Selbstständig in Hundebetreuung, Hundepension und Hundetraining
Hundetagesstätte, Hundepension oder Hundeschule: Wer mit Hunden arbeitet, braucht mehr als Tierliebe. Vor dem Start steht eine Erlaubnis des Veterinäramts mit Sachkundenachweis, dazu kommen Baurecht, Haftung und Steuern. Hier erfährst du, was gilt und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- § 11
- Tierschutzgesetz: Erlaubnis vor dem Start
- 4 Monate
- Regelfrist für die Entscheidung der Behörde
- 6 m²
- Mindestfläche im Zwinger für Hunde bis 50 cm
- 24.500 €
- Freibetrag bei der Gewerbesteuer
- Erlaubnis vor dem Start: Hundepension und Hundetagesstätte brauchen eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a TierSchG, Hundeschulen nach Buchst. f.
- Sachkunde: Du weist sie mit Fortbildungen oder in einem Fachgespräch beim Veterinäramt nach.
- Haltungsregeln: Die Tierschutz-Hundeverordnung legt Auslauf, Zwingergrößen und Pflege fest.
- Haftung: Wer fremde Hunde beaufsichtigt, haftet als Tieraufseher (§ 834 BGB).
- Gewerbe: Pension und Tagesstätte meldest du als Gewerbe an.
- Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.
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Welche Erlaubnis brauchst du für Hundebetreuung?
Für eine Hundepension, eine Hundetagesstätte oder eine Hundeschule brauchst du eine Erlaubnis des Veterinäramts nach § 11 Tierschutzgesetz, bevor du den ersten Hund annimmst.
Das Gesetz unterscheidet nach der Art der Tätigkeit. Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere hält, also auch fremde Hunde in einer Pension oder Tagesstätte betreut, fällt unter § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a TierSchG. Wer für Dritte Hunde ausbildet oder Halter beim Training anleitet, braucht die Erlaubnis nach Buchst. f. Gewerbsmäßig handelst du nach Auskunft der Veterinärämter, wenn du selbstständig, planmäßig, fortgesetzt und mit Gewinnabsicht arbeitest. Ob ein reiner Gassi-Service darunterfällt, klärst du am besten vorab mit deinem Veterinäramt.
| Tätigkeit | Erlaubnis | Anmeldung |
|---|---|---|
| Hundepension, Hundetagesstätte | § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a TierSchG | Veterinäramt, Gewerbeamt, Finanzamt |
| Hundeschule, Hundetraining für Halter | § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. f TierSchG | Veterinäramt, Finanzamt, je nach Einordnung Gewerbeamt |
| Gassi-Service, Betreuung beim Halter | klärt das Veterinäramt im Einzelfall | Gewerbeamt, Finanzamt |
Was verlangt das Veterinäramt?
Das Veterinäramt prüft drei Dinge: deine Sachkunde, deine Zuverlässigkeit und geeignete Räume. Typische Unterlagen sind nach den Merkblättern der Behörden:
- ausgefülltes Antragsformular des zuständigen Veterinäramts
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Sachkundenachweise, etwa Aus- und Fortbildungen
- schriftliches Konzept zur Betreuung und Grundriss oder Lageskizze der Räume
- Möglichkeit, kranke oder unverträgliche Hunde getrennt unterzubringen
Ob deine Nachweise reichen oder ob du zusätzlich ein Fachgespräch mit theoretischem und praktischem Teil ablegst, entscheidet das Amt im Einzelfall. Der Sachkundenachweis für große Hunde nach dem Landeshundegesetz reicht dafür nach Auskunft von Veterinärämtern nicht aus. Die Behörde soll innerhalb von vier Monaten entscheiden und kann die Frist um bis zu zwei Monate verlängern (§ 11 Abs. 5 TierSchG). Wer ohne Erlaubnis beginnt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 25.000 €. Plane den Antrag deshalb früh in deinen Zeitplan ein.
Was regelt die Tierschutz-Hundeverordnung?
Die Tierschutz-Hundeverordnung legt Mindeststandards für jede Hundehaltung fest, auch in deiner Pension. Hunde brauchen mehrmals täglich Umgang mit einer Betreuungsperson, Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers und Kontakt zu Artgenossen (§ 2). In Räumen muss Tageslicht einfallen (§ 5). Für Zwinger gelten Mindestflächen nach Widerristhöhe: 6 m² bis 50 cm, 8 m² bis 65 cm und 10 m² darüber, jede Seite mindestens zwei Meter (§ 6). Anbindehaltung ist grundsätzlich verboten (§ 7). Wasser muss jederzeit bereitstehen, die Unterkunft kontrollierst du mindestens zweimal täglich (§ 8).
Landeshundegesetz, Baurecht und Gewerbe
Dazu kommt Landesrecht: Leinenpflicht, Regeln für bestimmte Rassen oder große Hunde regelt jedes Bundesland in seinem eigenen Hunde- oder Gefahrhundegesetz. Für eine Pension auf eigenem Grundstück klärst du mit dem Bauamt, ob die Nutzung an deinem Standort baurechtlich zulässig ist. Pension und Tagesstätte meldest du als Gewerbe an (§ 14 GewO), danach bist du Mitglied der IHK (§ 2 IHKG). Ob reines Hundetraining als unterrichtende freiberufliche Tätigkeit nach § 18 EStG gilt, entscheidet das Finanzamt. Hintergründe stehen im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Welche Rechtsform passt für Hundebetreuung?
Die meisten starten als Einzelunternehmen, weil es schnell gegründet ist und wenig kostet. Betreibt ihr die Pension zu zweit, entsteht automatisch eine GbR, in der jeder voll haftet. Eine UG oder GmbH lohnt sich eher, wenn du ein Grundstück pachtest, Personal einstellst oder größere Haftungsrisiken siehst. Im Antrag nach § 11 TierSchG nennst du die Person, die für die Tätigkeit verantwortlich ist, auch wenn du eine GmbH gründest. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet der Start in der Hundebetreuung?
Die Startkosten hängen vor allem davon ab, ob du mobil als Gassi-Service startest oder Räume und Freiflächen für eine Tagesstätte herrichtest. Mit dem Gründungskosten-Rechner rechnest du deine eigene Variante.
Die Gebühren für die Erlaubnis legt das zuständige Veterinäramt fest. Frag sie vorab an, damit du sie in deinen Finanzplan aufnehmen kannst.
Welche Versicherungen brauchst du für Hundebetreuung?
Am wichtigsten ist eine Betriebshaftpflicht, die das Hüten fremder Hunde ausdrücklich einschließt. Der Grund: Der Halter haftet für Schäden durch seinen Hund (§ 833 BGB), aber auch du haftest, weil du die Aufsicht vertraglich übernommen hast (§ 834 BGB). Du entlastest dich nur, wenn du die erforderliche Sorgfalt nachweist. Lass dir außerdem von jedem Halter dessen Tierhalterhaftpflicht sowie den Impfstatus zeigen und halte das im Betreuungsvertrag fest.
Für Schäden an den Hunden selbst, etwa Verletzungen beim Spielen in der Gruppe, prüfst du, ob dein Vertrag sie einschließt. Eine Inhaltsversicherung schützt deine Ausstattung, für das Transportfahrzeug brauchst du die Kfz-Haftpflicht, mehr unter Firmenwagen-Versicherung. Welche Berufsgenossenschaft für dich zuständig ist, erfährst du über die DGUV. Hast du Beschäftigte, meldest du dein Unternehmen binnen einer Woche dort an (§ 192 SGB VII). Deine eigene Absicherung regelst du über Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Welche Steuern zahlst du in der Hundebetreuung?
Du zahlst Einkommensteuer auf deinen Gewinn, in der Regel 19 % Umsatzsteuer auf deine Leistungen und als Gewerbetreibender Gewerbesteuer, sobald dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Viele starten als Kleinunternehmer. Das geht, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 Abs. 1 UStG). Deine Kunden sind fast immer Privatleute, deshalb ist der Preis ohne Umsatzsteuer ein echter Vorteil. Details findest du unter Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer für Gründer. Futter, Ausstattung, Fortbildungen und Fahrzeugkosten setzt du als Betriebsausgaben ab.
Wie gewinnst du Kunden für deine Hundebetreuung?
Kunden gewinnst du vor allem über Vertrauen: Hundehalter geben ihren Hund nur jemandem, den sie kennen oder der ihnen empfohlen wurde.
- Kennenlerntermin: Ein kostenloser Probetag zeigt, ob der Hund in die Gruppe passt.
- Empfehlungen: Tierarztpraxen, Hundefriseure und Futterläden in deiner Nähe sind wertvolle Partner.
- Lokale Sichtbarkeit: ein gepflegter Eintrag in Kartendiensten, eine eigene Website mit Fotos der Räume und klaren Preisen.
- Bewertungen: Bitte zufriedene Halter um eine Rezension.
- Pakete: Zehnerkarten oder feste Wochentage schaffen planbare Einnahmen.
Wie du Angebot, Preise sowie Werbung aufbaust, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7 Website.
Welche Förderung gibt es für Hundebetreuung?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für Umbau und Ausstattung gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme deines Bundeslandes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für die Hundebetreuung zählen ein tragfähiges Konzept, saubere Zahlen und die richtigen Genehmigungen. In Modul 1 prüfen wir deine Idee und dein Angebot. In Modul 2 Businessplan Text entsteht das Betreuungskonzept, das du auch für den Antrag beim Veterinäramt brauchst. In Modul 3 Businessplan Zahlen kalkulierst du Tagessätze und Auslastung. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Erlaubnis, Gewerbe, Steuern und Versicherungen. Eine Coachin mit Erfahrung bei Gründung und Positionierung ist zum Beispiel:
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über deine Hundebetreuung sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachMaria BieberCoach für Gründung und Positionierung
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- § 11 TierSchG – Erlaubnis (Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a und f, Abs. 5: Beginn erst nach Erteilung, vier Monate)
- Tierschutz-Hundeverordnung (§§ 2 bis 8)
- Stadt Oberhausen, Veterinäramt: Merkblatt § 11-Antrag für eine Hundetagesstätte (Nr. 8a, Unterlagen, Sachkunde, Bußgeld)
- Landratsamt Aichach-Friedberg: Merkblatt zur Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (Stand August 2026)
- § 833 BGB – Haftung des Tierhalters
- § 834 BGB – Haftung des Tieraufsehers
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 2 IHKG – Kammerzugehörigkeit
- § 18 EStG – Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- § 192 SGB VII – Mitteilung an die Berufsgenossenschaft (eine Woche)
- DGUV: Häufig gestellte Fragen zur Zuständigkeit
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Brauche ich für eine Hundepension eine Erlaubnis?
Ja, wer gewerbsmäßig fremde Hunde hält oder betreut, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. a Tierschutzgesetz. Zuständig ist das Veterinäramt deines Kreises oder deiner Stadt. Du darfst erst anfangen, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Braucht eine Hundeschule eine Erlaubnis?
Ja, wer für Dritte Hunde ausbildet oder Halter beim Training anleitet, braucht eine Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. f Tierschutzgesetz. Dafür weist du deine Sachkunde nach, häufig in einem Fachgespräch beim Veterinäramt.
Wie weise ich die Sachkunde nach?
Die Sachkunde weist du mit Aus- und Fortbildungen oder in einem Fachgespräch beim Veterinäramt nach. Welche Nachweise anerkannt werden, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Der Sachkundenachweis für große Hunde nach Landeshundegesetz reicht dafür nach Auskunft von Veterinärämtern nicht aus.
Wer haftet, wenn ein betreuter Hund jemanden beißt?
Neben dem Halter kannst auch du haften, weil du die Aufsicht vertraglich übernommen hast (§ 834 BGB). Du haftest nicht, wenn du die erforderliche Sorgfalt beachtet hast. Eine Betriebshaftpflicht, die das Hüten fremder Hunde ausdrücklich einschließt, ist deshalb wichtig.
Kann ich eine Hundepension in meiner Wohnung betreiben?
Das hängt vom Baurecht und von deinem Mietvertrag ab. Ob eine Hundepension an deinem Standort zulässig ist, klärst du vorher mit dem Bauamt deiner Gemeinde. Das Veterinäramt prüft die Räume zusätzlich vor Ort.
Gibt es Förderung für die Gründung einer Hundebetreuung?
Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Für Ausstattung sowie Umbau gibt es zusätzlich Förderkredite der KfW und der Länder.
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