Firmenkompass

Selbstständig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter: Erlaubnis, Pflichten und Förderung

Wer Versicherungen vermittelt, braucht in der Regel eine Erlaubnis der IHK, eine Sachkundeprüfung, eine Berufshaftpflicht und einen Eintrag im Vermittlerregister. Hier erfährst du, worin sich Makler, Vertreter und Berater unterscheiden und was für den Start gilt. Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

§ 34d
Erlaubnis der IHK vor dem Start
15 Stunden
Weiterbildung je Kalenderjahr
1.564.610 €
Mindestdeckung der Berufs­haftpflicht je Schadensfall
3 Monate
Frist der IHK für die Entscheidung
  • Erlaubnis: Als Makler oder ungebundener Vertreter brauchst du eine Erlaubnis der IHK nach § 34d GewO.
  • Sachkunde: IHK-Prüfung oder ein gleichgestellter Abschluss.
  • Haftpflicht: Berufshaftpflicht ist Pflicht, seit 9. Oktober 2024 mit mindestens 1.564.610 € je Schadensfall.
  • Register: Eintrag ins Vermittlerregister unverzüglich nach dem Start.
  • Weiterbildung: 15 Stunden je Kalenderjahr.
  • Steuern: Courtagen und Provisionen sind umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 11 UStG).

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Makler, Vertreter oder Berater: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt darin, für wen du arbeitest: Der Makler handelt für den Kunden, der Vertreter für Versicherer, der Berater gegen Honorar nur für den Kunden. Die IHK legt in deiner Erlaubnis fest, ob du als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler tätig bist (§ 34d Abs. 1 GewO). Als Makler gilt auch, wer gegenüber Kunden den Anschein erweckt, Makler zu sein.

FormFür wenVergütungErlaubnis
VersicherungsmaklerKundeCourtage vom Versicherer§ 34d Abs. 1 GewO
Mehrfachvertretermehrere VersichererProvision§ 34d Abs. 1 GewO
Gebundener Vertreterein Versicherer oder mehrere ohne KonkurrenzprodukteProvisionkeine eigene, Haftung übernimmt der Versicherer (§ 34d Abs. 7)
VersicherungsberaterKundenur Honorar vom Kunden§ 34d Abs. 2 GewO

Vermittler und Berater gleichzeitig zu sein, ist verboten (§ 34d Abs. 3 GewO). Als Vertreter bist du rechtlich Handelsvertreter (§ 84 HGB). Was das für Vertrag, Kündigung und Ausgleich bedeutet, steht im Ratgeber Selbstständig als Handelsvertreter. Für Versicherungsvertreter beträgt der Ausgleich nach Vertragsende bis zu drei Jahresprovisionen (§ 89b Abs. 5 HGB).

Welche Erlaubnis und welche Nachweise brauchst du?

Als Versicherungsmakler oder ungebundener Vertreter brauchst du eine Erlaubnis der IHK nach § 34d Abs. 1 GewO, bevor du den ersten Vertrag vermittelst. Die IHK entscheidet innerhalb von drei Monaten über deinen Antrag (§ 34d Abs. 4 GewO). Sie versagt die Erlaubnis, wenn eine dieser Voraussetzungen fehlt (§ 34d Abs. 5 GewO):

  1. Zuverlässigkeit. Unzuverlässig ist in der Regel, wer in den letzten fünf Jahren etwa wegen Betrugs, Untreue oder Geldwäsche rechtskräftig verurteilt wurde.
  2. Geordnete Vermögensverhältnisse. Ein Insolvenzverfahren oder ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis spricht dagegen.
  3. Berufshaftpflicht. Nachweis einer Berufs­haftpflicht­versicherung oder gleichwertigen Garantie.
  4. Sachkunde. Erfolgreiche Sachkundeprüfung vor der IHK. Bestimmte Abschlüsse sind gleichgestellt, zum Beispiel der Abschluss als Kaufmann für Versicherungen und Finanzen (§ 5 VersVermV). Bank- und Sparkassenkaufleute brauchen zusätzlich zwei Jahre Berufserfahrung in der Vermittlung.

Welche Unterlagen und Gebühren anfallen, nennt deine IHK im Antragsverfahren. Mit der Erlaubnis meldest du dein Gewerbe an und wirst Mitglied der IHK (§ 2 IHKG). Im Impressum nennst du die IHK als Aufsichtsbehörde (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 DDG).

Vermittlerregister

Unverzüglich nach dem Start lässt du dich und deine leitenden Personen in das Vermittlerregister eintragen (§ 34d Abs. 10 GewO). Das Register führen die IHKs (§ 11a GewO). Änderungen meldest du ebenfalls unverzüglich.

Welche Pflichten hast du im laufenden Betrieb?

Im laufenden Betrieb musst du dich vor allem weiterbilden und deine Mitarbeitenden prüfen. Die wichtigsten Pflichten im Überblick:

  • Jedes Kalenderjahr 15 Stunden Weiterbildung, für dich und für Mitarbeitende, die direkt bei der Vermittlung mitwirken (§ 34d Abs. 9 GewO).
  • Nachweise mit Datum, Umfang, Inhalt und Anbieter fünf Jahre aufbewahren (§ 7 Abs. 2 VersVermV).
  • Mitarbeitende nur beschäftigen, wenn du ihre Zuverlässigkeit geprüft und ihre Qualifikation sichergestellt hast.
  • Keine Sondervergütungen an Kunden gewähren oder versprechen, also keine Provisionsabgabe (§ 34d Abs. 1 GewO).
  • Lückenlosen Versicherungsschutz halten. Wechselst du den Versicherer, legst du der IHK eine neue Bestätigung vor.

Welche Versicherungen brauchst du?

Pflicht ist für dich eine Berufs­haftpflicht­versicherung gegen Vermögensschäden aus deiner Vermittlung (§ 34d Abs. 5 GewO). Im Verordnungstext stehen 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Fälle eines Jahres. Maßgeblich ist aber der jeweils geltende EU-Regulierungsstandard (§ 12 Abs. 2 VersVermV). Seit 9. Oktober 2024 sind das 1.564.610 € je Schadensfall und 2.315.610 € im Jahr.

Gebundene Vertreter brauchen keine eigene Berufshaftpflicht, weil der Versicherer für sie haftet. Mehr zu Summen sowie Abgrenzung im Ratgeber Berufshaftpflicht und im Überblick Pflichtversicherungen nach Beruf. Für Kundendaten hilft die Cyberversicherung, für dein Büro die Betriebshaftpflicht. Arbeitest du auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber und ohne eigene Angestellte, kannst du renten­versicherungs­pflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Mehr dazu im Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige, dazu passt der Ratgeber Krankenversicherung.

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Welche Rechtsform passt, was kostet der Start, und welche Steuern fallen an?

Die meisten Makler und Vertreter starten als Einzelunternehmen. Eine GmbH kann sinnvoll sein, wenn du ein Team aufbaust oder einen Bestand übernimmst. Eine Gesellschaft braucht eine eigene Erlaubnis, die Sachkunde kann sie über eine angemessene Zahl von Aufsichtspersonen nachweisen (§ 34d Abs. 5 GewO). Einen Überblick gibt der Rechtsformen-Vergleich.

Laufende Courtagen bauen sich erst über Jahre auf. Deine eigenen Zahlen planst du mit dem Gründungskosten-Rechner.

Steuerlich hast du einen Sonderfall: Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind von der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 11 UStG). Du stellst deshalb keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst aber Vorsteuer aus deinen Einkäufen in der Regel nicht abziehen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung spielt für steuerfreie Courtagen kaum eine Rolle, wohl aber, wenn du daneben steuerpflichtige Leistungen anbietest. Gewerbesteuer fällt über einem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag an (§ 11 GewStG). Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Kunden?

Kunden gewinnst du als Versicherungsmakler vor allem über Vertrauen und eine klare Zielgruppe. Versicherungen kauft man selten spontan, aber gern bei jemandem, den man kennt.

  • Zielgruppe: Handwerksbetriebe, Selbstständige, Ärzte oder junge Familien. Eine klare Nische macht dich empfehlbar.
  • Empfehlungen: Zufriedene Kunden, Steuerberater und Unternehmerverbände bringen neue Kontakte.
  • Service im Schadensfall: Wer im Schadenfall hilft, bekommt Weiterempfehlungen.
  • Online sichtbar: Eine Website mit Erlaubnis, Registernummer und klaren Leistungen schafft Vertrauen.

Deine Strategie entwickelst du in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7 Website erstellen.

Welche Förderung gibt es?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf deinen Start vorbereiten. Mit Anspruch auf Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld. Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall. Die Stellen schauen genau darauf, ob du die Erlaubnis bekommst und ob du als Vertreter wirklich selbstständig arbeitest.

Für Ausstattung und Anlaufkosten gibt es Förderkredite wie den ERP-Gründerkredit StartGeld über deine Hausbank. Die Konditionen stehen tagesaktuell bei der KfW. Landesprogramme findest du in der Förderdatenbank, eine erste Einschätzung gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für Versicherungs­vermittler passen vor allem die Module zu Idee, Zahlen, Organisation und Vertrieb. Im Coaching arbeitest du 1:1 an deinem Vorhaben.

Im kostenlosen Erstgespräch sprechen wir über dein Modell und deine Zielgruppe. Wir klären, was du für Erlaubnis und Sachkundeprüfung vorbereiten solltest. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion. Fachlich geprüft hat diesen Ratgeber Daniel Bouallagui, Allianz-Agenturpartner in Wuppertal · Versicherungen, Vorsorge und Vermögensaufbau. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsmakler steht auf der Seite des Kunden und sucht für ihn passende Verträge am Markt. Der Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag eines oder mehrerer Versicherer und vertritt deren Produkte. Beide brauchen grundsätzlich eine Erlaubnis nach § 34d GewO, die IHK legt in der Erlaubnis fest, als was du tätig bist.

Brauche ich als gebundener Vertreter eine eigene Erlaubnis?

Nein, wenn du ausschließlich für einen Versicherer arbeitest oder für mehrere mit nicht konkurrierenden Produkten und diese die uneingeschränkte Haftung für dich übernehmen. Ins Vermittlerregister wirst du trotzdem eingetragen. Die Pflicht zur Weiterbildung gilt auch für dich.

Wie werde ich ohne Ausbildung Versicherungsmakler?

Ohne einschlägige Ausbildung legst du die Sachkundeprüfung bei der IHK ab. Bestimmte Abschlüsse, etwa Kaufmann für Versicherungen und Finanzen, ersetzen die Prüfung. Bei anderen Abschlüssen brauchst du zusätzlich Berufserfahrung.

Wie viel Weiterbildung ist Pflicht?

Du musst dich jedes Kalenderjahr 15 Stunden weiterbilden, ebenso deine Mitarbeitenden, die direkt bei der Vermittlung mitwirken. Die Nachweise bewahrst du fünf Jahre auf. Die IHK kann eine Erklärung darüber verlangen.

Muss ich auf meine Courtage Umsatzsteuer zahlen?

Nein, Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler sind von der Umsatzsteuer befreit. Dafür kannst du Vorsteuer aus deinen Einkäufen in der Regel nicht abziehen. Lass dich zu Mischfällen steuerlich beraten.

Was ist ein Versicherungsberater?

Ein Versicherungsberater berät gegen Honorar, das allein der Kunde zahlt, und darf keine Provisionen von Versicherern annehmen. Er braucht eine eigene Erlaubnis nach § 34d Abs. 2 GewO. Makler und Berater gleichzeitig zu sein, ist nicht erlaubt.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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