahlungen nach deiner Gewinnschätzung aus dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fest. Ist die Schätzung niedrig, zahlst du wenig. Nach der ersten Steuererklärung kommt der Bescheid, und mit ihm drei Posten auf einmal:
- Nachzahlung für das Gründungsjahr. Die Differenz zwischen tatsächlicher Steuer und gezahlten Vorauszahlungen.
- Höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Das Finanzamt nimmt die Steuer aus dem letzten Bescheid als Grundlage (§ 37 Abs. 3 EStG) und passt die Raten an.
- Nachträgliche Erhöhung. Für ein bereits abgelaufenes Jahr kann das Finanzamt die Vorauszahlungen nachträglich erhöhen, wenn es um mindestens 5.000 € geht. Der Betrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 37 Abs. 4 und 5 EStG).
Hast du die Steuer aus dem ersten Jahr schon ausgegeben, fehlt das Geld genau dann, wenn du es doppelt brauchst. Welche Termine im ersten Jahr sonst noch anstehen, zeigt der Ratgeber Das erste Geschäftsjahr.
Wie viel Steuer solltest du zurücklegen?
Wie viel Steuer du zurücklegen solltest, hängt von deinem zu versteuernden Einkommen ab, denn der Einkommensteuertarif 2026 steigt von 0 % bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € schrittweise auf 42 % und 45 % (§ 32a EStG). Eine pauschale Quote für alle gibt es deshalb nicht.
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Umsatz und auch nicht ganz dein Gewinn. Vom Gewinn gehen noch Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung ab. Die Tabelle zeigt, wie hoch die Einkommensteuer 2026 für Alleinstehende nach dem Grundtarif ist:
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer 2026 | Anteil |
|---|---|---|
| 20.000 € | rund 1.570 € | rund 8 % |
| 30.000 € | rund 4.220 € | rund 14 % |
| 40.000 € | rund 7.210 € | rund 18 % |
| 50.000 € | rund 10.550 € | rund 21 % |
| 60.000 € | rund 14.230 € | rund 24 % |
Berechnet mit der Tarifformel aus § 32a Abs. 1 EStG, gerundet, ohne Gewähr. Bei Zusammenveranlagung von Ehepaaren gilt das Splittingverfahren, die Steuer fällt dann meist niedriger aus.
Was kommt zur Einkommensteuer dazu?
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Einkommensteuer, aber nur, wenn diese über der Freigrenze von 20.350 € liegt, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (§ 3 und § 4 SolZG). Für die meisten Gründer fällt er nicht an.
- Kirchensteuer: Wenn du Kirchenmitglied bist, 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in den übrigen Ländern. Die Anrechnung der Gewerbesteuer mindert die Bemessungsgrundlage dafür nicht (§ 51a Abs. 2 EStG).
- Gewerbesteuer: nur für Gewerbetreibende, nicht für Freiberufler. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Plane zusätzlich einen Puffer ein. Steigt dein Gewinn im Lauf des Jahres, steigt auch der Steuersatz auf jeden zusätzlichen Euro. Den Grenzsteuersatz spürst du gerade bei guten Monaten.
Wie rechnest du die Gewerbesteuer in die Rücklage ein?
Die Gewerbesteuer rechnest du in die Rücklage ein, indem du vom Gewinn den Freibetrag von 24.500 € abziehst, den Rest mit 3,5 % und dann mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multiplizierst. Das gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften (§ 11 GewStG), der Hebesatz beträgt mindestens 200 % (§ 16 GewStG).
Ein Teil davon kommt über die Einkommensteuer zurück. Von deiner Einkommensteuer wird das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags abgezogen, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und der Anteil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz um 400 % gleicht die Anrechnung die Gewerbesteuer oft weitgehend aus. Liegt der Hebesatz deiner Gemeinde höher, bleibt ein Rest. Den Hebesatz findest du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Gewerbesteuer, schnell nachrechnen kannst du sie mit dem Gewerbesteuer-Rechner.
Wichtig für die Liquidität: Gewerbesteuer und Einkommensteuer fließen zu unterschiedlichen Terminen ab. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gehen am 15. Februar, Mai, August und November an die Gemeinde (§ 19 GewStG), die Einkommensteuer-Vorauszahlungen am 10. März, Juni, September und Dezember an das Finanzamt (§ 37 Abs. 1 EStG).
Wie sieht eine Beispielrechnung für die Steuerrücklage aus?
Eine Beispielrechnung für die Steuerrücklage zeigt am besten, wie stark Gewinn, Rechtsform und Wohnort das Ergebnis verändern. Die beiden Fälle sind bewusst vereinfacht und ersetzen keine Steuerberechnung.
Was dir nach Steuern und Versicherungen wirklich bleibt, rechnest du mit dem Netto-Rechner für Selbstständige aus:
Netto als Selbstständiger
Was bleibt von deinem Gewinn? Eine Näherung für Alleinstehende 2026 mit freiwilliger gesetzlicher Krankenversicherung, ohne Kirchensteuer.
So rechnen wir: Kranken- und Pflegebeitrag auf den Gewinn, mindestens auf 1.318,33 € und höchstens auf 5.812,50 € im Monat (BMG, Stand 2026, § 240 SGB V). Zu versteuerndes Einkommen = Gewinn − Kranken- und Pflegebeiträge − Altersvorsorge (vereinfacht; mit Krankengeld wird der Krankenversicherungsbeitrag um 4 % gekürzt, § 10 EStG). Einkommensteuer nach dem Tarif 2026 (§ 32a EStG), Soli 5,5 % ab 20.350 € Steuer mit Milderungszone (§§ 3, 4 SolzG). Gewerbesteuer: (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz (§ 11 GewStG), abzüglich Anrechnung von 4,0 × Messbetrag auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).
Näherung, keine Steuerberatung: Weitere Abzüge, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer oder Zusammenveranlagung sind nicht berücksichtigt.
Den Rechner gibt es auch einzeln unter Netto-Rechner für Selbstständige, die Vorauszahlungen schätzt du mit dem Rechner Steuervorauszahlungen.
Warum ist die Umsatzsteuer keine Einnahme?
Die Umsatzsteuer ist keine Einnahme, weil du sie nur treuhänderisch für das Finanzamt von deinen Kunden einsammelst und nach Abzug der Vorsteuer wieder abführst. Stellst du 1.000 € netto plus 19 % in Rechnung (§ 12 UStG), gehen 190 € an das Finanzamt, nicht an dich.
Gerade am Anfang verwechseln viele Gründer den Bruttobetrag auf dem Konto mit ihrem Umsatz. Lege die Umsatzsteuer deshalb bei jedem Zahlungseingang komplett auf das Steuerkonto. Von dort zahlst du sie mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung, meist monatlich oder vierteljährlich. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, weist du keine Umsatzsteuer aus, die Einkommensteuer bleibt aber.
Wie organisierst du die Steuerrücklage im Alltag?
Die Steuerrücklage organisierst du am sichersten mit einem eigenen Steuerkonto, auf das du bei jedem Zahlungseingang sofort einen festen Anteil überweist. So bleibt das Geld unangetastet, und du musst vor den Terminen nicht rechnen.
- Separates Konto nur für Steuern eingerichtet
- Umsatzsteuer bei jedem Zahlungseingang komplett umgebucht
- Festen Prozentsatz für Einkommen- und Gewerbesteuer aus dem erwarteten Gewinn festgelegt
- Zusätzlichen Puffer für die erste Nachzahlung eingeplant
- Termine für Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer im Kalender
- Jedes Quartal Gewinn und Rücklage mit der Planung verglichen
Die Steuerrücklage ist nicht dasselbe wie dein Notgroschen. Wie viel Reserve du zusätzlich für schwache Monate brauchst, erklärt der Ratgeber Liquiditätsreserve. Was du dir nach Steuern auszahlen kannst, steht im Ratgeber Unternehmerlohn.
Wie passt du Vorauszahlungen an und was tust du bei einem Engpass?
Vorauszahlungen passt du an, indem du beim Finanzamt mit einer begründeten Gewinnprognose eine Herabsetzung oder Erhöhung beantragst. Das Finanzamt kann die Vorauszahlungen bis zum Ablauf des 15. Kalendermonats nach dem Jahresende an die voraussichtliche Steuer anpassen (§ 37 Abs. 3 EStG).
Läuft es besser als geplant, lass die Vorauszahlungen lieber selbst erhöhen. Das klingt unbequem, verteilt die Steuer aber auf das Jahr und verhindert eine hohe Nachzahlung. Läuft es schlechter, beantrage die Herabsetzung, damit du keine Liquidität an das Finanzamt bindest, die du im Betrieb brauchst.
Reicht das Geld für einen Termin trotzdem nicht, beantrage vor der Fälligkeit eine Stundung. Das Finanzamt kann Steuern stunden, wenn die Zahlung zum Fälligkeitstermin eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch nicht gefährdet erscheint (§ 222 AO). Es entscheidet im Einzelfall, oft gegen Sicherheit und Stundungszinsen (§ 234 AO). Ignorieren ist die schlechteste Lösung, denn dann kommen Säumniszuschläge dazu. Wie du einen kurzfristigen Engpass insgesamt angehst, zeigt der Ratgeber Liquiditätsengpass.
Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Für deine persönliche Berechnung, vor allem bei mehreren Einkunftsarten, Zusammenveranlagung oder einer GmbH, lohnt sich ein Steuerberater. Was das kostet, erklärt der Ratgeber Steuerberater-Kosten.
Wie hilft dir das AVGS Gründercoaching bei der Steuerplanung?
Im AVGS Gründercoaching planst du die Steuerrücklage von Anfang an in deine Zahlen ein, damit die zweite Steuerwelle dich nicht überrascht. Im AVGS Gründercoaching rechnen wir in Modul 3 Businessplan Zahlen die Steuern in deine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung ein und klären in Modul 5 Unternehmensorganisation Fragebogen, Vorauszahlungen und Steuerkonto. Verbindliche Steuerberatung leisten wir nicht.
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kann dir die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für das Coaching ausstellen, bei Bewilligung ist es für dich kostenfrei. Daneben gibt es den Gründungszuschuss und für Gründer aus der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld, über beides entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall. Welche Förderung zu dir passt, zeigt der Fördercheck.
Bist du schon gestartet und willst deine Zahlen sicher im Griff haben, hilft dir der Liquiditätsplan für zwölf Monate oder das Einzeltraining Zahlen verstehen. Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an.
Fragen dazu? Dein CoachElena PlinerCoach für Zahlen und Controlling
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif ab 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, Tarifzonen)
- § 37 EStG – Einkommensteuer-Vorauszahlung (Termine, Anpassung, Mindestbeträge, nachträgliche Erhöhung)
- § 35 EStG – Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (Vierfaches des Messbetrags)
- § 51a EStG – Zuschlagsteuern (Bemessungsgrundlage Kirchensteuer ohne § 35)
- § 3 SolZG 1995 – Freigrenze 20.350 € und 40.700 €
- § 4 SolZG 1995 – Zuschlagsatz 5,5 %
- Hamburg.de – Berechnung der Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 € und Steuermesszahl 3,5 %
- § 16 GewStG – Hebesatz der Gemeinde (mindestens 200 %)
- § 19 GewStG – Gewerbesteuer-Vorauszahlungen
- § 12 UStG – Steuersätze (19 % und 7 %)
- § 222 AO – Stundung
- § 234 AO – Stundungszinsen
Kurz beantwortet
Wie viel Prozent sollte ich als Selbstständiger für Steuern zurücklegen?
Eine feste Prozentzahl für alle gibt es nicht, weil der Einkommensteuertarif mit dem Einkommen steigt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 € liegt die Einkommensteuer 2026 bei rund 14 %, bei 50.000 € bei rund 21 %. Dazu kommen gegebenenfalls Kirchensteuer, Gewerbesteuer und ein Puffer für die erste Nachzahlung.
Muss ich die Umsatzsteuer auch zurücklegen?
Die Umsatzsteuer legst du vollständig beiseite, denn sie gehört nie dir. Du sammelst sie nur für das Finanzamt ein und führst sie nach Abzug der Vorsteuer mit der Voranmeldung ab. Am einfachsten überweist du sie bei jedem Zahlungseingang sofort auf dein Steuerkonto.
Warum ist das zweite Jahr nach der Gründung so teuer?
Im zweiten Jahr kommt die Steuer oft doppelt: Mit dem ersten Bescheid zahlst du die Steuer für das Gründungsjahr nach und gleichzeitig höhere Vorauszahlungen für das laufende Jahr. Das Finanzamt kann Vorauszahlungen für ein abgelaufenes Jahr sogar nachträglich erhöhen, wenn es um mindestens 5.000 € geht (§ 37 Abs. 4 und 5 EStG).
Brauche ich ein eigenes Konto für die Steuerrücklage?
Ein eigenes Steuerkonto ist nicht vorgeschrieben, aber der einfachste Schutz vor dem Griff in die Rücklage. Was dort liegt, gibst du nicht aus. Viele Selbstständige überweisen bei jedem Zahlungseingang einen festen Anteil dorthin.
Was mache ich, wenn ich die Nachzahlung nicht bezahlen kann?
Beantrage beim Finanzamt rechtzeitig vor dem Fälligkeitstermin eine Stundung oder Ratenzahlung. Das Finanzamt kann nach § 222 AO stunden, wenn die sofortige Zahlung eine erhebliche Härte wäre, und entscheidet im Einzelfall, meist gegen Stundungszinsen. Parallel lohnt sich der Antrag, die Vorauszahlungen an deinen tatsächlichen Gewinn anzupassen.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Die Gewerbesteuer wird bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet. Abgezogen wird das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags, höchstens die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer und der Teil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt (§ 35 EStG). Bei Hebesätzen über 400 % bleibt meist ein Rest, den du zusätzlich zurücklegst.
Muss ich Solidaritätszuschlag zurücklegen?
Den Solidaritätszuschlag zahlst du nur, wenn deine Einkommensteuer über der Freigrenze liegt, derzeit 20.350 € bei Einzelveranlagung und 40.700 € bei Zusammenveranlagung (§ 3 SolZG). Für die meisten Gründerinnen und Gründer fällt er in den ersten Jahren deshalb nicht an.
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