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Fahrschule gründen: Fahrschulerlaubnis, Kosten und Förderung

Eine eigene Fahrschule darf nur führen, wer schon als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer gearbeitet hat und zusätzlich eine Fahrschulerlaubnis besitzt. Hier erfährst du, welche Voraussetzungen das Fahrlehrergesetz nennt, was die geplante Führerscheinreform für Gründer bedeutet und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

25 Jahre
Mindestalter für die Fahrschulerlaubnis
2 Jahre
hauptberuflich angestellt als Fahrlehrer
70 UE
Lehrgang Fahrschulbetriebswirtschaft à 45 Minuten
19 %
Umsatzsteuer auf Fahrunterricht Klasse B
  • Zwei Erlaubnisse: Du brauchst die Fahrlehrerlaubnis (§ 2 FahrlG) und für den eigenen Betrieb die Fahrschulerlaubnis (§§ 17, 18 FahrlG).
  • Voraussetzungen: mindestens 25 Jahre, zwei Jahre hauptberuflich angestellter Fahrlehrer, Lehrgang Betriebsführung mit 70 Unterrichtseinheiten, passende Räume und Fahrzeuge.
  • Umsatzsteuer: Fahrunterricht Klasse B ist nicht steuerfrei, es gelten grundsätzlich 19 %.
  • Reform: Die geplante Führerscheinreform soll Unterrichtsräume entbehrlich machen und Theorie digital erlauben. Sie ist noch nicht beschlossen.
  • Förderung: AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, bei Bewilligung.

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Welche Erlaubnisse brauchst du für eine Fahrschule?

Für eine eigene Fahrschule brauchst du zwei Erlaubnisse: die Fahrlehrerlaubnis für deine Person und die Fahrschulerlaubnis für den Betrieb. Wer als selbstständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbildet oder durch angestellte Fahrlehrer ausbilden lässt, braucht die Fahrschulerlaubnis (§ 17 Abs. 1 FahrlG). Sie wird für die Klassen A, BE, CE oder DE erteilt. Eine Fahrschule ist ein Gewerbe, du meldest sie also beim Gewerbeamt an, wie im Ratgeber Gewerbeanmeldung beschrieben, und wirst Mitglied der IHK.

Fahrlehrerlaubnis

Die Fahrlehrerlaubnis bekommst du nach Ausbildung und Prüfung (§ 2 FahrlG). Du musst mindestens 21 Jahre alt sein, für die Klasse BE seit mindestens drei Jahren die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen und eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Beruf oder eine gleichwertige Vorbildung haben. Dazu kommen die Fahrlehrerausbildung, die bei der Erteilung nicht länger als drei Jahre zurückliegen darf, und die bestandene Fahrlehrerprüfung. Wenn du noch keine Fahrlehrerlaubnis hast, plane diesen Weg zuerst. Als Fahrlehrer besuchst du außerdem alle vier Jahre eine dreitägige Fortbildung (§ 53 FahrlG).

Fahrschulerlaubnis

Die Fahrschulerlaubnis bekommst du, wenn du diese Voraussetzungen erfüllst (§ 18 Abs. 1 FahrlG):

  • Du bist mindestens 25 Jahre alt und zuverlässig.
  • Du besitzt die Fahrlehrerlaubnis für die beantragte Klasse.
  • Du hast mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer in einem Arbeitsverhältnis bei einer Fahrschule gearbeitet.
  • Du hast einen Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft von mindestens 70 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten erfolgreich besucht.
  • Du verfügst über den erforderlichen Unterrichtsraum, die Lehrmittel und die Lehrfahrzeuge für die jeweilige Klasse.

Für weitere Standorte brauchst du je eine Zweigstellenerlaubnis. Insgesamt sollen es nicht mehr als zehn Zweigstellen sein (§ 27 FahrlG). Den Antrag stellst du bei der Erlaubnisbehörde deines Landes, welche Stelle das ist, erfährst du bei deiner Stadt oder deinem Landkreis.

Welche Rechtsform passt für eine Fahrschule?

Für eine Fahrschule mit dir als einzigem Fahrlehrer reicht zum Start meist das Einzelunternehmen. Eine GmbH oder UG kommt infrage, wenn du mit Partnern gründest oder mehrere Fahrlehrer anstellst. Eine juristische Person oder Personengesellschaft erhält die Fahrschulerlaubnis, wenn sie eine verantwortliche Leitung bestellt, die alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 18 Abs. 2 FahrlG). Die Varianten vergleichst du im Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet die Gründung einer Fahrschule?

Die größten Posten beim Start einer Fahrschule sind das Lehrfahrzeug mit Doppelbedienung, der Unterrichtsraum und die Reserve, bis die ersten Schüler zahlen. Wie hoch die Gebühren für die Erlaubnis sind, legt die zuständige Behörde fest.

Deine eigenen Zahlen rechnest du mit dem Gründungskosten-Rechner. Für deine Preise pro Fahrstunde hilft die Preis- und Stundensatzkalkulation.

Welche Versicherungen brauchst du als Fahrschulinhaber?

Als Fahrschulinhaber brauchst du vor allem die Kfz-Versicherung für deine Lehrfahrzeuge, eine Haftpflicht für den Betrieb und die Anmeldung bei der BG Verkehr. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Fahrzeug Pflicht (§ 1 PflVG). Für Fahrschulen ist die BG Verkehr zuständig. Dein Unternehmen meldest du dort innerhalb einer Woche an (§ 192 SGB VII). Bei der BG Verkehr sind auch Unternehmerinnen und Unternehmer von Einzelunternehmen oder Personen­gesellschaften kraft Satzung pflichtversichert. Wer mit Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld startet, kann sich auf Antrag befreien lassen, verliert dann aber den Schutz.

Prüfe auch die Rentenversicherung: Selbstständige Lehrkräfte, die regelmäßig keinen versicherungs­pflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, sind renten­versicherungs­pflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI). Die Deutsche Rentenversicherung legt den Lehrerbegriff weit aus. Solange du allein unterrichtest, meldest du dich deshalb am besten innerhalb von drei Monaten nach dem Start bei ihr (§ 190a SGB VI), sie entscheidet dann über deinen Fall. Stellst du einen Fahrlehrer an, entfällt diese Pflicht in der Regel. Mehr in den Ratgebern Rentenversicherung für Selbstständige und Pflichtversicherungen nach Beruf.

Sinnvoll sind außerdem eine Versicherung für Firmenfahrzeuge mit Kasko, eine Betriebshaftpflicht und eine Inhaltsversicherung für den Unterrichtsraum.

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Welche Steuern gelten für eine Fahrschule?

Fahrunterricht für die Klassen B und C1 ist umsatzsteuerpflichtig, du rechnest grundsätzlich 19 % ab. Der Bundesfinanzhof hat 2019 entschieden, dass Fahrunterricht ein spezialisierter Unterricht ist, der nicht unter die Befreiung für Schul- und Hochschulunterricht fällt (Urteil V R 7/19). Er folgte damit dem Europäischen Gerichtshof. Ob für einzelne Berufskraftfahrer-Ausbildungen eine Befreiung nach § 4 Nr. 21 UStG infrage kommt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

  • Kleinunternehmerregelung: möglich bis 25.000 € Umsatz im Vorjahr und 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 UStG). Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Mehr im Ratgeber Kleinunternehmerregelung.
  • Vorsteuer: Als regelbesteuerte Fahrschule ziehst du die Vorsteuer aus Fahrzeugkauf, Kraftstoff und Miete ab. Bei hohen Anfangsinvestitionen kann das ein Grund gegen die Kleinunternehmerregelung sein. Mehr im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer.
  • Gewerbesteuer: Als Einzelunternehmen hast du einen Freibetrag von 24.500 € Gewerbeertrag (§ 11 GewStG).

Wie gewinnst du Fahrschüler?

Fahrschüler gewinnst du vor allem über Empfehlungen, gute Bewertungen und klare Preise. Viele Fahrschüler vergleichen online, deshalb zählen eine gute Website und transparente Angebote.

  • Klare Preise: Grundgebühr, Fahrstunde und Prüfungsvorstellung verständlich darstellen. Nach der geplanten Reform sollen Preise und Erfolgsquoten ohnehin online veröffentlicht werden.
  • Kooperationen: Schulen, Ausbildungsbetriebe sowie Arbeitgeber, die Fahrerinnen und Fahrer brauchen.
  • Spezialisierung: Motorrad, Lkw und Bus oder Auffrischungsstunden für Ältere sind Nischen mit eigener Nachfrage.
  • Website und Online-Anmeldung: Das planen wir in Modul 7 Website.

Deine Marketingstrategie erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Wenn du neben der Fahrschule Seminare gibst, lies auch den Ratgeber Selbstständig als Dozent.

Welche Förderung gibt es für eine Fahrschule?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei vorbereiten. Mit Arbeitslosengeld kommt der Gründungszuschuss infrage, wenn du bei der Gründung noch mindestens 150 Tage Restanspruch hast (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen. Über beides wird im Einzelfall entschieden.

Für Lehrfahrzeug und Ausstattung kommt der ERP-Gründerkredit StartGeld infrage, die Konditionen tagesaktuell bei der KfW. Programme deines Landes findest du in der Förderdatenbank, einen ersten Überblick gibt der Fördercheck. Für das Gespräch mit der Bank hilft der Businessplan-Check-up für die Bank.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für eine Fahrschule passen vor allem die Module zu Zahlen, Finanzierung und Organisation, weil Fahrzeugkosten, Auslastung sowie Erlaubnisverfahren den Start bestimmen.

  • Modul 1: Klassen, Standort und Zielgruppe deiner Fahrschule.
  • Modul 3: Preis pro Fahrstunde, Auslastung, Fahrzeugkosten und Liquidität.
  • Modul 4: Finanzierung von Lehrfahrzeug und Unterrichtsraum.
  • Modul 5: Fahrschulerlaubnis, BG Verkehr, Rentenversicherung und Steuern.
  • Modul 6: Positionierung und Kundengewinnung.

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch besprechen, wie der Start deiner Fahrschule aussehen kann. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Klaus RunkelFragen dazu? Dein CoachKlaus RunkelSeniorberater Businessplan und Finanzierung · Unternehmensberater seit über 30 Jahren
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Wer darf eine Fahrschule gründen?

Eine Fahrschule darf gründen, wer eine Fahrschulerlaubnis nach § 18 FahrlG besitzt. Dafür brauchst du die Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Klasse, musst mindestens 25 Jahre alt sein, zwei Jahre hauptberuflich als angestellter Fahrlehrer gearbeitet und einen Lehrgang zur Fahrschulbetriebswirtschaft von 70 Unterrichtseinheiten abgeschlossen haben.

Kann ich ohne eigene Fahrlehrerlaubnis eine Fahrschule betreiben?

Als Einzelunternehmer nicht. Eine GmbH oder Personengesellschaft kann die Erlaubnis aber erhalten, wenn sie eine verantwortliche Leitung bestellt, die alle persönlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 18 Abs. 2 FahrlG).

Ist Fahrunterricht umsatzsteuerfrei?

Nein, Fahrunterricht für die Klassen B und C1 ist nicht umsatzsteuerfrei. Das haben der Europäische Gerichtshof und der Bundesfinanzhof 2019 entschieden. Du rechnest deshalb grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer ab, außer du nutzt die Kleinunternehmerregelung.

Wie viele Zweigstellen darf eine Fahrschule haben?

Eine Fahrschule soll insgesamt nicht mehr als zehn Zweigstellen haben. Für jede Zweigstelle brauchst du eine eigene Zweigstellenerlaubnis (§ 27 FahrlG).

Welche Berufsgenossenschaft ist für Fahrschulen zuständig?

Für Fahrschulen ist die BG Verkehr zuständig. Dort sind auch Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen kraft Satzung pflichtversichert, selbst ohne Beschäftigte.

Was ändert die Führerscheinreform für neue Fahrschulen?

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Fahrschulen den Theorieunterricht auch digital anbieten dürfen und keine Unterrichtsräume mehr vorhalten müssen. Stand Oktober 2026 berät der Bundestag den Entwurf, das Inkrafttreten ist für Anfang 2027 geplant.

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Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
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