Firmenkompass

Unternehmenskauf: So kaufst du eine bestehende Firma

Einen laufenden Betrieb zu übernehmen ist eine echte Alternative zur Neugründung: Kunden, Umsatz und Team sind schon da. Dafür übernimmst du auch Risiken, die man auf den ersten Blick nicht sieht. Hier erfährst du, wie ein Unternehmenskauf abläuft und worauf du rechtlich achten musst.

Das Wichtigste in Kürze

§ 25 HGB
Haftung bei Fortführung der Firma
1 Monat
Widerspruchsfrist der Beschäftigten
15 Jahre
Abschreibung des Firmenwerts
  • Gründlich suchen: Nachfolgebörsen, Kammern, Verbände und das eigene Netzwerk sind die wichtigsten Quellen.
  • Erst prüfen, dann zahlen: Die Due Diligence zeigt, was du wirklich kaufst.
  • Kaufform entscheidet: Beim Asset Deal kaufst du Wirtschaftsgüter, beim Share Deal die Gesellschaft samt Altlasten.
  • Haftung kennen: Firmenfortführung (§ 25 HGB), Betriebssteuern (§ 75 AO) und Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB) gehen dich direkt an.
  • Notar bei GmbH: Anteile an einer GmbH werden nur notariell übertragen (§ 15 GmbHG).
  • Förderung vor Vertrag: KfW-Kredite beantragst du über deine Bank, bevor du unterschreibst.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Warum eine Firma kaufen statt neu gründen?

Wer eine Firma kauft, startet mit Kunden, Umsatz, Mitarbeitenden und eingespielten Abläufen statt bei null. Das senkt das Anlaufrisiko, kostet aber einen Kaufpreis und bringt Verpflichtungen aus der Vergangenheit mit.

Gelegenheiten gibt es reichlich. Das Institut für Mittelstandsforschung Bonn schätzt, dass im Zeitraum 2026 bis 2030 in rund 186.000 Familienunternehmen eine Übergabe ansteht. Viele Inhaber finden keinen Nachfolger in der Familie und suchen extern. Welche Wege es dafür gibt, vom Kauf bis zum Einstieg als Führungskraft, zeigt der Ratgeber Nachfolgeformen. Übernimmst du den Betrieb, in dem du schon arbeitest, lies den Ratgeber Management-Buy-out.

Wie findest du ein passendes Unternehmen?

Ein passendes Unternehmen findest du am ehesten über Nachfolgebörsen, die Kammern und dein eigenes Branchennetzwerk. Viele Übergaben laufen nicht über Inserate, sondern über Steuerberater, Lieferanten oder Gespräche auf Branchentreffen.

  • Nachfolgebörsen: Öffentliche und kammernahe Börsen sammeln Angebote anonymisiert. Einen Überblick gibt der Ratgeber Nachfolgebörsen.
  • IHK und Handwerkskammer: Die Nachfolgeberatungen kennen übergabewillige Betriebe in ihrer Region.
  • Branchenkontakte: Lieferanten, Verbände und Steuer­beratungskanzleien wissen oft früh, wer aufhören will.
  • Direkt ansprechen: Inhaber im passenden Alter offen, respektvoll anzusprechen ist legitim. Es führt nicht selten zum Ziel.

Bevor du suchst, lege dein Suchprofil fest: Branche, Region, Größe, Kaufpreisrahmen und welche Rolle du selbst übernehmen willst. Ohne klares Profil verlierst du viel Zeit mit Angeboten, die nicht zu dir passen.

Wie laufen Erstgespräch und Vertraulichkeit ab?

Im Erstgespräch lernt ihr euch kennen, bevor vertrauliche Zahlen fließen. Für den Inhaber ist das ein heikler Moment: Erfahren Mitarbeitende, Kunden oder Konkurrenz zu früh vom Verkauf, kann das dem Betrieb schaden.

Deshalb ist es üblich, vor der Herausgabe von Zahlen eine Vertraulichkeits­vereinbarung zu unterschreiben. Lass sie von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, Muster aus dem Internet passen selten genau. Im Erstgespräch klärt ihr:

  • Warum will der Inhaber verkaufen, und bis wann?
  • Wie stellt er sich Preis, Übergabezeit und seine eigene Rolle danach vor?
  • Was ist ihm für Mitarbeitende und Kunden wichtig?
  • Welche Unterlagen kann er wann bereitstellen?
  • Passt ihr menschlich zusammen? Eine Übergabe dauert oft Monate, in denen ihr eng zusammenarbeitet.

Was prüfst du in der Due Diligence?

In der Due Diligence prüfst du vor dem Kauf systematisch Zahlen, Verträge, Personal, Anlagen und rechtliche Risiken des Betriebs. Ziel ist, dass du weißt, was du kaufst, und Risiken im Preis oder im Vertrag berücksichtigen kannst.

BereichWas du dir ansiehst
FinanzenJahresabschlüsse oder EÜR der letzten Jahre, BWA, offene Posten, Kredite, Bürgschaften
Kunden und MarktUmsatz nach Kunden, Abhängigkeit von wenigen Großkunden, Auftragsbestand
VerträgeMiet-, Liefer-, Leasing- und Kundenverträge, Kündigungsfristen, Klauseln zum Inhaberwechsel
PersonalArbeitsverträge, Gehälter, Urlaubs- und Überstundenkonten, Zusagen zur Altersversorgung
AnlagenZustand und Alter von Maschinen und Fahrzeugen, anstehende Investitionen
Recht und SteuernGenehmigungen, laufende Streitigkeiten, Betriebsprüfungen, Umweltauflagen

Ausführlich erklärt das der Ratgeber Due Diligence, eine Liste zum Abhaken findest du in der Checkliste Unternehmenskauf. Für kleine Betriebe bieten wir mit der Due-Diligence light eine strukturierte Prüfung der wichtigsten Unterlagen an.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
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Wie wird der Kaufpreis festgelegt?

Der Kaufpreis beim Unternehmenskauf wird verhandelt, Grundlage ist meist eine Bewertung der bereinigten Gewinne nach Abzug eines angemessenen Unternehmerlohns. Wie das funktioniert und warum das steuerliche vereinfachte Ertragswertverfahren für kleine Betriebe oft zu hoch greift, liest du im Ratgeber Unternehmensbewertung.

Entscheidend ist am Ende, ob sich der Preis aus den künftigen Gewinnen finanzieren lässt. Nach deinem eigenen Lebensunterhalt, Steuern, Zins und Tilgung muss noch Luft für Investitionen bleiben. Neben einer Einmalzahlung gibt es auch andere Gestaltungen, etwa Ratenzahlungen an den Verkäufer oder einen Teil des Preises, der vom künftigen Erfolg abhängt. Solche Regelungen gehören in einen anwaltlich geprüften Vertrag.

Asset Deal oder Share Deal: Was ist der Unterschied?

Beim Asset Deal kaufst du einzelne Wirtschaftsgüter des Betriebs, beim Share Deal kaufst du Anteile an der Gesellschaft, die den Betrieb führt. Welche Form in Frage kommt, hängt auch von der Rechtsform ab: Ein Einzelunternehmen kannst du nur als Asset Deal kaufen.

Asset DealShare Deal
Was du kaufstMaschinen, Ausstattung, Lager, Kundenstamm, Name, VerträgeAnteile an einer GmbH oder anderen Gesellschaft
AltlastenDu kannst auswählen, was du übernimmst, gesetzliche Haftungsregeln gelten trotzdemDie Gesellschaft bleibt mit allen Rechten und Pflichten bestehen
VerträgeMüssen meist einzeln übertragen werden, oft mit Zustimmung des VertragspartnersLaufen grundsätzlich weiter, Klauseln zum Inhaberwechsel prüfen
Steuern beim KäuferKaufpreis wird auf Wirtschaftsgüter verteilt und abgeschrieben, der Firmenwert über 15 JahreAnteile werden nicht abgeschrieben
FormNotar, wenn zum Beispiel ein Grundstück dabei istBei GmbH-Anteilen immer notariell (§ 15 GmbHG)

Wird ein Unternehmen im Ganzen an einen anderen Unternehmer übertragen, ist das nach § 1 Abs. 1a UStG keine umsatzsteuerbare Lieferung. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, sollte deine Steuerberatung vor der Unterschrift prüfen.

Wann haftest du für Schulden und Mitarbeitende?

Als Käufer haftest du in mehreren Fällen kraft Gesetz für Verpflichtungen des Vorgängers, auch wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht. Die drei wichtigsten Regeln solltest du kennen.

Firmenfortführung nach § 25 HGB

Führst du ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma weiter, mit oder ohne Nachfolgezusatz, haftest du für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Ein vertraglicher Ausschluss wirkt gegenüber Gläubigern nur, wenn er ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder den Gläubigern mitgeteilt wird. Führst du den Namen nicht fort, haftest du nur bei einem besonderen Verpflichtungsgrund, etwa wenn du die Übernahme der Schulden öffentlich bekannt machst.

Betriebssteuern nach § 75 AO

Übernimmst du ein Unternehmen im Ganzen, haftest du für betriebliche Steuern wie Umsatz- oder Gewerbesteuer sowie für Steuerabzugsbeträge wie die Lohnsteuer. Das betrifft Steuern, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind und innerhalb eines Jahres nach deiner Betriebsanmeldung festgesetzt oder angemeldet werden. Die Haftung ist auf das übernommene Vermögen begrenzt.

Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB

Beim Betriebsübergang gehen alle Arbeitsverhältnisse mit ihren Rechten und Pflichten automatisch auf dich über. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam. Die Beschäftigten müssen vorher in Textform über Zeitpunkt, Grund und Folgen informiert werden. Sie können innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Für Ansprüche, die vor dem Übergang entstanden sind und innerhalb eines Jahres danach fällig werden, haften alter wie neuer Inhaber gemeinsam.

Wie finanzierst du den Kaufpreis?

Den Kaufpreis finanzierst du in der Regel aus einer Mischung aus Eigenkapital, Bankkredit und Förderkrediten. Die KfW fördert Übernahmen unter anderem mit dem ERP-Förderkredit KMU. Ein zweites Programm ist der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077), bei dem eine Bürgschaftsbank eine Garantie übernimmt. Beide beantragst du über deine Bank, und zwar vor Projektbeginn, also vor der Unterschrift unter den Kaufvertrag.

Für die Bank brauchst du einen Businessplan, der die Vergangenheit des Betriebs, deine Pläne und die Finanzierung zusammenbringt. Wie er für eine Übernahme aussieht, liest du im Ratgeber Businessplan für die Übernahme. Alle Finanzierungswege vergleicht der Ratgeber Nachfolge finanzieren, Hintergründe zur Bürgschaftsbank findest du in einem eigenen Ratgeber.

Den Übernahme-Businessplan erstellen wir gemeinsam mit dir, inklusive Finanzierungskonzept für Bank und KfW. Durch Kaufpreisverhandlung sowie Übergabe begleiten wir dich mit Verhandlung und Übergabe begleiten.

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest und einen Betrieb übernehmen willst, kann ein AVGS Gründercoaching bei Bewilligung die Vorbereitung kostenfrei begleiten. Die Finanzierung planen wir dort in Modul 4 Finanzierung. Ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter den Gutschein ausstellen, entscheiden sie im Einzelfall. Zusätzlich können der Gründungszuschuss oder für Menschen in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) das Einstiegsgeld in Frage kommen.

Wie läuft der Kauf Schritt für Schritt ab?

Ein Unternehmenskauf läuft in acht Schritten ab, von der Suche bis zur Übergabe. Bei kleinen Betrieben dauert das nach unserer Erfahrung mehrere Monate, oft länger als geplant.

  1. Suchprofil festlegen. Branche, Region, Größe, Kaufpreisrahmen, deine Rolle.
  2. Betrieb finden. Nachfolgebörsen, Kammern, Netzwerk.
  3. Erstgespräch führen. Kennenlernen, Vertraulichkeit vereinbaren, Unterlagen anfragen.
  4. Bewerten. Erste Preisspanne aus den bereinigten Zahlen.
  5. Prüfen. Due Diligence zu Zahlen, Verträgen, Personal und Risiken.
  6. Finanzieren. Businessplan, Bankgespräch, Förderkredite vor Vertragsschluss beantragen.
  7. Vertrag schließen. Mit anwaltlicher und steuerlicher Beratung, bei GmbH-Anteilen beim Notar.
  8. Übergeben. Mitarbeitende informieren, Kunden vorstellen, Wissen des Inhabers sichern, Anmeldungen erledigen.

Sprich uns gern im kostenlosen Erstgespräch an, wenn du einen Betrieb im Blick hast.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Asset Deal und Share Deal?

Beim Asset Deal kaufst du einzelne Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Kundenstamm und Verträge, beim Share Deal kaufst du Anteile an einer Gesellschaft. Beim Share Deal bleibt die Gesellschaft mit all ihren Verträgen und Verbindlichkeiten bestehen, du wirst nur ihr neuer Eigentümer.

Hafte ich für die Schulden des Vorgängers?

Ja, unter Umständen haftest du für Schulden des Vorgängers. Führst du ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort, haftest du nach § 25 HGB für dessen Geschäftsverbindlichkeiten, außer der Ausschluss wird im Handelsregister eingetragen oder den Gläubigern mitgeteilt. Für betriebliche Steuern kann zusätzlich § 75 AO greifen.

Muss ich die Mitarbeitenden übernehmen?

Ja, beim Kauf eines Betriebs gehen die Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB automatisch auf dich über. Kündigungen wegen des Übergangs sind unwirksam. Die Beschäftigten müssen vorher in Textform informiert werden und können innerhalb eines Monats widersprechen.

Brauche ich einen Notar?

Beim Kauf von GmbH-Anteilen brauchst du immer einen Notar, denn § 15 GmbHG verlangt die notarielle Form. Beim Asset Deal ist ein Notar nötig, wenn zum Beispiel ein Grundstück mitverkauft wird.

Wie finanziere ich den Kaufpreis?

Den Kaufpreis finanzierst du meist aus Eigenkapital, Bankkredit und Förderkrediten, oft ergänzt um eine Bürgschaft. Die KfW fördert Übernahmen etwa über den ERP-Förderkredit KMU, beantragt wird er vor Projektbeginn über deine Bank.

Wie lange dauert ein Unternehmenskauf?

Ein Unternehmenskauf dauert bei kleinen Betrieben erfahrungsgemäß mehrere Monate bis über ein Jahr, von der Suche bis zur Übergabe. Allein Prüfung, Finanzierung und Vertrag brauchen meist einige Monate.

Kann ich mit AVGS einen Betrieb übernehmen?

Auch die Übernahme eines Betriebs ist ein Weg in die Selbstständigkeit. Ob Agentur für Arbeit oder Jobcenter dafür einen Gutschein für ein AVGS Gründercoaching ausstellen, entscheiden sie im Einzelfall.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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