Firmenkompass

Catering und Partyservice gründen: Hygiene, Allergene und Förderung

Mit einem Catering oder Partyservice kochst du dort, wo gefeiert wird, ohne eigenen Gastraum. Hier erfährst du, welche Anmeldungen du brauchst, was bei Hygiene, Allergenen und Transport gilt, wie Speisen und Getränke besteuert werden und welche Förderung infrage kommt.

Das Wichtigste in Kürze

7 %
Umsatzsteuer auf Speisen, auch mit Service, seit 01.01.2026
19 %
Umsatzsteuer auf Getränke
3 Monate
Höchstalter der Belehrungs­bescheinigung nach § 43 IfSG
1 Woche
Frist für die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
  • Gewerbe: Catering ist ein Gewerbe. Du meldest es beim Gewerbeamt an und wirst Mitglied der IHK.
  • Hygiene: Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung, HACCP-Konzept und Belehrung nach § 43 IfSG für alle, die mit Speisen arbeiten.
  • Allergene: Die vierzehn Hauptallergene musst du auch bei Buffet und loser Ware angeben.
  • Steuern: 7 % auf Speisen, auch mit Service, 19 % auf Getränke.
  • Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit kannst du dich bei Bewilligung kostenfrei coachen lassen und Zuschüsse beantragen.

Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)

Inhalt dieser Seite

Welche Erlaubnisse brauchst du für ein Catering?

Für ein Catering brauchst du eine Gewerbeanmeldung, die Registrierung als Lebensmittelbetrieb und die Belehrung nach dem Infektionsschutz­gesetz. Catering ist ein Gewerbe, kein freier Beruf. Du meldest es beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO). Damit gehörst du zur Industrie- und Handelskammer (§ 2 IHKG). Anders als beim Restaurant brauchst du keinen Gastraum, dafür eine geeignete Produktionsküche.

Lebensmittelhygiene und HACCP

Jeder Lebensmittelbetrieb muss bei der zuständigen Behörde registriert sein (Art. 6 Abs. 2 VO (EG) Nr. 852/2004). Meist füllst du dafür bei der Gewerbeanmeldung einen Meldebogen aus, der an die Lebensmittelüberwachung geht. Dieselbe Verordnung verlangt ein Eigenkontrollsystem nach den HACCP-Grundsätzen (Art. 5). Du legst fest, wo in deinem Ablauf Gefahren entstehen, etwa beim Abkühlen, Warmhalten oder Transport. Für jeden dieser Punkte bestimmst du, wie du ihn kontrollierst und dokumentierst. Eine Küche in der eigenen Wohnung reicht dafür in aller Regel nicht. Welche Anforderungen deine Räume erfüllen müssen, sagt dir die Lebensmittelüberwachung deines Kreises oder deiner Stadt vor dem Umbau.

Belehrung nach dem Infektionsschutz­gesetz

Wer gewerbsmäßig Speisen herstellt oder ausgibt, braucht vor dem ersten Einsatz eine Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen beauftragten Arzt (§ 42 und § 43 IfSG). Das gilt ausdrücklich auch für Küchen von Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein. Aushilfen für einen Abend brauchen sie ebenfalls, wenn sie mit offenen Speisen arbeiten.

Gaststättenrecht nur beim Ausschank vor Ort

Das Gaststättenrecht betrifft dich meist nicht, solange du Speisen lieferst oder beim Kunden anrichtest. Nach dem Gaststättengesetz des Bundes ist Gaststätte nur ein Betrieb, in dem Gäste an Ort und Stelle verzehren (§ 1 GastG). Speisen und alkoholfreie Getränke sind dort ohnehin erlaubnisfrei (§ 2 Abs. 2 GastG). Schenkst du auf einem Fest selbst Alkohol an Gäste aus, kann eine vorübergehende Gestattung nötig sein (§ 12 GastG). Das Gaststättenrecht regelt jedes Bundesland selbst, eine Übersicht der Landesgesetze hat die DIHK. Frag im Zweifel das Ordnungsamt am Veranstaltungsort.

Allergene und Kühlkette

Auch bei Buffet, Fingerfood und Menü musst du über die vierzehn Hauptallergene informieren, denn die Lebensmittel­informations­verordnung gilt für nicht vorverpackte Lebensmittel (Art. 44 VO (EU) Nr. 1169/2011). Wie das geht, regelt § 4 LMIDV: gut sichtbar auf Schild, Speisekarte oder in schriftlichen Unterlagen vor der Abgabe. Mündlich darfst du nur informieren, wenn eine schriftliche oder elektronische Dokumentation vorliegt und ein Hinweis darauf sichtbar ist. Beim Transport darf die Kühlkette nicht unterbrochen werden. Transportbehälter müssen sauber sowie geeignet sein (VO (EG) Nr. 852/2004, Anhang II). Welche Temperaturen für deine Speisen gelten, stimmst du am besten im HACCP-Konzept mit der Lebensmittelüberwachung ab.

Welche Rechtsform passt für ein Catering?

Für den Start reicht oft das Einzelunternehmen, bei großen Aufträgen und Personal lohnt sich der Blick auf eine UG oder GmbH. Im Einzelunternehmen haftest du privat, etwa wenn nach einer Feier Gäste erkranken und Ansprüche entstehen. Gründest du zu zweit, entsteht ohne weiteren Vertrag eine GbR. Eine Kapitalgesellschaft begrenzt die Haftung, kostet aber mehr Aufwand. Alle Formen vergleicht der Rechtsformen-Vergleich.

Was kostet es, ein Catering zu gründen?

Die größten Posten sind Küche, Kühltechnik und ein geeignetes Fahrzeug. Ob du eine Küche mietest oder einbaust, macht den größten Unterschied. Die folgende Rechnung zeigt nur, welche Posten du einplanen solltest.

Deine eigenen Zahlen spielst du mit dem Gründungskosten-Rechner durch. Beim Catering schwanken die Umsätze stark mit der Saison, Hochzeiten und Firmenfeiern ballen sich. Ein Liquiditätsplan für zwölf Monate zeigt dir, wie du ruhige Monate überbrückst.

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Welche Versicherungen brauchst du für ein Catering?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für dein Lieferfahrzeug (§ 1 PflVG), und mit Beschäftigten die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft. Für Betriebe des Gastgewerbes ist die BGN zuständig, die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Eröffnung erfolgen (§ 192 SGB VII). Für dich als Unternehmer ist der Schutz dort freiwillig. Mehr dazu im Ratgeber Berufsgenossenschaft.

Gesetzlich nicht vorgeschrieben, beim Catering aber wichtig ist eine Betriebshaftpflicht, die auch Schäden durch Lebensmittel einschließt, ergänzt um eine Produkthaftpflicht. Küche sowie Kühltechnik sichert eine Inhaltsversicherung ab, Ware und Ausstattung unterwegs eine Transportversicherung. Für das Fahrzeug selbst hilft der Ratgeber Firmenwagen versichern. Für dich selbst brauchst du eine Krankenversicherung als Selbstständiger.

Welche Steuern zahlt ein Catering?

Ein Catering zahlt Umsatzsteuer, Einkommensteuer auf den Gewinn und ab einem Gewerbeertrag über 24.500 € im Jahr Gewerbesteuer (§ 11 GewStG). Bei der Umsatzsteuer hat sich die Lage vereinfacht. Lieferst du nur Speisen, gilt für die Lebensmittel ohnehin der ermäßigte Satz (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG mit Anlage 2). Seit dem 1. Januar 2026 sind auch Restaurant- und Verpflegungs­dienstleistungen dauerhaft mit 7 % besteuert, also Speisen mit Service, Personal sowie Geschirr (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke sind ausgenommen und kosten weiter 19 %. Weist du Getränke und Speisen getrennt aus, rechnest du sauber ab. Wie du Pauschalpreise mit Getränken aufteilst, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.

Die Kleinunternehmerregelung greift nur, wenn dein Umsatz im Vorjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 € nicht überschreitet (§ 19 UStG). Mehr zu Sätzen und Voranmeldungen im Ratgeber Umsatzsteuer für Gründer. Nutzt du eine elektronische Kasse, braucht sie eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung, und du meldest sie dem Finanzamt (§ 146a AO). Einzelheiten im Ratgeber Kassenführung.

Wie gewinnst du Kunden für dein Catering?

Kunden gewinnst du vor allem über Empfehlungen, Kooperationen mit Veranstaltungsorten und ein klares Angebot mit festen Paketen. Sprich Hochzeitslocations, Vereinsheime, Agenturen und Firmen mit Kantinenbedarf an. Eine Zusammenarbeit mit einer Eventagentur bringt planbare Aufträge. Probieressen für Brautpaare und Firmenkunden überzeugen oft mehr als jede Anzeige. Zeige auf deiner Website Pakete mit Preisen ab einer Gästezahl und echte Fotos deiner Buffets. Pflege Bewertungen in Kartendiensten. Wie du das planst, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung. Für den Verkauf vom Wagen auf Märkten lohnt der Blick in den Ratgeber Imbiss und Foodtruck.

Welche Förderung gibt es für ein Catering?

Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf den Start vorbereiten. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.

Für Küche, Kühltechnik und Fahrzeug gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme deines Bundeslandes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.

Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?

Für ein Catering sind Kalkulation, Organisation und Kundengewinnung entscheidend, weil jeder Auftrag anders ist. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Wareneinsatz, Personal je Einsatz und Preise je Gast. Modul 4 Finanzierung bereitet Bankgespräch sowie Förderkredit für Küche und Fahrzeug vor. In Modul 5 Unternehmensorganisation klären wir Registrierung, HACCP, Allergene, Steuern und Versicherungen. Modul 6 hilft dir, Locations und Firmenkunden zu gewinnen. Ein Coach mit Blick für Finanzierung und Vertrieb ist zum Beispiel:

Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Catering sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Tugay MertFragen dazu? Dein CoachTugay MertCoach für Gründung, Finanzierung und Vertrieb · Kaufmann für Versicherungen und Finanzen
Maximilian Ossot

Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.

Kurz beantwortet

Brauche ich für ein Catering eine Gaststättenerlaubnis?

In der Regel nicht, solange du nur Speisen lieferst. Eine Gaststätte betreibt nach dem Gaststättengesetz, wer Getränke oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle in einem eigenen, zugänglichen Betrieb anbietet. Schenkst du selbst Alkohol aus, etwa auf einem Fest, klärst du vorher mit dem Ordnungsamt, ob eine Gestattung nötig ist, denn das regelt jedes Bundesland.

Muss ich mein Catering bei der Lebensmittelüberwachung anmelden?

Ja, jeder Lebensmittelbetrieb muss registriert sein. Das verlangt Art. 6 der EU-Hygieneverordnung 852/2004. Meist läuft die Meldung über einen Bogen bei der Gewerbeanmeldung.

Wie muss ich beim Catering über Allergene informieren?

Du musst die vierzehn Hauptallergene auch bei loser Ware angeben. Das geht schriftlich, etwa auf der Speisekarte, einem Schild am Buffet oder im Angebot. Mündlich darfst du nur informieren, wenn es eine schriftliche Dokumentation gibt und ein Hinweis darauf sichtbar ist.

Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Catering?

Für Speisen gilt 7 %, auch wenn du sie mit Service lieferst. Seit dem 1. Januar 2026 sind Restaurant- und Verpflegungs­dienstleistungen dauerhaft ermäßigt besteuert. Getränke bleiben bei 19 %.

Brauche ich für mein Catering eine Belehrung vom Gesundheitsamt?

Ja, jede Person, die gewerbsmäßig mit Speisen in Küchen oder der Gemeinschaftsverpflegung arbeitet, braucht vor dem ersten Einsatz die Belehrung nach § 43 IfSG. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.

Gibt es Förderung für die Gründung eines Caterings?

Ja, je nach Lage kommen mehrere Wege infrage. Aus der Arbeitslosigkeit sind das AVGS Gründercoaching, der Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung. Für Küche und Fahrzeug gibt es Förderkredite der KfW und der Länder.

Deine Ansprechpartner
Maximilian Ossot
Maximilian OssotMitgründer, Vertrieb und Unternehmens­entwicklung
Louis Jackel
Louis JackelErstkontakt und Förderwege

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Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, ob ein AVGS für dich infrage kommt, welche Module zu deiner Idee passen und was du für das Gespräch bei Agentur oder Jobcenter brauchst. 20 Minuten, ehrlich und ohne Verpflichtung.

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