Transportunternehmen und Kurierdienst gründen: Lizenz, Pflichten und Förderung
Ob Kurierfahrten mit dem Kleintransporter oder Güterverkehr mit dem Lkw: Bei einer Gründung im Transport hängt fast alles am Gewicht deiner Fahrzeuge. Seit dem 27.02.2026 gibt es im gewerblichen Güterkraftverkehr nur noch die EU-Lizenz. Hier erfährst du, wann du sie brauchst, welche Nachweise verlangt werden und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- 3,5 t
- bis zu diesem Gesamtgewicht ist Inlandsverkehr lizenzfrei
- 9.000 €
- Eigenkapital für das erste Fahrzeug über 3,5 t
- 1.800 €
- Eigenkapital für das erste Fahrzeug von 2,5 bis 3,5 t im Auslandsverkehr
- 600.000 €
- Mindestsumme der Güterschadenhaftpflicht je Schadensereignis
- Gewicht entscheidet: Im Inland sind Fahrzeuge bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht vom Güterkraftverkehrsgesetz ausgenommen. Darüber brauchst du die EU-Lizenz.
- Ausland ab 2,5 t: Seit dem 21.05.2022 brauchen auch Fahrzeuge über 2,5 t im grenzüberschreitenden Verkehr eine Lizenz.
- Nur noch EU-Lizenz: Seit dem 27.02.2026 gibt es für Unternehmen mit Sitz in Deutschland nur noch die Gemeinschaftslizenz.
- Drei Nachweise: Zuverlässigkeit, Eigenkapital (9.000 € für das erste Fahrzeug über 3,5 t) und Fachkunde, meist per IHK-Prüfung.
- Kurier und Paket: Postdienstleister brauchen einen Eintrag im Anbieterverzeichnis. Als Subunternehmer droht Scheinselbstständigkeit.
- Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.
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Welche Erlaubnis brauchst du für ein Transportunternehmen?
Ob du eine Erlaubnis brauchst, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht deiner Fahrzeuge und vom Einsatzgebiet ab. Für Transporte im Inland mit Fahrzeugen bis 3,5 t einschließlich Anhänger gilt das Güterkraftverkehrsgesetz nicht, soweit EU-Recht nichts anderes bestimmt (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Dann genügt die Gewerbeanmeldung.
| Fahrzeuge | Nur Inland | Auch ins Ausland |
|---|---|---|
| bis 2,5 t | keine Lizenz | keine Lizenz |
| über 2,5 t bis 3,5 t | keine Lizenz | EU-Lizenz seit 21.05.2022 |
| über 3,5 t | EU-Lizenz | EU-Lizenz |
Seit dem 27.02.2026 gilt die Neufassung des Güterkraftverkehrsgesetzes. Wer mit Sitz in Deutschland gewerblichen Güterkraftverkehr betreibt, braucht eine Gemeinschaftslizenz, die bis zu zehn Jahre gilt (§ 3 Abs. 1 und 2 GüKG). Nationale Erlaubnisse werden nicht mehr neu erteilt. Zuständig ist die untere Verkehrsbehörde an deinem Unternehmenssitz, meist das Landratsamt oder die Stadtverwaltung.
Was du für die EU-Lizenz nachweisen musst
- Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentralregister für dich sowie den Verkehrsleiter.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital samt Reserven von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t. Für Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 t im Auslandsverkehr 1.800 € und 900 €. Nachweis über eine Eigenkapitalbescheinigung, etwa von Steuerberatung oder Bank.
- Fachliche Eignung: in der Regel die bestandene Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr bei der IHK. Wer zehn Jahre ein vergleichbares Unternehmen geleitet hat, kann unter Bedingungen befreit werden.
- Verkehrsleiter: Jedes Unternehmen benennt einen Verkehrsleiter. Das kannst du selbst sein.
- Niederlassung: ein tatsächlicher Betriebssitz in Deutschland.
Die Gebühren liegen je nach Behörde etwa zwischen 120 € und 700 €, dazu kommen Registerauszüge sowie beglaubigte Kopien für jedes Fahrzeug. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern, plane den Antrag also früh ein. Fährst du nur eigene Waren für deinen Betrieb, ist das Werkverkehr und nicht lizenzpflichtig.
Was gilt für Kurier- und Paketdienste?
Kurierdienste mit Kleintransportern bis 3,5 t brauchen im Inland keine Lizenz, aber je nach Geschäft andere Nachweise. Wer Postdienstleistungen anbietet, muss sich vor dem Start in das Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eintragen lassen (§ 4 PostG). Sie prüft dabei Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde. Ob deine Direktfahrten unter den Begriff der Postdienstleistung fallen, kläre vorher mit der Bundesnetzagentur.
Viele Gründer fahren als Subunternehmer für große Paketdienste. Das ist möglich, birgt aber zwei Risiken:
- Scheinselbstständigkeit: Hast du nur einen Auftraggeber, feste Touren und keine eigene Preisgestaltung, kann die Rentenversicherung eine abhängige Beschäftigung feststellen. Klarheit bringt das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV). Mehr im Ratgeber Scheinselbstständigkeit.
- Rentenpflicht: Arbeitest du auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber und beschäftigst niemanden, bist du als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI).
Für deine Auftraggeber gilt in der Paketbranche eine Nachunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge (§ 28e Abs. 3g SGB IV). Rechne deshalb damit, dass sie Unbedenklichkeitsbescheinigungen von dir verlangen.
Welche Rechtsform passt für ein Transportunternehmen?
Für einen Kurierdienst mit einem Fahrzeug reicht meist das Einzelunternehmen. Mit mehreren Fahrzeugen, Fahrern und größeren Aufträgen wird die Haftung zum Thema. Eine UG oder GmbH begrenzt das Risiko auf das Gesellschaftsvermögen, die Lizenz lautet dann auf die Gesellschaft. Die Unterschiede findest du im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet die Gründung eines Transportunternehmens?
Der größte Kostenblock ist das Fahrzeug, danach folgen Versicherungen, Kraftstoff und die Reserve bis zum ersten Zahlungseingang. Mit dem Gründungskosten-Rechner rechnest du deine eigene Variante.
Brauchst du die EU-Lizenz, kommt das nachzuweisende Eigenkapital dazu. Es muss in deinem Unternehmen tatsächlich vorhanden sein und ist kein Kostenpunkt, bindet aber Geld.
Welche Versicherungen brauchst du im Transport?
Im lizenzpflichtigen Güterkraftverkehr ist eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung Pflicht. Sie muss mindestens 600.000 € je Schadensereignis abdecken. Sie gilt für Beförderungen mit Be- und Entladeort in Deutschland (§ 7a GüKG). Auch ohne Pflicht ist eine Verkehrshaftungsversicherung für Kurierdienste sinnvoll, denn du haftest gegenüber deinen Auftraggebern für Verlust und Beschädigung. Mehr dazu im Ratgeber Transportversicherung.
Für jedes Fahrzeug brauchst du die Kfz-Haftpflicht, siehe Firmenwagen-Versicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung läuft über die BG Verkehr, bei der Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach Satzung pflichtversichert sind. Die Anmeldung erfolgt innerhalb einer Woche nach Gründung (§ 192 SGB VII). Ergänzend helfen die Ratgeber Betriebshaftpflicht und Berufsgenossenschaft.
Welche Steuern zahlt ein Transportunternehmen?
Ein Transportunternehmen zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer auf die Frachtentgelte und Gewerbesteuer über dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Güterbeförderungen an Unternehmen werden grundsätzlich dort ausgeführt, wo der Kunde sein Unternehmen betreibt (§ 3a Abs. 2 UStG). Bei Kunden im EU-Ausland gilt dann oft Reverse Charge, siehe Reverse Charge.
Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Weil deine Kunden fast immer Unternehmen sind und die Vorsteuer auf Fahrzeug sowie Kraftstoff hoch ist, lohnt sie sich im Transport selten. Mehr unter Umsatzsteuer für Gründer.
Wie gewinnst du Aufträge als Transportunternehmen?
Die stabilsten Aufträge kommen von festen Geschäftskunden in deiner Region, die regelmäßig Ware, Unterlagen oder Ersatzteile verschicken. Dazu gehören Handwerksbetriebe, Labore, Apotheken, Autohäuser und Großhändler.
- Spezialisieren: Medizinkurier, Same-Day-Lieferung, Möbel- und Montagelieferung oder temperaturgeführte Fahrten.
- Direkt ansprechen: Betriebe persönlich besuchen und einen Probeauftrag anbieten.
- Frachtbörsen bewusst nutzen: Sie füllen Leerfahrten, die Preise sind dort aber oft niedrig.
- Abhängigkeit vermeiden: Verteile deinen Umsatz auf mehrere Auftraggeber, damit dich der Wegfall eines Kunden nicht gefährdet.
Wie du Kunden findest, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.
Welche Förderung gibt es für ein Transportunternehmen?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für Fahrzeuge gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Landesprogramme findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Im Transport sind die Margen knapp, deshalb zählt jede Zahl. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Kosten pro Kilometer sowie Stunde, Leerfahrten und deinen Mindestpreis. Modul 4 Finanzierung bereitet Fahrzeugfinanzierung und Eigenkapitalnachweis vor. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Lizenz, Versicherungen, Berufsgenossenschaft und die Frage der Scheinselbstständigkeit. Ein Coach mit Erfahrung in Transport und Sicherheit ist zum Beispiel:
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Transportunternehmen sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 3a UStG – Ort der sonstigen Leistung
- § 2 GüKG – Ausnahmen (Abs. 1 Nr. 10: bis 3,5 t)
- § 3 GüKG – Gemeinschaftslizenz, bis zu zehn Jahre
- § 7a GüKG – Haftpflichtversicherung (600.000 €)
- IHK Nürnberg: Güterkraftverkehr (EU-Lizenz seit 27.02.2026, 9.000/5.000 €, 1.800/900 €, Fachkunde, Verkehrsleiter)
- Stadt Gerlingen (Service-BW): Gemeinschaftslizenz beantragen (Gebühren, Bearbeitungszeit, Übergang)
- Landkreis Ludwigsburg: EU-Lizenz (ab 21.05.2022 ab 2,5 t)
- § 4 PostG – Anbieterverzeichnis
- Bundesnetzagentur: Neue Aufgaben im Postbereich (Anbieterverzeichnis statt Anzeigepflicht)
- § 28e SGB IV – Nachunternehmerhaftung (Abs. 3g Paketbranche)
- § 7a SGB IV – Statusfeststellungsverfahren
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige Selbständige (ein Auftraggeber)
- BG Verkehr: Unternehmerversicherung (Pflicht kraft Satzung)
- § 192 SGB VII – Mitteilungspflichten der Unternehmer
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Brauche ich für einen Kurierdienst eine Lizenz?
Für Kurierfahrten im Inland mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht brauchst du keine Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz, eine Gewerbeanmeldung reicht. Fährst du mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen ins Ausland oder setzt Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ein, brauchst du die EU-Lizenz. Beförderst du Briefe oder Pakete als Postdienstleister, kommt der Eintrag im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur dazu.
Gibt es die nationale Güterkraftverkehrserlaubnis noch?
Nein, neue nationale Erlaubnisse werden seit dem 27.02.2026 nicht mehr erteilt. Unternehmen mit Sitz in Deutschland erhalten für den gewerblichen Güterkraftverkehr die Gemeinschaftslizenz. Bestehende Erlaubnisse gelten bis zum Ende ihrer Befristung, unbefristete längstens bis zum 27.02.2036.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für die EU-Lizenz?
Du musst 9.000 € für das erste Fahrzeug über 3,5 Tonnen und 5.000 € für jedes weitere nachweisen. Für Fahrzeuge von 2,5 bis 3,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sind es 1.800 € für das erste und 900 € für jedes weitere Fahrzeug.
Was ist die Fachkundeprüfung im Güterverkehr?
Die Fachkundeprüfung ist der übliche Nachweis der fachlichen Eignung für die EU-Lizenz. Du legst sie bei der IHK ab. Alternativ kann langjährige leitende Tätigkeit in einem Transportunternehmen anerkannt werden.
Bin ich als Subunternehmer für einen Paketdienst scheinselbstständig?
Nicht automatisch, aber das Risiko ist hoch, wenn du nur einen Auftraggeber hast und nach dessen Vorgaben fährst. Entscheidend ist das Gesamtbild deiner Tätigkeit. Klarheit bringt ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung.
Welche Förderung gibt es für die Gründung eines Transportunternehmens?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Für Fahrzeuge gibt es Förderkredite der KfW und der Länder.
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