Firmenkompass

Selbstständig als Tagesmutter oder Tagesvater: Erlaubnis, Geld und Steuern

Als Tagesmutter oder Tagesvater betreust du Kinder im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen und arbeitest eng mit dem Jugendamt zusammen. Bevor du startest, brauchst du eine Pflegeerlaubnis. Danach stellen sich Fragen zu Geldleistung, Steuern, Rente und Versicherungen. Hier bekommst du die Antworten.

Das Wichtigste in Kürze

5 Kinder
gleichzeitig mit einer Pflegeerlaubnis
5 Jahre
Geltungsdauer der Erlaubnis
400 €
Betriebsausgabenpauschale je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden
603 €
Einkommensgrenze im Monat für die Renten­pflicht
  • Pflegeerlaubnis: Ab mehr als 15 Wochenstunden gegen Entgelt brauchst du eine Erlaubnis des Jugendamts (§ 43 SGB VIII), befristet auf fünf Jahre.
  • Bis zu fünf Kinder: So viele fremde Kinder darfst du gleichzeitig betreuen, Landesrecht kann Ausnahmen zulassen.
  • Geld vom Jugendamt: Die laufende Geldleistung deckt Sachaufwand, Förderleistung sowie Erstattungen für Versicherungen (§ 23 SGB VIII).
  • Steuern: Freiberuflich nach § 18 EStG, Pauschale 400 € je Kind und Monat, Erstattungen für Versicherungen steuerfrei.
  • Rente: Ab 603 € Gewinn im Monat bist du renten­versicherungs­pflichtig.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Erlaubnis brauchst du als Tagesmutter?

Als Tagesmutter oder Tagesvater brauchst du eine Erlaubnis zur Kindertagespflege vom Jugendamt, sobald du fremde Kinder außerhalb ihres Elternhauses mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt länger als drei Monate betreust (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).

Die Erlaubnis bekommst du, wenn du geeignet bist. Das Gesetz nennt Persönlichkeit, Sachkompetenz, Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räume (§ 43 Abs. 2 SGB VIII). Außerdem sollst du vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege haben, die du in qualifizierten Lehrgängen oder auf andere Weise nachweist. Wie viele Unterrichtseinheiten der Lehrgang umfasst und ob ein Teil erst nach dem Start folgen darf, legen dein Bundesland sowie dein Jugendamt fest. Weil § 72a SGB VIII entsprechend gilt, legst du ein erweitertes Führungszeugnis vor.

  1. Beratung beim Jugendamt. Dort erfährst du, welche Qualifizierung verlangt wird und wann der nächste Kurs startet.
  2. Qualifizierung beginnen. Welche Kurse anerkannt werden, sagt dir das Jugendamt.
  3. Räume vorbereiten. Das Jugendamt prüft bei einem Hausbesuch, ob deine Räume kindgerecht und sicher sind.
  4. Antrag stellen. Mit Nachweisen, Führungszeugnis und ärztlicher Bescheinigung, je nach Jugendamt.
  5. Finanzamt informieren. Du meldest deine freiberufliche Tätigkeit über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an.

Wie viele Kinder darfst du betreuen?

Mit einer Erlaubnis darfst du bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder betreuen. Das Jugendamt kann die Erlaubnis im Einzelfall für weniger Kinder erteilen. Landesrecht kann vorsehen, dass pädagogisch ausgebildete Tagespflegepersonen mehr als fünf Kinder betreuen dürfen, höchstens so viele wie in einer vergleichbaren Kita-Gruppe (§ 43 Abs. 3 SGB VIII). Ob und wie sich mehrere Tagespflegepersonen zu einer Großtagespflege in gemeinsamen Räumen zusammenschließen dürfen, regelt jedes Bundesland selbst. Frag dafür bei deinem Jugendamt nach.

Gewerbe oder freier Beruf?

Betreust du Kinder mehrerer Familien eigenverantwortlich im eigenen Haushalt oder in angemieteten Räumen, ist das eine selbstständige erzieherische Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Ein Gewerbe meldest du dann nicht an. Betreust du dagegen ein Kind in dessen Familie nach Weisung der Eltern, bist du in der Regel deren Arbeitnehmerin. So steht es im BMF-Schreiben vom 06.04.2023. Wie du freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit allgemein abgrenzt, erklärt der Ratgeber Freiberufler oder Gewerbe.

Welches Geld bekommst du vom Jugendamt?

Vom Jugendamt bekommst du für jedes geförderte Kind eine laufende Geldleistung, deren Höhe der Träger der Jugendhilfe festlegt, soweit Landesrecht nichts anderes bestimmt (§ 23 Abs. 2a SGB VIII).

Die Geldleistung besteht nach § 23 Abs. 2 SGB VIII aus vier Teilen:

  • Sachaufwand: Erstattung angemessener Kosten, etwa für Essen, Spielmaterial oder Räume.
  • Anerkennungsbetrag: Bezahlung deiner Förderleistung, abhängig von Betreuungszeit, Zahl der Kinder und deren Förderbedarf.
  • Unfallversicherung: volle Erstattung nachgewiesener Beiträge zu einer angemessenen Unfallversicherung.
  • Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung: jeweils hälftige Erstattung nachgewiesener angemessener Beiträge.

Die konkreten Sätze unterscheiden sich stark von Ort zu Ort. Hol dir die Satzung oder Richtlinie deines Jugendamts, bevor du deinen Finanzplan aufstellst. Manche Tagespflegepersonen betreuen auch privat finanzierte Kinder, dann vereinbarst du den Preis direkt mit den Eltern.

Welche Rechtsform passt für Tagesmütter?

In der Regel arbeitest du als Tagesmutter oder Tagesvater allein ohne besondere Rechtsform, denn die Erlaubnis knüpft an deine persönliche Eignung an. Schließt ihr euch zu einer Großtagespflege zusammen, entsteht oft eine GbR für gemeinsame Kosten wie Miete. Haltet dann schriftlich fest, wer welche Kosten trägt. Eine GmbH ist für die klassische Kindertagespflege selten sinnvoll. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet der Start als Tagesmutter?

Die Startkosten hängen davon ab, ob du im eigenen Haushalt betreust oder eigene Räume anmietest. Mit dem Gründungskosten-Rechner rechnest du deine Variante.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Welche Versicherungen brauchst du als Tagesmutter?

Als selbstständige Tagespflegeperson bist du in der gesetzlichen Unfallversicherung bei der BGW pflichtversichert und meldest dich dort nach Beginn der Tätigkeit an. Die betreuten Kinder sind während der Betreuung durch eine geeignete Tagespflegeperson ebenfalls gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a SGB VII).

Für Schäden, die Kinder anderen zufügen oder die bei dir entstehen, brauchst du eine Haftpflicht, die die Kindertagespflege ausdrücklich abdeckt, siehe Betriebshaftpflicht. Frag dein Jugendamt, ob es den Nachweis schon mit dem Antrag sehen will. Hinzu kommen Kranken- und Pflegeversicherung, deren angemessene Beiträge das Jugendamt zur Hälfte erstattet.

Rentenversicherung

Tagesmütter und Tagesväter zählen als selbstständige Erzieher zu den renten­versicherungs­pflichtigen Selbstständigen (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI), solange sie keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die Pflicht greift laut Deutscher Rentenversicherung, wenn dein Gewinn regelmäßig 603 € im Monat übersteigt. 2026 liegt der Regelbeitrag bei 735,63 €, in den ersten drei Kalenderjahren nach dem Gründungsjahr kannst du den halben Regelbeitrag von 367,82 € zahlen oder einkommensgerecht Beiträge leisten. Das Jugendamt erstattet die Hälfte angemessener Beiträge. Mehr unter Rentenversicherung für Selbstständige.

Welche Steuern zahlst du als Tagesmutter?

Als Tagesmutter zahlst du Einkommensteuer auf deinen Gewinn, aber in der Regel keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer.

Einkommensteuer und Pauschale

Die laufende Geldleistung des Jugendamts ist steuerpflichtige Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit. Steuerfrei sind dagegen die Erstattungen für Unfallversicherung, Alterssicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung (§ 3 Nr. 9 EStG). Von deinen Einnahmen ziehst du entweder die tatsächlichen Kosten ab oder eine Pauschale. Laut BMF-Schreiben vom 06.04.2023 beträgt sie seit dem Veranlagungszeitraum 2023 400 € je Kind und Monat bei 40 Wochenstunden. Bei weniger Stunden kürzt du sie anteilig, für Freihalteplätze gelten 50 € je Platz und Monat.

Umsatzsteuer

Leistungen der Kindertagespflege können umsatzsteuerfrei sein, wenn du nach § 23 Abs. 3 SGB VIII als Tagespflegeperson geeignet bist (§ 4 Nr. 25 Satz 2 Buchst. b Doppelbuchst. cc UStG). Unabhängig davon kannst du als Kleinunternehmerin starten, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Mehr unter Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer für Gründer. Sprich bei Sonderfällen wie zusätzlichen Kursen für Eltern mit deiner Steuerberatung.

Wie findest du Familien als Tagesmutter?

Ein wichtiger Weg zu Familien führt über das Jugendamt oder die Fachberatung für Kindertagespflege, die freie Plätze vermitteln kann.

  • Vermittlung: Melde freie Plätze regelmäßig an Jugendamt und Fachberatung.
  • Konzept: Ein kurzes pädagogisches Konzept mit Tagesablauf überzeugt Eltern beim Kennenlernen.
  • Netzwerk: Kinderarztpraxen, Hebammen, Familienzentren und Krabbelgruppen in deinem Viertel.
  • Empfehlungen: Zufriedene Eltern sind deine stärkste Werbung.

Wie du dein Angebot beschreibst sowie sichtbar machst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung.

Welche Förderung gibt es für Tagesmütter?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Mietest du Räume für eine Großtagespflege an, kann ein Förderkredit helfen. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Frag dein Jugendamt nach eigenen Zuschüssen, Programme deines Landes findest du in unserer Förderdatenbank. Einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für Tagesmütter zählen eine ehrliche Rechnung und eine saubere Organisation. In Modul 1 prüfen wir, ob die Kindertagespflege zu deinem Alltag passt. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du mit den Sätzen deines Jugendamts, der Pauschale und deinen Beiträgen zur Rente. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Erlaubnis, Finanzamt, Versicherungen und Verträge mit Eltern. Planst du eine Großtagespflege mit Kolleginnen, hilft dir ein Coach mit Erfahrung in Gründung und Führung, zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deinen Start als Tagesmutter oder Tagesvater sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Dr. Werner von der BeyFragen dazu? Dein CoachDr. Werner von der BeyCoach für Gründung und Führung
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich als Tagesmutter eine Erlaubnis?

Ja, wenn du fremde Kinder außerhalb ihres Elternhauses mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen willst. Die Erlaubnis nach § 43 SGB VIII erteilt das Jugendamt. Sie gilt für bis zu fünf gleichzeitig anwesende Kinder und ist auf fünf Jahre befristet.

Welche Qualifizierung brauche ich als Tagesmutter?

Du brauchst vertiefte Kenntnisse über die Kindertagespflege, die du in qualifizierten Lehrgängen oder auf andere Weise nachweist (§ 43 Abs. 2 SGB VIII). Wie umfangreich der Lehrgang sein muss, legen dein Bundesland und dein Jugendamt fest. Frag dort nach dem nächsten Kurs.

Muss ich als Tagesmutter ein Gewerbe anmelden?

Nein, in der Regel nicht. Betreust du Kinder mehrerer Familien eigenverantwortlich, ist das nach dem BMF-Schreiben vom 06.04.2023 eine freiberufliche erzieherische Tätigkeit nach § 18 EStG. Du meldest dich beim Finanzamt an.

Wie viel darf ich als Tagesmutter pauschal absetzen?

Du darfst statt der tatsächlichen Kosten 400 € je Kind und Monat als Betriebsausgaben abziehen. Die Pauschale gilt für 40 Wochenstunden und wird bei weniger Stunden anteilig gekürzt. Betreust du im Haushalt der Eltern oder in kostenlos überlassenen Räumen, gilt die Pauschale nicht.

Bin ich als Tagesmutter renten­versicherungs­pflichtig?

Ja, wenn dein Gewinn regelmäßig über 603 € im Monat liegt und du keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigst. Tagesmütter gelten als selbstständige Erzieher nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Das Jugendamt erstattet die Hälfte angemessener Beiträge zur Alterssicherung.

Gibt es Förderung, wenn ich Tagesmutter werde?

Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Ob dein Jugendamt oder dein Land Ausstattung zusätzlich fördert, erfährst du dort.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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