Modelabel gründen: Textilkennzeichnung, Marke, Produktsicherheit und Förderung
Eine eigene Kollektion entwerfen, produzieren lassen und verkaufen: Ein Modelabel klingt nach Kreativarbeit, ist aber vor allem Produktgeschäft. Du bist Hersteller, damit gelten Pflichten zu Etikett, Produktsicherheit, Verpackung und Haftung. Hier erfährst du, worauf du achten musst und welche Förderung infrage kommt.
Das Wichtigste in Kürze
- 1007/2011
- EU-Verordnung zur Textilkennzeichnung
- 290 €
- DPMA-Markenanmeldung online, bis drei Klassen
- 60 €
- DPMA-Designanmeldung online
- 10 Jahre
- Aufbewahrung technischer Unterlagen nach GPSR
- Gewerbe: Ein Modelabel, das Kleidung verkauft, ist ein Gewerbe mit IHK-Mitgliedschaft.
- Etikett: Die Faserzusammensetzung kennzeichnest du nach der EU-Verordnung 1007/2011, auf Deutsch und auch online vor dem Kauf.
- Produktsicherheit: Als Hersteller erfüllst du die Pflichten der GPSR (EU) 2023/988.
- Verpackung: Vor dem ersten Versand registrierst du dich im Verpackungsregister (§ 6 VerpackDG).
- Marke und Design: Name und Schnitte schützt du beim DPMA.
- Förderung: Aus der Arbeitslosigkeit sind AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld möglich, jeweils bei Bewilligung.
Firmenkompass: AZAV-zertifizierter Träger · 91,6 % Integrationsquote (Stand 30.05.2026)
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Welche Voraussetzungen brauchst du für ein Modelabel?
Für ein Modelabel brauchst du keine besondere Erlaubnis, aber eine Gewerbeanmeldung, denn du verkaufst Waren.
Du meldest das Gewerbe beim Gewerbeamt an (§ 14 GewO) und wirst damit Mitglied der IHK (§ 2 IHKG). Lässt du nach deinen Entwürfen produzieren, ist das kein Handwerk. Nähst du selbst Kleidung nach Maß für Kundinnen, bewegst du dich im zulassungsfreien Handwerk: Maßschneider stehen in Anlage B Abschnitt 1 Nr. 19 der Handwerksordnung. Einen Meisterbrief brauchst du dafür nicht, die Handwerkskammer trägt dich aber ein. Eine Anleitung zur Anmeldung findest du im Ratgeber Gewerbeanmeldung.
Der Kern deiner Pflichten liegt woanders: Sobald du Kleidung unter deinem Namen in den Verkehr bringst, giltst du als Hersteller. Das betrifft Etikett, Produktsicherheit, Verpackung und Haftung.
Was muss auf das Etikett?
Auf jedes Textilerzeugnis gehört die Faserzusammensetzung nach der Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011. Erlaubt sind nur die Faserbezeichnungen aus Anhang I, etwa Baumwolle oder Polyester (Art. 5). Bei Mischungen nennst du alle Fasern in absteigender Reihenfolge ihrer Gewichtsanteile (Art. 9), zum Beispiel „80 % Baumwolle, 20 % Polyester“. Enthält das Teil Leder, Horn oder Daunen, kommt der Satz „Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs“ hinzu (Art. 12).
- Etikett eingenäht, fest angehängt oder aufgedruckt, nicht nur beigelegt
- dauerhaft, leicht lesbar, sichtbar und zugänglich
- in der Amtssprache des Landes, in dem du verkaufst, in Deutschland also auf Deutsch (Art. 16 Abs. 3)
- Faserangaben auch in Katalogen mit Bestellmöglichkeit und im Onlineshop vor dem Kauf (Art. 16 Abs. 1)
- bei mehreren Komponenten, etwa Futter und Oberstoff, jede Komponente gesondert
Die Überwachung regelt in Deutschland das Textilkennzeichnungsgesetz.
Was verlangt die Produktsicherheitsverordnung?
Seit dem 13.12.2024 gilt die EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) unmittelbar, auch für Kleidung. Als Hersteller bist du verpflichtet:
- Risikoanalyse: Prüfe Gefahren wie Kordeln an Kinderkleidung, verschluckbare Kleinteile oder Schadstoffe.
- Technische Unterlagen: Dokumentiere die Analyse und halte sie zehn Jahre bereit.
- Kennnummer: Jedes Produkt trägt eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer.
- Herstellerangaben: Name, eingetragener Handelsname oder Marke, Postanschrift und elektronische Adresse auf dem Produkt oder, wo das nicht geht, auf Verpackung oder Begleitdokument.
- Fernabsatz: Im Onlineshop stehen Herstellerangaben, Produktabbildung, Produktart und Sicherheitshinweise gut sichtbar am Angebot (Art. 19).
Lass dir von deiner Produktion bestätigen, welche Prüfungen gemacht wurden, und frag bei Unsicherheit deine IHK.
Verpackung und Produkthaftung
Verschickst du Ware an Endkunden, registrierst du dich vor dem ersten Versand bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (§ 6 VerpackDG) und beteiligst dich mit deinen Verkaufs- sowie Versandverpackungen an einem System (§ 7 VerpackDG). Seit dem 12.08.2026 ersetzt das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz das bisherige Verpackungsgesetz. Für fehlerhafte Produkte haftest du als Hersteller verschuldensunabhängig für Personen- und bestimmte Sachschäden (§ 1 ProdHaftG). Wie du Shop, Widerruf und Impressum einrichtest, erklärt der Ratgeber Onlineshop gründen.
Wie schützt du Name und Entwürfe?
Deinen Labelnamen schützt du am besten mit einer eingetragenen Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Anmeldung kostet online 290 € für bis zu drei Klassen, jede weitere Klasse 100 €. Für Kleidung ist vor allem Klasse 25 wichtig. Prüfe vorher in der Markenrecherche des DPMA, ob ein ähnlicher Name schon geschützt ist. Ein Konflikt nach dem Druck der ersten Etiketten wird teuer. Mehr im Ratgeber Markenschutz.
Schnitte, Muster oder Prints kannst du als Design eintragen lassen, wenn sie neu sind und Eigenart haben (§ 2 DesignG). Eine Einzelanmeldung kostet online 60 €, bei einer Sammelanmeldung 6 € je Design, mindestens 60 €. Der Schutz gilt zunächst fünf Jahre und lässt sich auf höchstens 25 Jahre verlängern (§ 27 DesignG). Für schnelllebige Kollektionen lohnt sich das nur bei Teilen, die du länger verkaufen willst.
Welche Rechtsform passt für ein Modelabel?
Viele Labels starten als Einzelunternehmen, um Kosten und Aufwand gering zu halten. Weil du als Hersteller für deine Produkte haftest und oft in Vorleistung für Ware gehst, kann eine UG oder GmbH sinnvoll sein, sobald größere Stückzahlen oder Investoren ins Spiel kommen. Gründet ihr zu zweit, entsteht ohne Vertrag automatisch eine GbR. Mehr im Rechtsformen-Vergleich.
Was kostet der Start eines Modelabels?
Der größte Posten ist meist die erste Produktion, weil Hersteller Mindestmengen verlangen und du die Ware vorfinanzierst. Mit dem Gründungskosten-Rechner planst du deine Variante.
Plane mit dem Liquiditätsplan, wann das Geld aus dem Verkauf zurückfließt. Eine solide Kalkulation mit Wareneinsatz, Retouren und Rabatten erstellst du mit der Preiskalkulation.
Welche Versicherungen brauchst du für ein Modelabel?
Als Hersteller brauchst du vor allem eine Produkthaftpflicht, oft als Baustein der Betriebshaftpflicht. Sie greift, wenn deine Kleidung jemanden verletzt, etwa durch Schadstoffe oder sich lösende Teile. Lagerst du Ware, schützt eine Inhaltsversicherung vor Feuer, Wasser und Diebstahl. Für Sendungen an Kunden oder von der Produktion lohnt ein Blick auf die Transportversicherung, für den Onlineshop auf die Cyberversicherung.
Die Künstlersozialkasse führt Mode-Designer in ihrem Katalog künstlerischer Tätigkeiten. Entwirfst du vor allem für andere Unternehmen, kann die Künstlersozialkasse für dich infrage kommen. Ob sie dich aufnimmt, entscheidet sie im Einzelfall. Sonst kümmerst du dich selbst um Krankenversicherung und Altersvorsorge.
Welche Steuern zahlst du als Modelabel?
Als Modelabel zahlst du Einkommensteuer auf den Gewinn, 19 % Umsatzsteuer auf deine Verkäufe und Gewerbesteuer, sobald dein Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 € übersteigt (§ 11 Abs. 1 GewStG).
Als Kleinunternehmer kannst du starten, solange dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt (§ 19 UStG). Weil du für die Produktion viel einkaufst, rechnet sich der Vorsteuerabzug aber oft, prüfe deshalb beide Varianten. Verkaufst du an Privatkunden in anderen EU-Ländern, gilt ab 10.000 € Fernverkäufen im Jahr die Umsatzsteuer des Ziellandes (§ 3c UStG). Mehr unter Kleinunternehmerregelung und Umsatzsteuer für Gründer.
Wie gewinnst du Kunden für dein Modelabel?
Kunden gewinnst du mit einer klaren Geschichte: Wofür steht dein Label, für wen entwirfst du, und warum ist deine Kleidung anders?
- Zielgruppe schärfen: nachhaltige Basics, Mode für eine Nische, regionale Fertigung.
- Bilder: gute Produktfotos und Bilder am Körper entscheiden online über den Kauf.
- Eigener Shop: mehr Marge und direkter Kontakt zu Kunden.
- Märkte und Pop-up: Designmärkte sowie Pop-up-Stores bringen Rückmeldungen und erste Stammkunden.
- Handel: Ausgewählte Läden nehmen Kollektionen auf Kommission oder im Einkauf.
Wie du Positionierung sowie Werbung aufbaust, erarbeiten wir in Modul 6 Marketing und Kundengewinnung, den Shop in Modul 8 Onlineshop.
Welche Förderung gibt es für ein Modelabel?
Wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kannst du dich mit dem AVGS Gründercoaching bei Bewilligung kostenfrei auf die Gründung vorbereiten. Beziehst du Arbeitslosengeld und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch, kommt der Gründungszuschuss infrage (§ 93 SGB III). In der Grundsicherung (früher Bürgergeld) kann das Jobcenter Einstiegsgeld bewilligen (§ 16b SGB II). Beides sind Ermessensleistungen, die Agentur oder das Jobcenter entscheidet im Einzelfall.
Für die erste Kollektion gibt es Förderkredite. Der ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW finanziert Gründungen mit bis zu 200.000 €, die Konditionen stehen tagesaktuell auf der Produktseite der KfW. Programme für Kreativwirtschaft deines Bundeslandes findest du in unserer Förderdatenbank, einen schnellen Überblick gibt der Fördercheck.
Welche Module des AVGS Gründercoachings passen?
Für ein Modelabel entscheiden Kalkulation, Liquidität und ein guter Onlineauftritt. In Modul 1 schärfen wir deine Zielgruppe. In Modul 3 Businessplan Zahlen rechnest du Stückkosten, Mindestmengen und Retouren durch, in Modul 4 Finanzierung klären wir, wie du die erste Produktion bezahlst. In Modul 5 Unternehmensorganisation geht es um Etikett, Produktsicherheit, Verpackung und Steuern, in Modul 8 um deinen Shop. Ein Coach mit Erfahrung bei Website und E-Commerce ist zum Beispiel:
Ob ein Gutschein bewilligt wird, entscheidet die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter im Einzelfall. Lass uns im kostenlosen Erstgespräch über dein Modelabel sprechen. Diese Seite ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Fragen dazu? Dein CoachChristian BerglerCoach für Website und E-Commerce
Maximilian Ossot, Mitgründer von Firmenkompass, verantwortet die Ratgeber-Redaktion und hat diesen Ratgeber fachlich geprüft. Die Inhalte stimmen wir mit unseren Coaches ab. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; über Förderungen entscheiden Agentur für Arbeit und Jobcenter im Einzelfall.
Quellen
- Verordnung (EU) Nr. 1007/2011 – Textilfaserbezeichnungen und Etikettierung
- IHK München: Merkblatt Vorschriften zur Textilkennzeichnung (Art. 5, 9, 12, 14, 16 TextilKVO)
- Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKennzG)
- Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
- § 6 VerpackDG – Registrierung bei der Zentralen Stelle
- § 7 VerpackDG – Systembeteiligungspflicht
- Zentrale Stelle Verpackungsregister: Was sich am 12. August 2026 geändert hat
- DPMA: Gebühren für Markenschutzrechte (Stand 29.09.2026)
- DPMA: Markenrecherche
- DPMA: Klassifikation von Waren und Dienstleistungen (Nizza-Klassen)
- DPMA: Gebühren für Designs (60 €, fünf Jahre, Aufrechterhaltung)
- § 2 DesignG – Neuheit und Eigenart
- § 27 DesignG – Schutzdauer (25 Jahre)
- § 1 ProdHaftG – Haftung des Herstellers
- Handwerksordnung – Anlage B (Abschnitt 1 Nr. 19 Maßschneider)
- § 14 GewO – Anzeigepflicht
- § 2 IHKG – Kammerzugehörigkeit
- Künstlersozialkasse: Informationsschrift Nr. 6 – Künstlerische und publizistische Tätigkeiten (Mode-Designer)
- § 19 UStG – Kleinunternehmer (25.000 € / 100.000 €)
- § 3c UStG – Ort der Lieferung beim Fernverkauf (Abs. 4: 10.000 €)
- § 11 GewStG – Freibetrag 24.500 €
- § 93 SGB III – Gründungszuschuss
- § 16b SGB II – Einstiegsgeld
- KfW: ERP-Gründerkredit – StartGeld (067)
Kurz beantwortet
Welche Angaben müssen auf das Etikett meiner Kleidung?
Auf das Etikett gehört die Faserzusammensetzung mit den Bezeichnungen aus Anhang I der Textilkennzeichnungsverordnung, in absteigender Reihenfolge der Gewichtsanteile. Enthält das Teil Leder, Horn oder Daunen, kommt der Hinweis auf nichttextile Teile tierischen Ursprungs dazu. In Deutschland kennzeichnest du auf Deutsch.
Muss ich die Faserzusammensetzung auch im Onlineshop angeben?
Ja, Kunden müssen sich vor dem Kauf über die Faserzusammensetzung informieren können, auch beim Kauf im Internet (Art. 16 TextilKVO). Die Angabe gehört deshalb in jede Produktbeschreibung.
Was bedeutet die Produktsicherheitsverordnung für mein Label?
Als Hersteller bist du dafür verantwortlich, dass deine Kleidung sicher ist. Seit dem 13.12.2024 gilt dafür die EU-Verordnung 2023/988. Du machst eine Risikoanalyse, führst technische Unterlagen, versiehst jedes Produkt mit einer Kennnummer. Außerdem nennst du Namen, Postanschrift und elektronische Adresse.
Muss ich mein Modelabel als Marke anmelden?
Pflicht ist es nicht, aber sinnvoll. Ohne eingetragene Marke kann dir ein anderer den Namen streitig machen. Die Anmeldung beim DPMA kostet online 290 € für bis zu drei Klassen, vorher solltest du recherchieren, ob der Name frei ist.
Kann ich als Modedesignerin in die Künstlersozialkasse?
Ja, die Künstlersozialkasse führt Mode-Designer in ihrem Katalog künstlerischer Tätigkeiten. Ob deine Tätigkeit dazugehört, entscheidet sie im Einzelfall. Verkaufst du vor allem eigene Ware, steht der Handel im Vordergrund.
Gibt es Förderung für die Gründung eines Modelabels?
Ja, wenn du aus der Arbeitslosigkeit gründest, kommen AVGS Gründercoaching, Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage, jeweils bei Bewilligung. Für die erste Kollektion gibt es außerdem Förderkredite der KfW und der Länder.
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