Firmenkompass

Umzugsunternehmen gründen: Lizenz, Haftung, Entrümpelung und Förderung

Umzüge werden immer gebraucht, und mit Kleintransporter, Helfern und guter Organisation kannst du klein anfangen. Sobald du aber mit größeren Fahrzeugen fährst, Möbel für Verbraucher transportierst oder Haushalte entrümpelst, greifen eigene Regeln. Hier erfährst du, welche Lizenz du brauchst, wie du haftest und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

3,5 t
darüber brauchst du auch im Inland die EU-Lizenz
620 €
Haftungsgrenze je Kubikmeter Laderaum beim Umzug
14 Tage
Frist für die Anzeige verdeckter Umzugsschäden
600.000 €
Mindestsumme der Güterschaden­haftpflicht
  • Lizenz nach Gewicht: Bis 3,5 t im Inland reicht die Gewerbeanmeldung. Darüber brauchst du seit dem 27.02.2026 die EU-Lizenz.
  • Eigene Haftungsregeln: Das HGB begrenzt deine Haftung beim Umzug auf 620 € je Kubikmeter Laderaum, aber nur, wenn du Verbraucher richtig informierst.
  • Kurze Fristen: Sichtbare Schäden müssen am Tag nach der Ablieferung gemeldet werden, verdeckte binnen 14 Tagen.
  • Entrümpelung: Wer gewerblich Abfälle sammelt oder befördert, muss das anzeigen (§ 53 KrWG).
  • Versicherung: Mit Lizenz ist eine Güterschaden­haftpflicht über mindestens 600.000 € Pflicht.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

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Welche Erlaubnisse und Pflichten gelten für ein Umzugsunternehmen?

Für ein Umzugsunternehmen brauchst du immer eine Gewerbeanmeldung und, sobald deine Fahrzeuge schwerer als 3,5 t sind, die EU-Lizenz nach dem Güterkraftverkehrs­gesetz. Transporte im Inland mit Fahrzeugen bis 3,5 t einschließlich Anhänger sind vom Gesetz ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 GüKG). Fährst du ins Ausland, gilt die Lizenzpflicht schon ab Fahrzeugen über 2,5 t.

Seit dem 27.02.2026 erhalten Unternehmen mit Sitz in Deutschland für den gewerblichen Güterkraftverkehr die Gemeinschaftslizenz, die bis zu zehn Jahre gilt (§ 3 GüKG). Neue nationale Erlaubnisse gibt es nicht mehr. Für die Lizenz weist du drei Dinge nach:

  • Zuverlässigkeit mit Führungszeugnis, Auszug aus dem Fahreignungsregister und dem Gewerbezentral­register.
  • Eigenkapital von 9.000 € für das erste und 5.000 € für jedes weitere Fahrzeug über 3,5 t.
  • Fachkunde, in der Regel durch die Fachkundeprüfung Güterkraftverkehr bei der IHK. Dazu benennst du einen Verkehrsleiter, das kannst du selbst sein.

Zuständig ist die untere Verkehrsbehörde an deinem Firmensitz. Plane mehrere Wochen für die Bearbeitung ein. Alle Details zu Lizenz und Nachweisen stehen im Ratgeber Transportunternehmen gründen.

Montage und Anschlüsse

Möbel ab- und aufzubauen gehört zum Umzug, es ist kein Handwerk mit Meisterpflicht. Anders ist es beim Anschluss von Herd, Lampen, Spülmaschine oder Gasgeräten: Elektro-, Installations- und Heizungsarbeiten zählen zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung. Arbeite dafür mit eingetragenen Fachbetrieben zusammen. Wo die Grenze bei einfachen Anschlüssen liegt, klärst du mit der Handwerkskammer.

Halteverbotszonen

Für die Halteverbotszone vor der Wohnung beantragst du eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt. Verfahren, Vorlauf und Gebühren regelt jede Kommune selbst. Frag früh nach, denn die Genehmigung braucht Vorlauf.

Wie haftest du als Umzugsunternehmer?

Als Umzugsunternehmer haftest du nach dem Frachtrecht des HGB, mit Sonderregeln für Umzüge (§§ 451 ff. HGB). Für Verlust oder Beschädigung des Umzugsguts ist deine Haftung auf 620 € je Kubikmeter Laderaum begrenzt, den du für den Umzug brauchst (§ 451e HGB).

Für die Schadensmeldung gelten kurze Fristen: Äußerlich erkennbare Schäden muss der Kunde spätestens am Tag nach der Ablieferung anzeigen, nicht erkennbare innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB). Ein sauber ausgefülltes Übergabeprotokoll schützt beide Seiten.

Was gilt bei Entrümpelung und Haushaltsauflösung?

Wer gewerbsmäßig Abfälle sammelt oder befördert, muss die Tätigkeit vor Beginn bei der zuständigen Behörde seines Bundeslandes anzeigen (§ 53 Abs. 1 KrWG). Inhaber sowie verantwortliche Personen müssen zuverlässig sein. Außerdem brauchen sie die nötige Fach- und Sachkunde. Die Behörde kann Nachweise verlangen und die Tätigkeit untersagen. Für gefährliche Abfälle, etwa Farben, Lacke, Batterien oder asbesthaltige Teile, brauchst du statt der Anzeige eine Erlaubnis (§ 54 Abs. 1 KrWG).

Welche Behörde zuständig ist, regelt jedes Bundesland, meist ist es die untere Abfallbehörde von Kreis oder kreisfreier Stadt. Kläre außerdem früh, zu welchen Annahmestellen du welche Abfälle bringen darfst und was das kostet. Diese Kosten gehören in jeden Kostenvoranschlag.

Welche Rechtsform passt für ein Umzugsunternehmen?

Für den Start mit einem Transporter und Aushilfen reicht oft das Einzelunternehmen. Weil schon ein heruntergefallener Schrank oder ein beschädigter Aufzug teuer werden kann, lohnt sich mit wachsendem Geschäft eine UG oder GmbH, die die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung eines Umzugsunternehmens?

Die größten Posten sind Fahrzeug, Umzugsmaterial und Löhne für Helfer, bevor die ersten Aufträge bezahlt werden. Mit dem Gründungskosten-Rechner planst du deine eigene Variante.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Welche Versicherungen brauchst du als Umzugsunternehmen?

Fährst du mit Lizenz, ist eine Güterschaden-Haftpflicht­versicherung mit mindestens 600.000 € je Schadensereignis für Inlandstransporte Pflicht (§ 7a GüKG). Auch ohne Lizenz solltest du deine Haftung aus dem Umzugsvertrag absichern, siehe Transportversicherung. Schäden an Treppenhaus, Türen oder Aufzug deckt die Betriebshaftpflicht.

Dazu kommen die Kfz-Versicherung (Firmenwagen-Versicherung) und die gesetzliche Unfallversicherung für deine Helfer. Für den Güterverkehr ist in der Regel die BG Verkehr zuständig. Ob du als Inhaber selbst pflichtversichert bist, regelt die Satzung der Berufsgenossenschaft, frag dort nach. Die Anmeldung erfolgt innerhalb einer Woche (§ 192 SGB VII). Mehr im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Welche Steuern zahlt ein Umzugsunternehmen?

Ein Umzugsunternehmen zahlt Einkommensteuer auf den Gewinn, Umsatzsteuer mit dem Regelsatz und Gewerbesteuer über dem Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 Abs. 1 GewStG). Die Kleinunternehmerregelung gilt bis 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Bei vielen Privatkunden kann sie ein Preisvorteil sein, du verzichtest aber auf die Vorsteuer aus Fahrzeug und Kraftstoff. Grundlagen unter Umsatzsteuer für Gründer.

Ein Verkaufsargument bei Privatkunden: Sie können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von ihrer Steuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr, wenn sie eine Rechnung haben und unbar zahlen (§ 35a Abs. 2 und 5 EStG). Ob die Leistung im Einzelfall begünstigt ist, entscheidet das Finanzamt deines Kunden. Weise Arbeitskosten deshalb getrennt aus.

Wie gewinnst du Kunden für dein Umzugsunternehmen?

Die meisten Umzugskunden suchen kurzfristig online und entscheiden nach Bewertungen, Erreichbarkeit sowie einem klaren Festpreis. Deshalb zählen eine schnelle Angebotserstellung und ein guter Ruf vor Ort.

  • Besichtigung oder Video-Termin: Ein Festpreis nach Besichtigung schafft Vertrauen und schützt dich vor bösen Überraschungen.
  • Kooperationen: Hausverwaltungen, Makler, Senioreneinrichtungen und Nachlassverwalter brauchen regelmäßig Umzüge sowie Haushaltsauflösungen.
  • Firmenumzüge: Büros sowie Praxen ziehen planbar um und zahlen oft besser.
  • Bewertungen: Bitte jeden zufriedenen Kunden um eine Bewertung.

Wie du daraus einen Marketingplan machst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die passende Website in Modul 7.

Welche Förderung gibt es für ein Umzugsunternehmen?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten, während deine Leistungen weiterlaufen. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für Fahrzeug und Ausstattung gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Landesprogramme findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Beim Umzugsunternehmen entscheiden Preiskalkulation, Haftung und Organisation. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Festpreise pro Kubikmeter sowie Stunde mit Helferlöhnen, Fahrzeug und Entsorgung. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Lizenz, Haftung, Abfallanzeige, Versicherungen und Berufsgenossenschaft. Modul 6 bringt dir die ersten Aufträge. Ein Coach mit Erfahrung bei Gründung, Finanzierung und Vertrieb ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Umzugsunternehmen sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für ein Umzugsunternehmen eine Lizenz?

Für Umzüge im Inland mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht brauchst du keine Lizenz, die Gewerbeanmeldung reicht. Setzt du schwerere Lkw ein, brauchst du seit dem 27.02.2026 die EU-Lizenz. Für Auslandsumzüge gilt die Lizenzpflicht schon ab Fahrzeugen über 2,5 Tonnen.

Wie hafte ich bei einem Umzugsschaden?

Als Umzugsunternehmer haftest du für Verlust und Beschädigung des Umzugsguts, aber begrenzt auf 620 € je Kubikmeter benötigten Laderaums. Gegenüber Verbrauchern darfst du dich auf diese Grenze nur berufen, wenn du bei Vertragsschluss darüber informiert und auf eine höhere Haftung oder Versicherung hingewiesen hast.

Wie lange hat der Kunde Zeit, einen Schaden zu melden?

Sichtbare Schäden muss dein Kunde spätestens am Tag nach der Ablieferung melden, verdeckte Schäden innerhalb von 14 Tagen. Gegenüber Verbrauchern gelten diese Fristen nur, wenn du sie bei der Ablieferung über Form und Frist der Schadensanzeige informiert hast.

Darf ich bei Entrümpelungen Sperrmüll mitnehmen?

Ja, aber wer gewerblich Abfälle sammelt oder befördert, muss das vorher bei der zuständigen Landesbehörde anzeigen. Für gefährliche Abfälle brauchst du sogar eine Erlaubnis. Die Entsorgung selbst muss über zugelassene Anlagen laufen.

Darf ich beim Umzug Küchen und Lampen anschließen?

Möbel und Küchen aufbauen darfst du, Anschlüsse an Strom-, Gas- oder Wasserleitungen sind dagegen Arbeiten zulassungspflichtiger Handwerke. Dafür arbeitest du mit eingetragenen Fachbetrieben zusammen oder lässt dich selbst eintragen.

Gibt es Förderung für die Gründung eines Umzugsunternehmens?

Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Für Fahrzeuge gibt es Förderkredite der KfW und der Länder.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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