Firmenkompass

Hausmeisterservice gründen: was erlaubt ist, was du absichern musst und welche Förderung es gibt

Ein Hausmeisterservice ist schnell angemeldet und braucht wenig Startkapital. Die eigentliche Frage ist eine andere: Welche Arbeiten darfst du ohne Meisterbrief anbieten, und wo beginnt das Handwerk? Hier erfährst du, wo die Grenze liegt, worauf du beim Winterdienst achten musst und welche Förderung infrage kommt, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest.

Das Wichtigste in Kürze

3 Monate
Anlernzeit: einfachere Tätigkeiten gelten nicht als wesentlich (§ 1 Abs. 2 HwO)
20 %
der Arbeitskosten ziehen Privatkunden von der Steuer ab
4.000 €
Höchstbetrag pro Jahr für haushaltsnahe Dienstleistungen
25.000 €
Umsatzgrenze Kleinunternehmer im Vorjahr
  • Anmeldung: Gewerbe beim Gewerbeamt (§ 14 GewO), Mitgliedschaft in der IHK. Ein Meister ist nicht nötig.
  • Grenze zum Handwerk: Erlaubt sind Kontrolle, Pflege, Reinigung und kleine Reparaturen. Wesentliche Tätigkeiten eines Meisterhandwerks sind tabu (§ 1 Abs. 2 HwO).
  • Zusatzgewerbe: Bodenlegen, Gebäudereinigung oder der Einbau von Fenstern und Türen sind zulassungsfrei, müssen aber der Handwerkskammer angezeigt werden.
  • Winterdienst: Übernimmst du Räum- und Streupflichten, haftest du bei Fehlern. Verträge und Betriebshaftpflicht sind Pflichtprogramm.
  • Verkaufsargument: Privatkunden ziehen 20 % der Arbeitskosten von der Steuer ab (§ 35a EStG).

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Voraussetzungen brauchst du für einen Hausmeisterservice?

Für einen Hausmeisterservice brauchst du eine Gewerbeanmeldung, aber keinen Meisterbrief und keine besondere Erlaubnis. Du meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an (§ 14 GewO), danach wirst du Mitglied der IHK (§ 2 IHKG). Als Gründer bist du dort unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten Jahren beitragsfrei (§ 3 Abs. 3 IHKG). Den Ablauf liest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.

Wo liegt die Grenze zum Meisterhandwerk?

Die Grenze liegt dort, wo du wesentliche Tätigkeiten eines Handwerks aus Anlage A der Handwerksordnung ausführst, etwa von Elektrotechnikern, Installateuren und Heizungsbauern oder Malern. Nicht wesentlich sind nach § 1 Abs. 2 HwO Tätigkeiten,

  • die du in bis zu drei Monaten erlernen kannst,
  • die zwar länger dauern, für das Gesamtbild des Handwerks aber nebensächlich sind,
  • oder die nicht aus einem zulassungspflichtigen Handwerk entstanden sind.

Umgangssprachlich heißen solche einfachen Arbeiten oft „Minderhandwerk“. Achtung: Übst du mehrere solcher Tätigkeiten aus, die zusammen den Kern eines bestimmten Handwerks ausmachen, gilt das wieder als Handwerk.

In der Regel erlaubtGehört in den Fachbetrieb
Kontrollgänge, Schließdienst, Überwachung technischer RäumeStörungen an der Heizung beheben, Brenner einstellen
Heizung nach Herstellervorgaben bedienen, Wasser nachfüllenReparaturen an Heizungs- und Sanitäranlagen
Glühbirnen und Leuchtstoffröhren wechselnElektroinstallation, neue Leitungen und Anschlüsse
Dichtungen an Armaturen tauschen, kleine Verstopfungen lösenRohrleitungen verlegen oder ändern
Kehrdienst, Gartenpflege, Winterdienstumfangreiche Maler- und Lackierarbeiten
Kleine Löcher spachteln, Möbel und Regale montierenFliesen legen, Estrich, Putz

Diese Beispiele stammen aus Merkblättern der IHK Frankfurt am Main und der Handwerkskammer Ulm. Die Kammern sehen die Grenze nicht überall gleich. Lass dir dein Leistungsverzeichnis vor dem Start von der Kammer bestätigen.

Zulassungsfreie Zusatzgewerbe

Einige typische Zusatzleistungen sind zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerbe nach Anlage B, etwa Gebäudereiniger (Abschnitt 1 Nr. 33), Bodenleger (Abschnitt 2 Nr. 3) oder der Einbau von genormten Baufertigteilen wie Fenstern, Türen oder Regalen (Abschnitt 2 Nr. 24). Dafür brauchst du keinen Meister, musst den Beginn aber der Handwerkskammer anzeigen (§ 18 Abs. 1 HwO).

Welche Rechtsform passt für einen Hausmeisterservice?

Für einen Hausmeisterservice reicht zum Start fast immer das Einzelunternehmen, weil Kapitalbedarf und Risiko überschaubar sind. Wächst du mit Mitarbeitenden und Rahmenverträgen für große Wohnanlagen, kann eine GmbH oder UG sinnvoll werden, auch wegen des Haftungsrisikos im Winterdienst. Einen Überblick gibt der Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung eines Hausmeisterservice?

Ein Hausmeisterservice gehört zu den Gründungen mit geringem Startkapital. Die größten Posten sind meist ein Fahrzeug, Gartengeräte und das Material für den Winterdienst.

Deine Zahlen rechnest du mit dem Gründungskosten-Rechner. Für deine Preise hilft die Preis- und Stundensatzkalkulation.

Welche Versicherungen braucht ein Hausmeisterservice?

Die wichtigste Versicherung für einen Hausmeisterservice ist eine Betriebshaftpflicht, die ausdrücklich auch den Winterdienst und Schäden an betreuten Gebäuden abdeckt. Sie ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von Hausverwaltungen aber fast immer verlangt. Mehr dazu im Ratgeber Betriebshaftpflicht.

Dein Unternehmen meldest du innerhalb einer Woche bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an (§ 192 SGB VII). Welche Berufsgenossenschaft zuständig ist, hängt vom Schwerpunkt deiner Arbeiten ab. Die Zuständigkeit bekommst du nach der Anmeldung schriftlich bestätigt. Deine Mitarbeitenden sind dort pflichtversichert, für dich selbst gibt es eine freiwillige Unternehmer­versicherung. Dazu kommen deine Krankenversicherung und die Altersvorsorge.

Winterdienst: Wer haftet?

Übernimmst du den Winterdienst vertraglich, haftest du bei Fehlern in der Regel selbst für Schäden, etwa wenn jemand auf einem nicht gestreuten Weg stürzt (§ 823 BGB). Der Eigentümer bleibt meist verpflichtet, dich zu kontrollieren. Wie die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen von der Gemeinde auf Anlieger übertragen wird, regelt jedes Bundesland, oft ergänzt durch die Satzung deiner Gemeinde. Halte deshalb im Vertrag genau fest, welche Flächen du zu welchen Zeiten räumst, und dokumentiere jeden Einsatz.

Wird deine Gründung gefördert?Prüf es im kostenlosen Fördercheck: vier Fragen, eine Minute.
Fördercheck starten

Welche Steuern gelten für einen Hausmeisterservice?

Für einen Hausmeisterservice gelten die normalen Regeln für Gewerbetreibende. Viele Gründer starten zunächst als Kleinunternehmer.

  • Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Für Privatkunden und Vermieter von Wohnraum, die meist keine Vorsteuer abziehen können, ist das ein Preisvorteil. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
  • Reverse Charge: Bietest du Gebäudereinigung für ein Unternehmen an, das selbst nachhaltig Gebäudereinigung erbringt, schuldet dieses die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 8, Abs. 5 UStG). Mehr im Ratgeber Reverse Charge.
  • Gewerbesteuer: Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag für Einzelunternehmen (§ 11 GewStG).

§ 35a EStG als Verkaufsargument

Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Für Handwerkerleistungen gelten 20 %, höchstens 1.200 € (§ 35a Abs. 3 EStG). Typische Hausmeisterarbeiten wie Gartenpflege, Treppenhausreinigung oder Winterdienst auf dem Grundstück können zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zählen. Welche Arbeiten im Einzelnen begünstigt sind, legt die Finanzverwaltung fest. Voraussetzung ist, dass du eine Rechnung stellst und der Kunde aufs Konto zahlt (§ 35a Abs. 5 EStG). Weise Arbeitskosten getrennt von Material und Fahrtkosten aus. Mieter bekommen den Anteil oft über die Nebenkostenabrechnung bescheinigt. Mehr zu Umsatzsteuer und Rechnungen im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.

Wie gewinnst du Kunden für deinen Hausmeisterservice?

Die wichtigsten Kunden für einen Hausmeisterservice sind Hausverwaltungen, Eigentümer­gemeinschaften und Gewerbeimmobilien, weil sie feste Verträge über viele Monate vergeben. Privatkunden bringen Zusatzaufträge, etwa Gartenpflege oder Urlaubsbetreuung.

  • Hausverwaltungen direkt ansprechen: mit klarem Leistungsverzeichnis, Preisen pro Objekt und Nachweis der Betriebshaftpflicht.
  • Zuverlässigkeit zeigen: feste Ansprechperson, Einsatzprotokolle, schnelle Reaktionszeiten.
  • Netzwerk mit Fachbetrieben: Elektriker, Installateure oder Maler, an die du Aufträge weitergibst, die du selbst nicht ausführen darfst.
  • Lokale Sichtbarkeit: Website, Kartendienst-Eintrag und Fahrzeugbeschriftung.

Deine Strategie erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, die Website in Modul 7 Website.

Wie du Verwaltungen Schritt für Schritt ansprichst, zeigt der Leitfaden Hausverwaltungen als Auftraggeber gewinnen, weitere Ideen für Pauschalen und Daueraufträge der Ratgeber Kunden gewinnen für Reinigung und Hausmeisterservice.

Welche Förderung gibt es für einen Hausmeisterservice?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt für den hauptberuflichen Start der Gründungszuschuss infrage, wenn du noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Beides sind Ermessensleistungen, entschieden wird im Einzelfall.

Für Fahrzeug und Geräte kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für einen Hausmeisterservice passen vor allem die Module zu Idee, Organisation sowie Marketing, weil Leistungsabgrenzung, Verträge und Kundengewinnung über den Erfolg entscheiden.

  • Modul 1: Welche Leistungen bietest du an, und wo liegt deine Grenze zum Handwerk?
  • Modul 3: Preise pro Objekt, Auslastung und Liquidität übers ganze Jahr.
  • Modul 5: Gewerbeanmeldung, Kammern, Berufsgenossenschaft, Versicherungen, Kleinunternehmerregelung.
  • Modul 6: Hausverwaltungen gewinnen, Angebote und Leistungsverzeichnis.

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch klären, wie dein Hausmeisterservice starten kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Michael WildFragen dazu? Dein CoachMichael WildMitgründer, Seniorberater und Board Advisor
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für einen Hausmeisterservice einen Meister?

Nein, für einen Hausmeisterservice reicht in der Regel eine Gewerbeanmeldung. Du darfst aber nur Arbeiten anbieten, die keine wesentlichen Tätigkeiten eines Meisterhandwerks sind. Größere Reparaturen an Heizung, Elektrik oder Sanitär gehören in einen Fachbetrieb.

Was darf ein Hausmeister ohne Meisterbrief?

Ein Hausmeister darf Kontroll-, Pflege- und Reinigungsarbeiten sowie kleine Reparaturen ausführen. Dazu zählen laut Kammer-Merkblättern etwa Kehrdienst, Gartenpflege, Winterdienst, das Wechseln von Glühbirnen oder das Austauschen von Dichtungen an Armaturen. Störungen an der Heizung beheben oder den Brenner einstellen darf er nicht.

Was ist ein Minderhandwerk?

Minderhandwerk ist ein umgangssprachlicher Begriff für einfache Tätigkeiten, die nicht als wesentlicher Teil eines Meisterhandwerks gelten. Das Gesetz spricht von Tätigkeiten, die in bis zu drei Monaten erlernbar oder für das Handwerk nebensächlich sind (§ 1 Abs. 2 HwO). Mehrere solcher Tätigkeiten zusammen können aber wieder ein Handwerk ergeben.

Bin ich als Hausmeisterservice in der IHK oder der Handwerkskammer?

Ein reiner Hausmeisterservice gehört in der Regel zur IHK. Bietest du zusätzlich zulassungsfreie oder handwerksähnliche Gewerbe an, etwa Bodenlegen oder Gebäudereinigung, musst du das der Handwerkskammer anzeigen. Für diesen Teil bist du dann dort Mitglied.

Wer haftet, wenn jemand auf dem nicht gestreuten Weg stürzt?

Wer den Winterdienst vertraglich übernommen hat, haftet bei Verletzung dieser Pflicht in der Regel für den Schaden. Grundlage ist die allgemeine Schadensersatzpflicht nach § 823 BGB. Der Eigentümer bleibt meist zur Kontrolle verpflichtet, deshalb brauchst du klare Verträge und eine Betriebshaftpflicht, die den Winterdienst einschließt.

Können meine Kunden die Rechnung von der Steuer absetzen?

Ja, Privatkunden können 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen von ihrer Einkommensteuer abziehen, höchstens 4.000 € im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung aufs Konto. Für Mieter wird der Anteil meist über die Nebenkostenabrechnung ausgewiesen.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

Lass uns über dein Vorhaben sprechen.

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

Fragen? Schreib uns