Taxi- und Mietwagenunternehmen gründen: Genehmigung, Fachkunde und Förderung
Ohne Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz fährt kein Taxi und kein Mietwagen gewerblich. Für die Genehmigung brauchst du Fachkunde, Eigenkapital und einen sauberen Leumund, beim Taxi oft auch Geduld, weil viele Städte die Zahl der Genehmigungen begrenzen. Hier erfährst du Schritt für Schritt, was gilt und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- 2.250 €
- Eigenkapital und Reserven für das erste Fahrzeug
- 1.250 €
- für jedes weitere Fahrzeug
- 7 %
- Umsatzsteuer für Taxifahrten bis 50 km
- 5 Jahre
- höchstens gilt eine Genehmigung im Gelegenheitsverkehr
- Genehmigung: Für Taxi und Mietwagen brauchst du eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz, für jedes Fahrzeug.
- Drei Voraussetzungen: Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (2.250 € für das erste Fahrzeug) und fachliche Eignung, meist über die IHK-Prüfung.
- Taxi oder Mietwagen: Taxigenehmigungen sind in vielen Städten begrenzt, Mietwagen nicht. Dafür gelten für Mietwagen strengere Regeln zur Auftragsannahme.
- Fahrer: Jeder, der Fahrgäste befördert, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, bei Bewilligung.
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Welche Genehmigung brauchst du für ein Taxiunternehmen?
Für ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen brauchst du eine Genehmigung nach § 2 PBefG, die für jedes Fahrzeug erteilt wird. Zuständig ist die Genehmigungsbehörde, die deine Landesregierung bestimmt (§ 11 PBefG). Welche Stelle das bei dir ist, erfährst du bei deiner Stadt oder deinem Landkreis. Eine Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen gilt höchstens fünf Jahre (§ 16 Abs. 4 PBefG), danach beantragst du sie neu. Zusätzlich meldest du dein Gewerbe an, wie im Ratgeber Gewerbeanmeldung beschrieben, und wirst Mitglied der IHK.
Die Behörde prüft drei Dinge (§ 13 Abs. 1 PBefG):
- Zuverlässigkeit: Du legst unter anderem ein Führungszeugnis, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt sowie Krankenkasse vor.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Eigenkapital plus Reserven müssen mindestens ein Viertel des EU-Werts erreichen, also 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 PBZugV). Den Nachweis bestätigt eine Steuerberaterin, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Kreditinstitut auf dem amtlichen Formular. Bescheinigungen von Finanzamt, Gemeinde, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft dürfen bei Antragstellung höchstens drei Monate alt sein (§ 2 PBZugV).
- Fachliche Eignung: Meist über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK, mit schriftlichem sowie mündlichem Teil. Alternativ zählen bestimmte Verkehrsabschlüsse oder mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die bei Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest.
Taxi-Kontingente und Wartelisten
Beim Taxi kommt eine Hürde dazu: Die Behörde muss eine Genehmigung versagen, wenn neue Taxis die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes bedrohen würden (§ 13 Abs. 4 PBefG). Viele Städte vergeben deshalb nur eine begrenzte Zahl an Genehmigungen. Neue Bewerbende werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs berücksichtigt, und jeder bekommt zunächst nur eine Genehmigung. Für Neueinsteiger gilt sie zwei Jahre und ist in dieser Zeit nicht übertragbar (§ 13 Abs. 5 PBefG). Frag deshalb früh bei deiner Genehmigungsbehörde nach, wie lang die Warteliste ist.
Mietwagen als Alternative
Mietwagen sind nicht kontingentiert, unterliegen aber strengeren Regeln. Du darfst nur Aufträge ausführen, die am Betriebssitz oder in deiner Wohnung eingehen, musst jeden Auftrag dokumentieren und ein Jahr aufbewahren. Nach der Fahrt kehrt der Wagen zum Betriebssitz zurück, außer es liegt schon ein neuer Auftrag vor (§ 49 Abs. 4 PBefG). Am Taxistand warten oder Fahrgäste auf der Straße aufnehmen darf nur das Taxi (§ 47 PBefG). Die Genehmigungsbehörde kann für Mietwagen außerdem Mindestentgelte festlegen (§ 51a PBefG).
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi oder einen Mietwagen fährt, braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 48 FeV), du selbst genauso wie deine Fahrerinnen und Fahrer. Voraussetzungen sind ein Mindestalter von 21 Jahren, zwei Jahre Fahrpraxis mit Klasse B, ein Nachweis der gesundheitlichen Eignung und des Sehvermögens, ein Führungszeugnis sowie ein Fachkundenachweis. Sie gilt höchstens fünf Jahre und wird auf Antrag verlängert.
Welche Rechtsform passt für ein Taxiunternehmen?
Für den Start mit einem eigenen Fahrzeug reicht meist das Einzelunternehmen, ab mehreren Wagen mit angestellten Fahrern lohnt ein Blick auf die GmbH oder UG. Wichtig: Die Genehmigung hängt am Unternehmer. Wechselst du später die Rechtsform, musst du die Übertragung bei der Behörde klären, denn Rechte aus der Genehmigung dürfen nur zusammen mit dem Unternehmen übertragen werden (§ 2 Abs. 3 PBefG). Die Varianten vergleichst du im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet die Gründung eines Taxiunternehmens?
Der größte Posten beim Start ist das Fahrzeug mit Taxiausstattung, dazu kommen Gebühren, Versicherung und eine Reserve für die ersten Monate. Die Gebühren für Genehmigung sowie Fachkundeprüfung legt jede Behörde und jede IHK selbst fest.
Deine eigenen Zahlen rechnest du mit dem Gründungskosten-Rechner. Ob sich der Wagen trägt, siehst du im Break-even-Rechner.
Welche Versicherungen brauchst du als Taxiunternehmer?
Pflicht ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Fahrzeug (§ 1 PflVG), dazu kommt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Für Taxi- und Mietwagenbetriebe ist die BG Verkehr zuständig. Dein Unternehmen meldest du innerhalb einer Woche nach Gründung an (§ 192 SGB VII). Bei der BG Verkehr sind auch Unternehmerinnen und Unternehmer von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften kraft Satzung pflichtversichert, selbst ohne Beschäftigte. Wer mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld startet, kann sich auf Antrag befreien lassen, verliert dann aber den Schutz.
Sinnvoll sind außerdem eine Versicherung für Firmenfahrzeuge mit Kasko, eine Betriebshaftpflicht und eine Betriebsunterbrechungsversicherung, falls der Wagen nach einem Unfall länger ausfällt. Für dich selbst brauchst du eine Krankenversicherung und solltest an die Altersvorsorge denken. Einen Überblick gibt der Ratgeber Versicherungen für Selbstständige.
Welche Steuern gelten für Taxi und Mietwagen?
Für Taxifahrten gilt meist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %, für Mietwagenfahrten der volle Satz von 19 %. Das liegt daran, dass § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG die Beförderung im Verkehr mit Taxen nennt, Mietwagen aber nicht.
- Taxi, 7 %: wenn die Fahrt innerhalb einer Gemeinde bleibt oder die Strecke nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Längere Fahrten außerhalb der Gemeinde rechnest du mit 19 % ab.
- Mietwagen, 19 %: unabhängig von der Strecke. Mehr dazu im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.
- Taxameter mit TSE: EU-Taxameter und Wegstreckenzähler gelten als elektronische Aufzeichnungssysteme (§ 1 Abs. 2 KassenSichV). Sie brauchen eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (§ 146a AO). Details im Ratgeber Kassenführung.
- Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Ein Taxi im Vollzeitbetrieb liegt schnell darüber. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
- Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmen hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).
Die Taxitarife kannst du nicht frei wählen. Sie werden durch Rechtsverordnung der Landesregierung oder der Stelle festgesetzt, der sie diese Aufgabe übertragen hat, und gelten im Pflichtfahrbereich (§ 51 PBefG). Den Tarif für dein Gebiet bekommst du bei deiner Genehmigungsbehörde. Für vorbestellte Fahrten können dort auch Festpreise oder ein Preiskorridor vorgesehen sein.
Wie gewinnst du als Taxiunternehmer Kunden?
Als Taxiunternehmer gewinnst du Kunden über Präsenz am Stand, Vermittlungszentralen und feste Auftraggeber, als Mietwagenunternehmer vor allem über Vorbestellungen.
- Feste Fahrten: Krankenfahrten, Schulfahrten oder Fahrten für Hotels und Firmen bringen planbare Umsätze. Wie du Krankenfahrten abrechnest, klärst du vorab mit den Krankenkassen.
- Vermittlung: Taxizentralen und Vermittlungs-Apps sorgen für Aufträge, kosten aber Gebühren. Kalkuliere sie ein.
- Eigene Kanäle: Telefonnummer, Website mit Vorbestellung und gute Bewertungen. Das planen wir in Modul 7 Website.
- Spezialisierung: Flughafentransfers, rollstuhlgerechte Fahrzeuge oder Kurierfahrten. Für reine Paket- und Kurierdienste lies den Ratgeber Transportunternehmen gründen.
Deine Strategie erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.
Welche Förderung gibt es für ein Taxiunternehmen?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Über beides wird im Einzelfall entschieden.
Für Fahrzeug und Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen ersten Überblick gibt der Fördercheck. Für einen Bankkredit hilft der Businessplan-Check-up für die Bank.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für ein Taxi- oder Mietwagenunternehmen passen vor allem die Module zu Zahlen, Finanzierung und Organisation, weil Genehmigung, Eigenkapitalnachweis sowie Kalkulation den Start bestimmen.
- Modul 1: Taxi oder Mietwagen, Vollzeit oder mit Fahrern?
- Modul 3: Umsatz pro Schicht, Fahrzeugkosten, Vermittlungsgebühren und Liquidität.
- Modul 4: Fahrzeugfinanzierung und Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit.
- Modul 5: Genehmigungsantrag, BG Verkehr, Taxameter und Steuern.
- Modul 6: feste Auftraggeber und eigene Kanäle.
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie dein Start mit Taxi oder Mietwagen aussehen kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 2 PBefG – Genehmigungspflicht
- § 11 PBefG – Genehmigungsbehörde
- § 13 PBefG – Voraussetzungen der Genehmigung (Abs. 4 und 5 Taxi)
- § 16 PBefG – Geltungsdauer der Genehmigung (Abs. 4)
- § 47 PBefG – Verkehr mit Taxen
- § 49 PBefG – Verkehr mit Mietwagen
- § 51 PBefG – Beförderungsentgelte im Taxenverkehr
- § 51a PBefG – Mindestbeförderungsentgelte im Mietwagenverkehr
- § 2 PBZugV – Finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 3 PBZugV – Fachliche Eignung
- IHK Lippe zu Detmold – Fach- und Sachkundeprüfung Personenbeförderung (2.250 € / 1.250 €, Nachweise der Fachkunde)
- IHK Ostbrandenburg – Personenverkehr mit Taxen oder Mietwagen (Prüfungstermine 2026)
- § 1 PflVG – Pflicht zur Kfz-Haftpflichtversicherung
- § 48 FeV – Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- § 12 UStG – Steuersätze (Abs. 2 Nr. 10)
- § 1 KassenSichV – Taxameter und Wegstreckenzähler
- § 146a AO – Elektronische Aufzeichnungssysteme, TSE
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- BG Verkehr – Zuständigkeit
- BG Verkehr – Unternehmerversicherung (Pflicht kraft Satzung, Befreiung)
- § 192 SGB VII – Anmeldung beim Unfallversicherungsträger
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW – ERP-Gründerkredit StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Brauche ich für ein Taxiunternehmen eine Genehmigung?
Ja, wer Fahrgäste mit Taxi oder Mietwagen gegen Entgelt befördert, braucht eine Genehmigung nach § 2 PBefG. Sie wird je Fahrzeug von der Genehmigungsbehörde deiner Stadt oder deines Kreises erteilt. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung.
Wie viel Eigenkapital brauche ich für ein Taxi?
Du musst Eigenkapital plus Reserven von mindestens 2.250 € für das erste und 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug nachweisen. Grundlage ist § 2 PBZugV. Den Nachweis bestätigt zum Beispiel eine Steuerberaterin oder ein Kreditinstitut auf einem amtlichen Formular.
Wie weise ich die Fachkunde nach?
Meist legst du die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK ab. Alternativ zählen bestimmte Abschlüsse aus dem Verkehrsbereich oder mindestens drei Jahre leitende Tätigkeit in einem Taxi- oder Mietwagenunternehmen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.
Warum muss ich auf eine Taxigenehmigung warten?
Viele Städte begrenzen die Zahl der Taxigenehmigungen, um die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu schützen. Die Behörde darf Anträge ablehnen und berücksichtigt Bewerbende grundsätzlich in der Reihenfolge des Antragseingangs (§ 13 Abs. 4, 5 PBefG). Beim Mietwagen gibt es diese Begrenzung nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Taxi und Mietwagen?
Ein Taxi darf an Taxiständen warten und Fahrgäste auf der Straße aufnehmen, ein Mietwagen nicht. Mietwagen dürfen nur Aufträge annehmen, die am Betriebssitz eingehen, und müssen danach in der Regel zurückkehren (§ 49 PBefG). Für Taxifahrten im Nahbereich gilt 7 % Umsatzsteuer, für Mietwagen 19 %.
Brauchen meine Fahrer einen besonderen Führerschein?
Ja, sie brauchen die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 FeV. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter von 21 Jahren, zwei Jahre Fahrpraxis mit Klasse B, ein Gesundheitsnachweis und ein Führungszeugnis. Die Erlaubnis gilt höchstens fünf Jahre.
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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

