Firmenkompass

Checkliste Unternehmenskauf: von der Suche bis zur Übergabe

Ein Unternehmenskauf läuft in mehreren Phasen ab, und in jeder gibt es Punkte, die man leicht vergisst. Diese Checkliste führt dich von der Suche über Prüfung, Finanzierung und Vertrag bis zu den ersten Wochen nach der Übergabe. Wo das Gesetz Fristen setzt, steht die Vorschrift dabei.

Das Wichtigste in Kürze

1 Monat
Widerspruchsfrist Beschäftigte (§ 613a BGB)
1 Monat
Fragebogen ans Finanzamt (§ 138 AO)
4 Wochen
Unternehmerwechsel an die BG (§ 192 SGB VII)
  • Sechs Phasen: Suche, Kennenlernen, Prüfung, Finanzierung, Vertrag, Übergabe.
  • Förderung zuerst: Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Förderkredite beantragst du vor dem Start bzw. vor dem Vorhabensbeginn.
  • Notar: Pflicht beim Kauf von GmbH-Anteilen (§ 15 GmbHG) und bei Grundstücken (§ 311b BGB).
  • Mitarbeitende: Unterrichtung vor dem Übergang in Textform, Widerspruch binnen eines Monats (§ 613a BGB).
  • Anmeldungen: Gewerbe gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO), Finanzamt binnen eines Monats (§ 138 AO), Berufsgenossenschaft binnen vier Wochen (§ 192 SGB VII).

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Inhalt dieser Seite

Welche Phasen hat ein Unternehmenskauf?

Ein Unternehmenskauf hat sechs Phasen: Suche, Kennenlernen, Prüfung, Finanzierung, Vertrag und Übergabe. Die Phasen überschneiden sich, etwa wenn du schon während der Prüfung mit der Bank sprichst. Die Reihenfolge ist trotzdem wichtig, weil manche Schritte, zum Beispiel Förderanträge, nicht nachgeholt werden können. Die Tabelle gibt dir den Überblick, darunter folgt jede Phase zum Abhaken.

PhaseZielErgebnis
1. Suchepassende Betriebe findenSuchprofil, erste Kontakte
2. KennenlernenBetrieb und Inhaber einschätzenVertraulichkeits­vereinbarung, Kurzprofil, Absichtserklärung
3. PrüfungRisiken und Wert erkennenDue-Diligence-Ergebnis, Preisrahmen
4. FinanzierungKaufpreis und Start finanzierenBusinessplan, Finanzierungszusage
5. VertragKauf rechtssicher regelnunterschriebener, geprüfter Kaufvertrag
6. ÜbergabeBetrieb übernehmen und weiterführenAnmeldungen, Übergabeplan, erste 100 Tage

Phase 1: Wie findest du den passenden Betrieb?

Den passenden Betrieb findest du mit einem klaren Suchprofil und über mehrere Wege gleichzeitig: Nachfolgebörsen, Kammern, Banken und dein eigenes Netzwerk. Wie die öffentliche Börse nexxt-change und die Kammerbörsen funktionieren, erklärt der Ratgeber Nachfolgebörsen.

  • Suchprofil festgelegt: Branche, Region, Größe, Zeitplan
  • eigenes Budget grob geklärt: Eigenkapital, mögliche Kredite, Förderung
  • geprüft, ob du fachliche Voraussetzungen erfüllst, etwa Meisterpflicht oder Erlaubnisse
  • Kaufgesuch bei nexxt-change oder einer Kammerbörse aufgegeben
  • Nachfolgeberatung bei IHK oder Handwerkskammer angefragt
  • Hausbank und Netzwerk über deine Suche informiert
  • Nachfolgeform überlegt: externe Übernahme, Management-Buy-in oder als Mitarbeitender ein Management-Buy-out

Phase 2: Was klärst du beim Kennenlernen?

Beim Kennenlernen klärst du, ob Betrieb, Inhaber und deine Vorstellungen grundsätzlich zusammenpassen, bevor du Zeit und Geld in eine Prüfung steckst. Achte darauf, warum der Inhaber verkauft und wie lange er nach der Übergabe noch zur Verfügung steht.

  • erstes Gespräch mit dem Inhaber geführt, Verkaufsmotiv verstanden
  • Betrieb vor Ort angesehen
  • Vertraulichkeits­vereinbarung unterschrieben, anwaltlich geprüft
  • Kurzprofil und erste Kennzahlen erhalten
  • Preisvorstellung des Inhabers erfragt
  • Eckpunkte in einer Absichtserklärung festgehalten, Bindungswirkung rechtlich geklärt
  • Förderanträge geplant, falls du aus der Arbeitslosigkeit gründest

Phase 3: Was prüfst du vor dem Kauf?

Vor dem Kauf prüfst du Finanzen, Steuern, Verträge, Personal, Markt und Inventar des Betriebs, also eine Due Diligence. Die Ergebnisse bestimmen, ob du kaufst, zu welchem Preis und mit welchen Garantien. Die Fragenliste und die Prüfbereiche im Detail findest du im Ratgeber Due Diligence.

  • Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre und aktuelle BWA erhalten und bereinigt
  • Steuerbescheide und Prüfungsberichte mit der Steuerberatung durchgesehen
  • Haftungsrisiken geklärt: Firmenfortführung (§ 25 HGB) und Betriebssteuern (§ 75 AO)
  • Miet-, Leasing-, Liefer- und Kundenverträge geprüft, Klauseln zum Inhaberwechsel markiert
  • Personalliste, Arbeitsverträge und Zusagen geprüft
  • Kundenstruktur und Abhängigkeit vom Inhaber bewertet
  • Anlagen, Fahrzeuge und IT angesehen, Investitionsbedarf geschätzt
  • Genehmigungen geprüft und geklärt, ob sie an die Person gebunden sind
  • Kaufpreis plausibilisiert, siehe Unternehmensbewertung
Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Phase 4: Wie finanzierst du den Kauf?

Den Kauf finanzierst du meist aus Eigenkapital, Bankkredit, Förderkrediten und manchmal einem Darlehen des Verkäufers. Grundlage für jedes Gespräch mit der Bank ist ein Businessplan, der zeigt, wie du den Betrieb weiterführst und den Kredit bedienst. Wie ein solcher Plan aussieht, erklärt der Ratgeber Businessplan für die Übernahme, die Finanzierungswege der Ratgeber Nachfolge finanzieren.

  • Businessplan mit Übernahmekonzept, Planzahlen und Liquiditätsplan erstellt
  • Kapitalbedarf berechnet: Kaufpreis, Nebenkosten, Investitionen, Anlaufreserve
  • Förderkredite geprüft, etwa den ERP-Förderkredit KMU
  • Bürgschaft der Bürgschaftsbank geprüft, falls Sicherheiten fehlen
  • Förderkredit vor dem Vorhabensbeginn über die Hausbank beantragt, was als Beginn gilt, steht im Merkblatt des Programms
  • Gespräche mit mindestens zwei Banken geführt
  • Finanzierungszusage schriftlich erhalten, bevor du den Kaufvertrag unterschreibst

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, stellst du Anträge auf Gründungszuschuss oder, mit Grundsicherung (früher Bürgergeld), auf Einstiegsgeld vor dem Start. Leistungen der Arbeitsförderung werden grundsätzlich nur auf vorherigen Antrag erbracht (§ 324 SGB III). Ein AVGS Gründercoaching kann dich vorher bei Konzept und Zahlen unterstützen, in Modul 4 Finanzierung bereiten wir Kapitalbedarf, Förderkredite und Bankgespräch vor. Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

Phase 5: Was gehört zum Kaufvertrag?

Zum Kaufvertrag gehören Kaufgegenstand, Preis und Zahlung, Stichtag, Garantien und Haftung, Regeln zu Mitarbeitenden und Verträgen sowie die Mitarbeit des bisherigen Inhabers nach der Übergabe. Den Vertrag entwirft oder prüft eine Anwältin oder ein Anwalt, die steuerliche Seite die Steuerberatung. Musterverträge aus dem Internet ersetzen das nicht.

  • Kaufform entschieden: Kauf der einzelnen Wirtschaftsgüter oder Kauf von Gesellschaftsanteilen, siehe Nachfolgeformen
  • Kaufgegenstand vollständig beschrieben: Inventar, Vorräte, Kundenstamm, Name, Website, Rechte
  • Kaufpreis, Zahlungsweise und Stichtag festgelegt
  • Garantien des Verkäufers zu den Ergebnissen der Prüfung aufgenommen
  • Regelung zur Firmenfortführung und Haftung getroffen, bei Bedarf Eintragung oder Mitteilung nach § 25 Abs. 2 HGB
  • Zustimmung von Vermieter und wichtigen Vertragspartnern eingeholt, wo nötig
  • Einarbeitung und Mitarbeit des bisherigen Inhabers vereinbart
  • Steuerliche Folgen mit der Steuerberatung geklärt, etwa ob eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vorliegt (§ 1 Abs. 1a UStG)
  • Notartermin vereinbart, falls GmbH-Anteile (§ 15 GmbHG) oder ein Grundstück (§ 311b BGB) gekauft werden

Phase 6: Was ist bei der Übergabe zu tun?

Bei der Übergabe meldest du den Betrieb auf dich an, informierst Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten und arbeitest dich mit dem bisherigen Inhaber ein. Die gesetzlichen Fristen hängen davon ab, ob du als Einzelunternehmer übernimmst oder Anteile an einer Gesellschaft kaufst.

Anmeldungen und Fristen

SchrittWerFrist
Gewerbeanmeldung (Einzelunternehmen, neue Gesellschaft)Erwerber beim Gewerbeamtgleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 Abs. 1 GewO)
Gewerbeabmeldungbisheriger Inhaberbei Aufgabe des Betriebs (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO)
Fragebogen zur steuerlichen ErfassungErwerber über ELSTERinnerhalb eines Monats (§ 138 Abs. 1b und 4 AO)
Berufsgenossenschaftbisheriger Inhaber und NachfolgerWechsel des Unternehmers binnen vier Wochen (§ 192 Abs. 4 SGB VII)
Handelsregister (eingetragener Kaufmann)InhaberInhaberwechsel zur Eintragung anmelden (§ 31 Abs. 1 HGB), am besten direkt nach dem Übergang
Gesellschafterliste (GmbH-Anteilskauf)Notarunverzüglich nach Wirksamwerden (§ 40 Abs. 2 GmbHG)
Transparenzregister (GmbH, UG)GesellschaftÄnderung der wirtschaftlich Berechtigten unverzüglich mitteilen (§ 20 GwG)

Wie die Anmeldung beim Gewerbeamt abläuft, erklärt der Ratgeber Gewerbeanmeldung, den Fragebogen der Ratgeber Steuerliche Erfassung über ELSTER.

Übergabe im Betrieb

  • Übergabeplan mit dem bisherigen Inhaber abgestimmt
  • Mitarbeitende persönlich informiert, Schlüsselpersonen früh einbezogen
  • wichtigste Kunden gemeinsam mit dem bisherigen Inhaber besucht oder angerufen
  • Lieferanten, Vermieter und Versicherungen informiert
  • Bankverbindung, Rechnungsvorlagen, Impressum und Website umgestellt
  • Zugänge zu Konten, Software, Domains und Kundendaten übertragen
  • Versicherungen geprüft und auf dich umgestellt
  • Plan für die ersten 100 Tage aufgestellt: Was bleibt, was änderst du, wann

Welche Fehler passieren beim Unternehmenskauf am häufigsten?

Die häufigsten Fehler sind zu wenig Prüfung, eine zu knappe Finanzierung und eine unterschätzte Übergabe. Viele Käufer konzentrieren sich auf den Preis und vergessen, dass Kunden und Mitarbeitende den Betrieb tragen.

  • Keine Reserve eingeplant: In den ersten Monaten nach der Übergabe schwanken Umsätze oft. Plane eine Anlaufreserve ein.
  • Inhaber zu schnell weg: Ohne Einarbeitung gehen Wissen und Kundenkontakte verloren.
  • Förderanträge zu spät: Gründungszuschuss und Einstiegsgeld lassen sich nach dem Start nicht nachholen.
  • Fristen übersehen: Finanzamt, Berufsgenossenschaft und Register haben eigene Fristen.

Wie wir dich durch den Kauf begleiten

Für die Bank erstellen wir mit dir einen Übernahme-Businessplan mit Finanzierungskonzept aus Eigenkapital, Kredit und möglichen Förderprogrammen. Bei Preisverhandlung und Übergabe hilft dir Verhandlung und Übergabe begleiten, mit Verhandlungsstrategie und einem Übergabeplan für die ersten 100 Tage. Rechts- und Steuerberatung ersetzen wir nicht, wir bereiten sie gut vor.

Wenn du die Übernahme aus der Arbeitslosigkeit planst, sprich mit uns über ein AVGS Gründercoaching. Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Melde dich zum kostenlosen Erstgespräch.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was gehört auf eine Checkliste für den Unternehmenskauf?

Auf die Checkliste gehören sechs Phasen: Suche, Kennenlernen, Prüfung, Finanzierung, Vertrag und Übergabe mit den nötigen Anmeldungen. In jeder Phase gibt es feste Aufgaben, etwa die Vertraulichkeits­vereinbarung, die Due Diligence, den Businessplan für die Bank und die Unterrichtung der Mitarbeitenden. Welche Punkte für dich gelten, hängt von Rechtsform und Kaufgestaltung ab.

Wie lange dauert ein Unternehmenskauf?

Ein Unternehmenskauf dauert meist mehrere Monate, von der ersten Suche bis zur Übergabe oft deutlich länger. Zeit kosten vor allem Suche, Prüfung und Finanzierung. Plane außerdem eine Übergabephase ein, in der der bisherige Inhaber noch mitarbeitet.

Muss ich das Gewerbe neu anmelden, wenn ich einen Betrieb übernehme?

Ja, wenn du einen Betrieb als Einzelunternehmer übernimmst, meldest du das Gewerbe neu an, gleichzeitig mit dem Beginn (§ 14 GewO). Der bisherige Inhaber meldet seinen Betrieb ab. Kaufst du Anteile an einer GmbH, bleibt die Gesellschaft Gewerbetreibende, dann ändern sich vor allem Gesellschafterliste und gegebenenfalls Geschäftsführung.

Wann muss ich die Mitarbeitenden informieren?

Die Mitarbeitenden müssen vor dem Betriebsübergang in Textform unterrichtet werden. Das verlangt § 613a Abs. 5 BGB, zuständig ist der bisherige oder der neue Inhaber. Ab Zugang der Unterrichtung haben sie einen Monat Zeit, schriftlich zu widersprechen.

Brauche ich für den Unternehmenskauf einen Notar?

Einen Notar brauchst du, wenn du GmbH-Anteile kaufst oder ein Grundstück miterwirbst. Das schreiben § 15 GmbHG und § 311b BGB vor. Beim Kauf eines Einzelunternehmens ohne Grundstück ist der Notar meist nicht vorgeschrieben, ein anwaltlich geprüfter Vertrag ist trotzdem dringend zu empfehlen.

Wann beantrage ich Förderkredite für die Übernahme?

Förderkredite für eine Übernahme beantragst du grundsätzlich vor dem Vorhabensbeginn, über deine Hausbank. Was genau als Beginn gilt, steht im Merkblatt des jeweiligen Programms. Unterschreib den Kaufvertrag deshalb erst, wenn die Finanzierung steht oder der Vertrag eine passende Bedingung enthält.

Gibt es Förderung, wenn ich aus der Arbeitslosigkeit einen Betrieb übernehme?

Ja, auch eine Übernahme kann als Start in die Selbstständigkeit gefördert werden, etwa mit AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld. Die Anträge stellst du vor dem Start, denn Leistungen der Arbeitsförderung gibt es grundsätzlich nur auf vorherigen Antrag (§ 324 SGB III). Ob gefördert wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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