Exit-Strategie: So planst du den Ausstieg aus deinem Unternehmen
Irgendwann endet jede Selbstständigkeit, durch Ruhestand, Gesundheit oder einen Neuanfang. Ob dein Betrieb dann weiterlebt, verkauft wird oder geordnet schließt, entscheidet sich Jahre vorher. Hier erfährst du, welche Exit-Wege es für kleine Unternehmen gibt, wie ein realistischer Zeitplan aussieht, was das Finanzamt bei Verkauf und Aufgabe verlangt und warum dein Exit Teil deiner Altersvorsorge ist.
Das Wichtigste in Kürze
- 45.000 €
- Freibetrag ab 55 Jahren, einmal im Leben
- 136.000 €
- ab diesem Gewinn schmilzt der Freibetrag ab
- 56 %
- des Durchschnittssteuersatzes, mindestens 14 %
- 1 Jahr
- Sperrjahr bei der Liquidation einer GmbH
- Drei Wege: Nachfolge in Familie oder Belegschaft, Verkauf an Externe oder geordnete Aufgabe.
- Früh planen: Ein Betrieb, der ohne dich funktioniert, lässt sich besser übergeben. Dafür brauchst du Jahre, nicht Monate.
- Steuer: Verkauf und Aufgabe des Betriebs sind nach § 16 EStG einkommensteuerpflichtig. Ab 55 Jahren gibt es einmal im Leben einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz.
- Altersvorsorge: Der Verkaufspreis ist eine unsichere Rente. Plane eine eigene Vorsorge, die nicht vom Verkauf abhängt.
- Beratung: Steuer- und Rechtsfragen gehören vor jeder Unterschrift auf den Tisch einer Fachberatung.
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Was ist eine Exit-Strategie für kleine Unternehmen?
Eine Exit-Strategie ist dein Plan, wie du dein Unternehmen verlässt und was danach mit ihm sowie deinem Vermögen geschieht. Bei Start-ups meint „Exit“ oft den Verkauf an Investoren. Bei Handwerksbetrieben, Praxen, Agenturen oder Läden geht es meist um eine ganz praktische Frage: Wer macht weiter, wenn ich aufhöre?
Eine Exit-Strategie hat drei Ziele. Erstens soll der Betrieb, wenn möglich, weiterleben, mit Kunden, Mitarbeitenden und Arbeitsplätzen. Zweitens willst du einen fairen Gegenwert für deine Lebensarbeit. Drittens soll der Ausstieg steuerlich und rechtlich sauber ablaufen. Je früher du planst, desto mehr davon erreichst du.
Welche Exit-Wege gibt es?
Für kleine Unternehmen gibt es im Kern drei Exit-Wege: die Übergabe an einen Nachfolger, den Verkauf an einen externen Käufer und die geordnete Aufgabe des Betriebs. Welche Varianten es im Detail gibt, beschreibt der Ratgeber Nachfolgeformen.
| Weg | Was passiert | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Nachfolge in der Familie | Kind oder Angehöriger übernimmt, durch Kauf, Schenkung oder Erbe | Eignung und Wille des Nachfolgers, Gerechtigkeit gegenüber anderen Erben, Steuern |
| Verkauf an Mitarbeitende (Management-Buy-out) | eine Führungskraft aus dem Betrieb kauft | Finanzierung des Kaufpreises, Rollenwechsel vom Kollegen zum Chef |
| Verkauf an Externe (Management-Buy-in oder Unternehmenskauf) | eine Person oder Firma von außen kauft | Kaufpreis, Due Diligence, Übergabe von Kunden und Wissen |
| Geordnete Aufgabe | der Betrieb wird beendet, Vermögen verkauft oder ins Privatvermögen übernommen | Verträge beenden, Personal, Steuer auf stille Reserven |
Mehr zu den beiden Kaufvarianten findest du in den Ratgebern Management-Buy-out und Management-Buy-in. Den Ablauf eines Verkaufs aus Sicht des Inhabers erklärt der Ratgeber Unternehmensverkauf.
Wann solltest du mit der Exit-Planung beginnen?
Mit der Exit-Planung solltest du mehrere Jahre vor dem gewünschten Ausstieg beginnen. Eine ungeplante Übergabe, etwa nach Krankheit, muss dagegen oft in wenigen Monaten gelingen, und dann fehlt die Zeit für einen guten Preis.
Ein realistischer Zeitplan hat vier Phasen:
- Entscheiden. Wann willst du aufhören? Soll der Betrieb weiterleben? Gibt es in Familie oder Team jemanden, der übernehmen will und kann? Sprich früh offen darüber.
- Betrieb übergabefähig machen. Löse Abhängigkeiten von dir: Kundenkontakte auf mehrere Schultern verteilen, Abläufe dokumentieren, Stellvertretung aufbauen. Bringe Buchhaltung, Verträge und Investitionen in Ordnung.
- Nachfolger finden und verhandeln. Lass den Wert ermitteln (siehe Unternehmensbewertung), suche gezielt, etwa über Nachfolgebörsen, und verhandle Preis, Zahlungsweise sowie Übergangszeit.
- Übergeben und loslassen. Vertrag, Finanzierung des Käufers, Information von Team und Kunden, Einarbeitung. Lege fest, wie lange du noch mitarbeitest und in welcher Rolle.
Wie läuft eine geordnete Aufgabe ab?
Eine geordnete Aufgabe bedeutet, dass du den Betrieb planvoll beendest, statt ihn auslaufen zu lassen: Verträge kündigen, Vermögen verwerten, Behörden informieren, Steuern regeln. Sie ist der richtige Weg, wenn sich kein Nachfolger findet oder der Betrieb ohne dich nicht tragfähig ist.
- Stichtag festlegen und rückwärts planen
- Kunden, Lieferanten sowie Vermieter rechtzeitig informieren, Kündigungsfristen von Miet-, Leasing- und Dienstleistungsverträgen prüfen
- Arbeitsverhältnisse mit den gesetzlichen oder vertraglichen Fristen beenden, arbeitsrechtliche Beratung einholen
- Warenlager, Maschinen und Ausstattung verkaufen oder bewusst ins Privatvermögen übernehmen
- offene Forderungen einziehen, Verbindlichkeiten begleichen
- Gewerbe abmelden: Die Aufgabe des Betriebs ist nach § 14 Abs. 1 GewO anzuzeigen
- Finanzamt, Kammer, Berufsgenossenschaft und Versicherungen informieren
- Aufbewahrungspflichten beachten: Bücher zehn Jahre, Buchungsbelege acht Jahre, Geschäftsbriefe sechs Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
Bei einer GmbH ist die Aufgabe ein formales Verfahren mit Auflösung, Liquidation und Löschung. Das Vermögen darf erst verteilt werden, wenn seit der Aufforderung an die Gläubiger ein Jahr vergangen ist (Sperrjahr nach § 73 GmbHG) und die Schulden getilgt oder sichergestellt sind. Plane für diesen Weg Notar und Steuerberatung mit ein.
Welche Steuern fallen bei Verkauf oder Aufgabe an?
Verkaufst du deinen Betrieb oder gibst ihn auf, ist der Gewinn daraus nach § 16 EStG einkommensteuerpflichtig. Der Veräußerungsgewinn ist der Verkaufspreis abzüglich der Veräußerungskosten und des Werts des Betriebsvermögens (§ 16 Abs. 2 EStG).
Auch die Aufgabe gilt nach § 16 Abs. 3 EStG als Veräußerung. Verkaufst du die einzelnen Wirtschaftsgüter, zählen die erzielten Preise. Übernimmst du sie ins Privatvermögen, wird ihr gemeiner Wert zum Zeitpunkt der Aufgabe angesetzt. Das ist wichtig, wenn etwa eine Immobilie oder ein Fahrzeug im Betriebsvermögen steckt, deren Wert über dem Buchwert liegt. Diese stillen Reserven werden bei der Aufgabe versteuert, obwohl kein Geld fließt.
Entlastungen ab 55 Jahren
Für Unternehmer ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit sieht das Gesetz zwei Entlastungen vor, die du beantragen musst:
| Regel | Inhalt | Grenze |
|---|---|---|
| Freibetrag, § 16 Abs. 4 EStG | 45.000 € des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns bleiben steuerfrei | nur einmal im Leben; schmilzt ab, soweit der Gewinn 136.000 € übersteigt, und entfällt ab 181.000 € |
| Ermäßigter Steuersatz, § 34 Abs. 3 EStG | 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes, mindestens 14 % | nur einmal im Leben, für Gewinne bis 5 Mio. € |
| Fünftelregelung, § 34 Abs. 1 EStG | rechnerische Verteilung des Gewinns auf fünf Jahre, mildert die Progression | ohne Altersgrenze; alternativ zum ermäßigten Steuersatz |
Beim Verkauf von GmbH-Anteilen, bei einer Schenkung oder Vererbung gelten andere Regeln, etwa zur Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Gestaltung des Exits ist ein Fall für die Steuerberatung, und zwar bevor du verhandelst, nicht danach. Diese Seite ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was hat dein Exit mit deiner Altersvorsorge zu tun?
Für viele Inhaber ist der Verkaufspreis ein fester Teil der Altersvorsorge, und genau darin liegt ein Risiko. Ob sich ein Käufer findet und welchen Preis er zahlt, weißt du erst am Ende des Prozesses.
Viele Selbstständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Pflichtversichert sind nach § 2 SGB VI nur bestimmte Gruppen, etwa eingetragene Handwerker, Lehrkräfte ohne Angestellte oder Selbstständige mit im Wesentlichen nur einem Auftraggeber. Welche Möglichkeiten du hast, zeigt der Ratgeber Rentenversicherung für Selbstständige.
- Nicht alles auf den Verkauf setzen: Baue eine Vorsorge auf, die auch dann trägt, wenn der Betrieb nur zum Substanzwert oder gar nicht verkauft wird.
- Zahlungsweise beachten: Ein Verkäuferdarlehen oder ein erfolgsabhängiger Kaufpreisteil (Earn-out) hilft dem Käufer, verschiebt aber dein Geld in die Zukunft und an den Erfolg des Nachfolgers.
- Nach Steuern rechnen: Für deine Vorsorge zählt, was nach Einkommensteuer übrig bleibt.
- Immobilie getrennt denken: Gehört dir die Betriebsimmobilie, kann eine Vermietung an den Nachfolger laufende Einnahmen sichern. Steuerlich ist das aber komplex, kläre es vorab mit deiner Steuerberatung.
Wie hilft dein Exit dem Nachfolger?
Ein gut vorbereiteter Exit macht es dem Nachfolger leichter, die Übernahme zu finanzieren, und damit dir, deinen Preis zu bekommen. Banken sowie Förderbanken schauen auf saubere Zahlen, einen nachvollziehbaren Kaufpreis und einen klaren Übergabeplan.
Nachfolger, die aus der Arbeitslosigkeit kommen, können sich mit einem AVGS Gründercoaching auf die Übernahme vorbereiten und in Modul 2 den Businessplan für deinen Betrieb erarbeiten. Bei Bewilligung kommt für sie auch der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III), über den die Agentur für Arbeit im Einzelfall entscheidet. Was ein Nachfolger für die Bank vorbereiten muss, steht im Ratgeber Businessplan für eine Übernahme, die Finanzierungswege im Ratgeber Nachfolge finanzieren.
Wie unterstützt dich Firmenkompass beim Ausstieg?
Firmenkompass begleitet Inhaberinnen und Inhaber auf dem Weg zur Übergabe, vom ersten Fahrplan bis zur Nachfolgersuche. Mit Übergabe vorbereiten für Inhaber machen wir deinen Betrieb übergabefähig und legen den Zeitplan fest. Willst du die Entscheidungen auf dem Weg mit einem erfahrenen Gegenüber durchdenken, gibt es das Geschäftsführer-Sparring über zwölf Monate.
Die steuerliche sowie rechtliche Gestaltung übernehmen Steuerberatung und Anwalt. Wir bereiten Zahlen und Entscheidungen dafür vor. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch klären, wo du mit deiner Exit-Planung stehst.
Fragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 147 AO – Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen (Abs. 3: Fristen)
- § 16 EStG – Veräußerung und Aufgabe des Betriebs (Abs. 2, 3 und 4)
- § 34 EStG – Außerordentliche Einkünfte (Abs. 1 Fünftelregelung, Abs. 3 ermäßigter Steuersatz)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht (Abs. 1 Nr. 3: Aufgabe des Betriebs)
- § 73 GmbHG – Sperrjahr bei der Vermögensverteilung
- § 613a BGB – Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
- § 2 SGB VI – Versicherungspflichtige selbständig Tätige
- KfW – Merkblatt ERP-Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (366), Stand 01.09.2026
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
Kurz beantwortet
Was ist eine Exit-Strategie?
Eine Exit-Strategie ist dein Plan, wie und wann du dein Unternehmen verlässt. Bei kleinen Unternehmen sind die üblichen Wege die Übergabe in der Familie, der Verkauf an Mitarbeitende oder Externe und die geordnete Aufgabe des Betriebs.
Wann sollte ich mit der Exit-Planung anfangen?
Mit der Exit-Planung solltest du mehrere Jahre vor dem gewünschten Ausstieg anfangen. Du brauchst Zeit, um den Betrieb unabhängiger von dir zu machen, die Zahlen aufzubereiten, einen Nachfolger zu finden und die Übergabe zu begleiten. Eine ungeplante Übergabe muss dagegen oft in wenigen Monaten gelingen.
Wie wird der Gewinn aus dem Verkauf meines Betriebs besteuert?
Der Veräußerungsgewinn ist nach § 16 EStG einkommensteuerpflichtig. Er ergibt sich aus dem Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten und dem Wert des Betriebsvermögens. Ab 55 Jahren oder bei dauernder Berufsunfähigkeit gibt es auf Antrag einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz, beides nur einmal im Leben.
Muss ich auch Steuern zahlen, wenn ich meinen Betrieb einfach schließe?
Ja, auch die Aufgabe eines Betriebs gilt nach § 16 Abs. 3 EStG als Veräußerung. Werden Wirtschaftsgüter verkauft, zählen die Verkaufspreise. Übernimmst du sie ins Privatvermögen, setzt das Finanzamt den gemeinen Wert zum Zeitpunkt der Aufgabe an. So können stille Reserven, etwa in einer Immobilie, steuerpflichtig werden.
Wie hoch ist der Freibetrag bei der Betriebsaufgabe?
Der Freibetrag beträgt nach § 16 Abs. 4 EStG 45.000 Euro, wenn du das 55. Lebensjahr vollendet hast oder dauernd berufsunfähig bist. Er wird nur auf Antrag und nur einmal gewährt und schmilzt ab, soweit der Gewinn 136.000 Euro übersteigt. Ab 181.000 Euro Gewinn entfällt er ganz.
Kann der Verkaufspreis meine Rente ersetzen?
Der Verkaufspreis kann einen Teil deiner Altersvorsorge bilden, sollte aber nicht die einzige Säule sein. Ob und zu welchem Preis sich ein Käufer findet, ist unsicher, und Teile des Preises werden oft erst später oder erfolgsabhängig gezahlt. Plane deshalb eine eigene Vorsorge unabhängig vom Verkauf.
Was passiert bei einer geordneten Aufgabe mit meinen Mitarbeitenden?
Bei einer Aufgabe ohne Nachfolger musst du die Arbeitsverhältnisse ordentlich beenden und die Fristen einhalten. Wird der Betrieb dagegen übertragen, gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB auf den neuen Inhaber über. Lass dich bei beiden Wegen arbeitsrechtlich beraten.
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Lass uns über dein Vorhaben sprechen.
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

